01.05.2004

Was heißt hier Gewalt?

Essay von Sabine Beppler-Spahl

Sabine Beppler-Spahl ist der Auffassung, dass ein Verbot des elterlichen Züchtigungsrechts Kindern mehr schadet als ein Klaps auf den Hintern.

Kann ein Klaps auf den Po einem Kind schaden? Kaum eine Erziehungsfrage wurde in den vergangenen Jahren so kontrovers diskutiert wie diese. Da bei dem Thema oft einiges durcheinander gebracht wird, möchte ich zunächst feststellen, dass Kindesmisshandlung sowie Gewalt gegen Kinder kompromisslos abzulehnen sind. Dies heißt jedoch nicht, dass man die hierzulande laufenden Kampagnen unterstützen sollte, die sich unterm Strich pauschal gegen alle Eltern richten, die ihren Kleinen gelegentlich einen Klaps auf den Hintern verpassen. Diese Kampagnen verklären die Problematik familiärer Gewalt in Randbereichen unserer Gesellschaft und tragen nicht zu deren Überwindung bei. Zudem untergraben sie systematisch das Selbstbewusstsein vieler Eltern, die sich infolgedessen immer häufiger nach externem Rat bei Erziehungsfragen umschauen, statt nach eigenem Ermessen und gesundem Elternverstand zu agieren. Letztlich werden durch die seit Jahren populären Kampagnen intime familiäre Beziehungen ausgehöhlt und Misstrauen in die Familien und in die Gesellschaft hineingetragen. Im Folgenden sollen die Hintergründe und die negativen Konsequenzen solcher Kampagnen gegen den Po-Klaps näher beleuchtet werden.

Seit November 2000 gilt in Deutschland das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB). Es verbietet körperliche Bestrafung der eigenen Kinder. Begleitet wurde die Gesetzesnovelle von bundesweiten Aufklärungskampagnen unter dem Motto „Mehr Respekt für Kinder” oder „Mein Kind ist unschlagbar”. Der Klaps, der noch vor 20 Jahren als Bestandteil einer normalen bürgerlichen Erziehung galt, wurde dadurch, vor allem bei professionellen Erziehungsberatern, zu einem absoluten Tabu. Dagegen steht die alltägliche Praxis vieler Eltern. Eine im Herbst 2002 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie ergab, dass noch über 70 Prozent der Eltern ihren Kindern gelegentlich einen Klaps oder eine leichte Ohrfeige geben. Hier zeigt sich ein Konflikt, in den Millionen von Müttern und Vätern gedrängt worden sind.

„In den Auseinandersetzungen über den Klaps zeigt sich eine tief greifende Verunsicherung der Gesellschaft darüber, was es heißt, Kind oder Erwachsener zu sein, was unter dem elterlichen Erziehungsauftrag zu verstehen und inwieweit die Durchsetzung elterlicher Autorität gerechtfertigt ist.“

Hinter der Debatte über den Gewaltverzicht in der Erziehung verbergen sich zahlreiche Fragen, die aufgrund des emotionalen Charakters des Diskurses nicht oder nur selten angesprochen werden. In den Auseinandersetzungen über den Klaps zeigt sich letztlich eine tief greifende Verunsicherung der Gesellschaft darüber, was es heißt, Kind oder Erwachsener zu sein, was unter dem elterlichen Erziehungsauftrag zu verstehen und inwieweit die Durchsetzung elterlicher Autorität gerechtfertigt ist. Durch die Gesetzesnovelle und die sie begleitende öffentliche Diskussion wurde diese Verunsicherung verstärkt und schließlich juristisch institutionalisiert. So gibt es zwar sehr viele gute Gründe, sein Kind nicht zu schlagen. Aber es gibt ebenso viele gute Gründe, die Initiativen gegen „Gewalt in der Erziehung” und den § 1631 II BGB abzulehnen.

Unzulässige Vergleiche

„In der öffentlichen Meinung und auch bei Eltern scheint es (...) mitunter immer noch unklar zu sein, ob Ohrfeigen oder der Klaps auf den Po als Formen von Gewalt zu bewerten sind. Es gibt immer noch die weit verbreitete Meinung, eine Ohrfeige zur rechten Zeit habe einem Kind noch nie geschadet”, klagte 1999 Ingrid Stahmer, die ehemalige Senatorin für Jugend, Schule und Sport in Berlin, im Vorwort einer Broschüre des Kinderschutzzentrums Berlin. Die Tatsache, dass bereits zwei Jahre später deutlich mehr Eltern wussten, dass auch ein Klaps oder eine Ohrfeige als gewalttätiges Erziehungsverhalten zu bewerten sind, wurde als Erfolg der Gesetzesinitiative und der begleitenden Kampagnen gewertet. Mit der Gleichsetzung von Klaps und Gewalt zielen solche Kampagnen seit jeher darauf ab, Eltern davon abzubringen, ihre Kinder auch nur durch leichte Schläge zu bestrafen. Dabei wurde ein gravierender Punkt geflissentlich übersehen, nämlich, dass die Gleichsetzung von einem erzieherischen Klaps mit einem Akt der Gewalt höchst fragwürdig ist.

Eltern, die ihren Kindern gelegentlich einen Klaps geben, verhalten sich nicht gewalttätig. Gewalt ist die Durchsetzung körperlicher Stärke mit dem Ziel, andere zu verletzen oder zu misshandeln. Die allermeisten Eltern geben ihren Kindern jedoch nur dann einen Klaps, wenn diese bewusst ein elterliches Verbot missachtet haben. Ziel ist nicht, das Kind zu verletzen, sondern ihm Grenzen zu setzen und es zum Gehorsam zu bewegen; häufig sogar, das Kind vor größerem Schaden zu schützen. Bei der Beurteilung des Klapses darf also der Zusammenhang, in dem dieser erteilt wird, nicht ignoriert werden.

Die Zweifelhaftigkeit dieses popularisierten Gewaltbegriffs scheint manchen Initiatoren der Kampagne durchaus bewusst zu sein. In der Studie „Recht auf gewaltfreie Erziehung” heißt es beispielsweise: „Eltern sollen ihr Kind auch weiterhin durch körperliche Einwirkungen vor unmittelbar drohenden Gefahren schützen können. So üben beispielsweise Eltern, die ihre Kinder am Arm festhalten, wenn diese sich selbst im Straßenverkehr (...) zu gefährden drohen, keine Gewalt im Sinne des (...) § 1631 BGB aus. Absolut unzulässig ist jetzt aber jede Form der Gewalt, wenn sie zum Zweck der Bestrafung erfolgt.” Anders formuliert heißt das: Eine Mutter, die ihrem Kind, das sich durch deutliches Fehlverhalten in große Gefahr bringt, einen Klaps gibt, handelt gewalttätig und gesetzeswidrig.

„Eine Konsequenz des inflationären Gewaltbegriffs ist, dass wirkliche Gewalt gegen Kinder ihren einzigartigen, verabscheuungswürdigen Charakter verliert.“

Es ist wünschenswert, dass sich Eltern und Erziehungsexperten über adäquate Erziehungsmaßnahmen Gedanken machen, auch darüber, ob ein Klaps die angemessene Reaktion auf kindliches Fehlverhalten ist. Doch wird durch die undifferenzierte Anwendung negativ besetzter Begriffe eine sachliche Auseinandersetzung über Erziehungsstile eher erschwert. Die Botschaft vieler Kinderschutzinitiativen ist so simpel wie falsch: Ein Klaps ist Gewalt, und wer gegen Gewalt ist, muss auch gegen den Klaps und somit für den § 1631 sein. Eine Konsequenz dieses inflationären Gewaltbegriffs ist, dass wirkliche Gewalt gegen Kinder ihren einzigartigen, verabscheuungswürdigen Charakter verliert. Durch die beschriebenen Kampagnen wird nämlich der Anschein erweckt, dass Kindesmisshandlung kein Randproblem, sondern eine Alltagserscheinung ist.

Gegen elterliche Macht

Abgelehnt wird die körperliche Bestrafung vor allem mit der Begründung, sie stelle den deutlichsten Ausdruck elterlicher Macht dar und gehe mit einer Erniedrigung des Kindes einher: „Jede Körperstrafe bedeutet für das Kind (...) eine Demütigung, eine Entwürdigung”[1], schreibt beispielsweise Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind. Stattdessen wird von Eltern eingefordert, „Konflikte partnerschaftlich auszuhandeln” (siehe dazu die Kampagne „Mehr Respekt für Kinder”). Im Zentrum der Kampagnen steht zwar das „Schlagen” von Kindern. Dahinter verbirgt sich jedoch zumeist eine Ablehnung aller Formen der Bestrafung und jeglichen Ausdrucks elterlicher Autorität. Eine Broschüre der Bundesregierung stellt hierzu klar: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dieses Recht umfasst nicht nur körperliche, sondern auch psychische Formen der Gewalt wie z.B. Liebesentzug oder die öffentliche Bloßstellung des Kindes.”[2] Viele Erziehungsexperten lehnen daher nicht nur körperliche Züchtigung, sondern alle als autoritär geltenden Erziehungsmaßnahmen ab, mit denen Eltern ihre Vorstellungen durchzusetzen suchen.

In einer Studie, die die positiven Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung aufzeigen sollte, schreibt K. D. Bussmann anerkennend: „Die familiäre Erziehung ist heute generell weniger punitiv geprägt und man erkennt einen deutlichen Willen zu einer Verhaltensänderung. Der Rückgang fällt besonders stark bei den psychischen Sanktionen aus (Niederbrüllen, Anschweigen, etwa 20 Prozent weniger als 1996).“[3] Insgesamt gilt mittlerweile in den meisten Schriften zum Thema jegliche Ausübung elterlicher Autorität als potenziell schädlich für das Kind. Da es jedoch schwierig ist, Kampagnen abstrakt gegen elterliche Autorität zu organisieren, konzentrieren sich die Befürworter der „partnerschaftlichen Erziehung” offenbar lieber auf das Schlagen von Kindern. Damit haben sie ein konsenstaugliches und zugleich schwer anfechtbares, weil emotional geprägtes Kampagnenziel gefunden, wobei eine wirkliche Auseinandersetzung über das dem Verbot zugrunde liegende Erziehungsverständnis kaum mehr stattfindet. Zudem ist die Beschäftigung mit der Frage, was es eigentlich heißt, Kind oder Erwachsener zu sein, völlig in den Hintergrund geraten.

Kindheit und Erwachsensein

Von den Befürwortern des Züchtigungsgesetzes ist häufig zu hören, dass mit dieser Novelle endlich Schluss gemacht werde mit der vermeintlichen Doppelmoral: „Schlägt man einen Erwachsenen, so ist das Körperverletzung. Schlägt man ein Kind, so gilt es als Erziehung.” Dabei ist das Gesetz nichts anderes als ein Ausdruck der tief greifenden und verbreiteten Verunsicherung und Verwirrung hinsichtlich des Unterschieds zwischen Erwachsenen und Kindern.

„Kinder werden anders behandelt als Erwachsene, weil sie unreif sind und erst durch Sozialisation und Erziehung langsam erwachsen werden.“

Die Beziehung eines Erwachsenen zu seinen Kindern ist zwangsläufig anders als sein Verhältnis zu Gleichaltrigen. Sobald ein Kind geboren ist, setzen Eltern ihren Willen gegenüber dem Kind durch und üben somit eine Form von „Macht” aus: Eltern entscheiden zum Beispiel, wann ein Kind schlafen soll, wann es gewickelt wird, wie warm es bekleidet sein muss, wie viel Taschengeld ihm zusteht, welchen Kinofilm es anschauen darf usw. Kinder werden anders behandelt als Erwachsene, weil sie unreif sind und erst durch Sozialisation und Erziehung langsam erwachsen werden. Niemals würde ich meinem Mann bestimmte Fernsehsendungen verbieten oder ihn zu einer bestimmten Zeit ins Bett schicken. Alle, die sich ernsthaft mit Erziehung auseinandersetzen, müssen sich daher die Frage stellen, wo die Grenze zwischen Kindern und Erwachsenen zu ziehen ist und welche Formen elterlicher Autorität angemessen, wünschenswert und sogar notwendig sind. Doch diese wichtigen Fragen umgeht die Debatte über Gewalt in der Erziehung in aller Regel. Stattdessen werden Gerichte bemüht, um bestimmte Wertvorstellungen bei Erziehungsfragen durchzusetzen.

Missbrauch der Wissenschaft

Eine Begründung für das Verbot körperlicher Züchtigung ist die Behauptung, Kinder würden auch durch leichte Formen körperlicher Strafen dauerhafte Schäden davontragen. Die radikalsten Verfechter des Züchtigungsverbots behaupten sogar, das Untersagen jeglicher Züchtigung sei Voraussetzung für eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft. Eine der engagiertesten und auch in Deutschland bekanntesten Gegnerinnen jeglicher Bestrafung von Kindern ist die Psychoanalytikerin Alice Miller. Sie schreibt: „Wir alle wissen (...), dass körperliche Bestrafung lediglich gehorsame Kinder produziert, sie aber nicht davor bewahren kann, gewalttätige oder kranke Erwachsene zu werden, und zwar aus genau diesem Grund. (...) Auf eine bessere Zukunft kann nicht ohne eine Gesetzgebung hingearbeitet werden, welche die körperliche Bestrafung unserer Kinder klar verbietet. (...) Die ganze Gesellschaft und ihr Rechtssystem kann dann für gefährdete Kinder die Rolle eines verlässlichen, aufgeklärten und beschützenden Zeugen spielen, die ohne diesen Beistand selbst zu Räubern werden können.”[4]

Um ihrem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, berufen sich Miller und zahlreiche andere Verbotsverfechter auf die Wissenschaft: „Dieses Wissen ist nun wissenschaftlich bestätigt und wurde 1998 von der Amerikanischen Akademie der Kinderärzte offiziell anerkannt.” Auch hier zeigt sich, wie unbedacht und mitunter unseriös die Kampagnen gegen die elterliche Autorität geführt werden. Denn in Wirklichkeit gibt es keinen anerkannten wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Kinder durch jede Form von Disziplinierung nachhaltig geschädigt werden. Die von Miller angeführte Amerikanische Akademie der Kinderärzte (AAP) war bei der Frage der körperlichen Züchtigung deutlich gespalten. Sie empfiehlt heute ein Verbot körperlicher Bestrafung in Schulen, hält sich aber zurück, wenn es um Vorgaben für Familien geht. Das hat Gründe. Eine von der Akademie durchgeführte Umfrage unter amerikanischen Kinderärzten ergab, dass 53,4 Prozent der Befragten körperliche Züchtigung durch Eltern im Prinzip ablehnen, aber dennoch der Meinung sind, dass ein gelegentlicher Klaps unter bestimmten Umständen eine effektive Form der Disziplinierung darstellen könne. Tatsächlich lehnten nur 31,4 Prozent der befragten Ärzte jede körperliche Bestrafung grundsätzlich ab. Anders als viele Kinderschutzkampagnen kam die AAP zu dem ausgewogenen Schluss, dass die Ergebnisse ihrer Umfrage den schwierigen Charakter dieser Frage widerspiegeln.[5]

Wissenschaftliche Studien, die dem Zweck dienen, die Auswirkungen von elterlichen Strafen (insbesondere körperliche Züchtigung) auf das spätere Verhalten von Kindern zu untersuchen, variieren auffällig im Ergebnis und reflektieren meist die persönliche Einstellung des jeweiligen Leiters oder Initiators solcher Studien. Dies ist nicht erstaunlich, da Kausalitätsstudien, die sich auf einen Einflussfaktor konzentrieren, sehr schwierig durchzuführen sind. Deutsche und internationale Kinderrechtler berufen sich häufig auf zwei Untersuchungen. Leiter der ersten war der wohl bekannteste amerikanische „Klaps-Gegner” und Soziologe, Murray Straus, die zweite wurde von der Kinderpsychologin E. T. Gershoff geleitet. Beide Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen körperlicher Züchtigung und einer ganzen Reihe von sozialen Übeln wie häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung, Depressionen, Aggressivität und sogar Armut hin. Selten wird jedoch in populären Schriften darauf hingewiesen, dass beide Studien erhebliche methodologische Schwächen aufweisen und daher von anderen, ebenfalls sehr renommierten Wissenschaftlern als wenig aussagekräftig kritisiert wurden.

Die Psychologin Diana Baumrind und Robert E. Larzelere vom Nebraska Medical Center bemängelten an beiden Studien, dass zu wenig unterschieden wurde zwischen Eltern, die zu extremer beziehungsweise überdurchschnittlich häufiger Anwendung von körperlichen Strafen neigen und anderen, die ihren Kindern gelegentlich leichte Schläge auf den Hintern verpassen. Auch seien periphere Einflussfaktoren, die das Leben eines Kindes entscheidend beeinflussen können, bei der Auswertung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Daher seien, so Baumrind, auch keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen von leichter, „normativer” körperlicher Bestrafung zulässig. In einer eigenen Langzeitstudie mit 100 Familien kam die Psychologin zu dem Ergebnis, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für eine nachhaltige Schädigung von Kindern durch leichte, normative körperliche Bestrafung gibt und somit auch keine wissenschaftliche Rechtfertigung für ein absolutes gesetzliches Züchtigungsverbot. Auch Baumrind spricht sich gegen die körperliche Züchtigung aus. Ihre Ablehnung erfolgt allerdings nicht aus wissenschaftlichen Gründen, sondern aufgrund ihrer moralischen Wertvorstellungen. Das ist natürlich vollkommen legitim und sympathisch. Nicht in Ordnung ist es jedoch, wenn Gegner der körperlichen Züchtigung umstrittene oder gar pseudo-wissenschaftliche Argumente anführen, um die eigenen Vorstellungen und Ziele aufzuwerten.

„Empirische Studien zeigen, dass die populären Kinderschutzkampagnen keinen Schutz für Kinder darstellen, die in ihren Familien tatsächlich unter Gewaltanwendung zu leiden haben.“

Wem nützt das Gesetz?

So verschließen sich einschlägige Kampagnen auch der wichtigen Diskussion über die Frage nach der Auswirkung des Verbots körperlicher Züchtigung auf die wirklich stattfindende Gewalt gegen Kinder. Verfechter des § 1631 BGB berufen sich auf die „positiven Erfahrungen“, die Schweden gemacht habe. In Schweden hat sich, wie auch in Deutschland, nach der Gesetzesnovelle unter Eltern rasch herumgesprochen, dass auch ein Klaps in der Erziehung nicht erwünscht ist: „86 Prozent der Eltern, die zumeist selbst (noch) nicht ohne Körperstrafe auskommen, streben eine möglichst gewaltfreie Erziehung an“, stellte Bussmann fest. Das überrascht schon deshalb nicht, weil sich Eltern, die nicht als gesellschaftliche Außenseiter und Gewalttäter gelten möchten, bei entsprechender Nachfrage auch von einem Klaps als Erziehungsmethode distanzieren. Viel mehr als ein Erfolg zeigt sich an solchen Aussagen wieder einmal der unnütze Konflikt, in dem heute viele Eltern stecken.
Empirische Studien zeigen, dass die populären Kinderschutzkampagnen keinen Schutz für Kinder darstellen, die in ihren Familien tatsächlich unter Gewaltanwendung zu leiden haben. Eine auf Erhebungen aus den Jahren 1986/87 basierende schwedische Untersuchung ergab, dass im Vergleich zum Zeitraum 1973/74 (also vor Einführung des Züchtigungsverbots von 1979) doppelt so viele Kinder an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlung ums Leben kamen. Eine weitere Studie aus den 90er-Jahren brachte zum Vorschein, dass die Fälle körperlicher Misshandlungen, die der Polizei gemeldet wurden, im Vergleich zu 1981 um 489 Prozent zugenommen haben. Für diese Ergebnisse mag es verschiedene Gründe geben, die im Einzelnen zu betrachten wären. Wahrscheinlich liegen ihnen auch Faktoren wie eine erhöhte Meldebereitschaft der Bevölkerung zugrunde, die, würden sie berücksichtigt, den Anstieg wieder relativierten. Unstrittig ist jedoch, dass das staatlich sanktionierte Züchtigungsverbot in Schweden nicht dazu beitrug, die Fälle von Kindesmisshandlung zurückzudrängen. Eltern, die zu Gewalt neigen und zeitweise die Kontrolle über sich selbst verlieren, fehlt offenbar mehr als nur „das richtige Bewusstsein“, das ihnen durch die beschriebenen Kampagnen vermittelt werden soll. Es ist sogar äußerst zweifelhaft, ob sie sich von diesen Kampagnen überhaupt angesprochen fühlen.

Nicht zu unterschätzen ist jedoch die moralische Aufwertung, die die Befürworter des Züchtigungsverbots durch die Gesetzesänderungen in mehreren Ländern erfahren haben – obwohl dafür eigentlich jegliche Grundlage fehlt. Die Politik hat ihnen die Richtigkeit ihrer Kampagnenziele bestätigt und sie damit zu angesehenen Experten in Fragen der Kindererziehung befördert. Umfrageergebnisse, die heute in Deutschland und anderswo als „positive Auswirkungen“ der Gesetzesänderung angeführt werden, sind demnach wohl vor allem ein Ausdruck dafür, dass die moralische Hoheit der Kampagnenführer allgemein akzeptiert wird.

Die Konsequenzen

Das auf den ersten Blick sympathisch anmutende Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung hat also eine Schattenseite – nicht zuletzt auch wegen seines stark bevormundenden und autoritären Charakters. Millionen von Eltern, die ihren Kindern gelegentlich einen Klaps geben, gelten heute bestenfalls als überfordert. Geht es nach den Kinderschützern, müssen sie aufgeklärt, beraten und schließlich auch bestraft werden, wenn sie nach wie vor behaupten, besser zu wissen, was für ihr Kind gut ist. Bei der Debatte um gewaltfreie Erziehung wird natürlich auch mit Sanktionen im Falle einer Missachtung gedroht. Frau Peschel-Gutzeit schreibt: „Verstoßen die Eltern gegen dieses Verbot [der körperlichen Bestrafung, d.R.], so soll ihnen und den betroffenen Kindern (...) vor allem Hilfe angeboten werden. Denn Ziel des Gesetzes ist (...) nicht die Kriminalisierung der Familie. (...) Aber so wichtig Beratung und Hilfe sind, so wird es im Einzelfall auch zu Sanktionen gegen die Eltern kommen und kommen müssen.”[6]

Auch wenn immer wieder betont wird, dass Familien nicht pauschal kriminalisiert werden dürfen, so sollte man sich über die Möglichkeiten und Auswirkungen des Gesetzes nicht täuschen. Allzu offen stellen die Verfechter des Gewaltverbots ihr tiefes Misstrauen gegenüber „normalen Familien” zur Schau. Der mittlerweile verstorbene Kriminologe Prof. Detlev Frehsee, einer der vehementesten Verfechter des § 1631 II BGB, erklärte auf einer Fachtagung des Kinderschutzzentrums Berlin: „Nun habe ich schon eingeräumt, dass es mit einem bloßen Verbot von Schlägen nicht getan ist. Man muss in die Familien hineinkommen. Hier haben wir es allerdings mit einem mächtigen traditionellen Faktor zu tun, das ist die familiäre Privatheit. (...) Tatsächlich ist dies der neuralgische Punkt. Denn die Achtung der Privatsphäre schützt die Eltern. Seine Kehrseite ist die Auslieferung der Kinder an elterliche Schwächen und Unzulänglichkeiten. Die Familie ist der Raum, in dem tiefenpsychologische Verspannungen und Beschädigungen am ungehemmtesten ausgelebt werden. Angesichts des eminenten Machtgefälles ist dies für Kinder mit einzigartigen Risiken verbunden.”[7]

Solche Stellungnahmen können durchaus als typisch bezeichnet werden. Die Ausnahmeerscheinung wird zum gesellschaftlichen Standard deklariert. Sie zeigen, welcher Geist in vielen Kinderschutzkampagnen vorherrscht und welch negatives Menschen- und Elternbild hier propagiert wird. Die unbotmäßige Intervention in Familien und das Gesetz gegen Gewalt in der Erziehung sollte daher von allen Bürgern abgelehnt werden, die sich einerseits gegen die Misshandlung von Kindern zur Wehr setzen möchten, sich aber andererseits eine offene, ungezwungene Diskussion über Erziehung wünschen und sich gegen die Bevormundung und Kriminalisierung von Eltern sowie die Aushöhlung ihrer Privatsphäre wenden. Die Nachteile, die das Züchtigungsverbot für eine liberale, zivile Gesellschaft mit sich bringt, sind nicht von der Hand zu weisen. Aus diesem Grund wurde übrigens Anfang diesen Jahres eine ähnliche Gesetzesreform in Kanada abgewiesen. Das sollten wir zum Anlass nehmen, auch hierzulande zu einer ausgewogeneren Diskussion zurückzukehren.

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