01.04.2019

Der NC ist tot, es lebe der NC!

Von Jörg Michael Neubert

Die Auswahl von Medizinstudenten nur nach dem Numerus clausus wird nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts verändert. Abiturnoten sollten aber weiterhin eine große Rolle spielen.

Im Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Numerus clausus (NC) für das Medizinstudium in Teilen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis 2019 Abhilfe zu schaffen. Dieser regelte bisher mittels der Abiturnote den Zugang für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Dies war immer dann der Fall, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gab. Am bisherigen System wurden vor allem zwei Punkte bemängelt. Zum einen das Wartezeitensystem, zum anderen die Tatsache, dass Abiturnoten nicht bundesweit vergleichbar sind. In einer bisher kaum gekannten Einigkeit und Geschwindigkeit haben nun die Bundesländer begonnen, diese Vorgaben umzusetzen. Aktuell liegt der Entwurf eines Staatsvertrages vor, der die Vergabe neu regeln soll. Wie aber soll nun das neue System in der Praxis funktionieren und überhaupt: War die alte Regelung so schlecht?

Betrachten wir den Markt für das Medizinstudium zuerst einmal in seiner Gesamtheit. Wie in jedem Markt stehen sich Anbieter und Nachfrager eines bestimmten Guts gegenüber. Das Gut ist hier das Medizinstudium und damit faktisch die Ausbildung zum Arzt. Die Anbieter dieses Guts sind die medizinischen Fakultäten der Hochschulen. Die Nachfrager sind die potentiellen Studenten. Dabei weist dieser Markt einen deutlichen Nachfrageüberhang auf. Auf einen Studienplatz bewerben sich ca. 4,7 potentielle Studenten. Normalerweise würde ein solcher Nachfrageüberhang dazu führen, dass die Produzenten des Guts ihre Kapazitäten ausweiten, um mehr davon zu produzieren, und gleichzeitig würden die Preise steigen. Das würde so lange passieren, bis sich der Markt in einem Gleichgewicht befindet. Da Universitäten mangels größerer eigener Mittel oder Unterstützung durch die staatlichen Träger ihre Kapazitäten nicht beliebig erhöhen können und auch nicht die Preisschraube anzuziehen vermögen, da sie keine Studiengebühren erheben können, müssen sie auf andere Methoden ausweichen, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Dies passiert seit den 1960er Jahren über den NC, d.h. über eine Zugangsbeschränkung.1

Studienplatzvergabe

Potentielle Studenten müssen einen bestimmten Notenschnitt im Abitur erreichen, damit sie zum Medizinstudium zugelassen werden können. Zusätzlich wurde noch das weltweit einmalige System der Wartezeiten eingeführt. Studenten konnten sich damit praktisch einen Studienplatz „erwarten“. Aktuell werden so 20 Prozent aller Medizin-Studienplätze vergeben. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt zurzeit 15 Semester. Die restlichen Studienplätze werden aktuell zu 20 Prozent direkt über den NC und zu 60 Prozent über universitätsinterne Auswahlverfahren vergeben, bei denen die Abiturnote oft das entscheidende Kriterium ist. Hier wird der NC quasi über die Hintertür wieder eingeführt. Das Verfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Universitäten neben der Abiturnote noch mindestens ein weiteres Kriterium berücksichtigen müssen, dass bei der Auswahl der Studenten mindestens genauso relevant sein soll.

„Jeder Medizinstudienplatz kostet den Steuerzahler ca. 200.000 Euro.“

Im Entwurf des neuen Staatsvertrags ist für die Zukunft daher folgende Regelung vorgesehen:

  • 60 Prozent aller Studienplätze werden wie bisher über uniinterne Auswahlverfahren vergeben. Dabei müssen die Universitäten mindestens zwei von der Abiturnote unabhängige Verfahren einsetzen. Welche das sind, bleibt den Universitäten überlassen.
  • Der direkte Zugang über die Abiturnote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht.
  • Für die restlichen 10 Prozent der Studienplätze soll es eine Eignungsquote geben, die komplett notenunabhängig ist.

Insgesamt wurde also die Bedeutung der Abiturnote sogar aufgewertet, was bereits zu Kritik geführt hat. Ist aber die Auswahl über die Abiturnote so schlecht wie ihr Ruf und welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Bisher werden die Studenten nach dem Prinzip der Bestenauslese selektiert. Nur Schüler mit einem hervorragenden Abiturschnitt haben die Möglichkeit, zeitnah ein Studium aufzunehmen. Dieser Umstand wird schon seit Langen kritisiert und als Lösung werden wahlweise die Nutzung anderer Auswahlkriterien oder die starke Ausweitung der Kapazitäten gefordert. Betrachten wir zuerst den zweiten Punkt. Hochschulbildung ist in Deutschland hauptsächlich die Aufgabe des Staats, sprich des Steuerzahlers. Eine starke Ausweitung der bisherigen Studienplätze müsste also von der Allgemeinheit finanziert werden. Eine solche Ausweitung wäre nicht gerade billig zu haben: Jeder Medizinstudienplatz kostet den Steuerzahler ca. 200.000 Euro. Würde man etwa die Zahl der Studienplätze auf ca. 20.000 verdoppeln, so ergäben sich für den Steuerzahler Kosten von 2 Milliarden Euro. Hier muss also der Nutzen gegenüber den Kosten abgewogen werden.2

Was direkt zur nächsten Frage führt. Benötigt Deutschland mehr Arzte, als es ausbildet? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Vergleicht man allerdings die medizinische Versorgung in Deutschland mit anderen Ländern, so stellt man fest, dass Deutschland über eine relativ hohe Ärztedichte verfügt. Wie passt das mit den Meldungen über den Ärztemangel auf dem Land zusammen? Die Antwort liegt im zweiten Teil der Frage. In der Tat gibt es Regionen in Deutschland, in denen es im näheren Umkreis an bestimmten Fachärzten mangelt. Das liegt aber nicht an der fehlenden Zahl, sondern daran, dass es für viele junge Ärzte unattraktiv ist, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Es liegt also nicht an der Menge, sondern an der Verteilung. Über eine reine Vergrößerung der Ärztezahl wird das Problem also kaum in den Griff zu bekommen sein. Hier muss vielmehr an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden.

„Menschen mit hoher Intelligenz bewältigen ihr Studium schneller und mit besseren Noten.“

Wenden wir uns nun dem ersten Teil der Kritik zu. Das Verfassungsgericht hat die alleinige Verwendung der Abiturnote als Auswahlkriterium als verfassungswidrig eingestuft. Landläufig wird dagegen eher kolportiert, dass die Abiturnote wenig über die spätere Leistung als Arzt aussagt. Oder etwas schärfer formuliert: Menschen mit einem Einser-Abi bewerben sich um einen Medizinstudienplatz, weil sie es können, nicht weil sie unbedingt Arzt werden wollen. Diese Meinung scheint auch in der Politik zu existieren, wenn u.a. die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Katja Suding das Karlsruher Urteil wie folgt kommentiert: „Auch fordert das Gericht zurecht, im Auswahlverfahren der Hochschulen neben der Abiturnote weitere Kriterien einzubeziehen, die überprüft und verglichen werden können. Das ist richtig, denn gute Noten machen noch lange keinen guten Arzt.“ Was ist dran an dieser Kritik?

Auswahlkriterien

Dazu muss man sich fragen, was einen guten Arzt überhaupt ausmacht. Zwei naheliegende Kriterien sind (Fach-)Kompetenz und ein Mindestmaß an sozialer Intelligenz, sprich Empathie, Einfühlungsvermögen etc. Um aber Fachkompetenz zu erlangen, muss der angehende Arzt erst einmal sein Studium erfolgreich absolvieren und sich dann auch regelmäßig fortbilden. Da in einem Medizinstudium sehr große Stoffmengen in relativ kurzer Zeit zu bewältigen sind, setzt es demzufolge auch einen gewissen Grad von Intelligenz voraus. Nun besteht eine starke Korrelation zwischen den schulischen und akademischen Leistungen eines Menschen und seiner Intelligenz. Menschen mit hoher Intelligenz bewältigen ihr Studium (unabhängig von der Fachrichtung) schneller und mit besseren Noten als weniger intelligente. Sie brechen ihr Studium auch seltener ab. Wie schneiden Personen mit höherer formaler Intelligenz im Bereich der sozialen Kompetenzen ab? Auch hier liegen ihre Fähigkeiten über dem Durchschnitt. Die soziale/emotionale Intelligenz weist nämlich eine sehr starke Korrelation mit der formalen auf, so dass einige Wissenschaftler die Unterscheidung für überflüssig halten.3

Die Nutzung der Abiturnote als Auswahlkriterium macht übrigens auch für die Universitäten Sinn. Betrachten wir die Studentenauswahl daher kurz strategisch aus der Sicht einer Universität. Diese hat mehrere Interessen. Sie will vermutlich ihre Studienplätze alle besetzen und sie will Studenten haben, die ihr Studium zügig und vor allem erfolgreich absolvieren. Potentielle Studenten mit einem sehr guten Abiturschnitt senden nun ein starkes Signal an die Uni, dass sie in der Lage sind, genau dieses zu leisten. Denn sie haben bereits bewiesen, dass sie intellektuellen Anforderungen gerecht werden und ausdauernd ein Ziel verfolgen können. Der Einsatz der Abiturnote als Auswahlkriterium ist daher aus Sicht der Universitäten sinnvoll. Das sieht z.B. auch Prof. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, so. Er bemerkte zu dem Urteil: „Das Urteil entspricht unserer in der Anhörung des Gerichts vorgetragenen Auffassung, dass die Abiturnote mit entsprechenden Landesquoten ein sachgerechtes Auswahlkriterium ist“.

„In vielen, insbesondere rot-(rot)-grün regierten Ländern, ist das Niveau des Abiturs immer weiter abgesenkt worden.“

Niemand wird bestreiten, dass der Beruf des Arztes mit einer hohen Verantwortung einhergeht. Ob ein Arzt gut oder schlecht ist, kann über Leben und Tod entscheiden. Es ist daher im Interesse der Allgemeinheit, dass nur die Besten eines Jahrgangs zum Studium zugelassen werden, so dass das Niveau der Ärzte konstant auf einem hohen Level bleibt (s.u.). Was passiert, wenn ein Studiengang nicht mehr nur von den Besten belegt wird, zeigte sich exemplarisch an den Leistungen von Lehrern in der USA. So stand dort bis in die 1950er-Jahre qualifizierten Frauen als akademischer Beruf quasi nur der der Lehrerin zur Verfügung. Das hatte zur Folge, dass nur die besten und qualifiziertesten Frauen Lehrerin wurden, was das Niveau der Schulausbildung insgesamt sehr hochhielt. Später öffneten sich die Hochschulen immer weiter und für die qualifizierten Frauen ergaben sich viele neue Studienmöglichkeiten. So sehr das unter emanzipatorischen Aspekten zu begrüßen ist, so zeigt sich doch heute der Nebeneffekt, dass die meisten Lehrerinnen nicht mehr zu den Besten eines Jahrgangs zählen und damit auch das Bildungsniveau in den Schulen abgefallen ist.4 Es sollte daher nicht leichtfertig mit der Auswahl des Personals für einen so wichtigen Beruf wie den des Arztes hantiert werden.

Abiturnoten

Alle diese Anmerkungen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass die Abiturnoten der einzelnen Länder vergleichbar sind, d.h. in etwa die gleichen intellektuellen Leistungen repräsentieren. Das ist aktuell leider nicht der Fall. In vielen, insbesondere Rot-(Rot)-Grün regierten Ländern, ist das Niveau des Abiturs immer weiter abgesenkt worden. Dadurch wurde zwar wie politisch gewollt die Zahl der Abiturienten und Studenten erhöht, doch die eigentliche Funktion des Abiturs als Hochschulbefähigung wurde dadurch untergraben und das Abitur als Abschluss entwertet. Nur so ist es zu erklären, dass bayrische Abiturienten ihren Hamburger Kollegen um ein bis zwei Jahre voraus sind. Auch das Verfassungsgericht hat dieses Problem benannt. Laut aktuellen Plänen soll es daher für Auswahl der Studenten einen Ausgleichsmechanismus geben, der berücksichtigt, in welchem Bundesland wo das Abitur erworben wurde. Prof. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), begrüßt diesen Schritt als „überfällig. Denn die Durchschnittsnoten der Abiturzeugnisse differieren zwischen den Ländern um eine halbe Note.

Wenn diese Gewichtung gelingt, stärkt sie die Bedeutung der Abiturnote als Auswahlkriterium. Allerdings sieht der bisher vorliegende Staatsvertrag offenbar keinen derartigen Mechanismus vor. Hier besteht also noch Handlungsbedarf. Das Verfassungsgericht hat, wie bereits erwähnt, außerdem gefordert, dass im uniinternen Auswahlverfahren neben der Abiturnote noch ein weiteres Kriterium angewandt wird. Dagegen ist auch unter dem Aspekt der oben skizzierten Ziele nichts einzuwenden. Wichtig ist nur, dass die Abiturnote nicht noch weiter entwertet wird. Etwa indem man von politischer Seite versucht, Schüler, die zwar eine schlechtere Abiturnote haben, aber in die politische Wunschvorstellung passen, in das Medizinstudium „hineinzumogeln“.

„Das Wartezeitensystem benachteiligt Schüler mit sehr guten Abiturleistungen, die aber knapp an der Hürde scheitern, gegenüber denjenigen, die einfach nur lange genug gewartet haben.“

Prinzipiell könnten derartige Verfahren auf zwei Dinge abzielen: Zum einen auf die Studierfähigkeit, also auf das Vermögen, das Studium zu bewältigen, und zum zweiten auf die Berufsqualifikation, also auf die Fähigkeit, den Beruf des Arztes auszufüllen. Bei einem der beiden Kriterien könnten zusätzliche Verfahren hilfreich sein. Für die Studierfähigkeit steht eigentlich die Abiturnote zur Verfügung, so dass ergänzende Tests (die eine oder andere Form von Intelligenztests) hier nur Redundanz erzeugen würden. Der zweite Punkt verdient mehr Aufmerksamkeit. Es wurde zwar bereits darauf hingewiesen, dass intelligente Menschen auch sozial kompetenter sind, aber diese Aussage bezieht sich auf den statistischen Durchschnitt und nicht auf den Einzelfall. Daher ergibt es durchaus Sinn, die Eignung des angehenden Mediziners zu prüfen. Neben sozialen Kompetenzen, die über entsprechende psychologische Test abgefragt werden, bietet sich sicherlich auch ein hoch strukturiertes Interview an, um die Motivation des Bewerbers und seine Erfolgsaussichten im Studium zu überprüfen. Ein ebenfalls sinnvolles Bewertungskriterium ist auch möglicherweise vorhandene Berufserfahrung oder eine fachspezifische Ausbildung im Gesundheitsbereich. Diese lassen z.B. auf Interesse und Fachkenntnisse schließen.

Natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie das geforderte zusätzliche Kriterium gestaltet werden kann. Es bleibt abzuwarten, welche Kriterien den Universitäten von der Politik vorgegeben werden. Allerdings sollte bei allen zusätzlichen Kriterien nicht das Pferd von hinten aufgezäumt werden. Denn es hilft wenig, wenn eine Person ein sehr guter Arzt wäre, aber nicht die Fähigkeiten besitzt, das dieser Tätigkeit vorangehende Medizinstudium zu bewältigen. Berufseignungstests sind also sinnvollerweise immer ergänzende, nie aber alleinige Tests.

Kommen wir zum letzten Punkt, dem vom Verfassungsgericht bemängelten System der Wartesemester. Nach den aktuellen Plänen der Kultusministerkonferenz soll die Wartezeitregelung komplett wegfallen, d.h. es werden demnächst keine Plätze mehr über dieses System vergeben. Gegen diesen Plan formiert sich bereits Widerstand, aber offenbar sind die Kultusminister Willens, ihren Plan zu verfolgen. Zumal Rechtsgutachten zeigen, dass die Abschaffung verfassungsrechtlich kein Problem darstellt und sich die wartenden Studenten nicht auf die bisherige Regelung berufen können. Wie so oft wird diese Diskussion unter dem Aspekt der Gerechtigkeit geführt. Aber war nicht eher die bisherige Regelung ungerecht? Aktuell werden 20 Prozent aller Studienplätze in Medizin an Menschen vergeben, deren einzige Leistung erst einmal darin besteht, dass sie lange auf ihren Studienplatz warten. Gerechtigkeit kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten, dass alle die prinzipiell gleichen Chancen haben, ein Studium aufzunehmen. Dieser Grundsatz wird aber durch das leistungsfreie System der Wartezeiten untergraben. Es ist vermutlich jedem Schüler bekannt, dass die Einstiegshürden für ein Medizinstudium hoch sind. Jedem sollte also klar sein, dass er in der gymnasialen Oberstufe entsprechende Leistungen erbringen muss, um sich die Chance auf einen Studienplatz zu sichern. Das Wartezeitensystem benachteiligt Schüler mit sehr guten Abiturleistungen, die aber knapp an der Hürde scheitern, gegenüber denjenigen, die einfach nur lange genug gewartet haben. Die Idee der Kultusminister ist daher konsequent und entsprechend zu begrüßen.

Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf soll die Hälfte dieser freiwerdenden Kapazitäten mittels der Abiturnote und die andere Hälfte nach einer notenunabhängigen Talentquote vergeben werden. Welche Tests hier genau genutzt werden sollen, ist aber noch völlig offen und es bleibt fraglich, ob Tests, die die Abiturnote komplett ignorieren, eine ähnliche Validität bezüglich des künftigen Studienerfolgs aufweisen wie solche, die diese mit einbeziehen. Zusammenfassend zeigt sich, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen sinnvollen Prozess in Gang gesetzt hat. Über die genauen Einzelheiten der Durchführung kann und sollte aber noch gestritten werden.

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