01.03.2004

Stammzellenschutz in Deutschland

Essay von Thilo Spahl

Thilo Spahl über die Biologisierung der Menschenwürde.

In der Tageszeitung Die Welt vom 31.12.03 fand sich ein Artikel mit der Überschrift „Das Jahr der künstlichen Ei- und Samenzellen“. Was soll man sich darunter vorstellen? Wie baut man eine künstliche Samenzelle? Es kommen einem Bio- und Nanotechnologie in den Sinn. Auf jeden Fall, so darf man annehmen, scheint es sich um etwas sehr Bedeutsames zu handeln, sonst würde ja kein ganzes Jahr danach benannt.

Wer sich genauer damit beschäftigt hat, weiß: Es geht hier um neue Erfolge in der Stammzellforschung. Und in dieser Hinsicht ist es eigentlich nicht so spektakulär, denn Stammzellen sind bekanntlich die Vorläufer aller spezialisierten Zellen im Körper von Mensch und Tier. Man hat schon Muskelzellen, Leberzellen, Nervenzellen usw. aus Stammzellen gewonnen, indem man diese zur Differenzierung in die jeweilige Richtung stimuliert hat. Warum dann nicht auch Ei- und Samenzellen? Forschergruppen in Tokio und Boston ist es gelungen, Spermien aus embryonalen Stammzellen der Maus zu gewinnen und damit sogar Eizellen zu befruchten, wodurch sich Maus-Embryonen bis zu einem frühen Stadium entwickelten.

Das ist schon bemerkenswert, doch das eigentlich Bedeutsame liegt wohl nicht so sehr im Biologischen als im Ethischen. Aus einer künstlichen Ei- und einer künstlichen Samenzelle kann man ja wohl eine künstliche Maus oder einen künstlichen Menschen schaffen, oder nicht? Haben wir es also mit einem neuen Horrorszenario zu tun? So wurde der Durchbruch eher selten beurteilt. Eher wurden die Erfolge als Hoffnung gewertet, die Forschung könnte sich bald wieder in ethisch unbedenkliche Gefilde retten, indem sie nicht mehr mit echten menschlichen Embryonen, sondern mit künstlichen arbeitet. Aber das ist natürlich alles Unsinn und wieder ein neuer Aspekt jener seit Jahren anhaltenden unsäglichen Debatte, in der um Begrifflichkeiten gestritten und letztlich vor allem um moralische Autorität gekämpft wird.

In Deutschland ist es Gesetz, dass mit einer echten menschliche Eizelle, die von einer echten menschlichen Samenzelle befruchtet wurde, nichts anderes gemacht werden darf als sie in den Uterus der Frau einzupflanzen, von der die Eizelle stammt. In den meisten anderen Ländern darf man mit dieser befruchteten Eizelle noch mehr: Man kann sie einfrieren, man kann sie einer anderen Frau einpflanzen, man kann sie zunächst eine gewisse Zeit im Reagenzglas sich teilen lassen, um vor der Einpflanzung genetische Untersuchungen vorzunehmen (Präimplantationsdiagnostik – PID). Oder die Spender können sie der Forschung zur Verfügung stellen, zum Beispiel, um embryonale Stammzellen zu gewinnen, die in der Zukunft für die Behandlung vieler schwerer Krankheiten genutzt werden können.

„Menschenwürde entsteht nicht aus der Verschmelzung einer menschlichen Ei- und einer menschlichen Samenzelle.“

Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist deshalb so restriktiv, weil der Gesetzgeber und ein kleiner Teil der Bevölkerung die Auffassung vertritt, nach Verschmelzung von Ei- und Samenzelle hätten wir es mit einem Menschen zu tun, der prinzipiell über die gleiche Schutzwürdigkeit verfügt, die wir auch jedem von uns zugestehen, der das Licht der Welt erblickt. Weshalb man durchaus anderer Meinung sein kann, will ich im Folgenden erläutern und dabei nicht verschweigen, dass der deutsche Stammzellenschutz mehr mit der Zurschaustellung von Moral als mit der Moral selbst zu tun hat.

Der Status der Stammzelle

Jeder von uns hat einmal in der Gebärmutter (oder im Reagenzglas) als einzelne Zelle, nicht viel mehr als einen Zehntel Millimeter groß, angefangen. Wir haben also guten Grund zu der Überzeugung, dass jene Embryo genannte befruchtete Eizelle etwas ganz Besonderes ist. Doch was macht sie so besonders? Legt man sie unters Mikroskop, erkennt man prinzipiell die gleichen Bestandteile, die auch jede andere Zelle des Körpers hat: einen Zellkern, Ribosomen, Mitochondrien usw. Allesamt konkrete biologische Gebilde, versteht sich. Abstrakta kann man natürlich keine finden. Und doch ist von zweien stets die Rede, wenn über Stammzellforschung und Embryonenschutz gestritten wird. Es sind dies die Entwicklungsfähigkeit (oft als Totipotenz spezifiziert) und die Menschenwürde. Die Anwesenheit der ersten ergibt sich logisch aus der Tatsache, dass in einem Prozess von Zellteilung und Zelldifferenzierung aus der befruchteten Eizelle ein ganzer Mensch entsteht. Die Anwesenheit der zweiten folgt nicht aus etwas Beobachtbarem, sie wird behauptet.

Es handelt sich um eine Zuschreibung, und die ist als solche nicht begründbar. Man kann nicht sagen, Menschenwürde entstehe aus der Verschmelzung einer menschlichen Ei- und einer menschlichen Samenzelle. Man kann auch nicht sagen, Menschenwürde folge logisch aus der Totipotenz, aus der Fähigkeit der Zelle, sich zu einem ganzen Menschen weiterzuentwickeln. Menschenwürde ist nichts Biologisches, sondern etwas, das von außen verliehen wird. Es ist ein Trugschluss zu glauben, man müsse nur definieren, was ein Mensch sei und hätte damit schon den Träger der Menschenwürde. Einen Menschen kann man biologisch, insbesondere über sein Genom, als Zugehörigen zur Art Homo sapiens definieren. Jemandem Menschenwürde zuzugestehen heißt aber nicht, ihn biologisch einer Spezies zuzuordnen; es heißt vielmehr nichts anderes, als sich zu entscheiden, das betreffende „Lebewesen“ anders behandeln zu wollen als andere. Wir müssen dann begründen, warum wir dies wollen. Wir können also nur begründen, weshalb wir in einem konkreten Fall Menschenwürde zuschreiben, und nicht, weshalb etwas per se Menschenwürde besitze.

Das folgende Zitat des CDU-Abgeordneten Hermann Kues zeigt, wie man mit viel Pathos einer Stammzelle Menschenwürde zuschreiben kann, ohne eine Begründung für nötig zu erachten:
„Die Wertepräferenz ist meines Erachtens eindeutig. Es gibt eine ethische Verpflichtung zum Heilen, insbesondere zur Vermeidung von schier unerträglichem Leid und zur Bekämpfung von bislang als unheilbar geltenden Krankheiten. Es gibt auch das hohe Gut der Forschungsfreiheit. Es gibt aber nicht zuletzt den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen. Hier muss eine Abwägung erfolgen. Es ist nicht alles gleichwertig. Die Hierarchie der Werte muss stimmen. Die Würde des Menschen nimmt in der Rangordnung der abzuwägenden Güter die erste Stelle ein. Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Das ist nicht die Sondermoral einer versprengten Truppe mit ideologischen Scheuklappen. Nein, darauf haben wir uns bei der Verabschiedung des Grundgesetzes geeinigt.“ (Debatte des Deutschen Bundestages am 30.1.02, eigene Hervorhebung)

Kues CDU-Parteikollegin Katherina Reiche war natürlich nicht dabei, als der Schutz von Stammzellen ins Grundgesetz geschrieben wurde, benennt aber dafür konkret, worum es hier geht, und kommt zur entgegengesetzten Überzeugung:
„Die entscheidende Frage lautet: Was wiegt schwerer – der Schutz bereits verworfener extrakorporal befruchteter Eizellen oder das Leben und die Gesundheit von Menschen wie du und ich? Im Rahmen einer ethischen und rechtlichen Abwägung sollte der Lebensschutz des Menschen einen Vorrang gegenüber befruchteten Eizellen in den Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin genießen. Über 60.000 befruchtete Eizellen (Vorkernstadien) lagern allein in Deutschland im ewigen Eis, ohne je die Chance zu erhalten, den Mutterleib zu erreichen. Ich bin dafür, dass Eltern das Recht erhalten, diese verworfenen Eizellen der Medizin zu spenden.“ (Die Welt, 26.11.03)

Es gibt noch weitere gute Gründe, den biologischen Menschen in seiner frühen Entwicklungsphase nicht moralisch und rechtlich mit dem geborenen Menschen gleichzusetzen, denn es ergäben sich bedenkliche Konsequenzen. „Wenn man den befruchteten Eizellen den Status von Menschen zuspräche – und es gibt Leute, die in dieser Phase lieber von ‚embryonalen Menschen’ als von ‚menschlichen Embryonen’ sprechen –, kommt man zu dem seltsamen Satz, dass 70 Prozent aller Menschen nie geboren werden“, schreibt der Berliner Theologe Richard Schröder.
Und: „Wer eine Raupe für einen Schmetterling, einen Samen für einen Baum, ein Ei für ein Huhn, einen Bauplan für ein Haus, ein Baby für einen Greis, eine Jungfrau für eine Mutter und eben auch eine Zygote für einen Menschen hält, nur deshalb, weil sie das alles werden können, ist dafür mindestens begriffslogisch begründungspflichtig“, bemerkt der Biologe Hubert Markl (Merkur, Nr. 658, Februar 2004).

Weder biologische Artzugehörigkeit, noch Entwicklungsfähigkeit sind also in der Debatte um den Status des Embryos entscheidende Faktoren. Befürworter der Stammzellforschung haben wiederholt argumentiert, die Entwicklungsfähigkeit (und damit die Schutzwürdigkeit) sei erst gegeben, wenn sich der frühe Embryo im Uterus etabliert hat, was tatsächlich auch der Fall ist, da erst durch die spezifischen Signale aus dieser Umgebung die Entwicklung in Gang gesetzt und gesteuert wird. Eine solche Sichtweise räumt der Forschung zwar den nötigen Spielraum ein, um im Reagenzglas mit embryonalen Zellen zu forschen, doch letztlich wird auch die gerade beschriebene irrige Annahme bekräftigt, (echte) Totipotenz sei konstitutiv für Menschenwürde. Sie ist es nicht.

„Diejenigen, die hinter jeder technologischen Innovation die Gefahr eines „Dammbruches“ vermuten, bestreiten unsere Fähigkeit, als Gesellschaft die Zuschreibung der Menschenwürde im konkreten Fall verantwortungsvoll und im Einklang mit unseren Wertvorstellungen vorzunehmen.“

Wenn wir zugestehen, dass Menschenwürde keine Tatsache, sondern eine Zuschreibung ist und es keine natürliche „Hierarchie der Werte“ gibt, müssen wir also fragen: Warum sollen wir einer befruchteten Eizelle Menschenwürde zugestehen? In der Diskussion werden verschiedene Gründe genannt. Der wichtigste besagt, es geschehe, um einen Dammbruch zu verhindern. Hubert Hüppe von der CDU, einer der prominentesten Embryonenschützer Deutschlands, warnt davor, „dass bei dem Vorgehen, der Zweck heiligt die Mittel, möglicherweise auch andere Personengruppen in die Forschung einbezogen werden, die angeblich keine Menschenwürde mehr hätten, weil sie geistig behindert oder altersdement sind“ (Bundestagsdebatte, 30.01.02). Einem Paar, das nach erfülltem Kinderwunsch noch einige tiefgefrorene befruchtete Eizellen übrig hat und diese der Forschung zur Verfügung stellen möchte, da Hoffnung besteht, dass neue Therapien gegen Krankheiten wie Alzheimer entwickelt werden, wird es schwer fallen einzusehen, dass Hüppe sie im Begriff sieht, auch gleich den an Alzheimer erkrankten Opa zum Sezieren mit ins Labor zu schicken. Sie glauben zu Recht, in der Lage zu sein, einen Unterschied zwischen einem zwei Millimeter großen, undifferenzierten Zellhaufen, dem „Forschungsembryo“, und einem mit Bewusstsein, Leidensfähigkeit und vielem anderen begabten Mitglied der menschlichen Gemeinschaft zu machen. Die Vertreter des Dammbrucharguments bestreiten letztlich unsere Fähigkeit, als Gesellschaft die Zuschreibung der Menschenwürde im konkreten Fall verantwortungsvoll und im Einklang mit unseren Wertvorstellungen vorzunehmen. Sie verlangen, Menschenwürde sicherheitshalber als durch die Biologie gegebene Tatsache zu behandeln, damit erst gar keine Fälle auftreten können, in denen moralisches Urteilsvermögen gefragt ist.

Bedenklich ist eine solche Haltung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass gerade unser Urteilsvermögen zu den Eigenschaften gehört, die uns menschlich machen. Es grundsätzlich in Frage zu stellen, um gleichzeitig einzelnen Zellen Menschenwürde zuschreiben zu können, ist ein paradoxes Unterfangen. Wir sehen tagtäglich, dass Dammbrüche keineswegs automatisch erfolgen. Würden Vegetarier vor einem Dammbruch warnen und argumentieren, wer Schweine esse, werde über kurz oder lang auch dem Schwein biologisch nahe verwandte Tiere der Spezies Mensch verspeisen, so würden wir sie auslachen. Wenn dagegen der SPD-Abgeordnete Wodarg seine Überzeugung äußert, „die Tötung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen“ könne „durchaus als die früheste Form der Tötung eines Menschen zur Gewinnung von Organen empfunden werden, sollen doch aus dem Embryo ein Mensch und aus den Stammzellen seine Organe wachsen“ (Bundestagsdebatte, 30.1.02), so gilt das als moralisch hochstehender Beitrag, und wir müssen uns nicht wundern, wenn die Europaabgeordnete Gabriele Stauner (CSU) uns mit Schauergeschichten kommt, in der Ukraine würden Neugeborene für die Stammzellforschung geschlachtet (Heute Journal, 21.12.03).
In Hüppes Aussage ist zudem eine Annahme eingebaut, die nicht zulässig ist. Bei der Nutzung von embryonalen Stammzellen heiligt nicht ein guter Zweck ein moralisch verwerfliches Mittel. Das Mittel wäre erst dann als verwerflich zu bezeichnen, wenn man das Argument gegen die Forschung schon akzeptiert hat, das er damit untermauern will.

Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel illustriert diese Problematik mit dem Hinweis, dass vor 100 Jahren gegen das Frauenwahlrecht das „Wenn wir damit anfangen, wo mag es dann enden“-Dammbruchargument vorgebracht und mit der warnenden Prognose verbunden wurde, das schwache Geschlecht werde, wenn es erst einmal wählen darf, bald auch frech das Recht verlangen, sich wählen zu lassen, erst ins Parlament, dann womöglich in die Regierung und am Ende gar als Staatsoberhaupt. Merkel vertritt die Auffassung, dass die vermeintlichen Gefahren, die heute von Gegnern der Stammzellforschung beschworen werden, ebenso wie die Emanzipation der Frau durchaus positive Entwicklungen darstellen würden. Im vorliegenden Fall könnte bei dem Dammbruch der Import von Stammzellen, die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und am Ende das therapeutische Klonen erfolgen, für das im Februar von einem koreanischen Team bereits der Proof of Principle erbracht wurde. Natürlich waren die Reaktionen auf diesen Erfolg in den deutschen Medien, die eine ähnlichen Umgang mit moralischen Themen pflegen wie die Politik, fast durchweg negativ. Da es sich allerdings beim therapeutischen Klonen um eine erhoffte Heilungsmethode für Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes, Herzversagen und andere mehr handelt, ist es verständlich und alles andere als moralisch verwerflich, wenn viele Menschen, im Gegensatz zum Gros der Meinungsbildner, diesen Dammbruch begrüßen und sich dafür einsetzen, dass er möglichst bald auch bei uns erfolgt.

„Wer befruchtete Eizellen als Menschen betrachtet, müsste sich in den Kampf gegen Abtreibung, Spirale oder die „Pille danach“ stürzen.“

Moralische Autorität, Paternalismus und Entmündigung

Warum ist der Schutz von Embryonen und Stammzellen in Deutschland ein so beliebtes Betätigungsgebiet? Warum ist die Gesetzgebung restriktiver als zum Beispiel in unseren katholischen Nachbarländern? Ich will hier behaupten, dass die Gegner der Stammzellforschung nur zu einem sehr kleinen Teil eine persönliche Verantwortung für den Schutz von befruchteten Eizellen oder gar Mitleid empfinden.

Wer im vollen Ernst befruchtete Eizellen schon als Menschen betrachtet, dürfte sich kaum mit der Rettung von ein paar Dutzend Forschungsembryonen aufhalten. Mit weit größerem Engagement müsste er sich in den Kampf gegen Abtreibung, Spirale, Pille danach stürzen oder gar sich anschicken, Methoden zu entwickeln, um jene 70 Prozent der befruchteten Eizellen, für die die Natur nur einen schnellen Tod vorgesehen hat, aus den Eileitern retten und im Reagenzglas großziehen zu können.

Die meisten der Gegner, so meine Unterstellung, glauben noch nicht einmal an jenen Dammbruch, den sie beschwören, denn dieser ist alles andere als plausibel. Ihre Ablehnung mag diverse andere Gründe haben, die ihnen oft selbst nicht bewusst sind, und sie versuchen sie mit den genannten und weiteren Argumenten notdürftig auszustaffieren.

Ihre Haltung fügt sich gut in jenen mittlerweile vorherrschenden Politikstil, bei dem das Schützen von was oder wem auch immer eine zentrale Rolle spielt und bei dem es in erster Linie um die Beanspruchung moralischer Autorität zur eigenen Legitimierung als Politiker geht. Der Kampf um Autorität geht einher mit der Zwangsfürsorge für Bürger, denen an allen Ecken und Enden ihre Mündigkeit abgesprochen oder relativiert wird. Im vorliegenden Zusammenhang etwa muss man das Verbot der Eizellspende mit dem Hinweis, man müsse Frauen vor der Ausbeutung ihres Körpers schützen, in der Formulierung von Reinhard Merkel als „nachgerade beklemmende, antiliberale, frauenfeindliche Anmaßung“ identifizieren. Wenn in der Wissenschaft große Einigkeit herrscht, dass Stammzellforschung zu effektiven Therapien und damit zur Verhinderung von viel menschlichem Leid führen kann, sollte die Eizellspende zur Förderung der Forschung als altruistische Tat begrüßt werden und zu allgemeiner Wertschätzung statt zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Politiker, die diese üble Mischung aus moralischem Gehabe, Entmündigung und patriarchaler Anmaßung ablehnen, sollten sich weiter für die Revision des Embryonenschutzgesetzes einsetzen und damit dazu beitragen, dass wichtige medizinische Forschung in Deutschland nicht behindert und kriminalisiert wird.

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