08.02.2011

Verbietet nicht die Burka!

Kommentar von Sabine Beppler-Spahl

Das Burka-Verbot in Hessen ist Ausdruck einer antiaufkläerischen Haltung. Es rüttelt an einem Grundpfeiler liberaler und aufgeschlossener Gesellschaften: der Toleranz

Darf eine Angestellte in einem Bürgeramt verschleiert zum Dienst erscheinen? Nicht in Hessen, das als erstes Bundesland ein Burka-Verbot im Staatsdienst erlassen hat. Damit dürfte das Land dem Willen der Mehrheit entsprochen haben. Aber reicht die Tatsache, dass uns die Burka befremdlich erscheint als Begründung für eine Entlassung aus? Brauchen wir gar, wie dies der FDP Politiker, Serkan Tören, fordert, ein bundesweites Burka-Verbot?

Die Frage, ob der Staat das Recht hat, eine Burka tragende Mitarbeiterin zu entlassen, ist von der Forderung eines allgemeinen Verbots getrennt zu berücksichtigen. Ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis ist etwas anderes, als der öffentliche Raum der Straße. Dabei ist es eine feine Ironie, dass sich ausgerechnet ein FDP-Politiker für ein solches Verbot im öffentlichen Raum ausspricht. Was ist aus dem alten, liberalen Grundsatz der Toleranz geworden? Der auf die Zeit der Aufklärung zurückgehende Wert der Toleranz gerät überall in Europa unter Druck. Wir scheinen vergessen zu haben, dass die Freiheit, zu Denken und zu Glauben, was wir wollen ihren Ursprung in den Forderungen des Schutzes religiöser Randgruppen hat. Eines der wichtigsten Ideale der Aufklärung war, dass auch Meinungen und Sitten, die als besonders fremd und ketzerisch galten, vor staatlicher Zensur und Verfolgung zu schützen waren. Dies wiederum wurde zur wichtigsten Grundlage einer freien Gesellschaft.

Sicher wird Serkan Tören glauben, seine Ablehnung der Burka in der Öffentlichkeit sei Ausdruck einer aufgeschlossenen, liberalen Grundeinstellung. Tatsächlich aber steht seine Haltung ganz konträr zum Geist der Aufklärung. Der liberale englische Philosoph, John Locke, hat im 17. Jahrhundert die erste Kritik an religiöser Intoleranz entwickelt. Demnach darf der Staat die Handlungen von Personen zwar einschränken, sich aber niemals in ihre religiösen Überzeugungen einmischen. John Stuart Mill, ein weiterer großer Vordenker des Liberalismus entwickelte diesen Grundsatz weiter, indem er für das Schadenprinzip plädierte. Für Mill war der Selbstschutz der einzig legitime Grund, aus dem die Handlungsfreiheit eines Individuums einzuschränken sei. Diesem Prinzip folgend dürfen Verbote und Zensur nur dann ausgesprochen werden, wenn von den Handlungen Einzelner ein unmittelbarer Schaden für andere ausgeht. Den Begriff Schaden fasste Mill dabei bewusst eng: Als Schaden gilt nur, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Wohl anderer zu beeinträchtigen droht. Die bloße Ablehnung, die eine religiöse Handlung – wie z.B. das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit - auslöst, schließt Mill als Rechtfertigungsgrund für ein Verbot explizit aus.

Ein allgemeines Verbot lässt sich vor diesem Hintergrund nicht rechtfertigen und auch das Argument, die Burka sei ein Symbol der Unterdrückung der Frau scheint mir kurz gegriffen. Ja, die Burka ist ein furchtbares Kleidungsstück, das die Bewegungsfreiheit und die Sicht von Frauen einschränkt. Doch an den Ursachen der Unterdrückung wird ein Verbot wenig ändern. Viel wahrscheinlicher ist, dass es den Frauen dann noch weniger möglich ist, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Hätte es dem Bürgeramt und der Öffentlichkeit geschadet, wenn eine Frau mit Burka weiterbeschäftigt worden wäre? Jedenfalls kann der Fall dazu dienen, uns Gedanken über Toleranz im klassischen Sinne zu machen.

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