19.10.2018

Abstammungsnachweis für Pflanzen

Von Peter Langelüddeke

Titelbild

Foto: Neil Palmer / CIAT (CC BY-SA 2.0 / bearbeitet)

Der EuGH stiftet mit einem neuen Urteil zu gentechnisch veränderten Pflanzen Verwirrung. Die Gentech-Gegner können mit dem technischen Fortschritt auf diesem Gebiet nicht mehr mithalten.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Einstufung von Pflanzen, die mit Hilfe der neuen Züchtungstechniken entstanden sind, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO), ist großes Rätselraten ausgebrochen. Da sollen also Pflanzen, die mit Hilfe dieser neuen Methoden geschaffen wurden, genauso reguliert werden wie Pflanzen, die mit Hilfe der traditionellen Gentechnik entstanden sind. Dummerweise lässt sich an diesen neuen Pflanzen zwar die genetische Veränderung durch eine simple DNA-Analyse nachweisen, nicht aber die Methode, mit deren Hilfe es zu der Veränderung gekommen ist. Die Veränderung könnte auch durch eine natürliche spontane Mutation entstanden sein.

Da haben sich natürlich sorgenvolle Bürgerinnen und Bürger schon Gedanken gemacht: So forderte zum Beispiel der BUND: „Die EU-Kommission muss nun die Gentechnikunternehmen verpflichten, Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen, so dass die Wahlfreiheit von Verbrauchern, Züchtern, Bauern und Lebensmittelherstellern garantiert werden kann.“ Ich verschweige nicht, dass es mal Zeiten gab, in denen ich den BUND für eine ehrenwerte und seriöse Organisation gehalten habe. Bei der Lektüre dieser Meldung habe ich mich allerdings gefragt, ob die Verfasser dieser Forderung das wirklich ernst meinen. Da sollen sich also die „Gentechnik-Unternehmen“ (wer immer damit gemeint ist) freiwillig verpflichten, sich selbst dicke Steine auf den Weg zu legen. Damit sie auch richtig stolpern und beifallsträchtig auf die Nase fallen können. Geht es nicht noch ein bisschen irrer?

„Gentech-Polizisten des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg an der EU-Außengrenze könnten nichts finden.“

Da gibt es aus meiner Sicht mindestens zwei große Probleme:

  1. Aus einem Nicht-EU-Land wird ein Lebensmittel importiert, das – ohne große Publikation – mit Hilfe der neuen Züchtungsmethoden hergestellt wurde. Denkbar wäre eine Obst-Sorte aus der Schweiz (bekanntlich ein Nicht-EU-Land), z.B. eine Erdbeere. Die könnte mit Hilfe einer der neuen Techniken gezüchtet worden sein. Vielleicht eine Sorte mit einem ganz besonderen Aroma und mit besonders guter Haltbarkeit oder besonders guter Mehltau-Resistenz. Analytisch nachweisen kann man zwar die genetische Veränderung, nicht aber die besondere Herstellungsmethode. Mal angenommen, solche Erdbeeren werden aus der Schweiz nach Deutschland exportiert: Wie soll an diesen Erdbeeren nachgewiesen werden, dass sie mit Hilfe einer der neuen Züchtungsmethode geschaffen wurden? Da könnten Gentech-Polizisten des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg an der EU-Außengrenze noch so scharf hinschauen: Sie könnten nichts finden.
  2. Als noch vertrackter könnte man sich Folgendes vorstellen: In den USA wird eine neue Kartoffelsorte mit fantastischer Resistenz gegen Phytophthora infestans gezüchtet, den Erreger der Kraut- und Knollenfäule (eine der gefährlichsten Kartoffelkrankheiten), mit Hilfe von CrisprCas9, einer der neuen Züchtungsmethoden. Ein spezielles Zulassungsverfahren für solche Pflanzen gibt es in den USA nicht. Ein deutscher Kartoffelzüchter benutzt dann diese Sorte, um die genannte Eigenschaft für die Weiterzucht zu nutzen. Dann entsteht eine neue Sorte – oder vielleicht auch ein paar mehr – mit der erwähnten Resistenz. Diese neue deutsche Sorte wurde nicht direkt durch die genannte Methode phytophthora-resistent gemacht, sondern nur in einem ganz normalen Züchtungsverfahren durch eine ihrer Eltern-Sorten. Spuren dieses Verfahrens lassen sich nicht nachweisen.

Müsste diese Sorte als GVO gekennzeichnet werden oder nicht? Darüber würde es sicher einen endlosen Streit geben. Aber woher sollen denn dann die Vertreter einer strikten GVO-Regulierung wissen, wie die neue Kartoffelsorte zu ihrer Phytophthora-Resistenz gekommen ist? Könnte die nicht durch eine ganz natürliche Zufallsmutation entstanden sein? O ja, natürlich hätte es einen Hinweis geben können: Wenn nämlich die amerikanischen und/oder die deutschen Züchter ihre Ergebnisse publiziert hätten. Oder wenn sie gar – wie verwerflich – dafür ein Patent angemeldet hätten. Und alle braven Gentechnik-Kritiker hätten entsetzt aufgeschrien „Pfui! Patente auf Pflanzen – das darf doch nicht sein! Hinter diesen Machenschaften stecken mal wieder die großen Konzerne!“

Es wäre aber auch denkbar, dass Pflanzenzüchter auf Grund dieser Erfahrungen gesetzlich verpflichtet werden, bei der Anmeldung einer neuen Sorte beim Bundessortenamt ihre Abstammung nachzuweisen. Das gibt es bisher nicht. Das erinnert mich fatalerweise an etwas ganz Besonderes, zum Glück ganz weit Zurückliegendes: Wir hatten ja mal Zeiten in Deutschland – tolle ereignisreiche zwölf Jahre – da mussten Beamte, Offiziere, Künstler, Sportler und andere ehrenwerte Leute ihre Abstammung offenlegen: Sie mussten nachweisen, dass sie rein arische Vorfahren hatten.1 Und wehe denen, die nicht-arische Vorfahren hatten! Sollen Pflanzenzüchter jetzt belegen, dass sie nur so etwas wie „rein arische“ Sorten verwendet hatten? Ohne schmutzige Gentechnik-Beimischungen? Und welche Sanktionen könnten ihnen blühen, wenn ihnen das nicht gelänge?

„Eigentlich wäre es an der Zeit, die alte EU-Regulierung zur Grünen Gentechnik gründlich zu überarbeiten.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Wissenschaftler der Universität Wageningen in den Niederlanden seit Jahren an einer phytophthora-resistenten Kartoffel (Solanum tuberosum) arbeiten. Sie hatten Resistenz-Gene aus verwandten Wildpflanzen (Solanum bulbocastanum und anderen) übertragen – also „klassische“ Gentechnik. Die muss natürlich, wenn daraus eine anbaufähige Sorte entsteht, die vermarktet werden soll, nach den derzeitigen EU-Gesetzen zugelassen werden. Und das könnte ein verdammt zeit- und kostenaufwendiges Verfahren werden. Auch Wissenschaftler der BASF haben an einer solchen Kartoffel mit dem schönen Namen „Fortuna“ gearbeitet: Nur haben sie das Projekt wegen des irrationalen Widerstandes in Europa fallen gelassen. Da käme jetzt eine neue Sorte mit einer völlig anders erzeugten Resistenz stolz als Konkurrent daher.

Wäre es nicht spannend, wenn man Kartoffeln mit Phytophthora-Resistenz unterschiedlicher Herkunft miteinander wetteifern lassen könnte? Und die Landwirte könnten auf spezifische Pflanzenschutzmittel verzichten? Könnte man nicht bei dieser Gelegenheit den Vertretern der Öko-Landwirtschaft einen kleinen Stoß geben, damit sie ihre ablehnende Haltung zur Grünen Gentechnik überdenken? Wäre das nicht eine wunderbare Erleichterung speziell für die Öko-Bauern, die sich immer noch mit umweltschädlichen Kupfer-Spritzmitteln herumschlagen müssen – weil sie moderne Pflanzenschutzmittel nicht verwenden dürfen?

Eigentlich wäre es an der Zeit, die alte EU-Regulierung zur Grünen Gentechnik gründlich zu überarbeiten: Erfahrungen gibt es schließlich seit mehr als 20 Jahren, von Seiten der Wissenschaft wie der Praxis. In meiner Fantasie versuche ich mir auszumalen, welche Widerstände sich dagegen im EU-Parlament und in nationalen Parlamenten regen würden. Ich gebe aber gerne zu: Dafür reicht meine Fantasie nicht aus …

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