10.07.2015

Grundrechte für Nazis

Rezension von Kai Rogusch

In der neuen Aufsatzsammlung Verbot der NPD – ein deutsches Staatstheater in zwei Akten kritisieren renommierte Autoren den Versuch, die rechtsradikale Partei NPD verbieten zu lassen. Solche Mittel untergraben die freiheitlich-demokratische Grundordnung, findet auch Kai Rogusch

Der rechtspolitische Publizist Horst Meier versammelt in seinem neuesten und sehr lesenswerten Buch eine Palette renommierter Autoren, die die Absurdität der seit mittlerweile über 13 Jahren andauernden Versuche herausarbeiten, die politisch bedeutungslose NPD verbieten zu lassen. Zu Wort kommen die Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und Bernhard Schlink sowie die Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar, Eckhard Jesse und Claus Leggewie, die neben anderen oft juristisch versierten Autoren und Interviewpartnern die Fallstricke der so genannten wehrhaften Demokratie beleuchten.

Die Berufung auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist nämlich zweischneidig. Der „Kampf gegen Rechts“ bezieht sich hierbei auf die republikanischen Grundlagen unseres Gemeinwesens und untergräbt sie zugleich. Das zeigen die Autoren des Sammelbandes am Beispiel der Auswüchse des unüberlegt betriebenen NPD-Verbotsfurors. Die Verbotsbestrebungen laufen auf einen Staat hinaus, der bereits politische Gesinnungen (so anstößig diese auch sein mögen) ins Visier nimmt, um letztlich die Freiheit der Bürger, politische Parteien zu gründen und in diesen mitzuwirken, drakonisch einzuschränken. So richten sie sich gegen einen Wesenskern unserer politischen Ordnung und tragen dazu bei, dass das öffentliche Leben immer fader wird.

Denn gerade die Freiheit, mit anderen Menschen unbehelligt Meinungen und Gesinnungen auszutauschen und entsprechend dieses Austauschs auch ungewohnte, mitunter umstrittene Ideen in politische Organisationen zur Mitgestaltung der staatlichen Willensbildung umzusetzen, lässt uns erst richtig zu Bürgern werden. Wir leben in dieser Gesellschaft nicht nur privat nebeneinander her, sondern müssen Politik und Gesellschaft kollektiv mitgestalten. Die interessante Frage lautet nun, wie ein Staat, der sich selbst als demokratisch begreift, mit politischen Bestrebungen verfahren soll, die – wie beispielsweise rechtsextremistische Vereinigungen – ihrerseits die politische Freiheit der Bürger abschaffen wollen. Kann ein solcher Staat noch frei sein, wenn er sich mit restriktiven Zwangsmaßnahmen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen richtet?

„Ein demokratisches Gemeinwesen lebt vom Vertrauen auf die politische Urteilskraft seiner Bürger“

Horst Meier und seine Autoren tendieren dazu, dass der freiheitliche Staat in einer Demokratie, so er denn frei bleiben möchte, seine Gewaltmittel erst dann entfalten sollte, wenn die konkreten Methoden der fraglichen politischen Organisationen gewaltsam zutage treten – oder auf andere Weise die Rechtsgüter anderer Menschen in Form einer konkreten Gefahr zu verletzen drohen. Erst diese Beschränkung des demokratischen Staates auf hinreichend bestimmte Gefahren für jene individuellen Rechtsgüter, deren Schutz das herkömmliche Polizei- und Strafrecht vornehmlich bezweckt, verhindert nämlich, dass sich ein Staat, der den Bürgern ursprünglich einen unbehelligten Raum privater und politischer Gedankenfreiheit lässt, in einen Staat wandelt, der Menschen schon deswegen bestrafen möchte, weil sie angeblich gemeinwohlschädliche „Bestrebungen“ hegen.

Horst Meiers Buch weist noch auf ein weiteres Problem hin, das in den letzten bald eineinhalb Jahrzehnten der Verbotsbestrebungen gegen die NPD offen zutage getreten ist. Wenn der Staat politische Parteien schon aufgrund ihrer angeblich gefährlichen „Ziele“ als verbots- und verfolgungswürdig erachtet, neigt er dazu, diese zu infiltrieren. Nach und nach wandeln sich die verdächtigen Parteien in staatlich gesponserte Zwitterorganisationen. Das bizarre V-Mann-Unwesen im Fall der NPD, das das Bundesverfassungsgericht vor über einem Jahrzehnt dazu bewog, das damalige NPD-Verbotsverfahren einzustellen, gibt davon ein beredtes Zeugnis ab. Das lässt die Frage aufkommen, inwieweit die NPD auch eine durch den Staat selbst mitbetriebene – und öffentlich-mediale aufgeblasene – Organisation sein könnte. Ein demokratisches Gemeinwesen lebt letztlich vom Vertrauen auf die politische Urteilskraft seiner mündigen Bürger, die bedenklichen Weltanschauungen in schonungslosen Debatten argumentativ entgegentreten und schließlich bei Wahlen eine Abfuhr erteilen.

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