02.11.2026

Bei verheirateten Kindern wird weggeschaut

Von Sabine Beppler-Spahl

In Deutschland bestehen zahlreiche Kinderehen, die den Behörden bekannt sind. Gehandelt wird kaum; dadurch entsteht ein zweigleisiges Rechtssystem, das sich an Parallelgesellschaften orientiert.

Kinderehen empören uns zu Recht. Sie zerstören unser Verständnis von der Ehe als einer Verbindung, die auf Liebe und gegenseitigem Vertrauen beruht, und sie verstoßen sowohl gegen den Grundsatz der individuellen Autonomie als auch gegen die grundlegende Pflicht, Kinder zu schützen.

Es überrascht daher nicht, dass viele in Deutschland beunruhigt reagierten, als sie erfuhren, dass diese Praxis in bestimmten migrantischen Milieus weiter verbreitet ist, als ihnen bislang vermittelt worden war. Noch schockierender ist, dass der deutsche Staat trotz entsprechender Verbotsgesetze auffällige Nachsicht walten lässt oder sich geradezu scheut, das Problem anzugehen.

Anfang dieses Monats teilten die Behörden in Baden-Württemberg auf eine Anfrage der AfD hin mit, dass seit 2012, dem Beginn der statistischen Erfassung, 358 Kinderehen registriert wurden. Nur acht davon wurden gerichtlich aufgehoben. Da es sich lediglich um die erfassten Fälle eines einzigen Bundeslandes handelt, dürfte die Gesamtzahl in ganz Deutschland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich höher liegen.

Der Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Kinderehen und der Migration, insbesondere (wenn auch nicht ausschließlich) aus muslimisch geprägten Ländern, liegt auf der Hand. Fast 40 Prozent der registrierten Fälle betrafen syrische Staatsangehörige, es folgten Menschen aus Bulgarien, der Türkei, Afghanistan und dem Irak. Zu den wenigen aufgehobenen Ehen zählten eine Verbindung zwischen einem 11-jährigen irakischen Mädchen und einem 17-jährigen irakischen Jungen sowie eine zwischen einem 14-jährigen afghanischen Mädchen und einem 30-jährigen afghanischen Mann.

„Es ist skandalös, dass weite Teile des deutschen Establishments das Problem lange heruntergespielt haben.“

Es ist skandalös, dass weite Teile des deutschen Establishments das Problem lange heruntergespielt haben. 2011 legte die damalige Familienministerin Kristina Schröder eine Studie zu Zwangsverheiratungen vor, die auf einen hohen Anteil von Mädchen muslimischer Herkunft unter den Betroffenen hinwies. Die Empörung folgte prompt. Kritiker, darunter der damalige Co-Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir – heute Ministerpräsident von Baden-Württemberg – warfen ihr vor, eine eigene Agenda zu verfolgen und die Zahlen zu manipulieren. Migrationsexperten bezichtigten sie, Vorurteile gegen Muslime zu schüren.

Nach der Flüchtlingskrise von 2015 rückte das Thema Kinderehen erneut in den Fokus. 2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet, nach dem Ehen in Deutschland nichtig sind, wenn mindestens ein Ehepartner bei der Eheschließung unter 16 Jahre alt war – unabhängig vom Ort der Trauung. Doch nicht alle begrüßten diese Maßnahme. Die SPD-Politikerin Aydan Özoğuz, damals Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, warnte vor einem „pauschalen Verbot“ von Kinderehen. Ein Verbot, so ihr Argument, könne dazu führen, dass junge Frauen in ihren Gemeinschaften isoliert würden und ohne rechtliche Absicherung dastünden. Unterstützung erhielt sie von mehreren führenden Migrationsexperten und aus der eigenen Partei. In einer parlamentarischen Anhörung verwies zudem ein Sachverständiger auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die die Anerkennung ausländischer Personenstandsverhältnisse vorsehe.

Bemerkenswerterweise erklärte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 1. Februar 2023 die Regelung des Gesetzes von 2017 für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Entscheidung lag der Fall eines 14-jährigen syrischen Mädchens zugrunde, das 2015 in Syrien vor einem Scharia-Gericht einen 21-jährigen Syrer geheiratet hatte. Kurz darauf flohen beide nach Deutschland; dort wurde das Mädchen von dem Mann getrennt und in einer Einrichtung für minderjährige weibliche Flüchtlinge untergebracht, das Jugendamt übernahm die Vormundschaft.

Das Gericht billigte zwar ausdrücklich die Altersgrenze von 16 Jahren, doch die Entscheidung hinterließ einen mehr als faden Beigeschmack, weil sie auf eine Relativierung des eindeutigen Verbots hinauszulaufen schien. Es entstand der Eindruck, eine rückständige Praxis, die in Deutschland längst nicht mehr akzeptiert war, gelte plötzlich als tolerierbar – nur weil sie in anderen Kulturen üblich ist. (Man stelle sich die Reaktion vor, wenn es um ein 14-jähriges deutsches Mädchen und einen 21-jährigen deutschen Mann gegangen wäre.) Statt auf Integration und Gleichheit vor dem Gesetz zu bestehen, drohte die Entscheidung den Weg zu einem zweigleisigen Rechtssystem zu ebnen, das sich an Parallelgesellschaften orientiert.

„Die Migration mag diese Lage ausgelöst haben, doch das eigentliche Problem ist die mangelnde Bereitschaft unserer Eliten, die hart errungenen Werte der Aufklärung zu verteidigen.“

2024 einigte sich der Gesetzgeber auf überarbeitete Regelungen, die erfreulicherweise am Grundsatz festhalten, dass Ehen mit Beteiligten unter 16 Jahren ungültig sind – auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Auf dem Papier ist die Rechtslage damit eindeutig. In der Praxis fehlt es jedoch offenbar weiterhin am Willen zur konsequenten Anwendung, wie die Fälle aus Baden-Württemberg zeigen. Hochgerechnet auf ganz Deutschland deuten diese Zahlen darauf hin, dass Hunderte, womöglich Tausende Mädchen weiterhin in rechtswidrigen Ehen gefangen sind. Damit behält ein zutiefst frauenfeindliches System – die Scharia, die in islamischen religiösen Schriften wurzelt – weiterhin Einfluss in einem Land, das eigentlich über eine moderne Rechtsordnung verfügt.

Dass es nicht gelingt, das Problem der Kinderehen in den Griff zu bekommen, wiegt umso schwerer, als diese Praxis im Westen spätestens seit der Aufklärung als unmenschlich gilt. In seiner 1792 erschienenen Autobiografie schildert der deutsch-jüdische Philosoph Salomon Maimon die Hölle, die er und seine „Ehefrau“ durchlitten, nachdem er mit elf Jahren verheiratet worden war. Immanuel Kant stellte in seiner wenig romantischen Abhandlung über die geschlechtliche Vereinigung von Mann und Frau in der „Metaphysik der Sitten“ (1797) das gegenseitige Einvernehmen in den Mittelpunkt der Ehe.

Doch die Sorge der Behörden, Spannungen innerhalb von Migrantengruppen zu verschärfen oder „Islamfeindlichkeit“ in der deutschen Bevölkerung zu schüren, scheint schwerer zu wiegen als alle Argumente der Aufklärung. Selbst jetzt, da die Zahlen vorliegen, ist bei den offiziellen Stellen eine deutliche Zurückhaltung im Umgang mit dem Problem spürbar.

Die Folgen dieser Zaghaftigkeit sind gravierend: Sie lässt die Opfer allein, zementiert Parallelgesellschaften und untergräbt die Legitimität des Rechts selbst. Die Migration mag diese Lage ausgelöst haben, doch das eigentliche Problem ist die mangelnde Bereitschaft unserer Eliten, die hart errungenen Werte der Aufklärung zu verteidigen.

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