29.05.2024

Das Rentensystem am Kipppunkt

Von Alexander Horn

Heil und Lindner wollen die Rente angeblich sicherer machen. Da aber der Wohlstand in Deutschland nicht mehr steigt, geht es mit den Renten abwärts. Zudem attackiert ihre Reform die Leistungsträger.

Die Sicherheit der Renten hängt in erster Linie davon ab, ob es Gesellschaften gelingt, ihren Wohlstand mindestens zu halten. Moderne Sozialstaaten, wie sie in Europa bereits im 19. Jahrhundert entwickelt und nach dem Zweiten Weltkrieg ausgebaut wurden, beruhen darauf, dass dieser Wohlstand kontinuierlich wächst. Sie benötigen diesen Wohlstandszuwachs, denn so entstehen Verteilungsspielräume, die es erlauben, den von den Leistungsträgeren erarbeiteten Wohlstand umzuverteilen, ohne dass deren Lebensstandard stagniert oder gar sinkt. In einer Ära steigenden Wohlstands schafft sich geschickte Sozialpolitik typischerweise eine eigene Rolle, indem sie die Wohlstandszuwächse nach politischen Präferenzen umverteilt, und dabei nicht nur das Wohlstandsversprechen aufrechterhält, sondern auch die Legitimität des Sozialstaats untermauert. Sie tut dies so, dass sowohl Leistungsempfänger als auch Leistungsträger von einem kontinuierlich steigenden Wohlstand profitieren – niemand verliert!

Deutschland hat sich jedoch inzwischen den Stecker gezogen, denn der gesellschaftliche Wohlstand wächst nicht mehr; bestenfalls ist eine Stagnation festzustellen. Dies lässt sich sehr eindeutig an den seit Jahrzehnten rückläufigen Arbeitsproduktivitätssteigerungen erkennen, die sich seit einigen Jahren zu einer Stagnation verfestigt haben. So verkürzt sich die zur Herstellung von Waren und Dienstleistungen erforderliche Arbeitszeit nicht mehr, die Erzeugnisse werden bei gleichbleibender Qualität nicht mehr billiger und die Reallöhne stagnieren. Hauptverantwortlich ist die seit Jahrzehnten vorherrschende wirtschaftspolitische Agenda, die mit allen verfügbaren geld- und wirtschaftspolitischen Hebeln – die in einer Marktwirtschaft von Zeit zu Zeit erforderlichen – Reststrukturierungen, die für die Kapitaleigentümer mit herben Vermögensverlusten verbunden sind, zu verhindern sucht.  Dadurch hat sie eine Zombiewirtschaft geschaffen, in der Unternehmen auch ohne Produktivitätsverbesserungen dauerhaft überleben. So gelingt es auch den besser aufgestellten Unternehmen, ohne die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitabel zu bleiben – nicht zuletzt, weil nicht getätigte Investitionen unmittelbar die Gewinne erhöhen.

Hinzu kommt eine klimapolitische Agenda, bei deren Fortsetzung sich über die nächsten Jahrzehnte sogar herbe Wohlstandverluste einstellen werden. Einen Vorgeschmack lieferte bereits die durch Coronakrise und Ukrainekrieg ausgelöste Verbraucherpreisinflation, in der die Unternehmen die Gelegenheit genutzt haben, den seit vielen Jahren hauptsächlich von der Umstellung auf erneuerbare Energien ausgehenden Energiekostenanstieg an die Verbraucher zu überwälzen. Denn wegen der inzwischen stagnierenden Produktivität gelingt es ihnen nicht mehr, steigende Kosten selbst auszugleichen oder an ihre Lieferanten weiterzugeben. Die in Deutschland angestrebte Transformation in Richtung Klimaneutralität durch die Nutzung ausschließlich erneuerbaren Wind- und Solarstrom setzt auf eine höchst unproduktive und daher extrem kostenintensive Energieversorgung. Das führt bereits jetzt zu Wohlstandsverlusten durch Deindustrialisierung, da Wertschöpfung verlorengeht. Andererseits müssen jedoch weiter steigende Energiekosten auch zukünftig auf die Verbraucher abgewälzt werden, was zu weiteren Wohlstandeinbußen, also Realeinkommensverlusten bei Erwerbstätigen und Transferleistungsempfängern, darunter vielen Rentnern, führen wird.

Erosion des Rentensystems seit den 1990ern

Zwar dürfte auch der Bundesregierung inzwischen sternchenklar sein, dass es nun nicht mehr darum geht, steigenden Wohlstand „sozial gerecht“ umzuverteilen, sondern dass Wohlstandverluste verteilt werden müssen. Um den Bürgern jedoch nicht den reinen Wein einer verfehlten Wirtschafts- und Klimapolitik einschenken zu müssen, wird seit langem so getan, als könne man die sozialpolitische Agenda, die von den 1950er bis in die 1990er Jahre bestens funktionierte, noch immer fortsetzen.

Als der Wohlstand und damit die Reallöhne in Deutschland durch massive Produktivitätssteigerungen enorm zunahmen, wurde im Jahr 1956 aus dem Stand heraus die umlagefinanzierte Rente eingeführt und das Rentenniveau bis 1977 auf 59,8 Prozent nach oben getrieben. Damit erhielten Erwerbstägige beim Übergang in die Rente – bei mindestens 45-järiger Erwerbstätigkeit – fast 60 Prozent ihres früheren Erwerbseinkommens als Rentenleistung. Und obwohl die Erwerbstätigen damals ständig steigende Renten- und Krankenversicherungsbeitragssätze aufgebürdet bekamen, die 1977 bereits 18 (heute 18,6) bzw. etwa 11 Prozent (heute 14,6 plus ggf. Zusatzbeitrag) betrugen, profitierten auch sie von massiven Realeinkommenszuwächsen.

Seit den 1990er Jahren sind diese Wohlstandszuwächse aufgrund des rückläufigen Produktivitätsfortschritts immer weniger geworden, so dass sich die Vorzeichen inzwischen umgekehrt haben. Dies verschärft sich durch die Belastungen aus der demographischen Alterung, die sich in den 2000er Jahren schubartig in der Erhöhung des Altenquotienten bemerkbar machte (das ist das zahlenmäßige Verhältnis der Älteren ab 65 bzw. 67 Jahre im Verhältnis zu den 20 bis 64- bzw. 66-jährigen).

„Da die kräftigen Reallohnverluste der letzten drei Jahre über die Rentenformel an die Rentner durchgereicht wurden, dürfte der deren heutiger Lebensstandard – sofern sie ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind – inzwischen sogar niedriger liegen als noch Ende der 1980er Jahre."

Diese Problematik zeigte sich sehr deutlich ab Anfang der 2000er Jahre, als es zu einer langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation kam, damals verbunden mit einem rapiden Anstieg der Arbeitslosigkeit auf knapp fünf Millionen Erwerbslose zur Mitte des Jahrzehnts. Gleichzeitig änderte sich in diesem Jahrzehnt die nach dem Zweiten Weltkrieg relativ stabile Altenquote sehr zügig, so dass die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ab 2005 den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel einfügte. So lieferte die Rentenreform einen erheblichen Beitrag, um die damals stark ansteigenden Beitragssätze aller Zweige der Sozialversicherung zu dämpfen. Noch vor der Wiedervereinigung lagen sie in Westdeutschland bei insgesamt nur 35,6 Prozent, bis 2003 stiegen sie zunächst vereinigungsbedingt und dann wegen wirtschaftlicher Stagnation und demographischer Alterung auf den bisherigen Höchststand von 42 Prozent an.

Die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors mitsamt anderer Sozialstaatsreformen war eine Notoperation mit dem Ziel, einen herben Wohlstandseinbruch durch sozialpolitische Umverteilung zu kompensieren, was Schröder letztlich die Kanzlerschaft kostete. Die erreichte Stabilisierung der Lohnnebenkosten spielte jedoch eine erhebliche Rolle, um die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierenden Betriebe wiederherzustellen, die Verlagerung von Wertschöpfung vor allem in das osteuropäische Ausland einzubremsen und die wirtschaftliche Stagnation bei deutlich sinkender Arbeitslosigkeit bis 2007 zu überwinden.

Altersarmut trotz stabilem Rentenniveau

Diese Umverteilung hat jedoch dazu geführt, dass das Rentenniveau von knapp 60 Prozent Ende der 1970er Jahre auf unter 50 Prozent Anfang der 2010er Jahre abgesackt ist. Das Rentenniveau von inzwischen nur noch 48 Prozent bedeutet, dass eine sogenannte „Standardrente“ – die bei 45 Versicherungsjahren auf Basis eines mittleren Einkommens erreicht wird – nur noch in etwa halb so hoch ist wie das frühere Erwerbseinkommen. Bei all jenen, die während ihrer Erwerbstätigkeit nicht zusätzlich vorsorgen konnten und nach ihrem Renteneintritt ausschließlich gesetzliche Rente beziehen, führt dies zu einem herben Einbruch des Lebensstandards.

Die sukzessive Absenkung des Rentenniveaus ist jedoch nur ein Aspekt des Rentendebakels, das daher rührt, dass trotz des Warnschusses in der Schröder-Ära weiterhin ausschließlich auf sozialpolitische Umverteilung gesetzt wurde. Auf diese Weise hat man die sich verfestigende Wohlstandsstagnation kaschiert, um die Produktivitätsstagnation nicht adressieren zu müssen. Eine weit bedeutendere Ursache für die Beeinträchtigung des Lebensstandards als das aus demographischen Gründen sinkende Rentenniveau ist die Reallohnentwicklung. Denn steigen die in der Rentenformel zur Berechnung der nominalen Renten herangezogenen nominalen Löhne über den Verbraucherpreisanstieg hinaus, so steigen die Reallöhne und mit ihnen auch die realen Renten. Sofern gleichzeitig das Rentenniveau sinkt, wird dieser Anstieg lediglich abgeschwächt.

So hat das seit den 1990er Jahren in Deutschland sehr spürbar bis zur heutigen Stagnation nachlassende Produktivitätswachstum nur noch ein durchschnittliches jährliches Reallohnwachstum von etwa 0,5 Prozent zugelassen. Daher konnte die rentenpolitisch verursachte Absenkung des Rentenniveaus kaum noch kompensiert werden. Infolgedessen stagnierte der Lebensstandard der Rentner bis 2020, phasenweise ist er sogar gesunken. Da die kräftigen Reallohnverluste der letzten drei Jahre über die Rentenformel an die Rentner durchgereicht wurden, dürfte der deren heutiger Lebensstandard – sofern sie ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind – inzwischen sogar niedriger liegen als noch Ende der 1980er Jahre.

Entscheidend ist die Reallohnentwicklung

Unter den aktuellen wirtschaftspolitischen Rahmensetzungen, die eine Stagnation oder sogar einen Rückgang der Reallöhne in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erwarten lassen, sowie der nun anstehenden Verrentung der Babyboomer ist auf längere Sicht absehbar, dass der Lebensstandard der Rentner Jahr für Jahr spürbar sinken wird. Denn über den von sinkenden Reallöhnen ausgehenden Effekt hinaus würde das nur bis 2025 gesetzlich auf mindestens 48 Prozent festgelegte Rentenniveau – trotz der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre – spürbar absinken und die realen Renteneinkommen zusätzlich vermindern.

„Erwerbsarbeit und die Leistungsbereitschaft der Bürger massiv entwertet."

So ist zu erwarten, dass die gesetzliche Rente für immer mehr Rentner in die Nähe des Grundsicherungsniveaus absackt oder sogar noch tiefer sinkt. Dadurch verfügen diejenigen, die mehr als 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, im Alter nicht über höhere Einkommen als etwa Bürgergeldbezieher, die vielleicht nie Versicherungsbeträge geleistet haben. Bisher sind – neben hunderttausenden Ukrainern, die Grundsicherung im Alter erhalten – nur gut eine halbe Million Rentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen, da ihre Rente nicht über dem Sozialhilfeniveau liegt. Wie wenig jedoch schon heute die Lebensleistung derer belohnt wird, die jahrzehntelang ihre Beiträge gezahlt haben, zeigt sich daran, dass inzwischen etwa ein Viertel der Rentner ab 80 Jahren nur über ein Monatseinkommen von maximal 1167 Euro verfügt. Diese Renten liegen damit recht nahe bei einem Gesamteinkommen von 924 Euro, einer Höhe, bei der Rentenversicherung eine Anspruchsprüfung auf Grundsicherung empfiehlt.

So hat die seit Jahrzehnten ausschließlich auf Umverteilung ausgerichtete Renten- und Sozialpolitik, die Wohlstand einfach als gegeben voraussetzt und sich nie um seine Erzeugung geschert hat, die gesetzliche Rente ruiniert. Die Folge ist, dass die gesellschaftlichen Leistungsträger, die wegen vergleichsweise niedriger Verdienste während ihrer Erwerbstätigkeit nicht zusätzliche Altersvorsorge leisten können, mit dem Renteneintritt nicht nur einen herben Einbruch ihres Lebensstandards erleiden, sondern mehr und mehr auf das Niveau dessen herabgedrückt werden, was auch Bürgergeldbeziehern zusteht. So werden Erwerbsarbeit und die Leistungsbereitschaft der Bürger massiv entwertet.

Rentenpaket gegen die Leistungsträger

Die nun von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagene Rentenreform führt das Rentensystem jedoch nicht etwa aus dieser fatalen Sackgasse heraus, sondern immer tiefer hinein. Denn das Rentenpaket II setzt wie alle Rentenreformen der vergangenen Jahrzehnte ausschließlich darauf, die inzwischen nicht mehr wachsenden, sondern schrumpfenden gesellschaftlichen Wohlstandzuwächse nur anders und selbstverständlich „sozial gerechter“ zu verteilen. Im Kern zielt die Reform darauf ab, das Rentenniveau bis Ende der 2030 Jahre bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren, indem der Nachhaltigkeitsfaktor ausgeschaltet wird und die Erwerbstätigen mit sukzessiv steigenden Beiträgen zur Stabilisierung der Rente herangezogen werden.

Demnach sollen die Rentenbeitragssätze in den nächsten Jahren drastisch von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns bis 2035 auf dann 22,3 Prozent angehoben werden. Um ab 2036 einen darüber hinaus drohenden Anstieg auf 22,7 Prozent bis 2045 zu vermeiden, will Lindner die bisher relativ günstigen Zinskonditionen des deutschen Staates zur Schuldenaufnahme nutzen, um zugunsten der Rentenversicherung Schulden spekulativ in die Kapitalmärkte zu investieren. Selbst unter optimistischsten Annahmen und unter der Prämisse, dass die Mittel nicht verloren gehen, sind laut Bundesregierung erst ab 2036 jährliche Erträge von nicht mehr als 10 Milliarden Euro erwarten. Da die jährlich ausgezahlten Renten bis zu diesem Zeitpunkt aber auf gut 550 Milliarden Euro steigen, ist dieser Teil der Rentenreform nicht mehr als heiße Luft.

„Die Rentenreform ist völlig ungeeignet, die in der Tat existenzielle Bedrohung des Rentensystems zu beheben."

Vor einigen Wochen hatte Heil die Notwendigkeit einer Rentenreform damit begründet, dass das Rentensystem existenziell bedroht sei, denn würde man einfach weitermachen wie bisher, würden „die Jüngeren von heute einzahlen – immer mehr – und nichts mehr rausbekommen“.Mit ihrem Rentenpaket II setzen Heil und Lindner dieser Erosion des Rentensystems nichts entgegen, sondern sie richten das System nun vollkommen zugrunde, da sie die Reform sogar gegen die Leistungsträger ausrichten, die diesen Wohlstand erzeugen.

Denn einerseits wird die große Masse an Rentnern, die nicht zum gehobenen Mittelstand gehört und daher kaum über die Möglichkeiten verfügt, während ihrer Erwerbstätigkeit vorzusorgen, immer näher an das Sozialhilfeniveau herabgedrückt und praktisch ihrer Rente beraubt. Und andererseits bürdet man den heutigen und zukünftigen Erwerbstätigen mit steigenden Rentenversicherungsbeträgen und wohl zukünftig auch steigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen immer mehr auf, obwohl sie auf lange Sicht mit stagnierenden oder sinkenden Reallöhnen rechnen müssen. Da man sie zum Ausgleich nicht an anderen Stellen entlastet, wird auch ihre Leistung massiv entwertet. Die Rentenreform ist daher – anders als von Heil behauptet – völlig ungeeignet, die in der Tat existenzielle Bedrohung des Rentensystems zu beheben. Ganz im Gegenteil wird die aktuelle Lage, dass die Jüngeren immer mehr einzahlen, aber „nichts mehr rausbekommen“, sogar zementiert, weil die Reform gegen die arbeitende Bevölkerung, die Leistungsträger der Gesellschaft gerichtet ist.

Sanieren und Restrukturieren

In der heutigen Situation, in der der gesellschaftliche Wohlstand nicht oder kaum noch steigt oder sogar sinkt, müsste die dringend erforderliche Sanierung des Rentensystems darauf ausgerichtet sein, in erster Linie den Lebensstandard derjenigen zu bewahren, die diesen Wohlstand durch ihre Arbeitsleistung schaffen und von deren Leistungsbereitschaft alle Transferleistungsempfänger letztlich abhängen. Alle staatlichen und sozialstaatlichen Leistungen müssten auf den Prüfstand und zweifellos an vielen Stellen gekürzt werden, um die erwerbstätigen Beitragszahler so weitreichend zu entlasten, dass sie die zur Stabilisierung der Renten erforderlichen Beitragserhöhungen und idealerweise noch höhere Beiträge leisten können. So müssten die Renten Schritt für Schritt auf ein Niveau gebracht werden, das bei Eintritt in die Rente den Lebensstandard weitgehend sichert. Bei den Erwerbstägigen müsste gleichzeitig die Senkung des eigenen Lebensstandards verhindert oder so weit wie möglich gemindert werden.

Bei der Sanierung des Rentensystems sollte jedoch keinesfalls von vornherein die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass der gesellschaftliche Wohlstand auch wieder steigen könnte, was die Finanzierung der Renten trotz der Belastung durch die demographische Alterung erleichtern würde. Dazu müssten die ökologische Klimapolitik und die Wirtschaftspolitik auf den Prüfstand, um die Produktivitätstagnation zu überwinden – aber das ist ein eigenes Thema.

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