23.11.2017

Bittersüße Sündensteuer

Von Bill Wirtz

Titelbild

Foto: Taylor Swayze via Unsplash / CC0

Irland führt eine Steuer auf Softdrinks ein, in Frankreich wird sie erhöht. Diese nutzlose Maßnahme bevormundet die Verbraucher.

Kürzlich hat die irische Regierung die Erhebung einer sogenannten „Softdrink-Steuer“ auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. Eingeführt wird diese Maßnahme mit der Begründung, Fettleibigkeit zu bekämpfen, denn nach verbreiteter Ansicht ist die Anzahl fettleibiger Menschen in Europa bereits seit einiger Zeit zu hoch. 54.000 fettleibige Schulkinder: Das ist die Zahl, mit der sich irische Politiker für den neuen Steuervorschlag eingesetzt haben. Politikern zufolge denken all diejenigen, die mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, wohl einfach nicht an die Kinder. Könnte es nicht eher sein, dass Fettleibigkeit bei Kindern nicht durch einen Preisanstieg für eine Cola aufgehalten wird, sondern dass sie tiefere Wurzeln hat?

Die irische Maßnahme orientiert sich an der jüngsten Erhöhung der in Frankreich bereits bestehenden Softdrinksteuer, die Präsident Nicolas Sarkozy noch während seiner Amtszeit 2012 eingeführt hatte. Anfänglich betrug sie 7,53 Euro für 100 Liter Softdrinks und 2,51 Cent für eine 33-cl-Dose und soll nun stark angehoben werden. Man könnte dies ironisch finden, wenn man bedenkt, dass Frankreich als Teil der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union auch Zucker subventioniert. Zweimal zur Kasse gebeten zu werden, einmal für die Zucker-Subventionen und dann für den Konsum selbst mittels einer Strafsteuer, ist für den französischen Konsumenten wahrscheinlich schwer zu schlucken.

Wenn wir uns die dänische Fettsteuer ansehen, lernen wir viel über die katastrophale Natur dieser „Sündensteuern”. Dänemark führte eine spezielle Fettsteuer ein, nur um sie mit der gleichen Mehrheit 15 Monate später wieder aufzuheben. Die Steuer belastete nicht nur Menschen mit niedrigem Einkommen zusätzlich, sondern diente auch als Anreiz für die Verbraucher, im Supermarkt auf billigere Produkte umzusteigen. Der Fettverbrauch blieb jedoch in etwa gleich; positive Auswirkungen auf die Gesundheit wurden nicht verzeichnet.

„Wir mögen Süßigkeiten, und das ist auch gut so.“

Die Frage liegt aber in Wahrheit nicht mehr bei den Sündensteuern an sich. Wir können von Fall zu Fall immer wieder auf politisches Versagen hinweisen, aber wir halten den Nanny-Staat nicht von aggressiver Bevormundungspolitik ab, solange wir nicht seine grundlegende Ausrichtung angehen. Die Grundannahme der bevormundenden Politik lautet: Der Konsument ist grundsätzlich nicht in der Lage, Entscheidungen über sein eigenes Leben zu treffen. Geblendet von der Irrationalität seines eigenen Geistes und den Triebkräften seines Instinkts, gerät er in Notlagen, aus denen ihn nur das Wohlwollen der modernen öffentlichen Ordnung befreien kann.

Die Wahrheit sieht jedoch ganz anders aus. Obwohl sie sich nicht besonders energisch gegen diese „Sündensteuern“ wehren, sprechen die Verbraucher bei ihren Marktentscheidungen klare Worte. Im Falle der dänischen Fettsteuer haben wir Verbraucher gesehen, die ihre Qualitätsstandards herabsetzen; das wird wahrscheinlich auch bei den irischen Softdrinks passieren. Ein noch deutliches Beispiel für Marktentscheidungen bei Sündensteuern ist der Tabak, wo steigende Preise E-Zigaretten populär gemacht haben, den steigenden Erfolg des Dreh- und Stopftabaks verantworten und gleichzeitig einen Schwarzmarkt ermöglicht haben, durch den in Frankreich, einem der Rekordsteuerländer, jede fünfte Zigarette aus dem illegalen Handel stammt. Die Gesamtzahl der Raucher ist gleichzeitig nur geringfügig gesunken.

Menschen wollen rauchen, fetthaltige Nahrungsmittel essen und Limo trinken, und Politiker sollten das endlich einsehen. Dies sind alles Produkte, die wir in Maßen und mit transparenten Informationen über ihre gesundheitlichen Aspekte konsumieren sollten, aber den angeborenen Wunsch, überhaupt Süßes zu genießen, sollten wir nicht kritisieren. Es scheint, als hätten wir ein Politikmonstrum geschaffen, das in der Ecke lauert, sollten wir die Keksdose nur anschauen. Verbraucher sollten ohne schlechtes Gewissen sagen können: Wir mögen Süßigkeiten, und das ist auch gut so.

Man kann über eine EU-Richtlinie zur Softdrink-Besteuerung debattieren, aber angesichts der absehbaren Unwirksamkeit der Maßnahme fällt das unter „Virtue Signalling“ und fließt in den Strom wohlmeinender, aber unbrauchbarer Gesetze ein. Lassen wir die Verbraucher stattdessen selbst entscheiden.

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