01.03.2007

Staatssport – nein danke!

Analyse von Stefan Chatrath

Die Autonomie des Sports darf nicht ausgehöhlt werden.

Seit diesem Jahr ist nun endlich auch der deutsche Profifußball auf politischer Bühne aktiv: Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) hat in Berlin und Brüssel Büros eröffnet, um so näher an die politischen Entscheidungsträger heranzurücken. „So können wir die Interessen der DFL besser vertreten und unsere Vorstellungen einbringen“, sagt DFL-Geschäftsführer Christian Seifert. Ein Schritt, der seit langem überfällig war, denn der Einfluss von Bundesregierung und EU auf das Profifußball-Geschäft ist groß, vielleicht größer denn je: Bosman-Urteil, Besteuerung von VIP-Logen, Werbeverbote für Tabakwaren und Glücksspiel, um nur einiges zu nennen. Für 2007 plant die EU unter Führung Deutschlands eine Neuregelung des Sports im Rahmen des Europarechts. Erste Vorschläge zur Umsetzung dieses Anliegens lassen Schlimmes befürchten: Es droht ein Ende der Selbstverwaltung des Sports, wie sie hierzulande (noch) im Grundgesetz verankert ist.

„Warum soll die Politik eingreifen, wenn Fußballvereine unprofessionell geführt werden?“


EU-Sportstudie: Ende der Autonomie
Wie es scheint, gibt es kaum einen Bereich der Unternehmensführung im Profifußball, in den die EU nicht regulierend eingreifen möchte. In der Ende 2006 erschienenen EU-Studie zum Profisportwesen in Europa wird den politischen Entscheidungsträgern empfohlen, das ihnen zur Verfügung stehende Rechtsinstrumentarium weitestgehend auszuschöpfen. Vorschriften zur Begrenzung der Spielergehälterhöhe sind ebenso geplant wie eine Neuregelung der Besitzverhältnisse im Profifußball. So wird beispielsweise gefordert, „unangemessene oder ungeeignete Personen von der Beteiligung an Klubs auszuschließen“ (S. 17). Auch wenn die EU-Studie sich hierbei mit der Nennung von Namen zurückhält, ist offensichtlich, auf wen sie sich bezieht: auf Finanziers, Geschäftsleute aus Russland und anderen osteuropäischen Staaten wie den Chelsea-Eigentümer Roman Abramowitsch, deren Treiben im Profifußball-Geschäft von vielen skeptisch beäugt wird. Die Verbände werden ebenfalls in die Pflicht genommen. Sie sind angehalten, sich zu reorganisieren: „Ziel sollten dabei die maximale Transparenz und Verlässlichkeit sein. Dies sollte auch die Veröffentlichung von Statuten und relevanten Entscheidungen, Respekt für das Prinzip der Gewaltenteilung, freie Wahlen usw. umfassen. In diesem Zusammenhang sollten die UEFA und die Nationalverbände auch die Professionalität und die Effizienz ihrer eigenen Verwaltungsstruktur kontinuierlich überprüfen“ (S. 29). Über die Einführung eines Klublizenzierungsverfahrens will die EU ihre Richtlinien für die Unternehmensführung im Profifußball in den Vereinen verankern (S. 24, 27).
Die EU spricht in ihrer Untersuchung viele Problembereiche an, denen der Profifußball sich derzeit in der Tat gegenübersieht – schön und gut. Nur: Das Vorhaben der EU, zur Lösung dieser Probleme für die Unternehmensführung im Profifußball rechtsverbindliche Vorschriften zu erlassen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Autonomie der Sportvereine und -verbände folgt aus den Grundrechten der Handlungs- und der Vereinigungsfreiheit (Art. 2, Abs.1 und Art. 9, Abs. 1 GG). Hiernach bestimmen die Bürger selbst darüber, in welcher Weise sie sich sportlich betätigen, in welcher Form und Gruppe sie sich zu diesem Zweck zusammenschließen und nach welchen Regeln sie die gegründete Vereinigung führen wollen. Den Bürgern wird damit auch innerhalb des Sports die Möglichkeit eingeräumt, ihren Willen frei zu bilden, zu äußern und entsprechend zu handeln. Der Staat ist nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dann zum Eingreifen aufgefordert, wenn der Sport seine Aufgaben nicht mehr selbst erfüllen und die Gesellschaft dadurch Schaden nehmen kann.
Trifft das auch auf die in der EU-Studie angesprochenen Problemfelder zu? Betrachten wir zum Beispiel die geplante Einführung von Obergrenzen für die Spielergehälter: In der Fußballbundesliga neigen in der Tat viele Vereine dazu, im Wettbewerb um die Spieler und die sportlichen Erfolge mehr Geld auszugeben, als ihre wirtschaftlichen Ressourcen es eigentlich hergeben. 27,5 Mio. Euro (etwa 40 Prozent der Einnahmen) fließen pro Saison und Verein in die Spielergehälter. Trotz des Fußballbooms sind die Vereine heute mit insgesamt 620 Mio. Euro verschuldet. Ohne jede Frage: Ein solches Finanzgebaren ist kein Zeugnis einer soliden Unternehmensführung, doch zu behaupten, daraus entstünde der Gesellschaft ein Schaden, erscheint doch etwas weit hergeholt. Indem die Vereine mehr Geld für Spieler ausgeben, als sie sich leisten können, gefährden sie ausschließlich ihre eigene wirtschaftliche Existenz. Die Notwendigkeit zum Eingreifen der öffentlichen Hand in die Sphäre des Sports lässt sich daraus jedenfalls nicht ableiten. Im Gegenteil: Eine Gehaltsbegrenzung wäre nach dem Grundgesetz (und dem Europarecht) nur dann rechtskonform, wenn sich, wie in den nordamerikanischen Profiligen, die Spieler und Arbeitgeber in Tarifverhandlungen auf eine solche einigen würden. Derartige arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen stünden im Einklang mit den angesprochenen Grundrechten, da sie das Ergebnis einer eigenständigen Entscheidungsfindung wären – als Folge eines sozialen Dialogs und unabhängig von staatlicher Einflussnahme. Realistisch ist diese Option derzeit allerdings nicht: Die Bundesligaspieler sind in keiner Gewerkschaft gemeinschaftlich organisiert, die sie in Tarifverhandlungen gegenüber der Liga vertreten dürfte. Außerdem lehnt die große Mehrheit der Spieler Gehaltsobergrenzen ab. Laut einer aktuellen Umfrage des Kicker sind 83 Prozent dagegen.

„Wer das Sportsystem ändern möchte, sollte nicht nach dem Staat rufen, sondern den Missständen durch ein gemeinsames Engagement entgegentreten.“


Angstkultur: Freiheitsräume als Gefahrenquelle
Die Vereinsführung, nach außen hin autonom in ihrer Entscheidungsfindung, muss sich allerdings nach innen gegenüber der Mitgliederversammlung rechtfertigen. In der Fußballbundesliga haben viele Vereine ihre Profifußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft überführt, an der der Verein laut Vorgabe des Deutschen Fußballbundes die Mehrheit halten muss, d. h. Stimmrechte von mindestens 50 Prozent plus x. Die Mitgliederversammlung kann so einen erheblichen Druck auf das Management ausüben – wie jüngst beim Berliner Fußballbundesligisten Hertha BSC geschehen. Der Verein hat das Geschäftsjahr 2005/06 mit einem Verlust von 13,9 Mio. Euro abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten haben damit einen neuen Höchststand von 55 Mio. Euro erreicht. Dementsprechend hoch her ging es auf der Mitgliederversammlung im Mai, auf der Hertha-Aufsichtsratschef Rupert Scholz seinen Hut nehmen musste, nachdem die Mitgliederversammlung ihm das Misstrauen ausgesprochen hatte.
Die Unternehmensführung im Profifußball ist sicherlich, wie auch dieses Beispiel zeigt, alles andere als optimal. Dies kritisch anzusprechen, wie es die EU getan hat, ist deshalb ohne Weiteres in Ordnung. Nur warum zur Änderung des Verhaltens der Fußballvereine die Politik eingreifen sollte, ist nicht nachvollziehbar. An sich könnte die Lösung doch sehr einfach sein: Entweder man überlässt die Entscheidung dem Markt – Vereine, die unseriös wirtschaften, würden so von der Bildfläche verschwinden oder in eine untere Liga zwangsversetzt. Oder aber man vertraut darauf, dass die Vereine und Verbände sich selbst von innen heraus erneuern – so wie es beispielsweise bei der Hertha und jetzt wohl auch bei der UEFA mit der Wahl von Michel Platini zu ihrem Präsidenten geschehen ist. Dazu bedarf es aber eines Mindestmaßes an Vertrauen in die Vernunftbegabtheit der Menschen, in ihre Fähigkeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, eigenständig rationale Entscheidungen zu treffen und sich auch aus autoritären Strukturen befreien zu können. Mächtige Fußballverbände wie die FIFA oder die UEFA sind sicherlich (noch) keine Musterbeispiele für demokratische Verfasstheit oder Transparenz. Wer jedoch daran etwas ändern möchte, sollte nicht nach dem Staat rufen, sondern sich innerhalb des Sportsystems engagieren, sich mit Gleichgesinnten organisieren, für Mehrheiten kämpfen und den Missständen durch ein gemeinsames Engagement entgegentreten. In einem zivilisierten Gemeinwesen sind solche Angelegenheiten so und nicht anders zu regeln. Sie sind der freien Entscheidung und Aushandlung von Menschen untereinander zu überlassen, ob nun über den Markt oder innerhalb eines formalrechtlich organisierten Gefüges. Doch was macht die EU? Mit ihrem Eingriff in die Autonomie des Sports schränkt sie die Möglichkeit, sich aktiv ins Vereins- und Verbandsleben einzumischen, weitgehend ein. Es gibt, wie schon weiter oben angesprochen, kaum einen Bereich im Profifußball, der nicht reguliert werden soll. Eigeninitiave wird so förmlich im Keim erstickt. Ob das für die Gesellschaft als Ganzes gut ist, muss stark bezweifelt werden, gerade heute, wo immer wieder bemängelt wird, dass die Bürger sich zu wenig für das Gemeinwesen engagieren.
Die EU-Sportstudie ist durch einen zutiefst antidemokratischen Impetus getrieben: Freiheitsräume werden als Gefahrenquellen verstanden, die es durch eine möglichst umfassende Regulierung trockenzulegen gilt. Der Glaube an die Vernunftbegabtheit der Menschen ist scheinbar verloren gegangen. Andernfalls kann man sich kaum erklären, warum die EU in ihrer Studie elementare Grundrechte einer freiheitlichen, demokratisch organisierten Gesellschaft einfach so vom Tisch wischt. Woher kommt diese Angst vor der Freiheit? Freiheitsräume sind doch immer auch eine Chance, die Welt zum Besseren zu verändern. So, wie es Menschen in ihrer Geschichte immer wieder getan haben. Warum sollte das in der Zukunft anders sein?
Noch ist offen, ob der deutsche Fußball mit seiner Lobbyarbeit in Brüssel erfolgreich sein wird. Zu spät ist es jedenfalls nicht, sich gegen eine stärkere Einmischung der EU in den Sport zu wehren. Denn inwieweit die Forderungen der Studie auch tatsächlich umgesetzt werden, ist noch unklar und wird sich erst im Laufe des Jahres herausstellen. „Hierzu läuft seit Juni 2006 eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission, zu der von jeder interessierten Person oder Organisation Eingaben gemacht werden können“, sagt Frédéric Vincent, ein Sprecher der EU-Kommission. Hoffen wir, dass die DFL sich mit ihrem Anliegen ausreichend Gehör verschaffen kann. Die Selbstverwaltung des Sports darf nicht ausgehöhlt werden.

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