12.12.2014

Sexualstrafrecht: Mütterchen Staat und die Vergewaltigung

Kommentar von Sabine Beppler-Spahl

Der Vergewaltigungsparagraph soll verschärft werden. Der Staat traut den Bürgern offenbar nicht zu, verantwortungsbewusst mit Sexualität umgehen zu können. Eine Neudefinition des Vergewaltigungsbegriffs würde Freiräume einengen, findet Sabine Beppler-Spahl

Frauen sollen besser vor Vergewaltigungen geschützt werden, und deswegen steht im nächsten Jahr eine Änderung des Strafrechtsparagraphen 177 bevor. Worum es geht, erklärte Uta-Maria Kuder (CDU) nach der Herbstkonferenz der Justizminister: „Noch reicht zum Beispiel die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit [...] zu begründen“ [1]. Künftig soll daher gelten: Ein Nein ist ein Nein, und wenn es trotzdem zum Sex kommt, dann ist es Vergewaltigung. Somit stellt die Reform die vertrackte Frage nach der Zustimmung zum Geschlechtsakt in den Mittelpunkt. Das wird mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Normalerweise kommt es zu Verschärfungen, wenn bestehende Gesetze als nicht ausreichend empfunden werden, und auch in diesem Fall hat Justizminister Heiko Maas „Schutzlücken“ entdeckt. Diese beschrieb er mit Hilfe von Fallkonstellationen:

  1. Ein Täter droht dem Opfer zwar nicht mit Gewalt, aber mit beruflichen Nachteilen.
  2. Frauen wehren sich nicht, weil sie für den Fall, dass sie es doch tun, Gewalt befürchten.
  3. Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment aus. [2]

Doch sind diese Beispiele so schlüssig, wie der Minister tut und erfordern sie eine Reform? Auch das geltende Gesetz stellt die Nötigung zum Sex unter Strafe, wenn damit eine Lage ausgenutzt wird, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist. Seit 1997 gilt das auch innerhalb einer Ehe.

Wie die zitierten Beispiele zu bewerten sind, hängt von dem Kontext der Situation ab. Der Chef, der sich an seiner Mitarbeiterin vergeht und ihr (direkt oder indirekt) mit dem Verlust des Arbeitsplatzes droht, wenn sie sich wehrt, ist ein Vergewaltiger (allerdings auch nach geltendem Recht). Doch wie ist es, wenn sich die Mitarbeiterin nicht wehrt, weil sie eigene Interessen verfolgt und den Sex auch als Chance für sich sieht? Kann sie sich (z.B. wenn ihre Hoffnungen enttäuscht werden) mit Fug und Recht als Vergewaltigungsopfer fühlen? Ist der Unterschied zwischen „sie ließ es geschehen“ und „sie wollte, dass es geschieht“ wirklich immer so klar zu trennen, wie der Minister sagt? Natürlich sollte Sex einvernehmlich erfolgen, doch der Umkehrschluss, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt, wenn dies nicht explizit der Fall war, ist unzulässig. Nicht umsonst sind Vergewaltigungsfälle, die vor Gericht landen, so schwierig. In der Regel steht Aussage gegen Aussage.

„Wird die Unschuldsvermutung als störend empfunden, wenn es um ein Schutzgesetz geht?“

Auch dürfen wir den Fall nicht außer Acht lassen, dass der Angeklagte manchmal unschuldig ist. Es ist kein gutes Zeichen, wenn dieser Aspekt bei der Debatte wenig Berücksichtigung findet. Liegt es daran, dass die Unschuldsvermutung als störend empfunden wird, wenn es um ein Schutzgesetz geht? Wie leichtfertig die Begriffe „Täter“ und „Verdächtiger“ oder „Angeklagter“ vermischt werden, zeigte sich vor einigen Wochen in einer Tagesschaumeldung. Da hieß es: „Die Chancen, dass in Deutschland nach einer Vergewaltigung der Täter verurteilt wird, sind stark gesunken.“ [3]

Die Meldung leitete einen Bericht über eine Studie des (privaten) Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens ein. Diese hatte ergeben, dass immer weniger Strafanzeigen wegen Vergewaltigung in einer Verurteilung endeten. Während vor 20 Jahren noch 22 Prozent (aus insgesamt 7000 wegen Vergewaltigung Angezeigten) verurteilt wurden, waren es 2012 nur noch etwas mehr als 8 Prozent (aus 6100 Fällen). [4] In der Tat macht die Statistik stutzig. Möglich, dass die Strafverfolger überlastet waren, wie es die Studie nahelegt. Ein Großteil der Fälle wird eingestellt, weil nicht genügend Beweise vorhanden sind und der Kläger die Klage zurückzieht. Trotzdem ist die Meldung in höchstem Maße irreführend, weil aus jeder Anzeige eine tatsächliche Vergewaltigung und aus jedem Angeklagten ein Täter gemacht wird. Dem Bürger wird vorgegaukelt, bei uns fände ein dramatischer Rechtsverfall statt. Zunächst sagt die Studie aber nur eines aus: Es gibt im Vergleich zu früher weniger Vergewaltigungsanklagen, die auch vor Gericht Bestand haben.

Für viele (auch für unseren Justizminister) mag es wie eine schlechte Nachricht klingen, wenn ein beträchtlicher Teil der Anzeigen nicht in einer Verurteilung endet. Für andere klingt es bedrohlich, wenn ein Gesetz verabschiedet werden soll, das das Ziel hat, mehr Verurteilungen herbeizuführen. Ist der Erfolg der Rechtsprechung daran zu messen, wie viele Menschen ins Gefängnis kommen? Nie sollten wir vergessen, dass eine Verurteilung wegen Vergewaltigung harte Gefängnisstrafen und ein lebenslanges Stigma zur Folge hat. Feministinnen, die immer für eine faire und ordentliche Rechtsprechung eingetreten sind, sollten auch in diesem Fall auf rechtsstaatliche Standards pochen.

Die berühmte Feministin und Autorin Germaine Greer (Der weibliche Eunuch) hat sich bei der Frage, ob es Vergewaltigungsopfern ermöglicht werden soll, vor Gericht anonym zu bleiben, deutlich dagegen ausgesprochen: „Ich finde, wenn du jemanden für sieben Jahre wegschließen möchtest, weil er dich angegriffen hat, weil er sich sexuelle Freiheiten bei dir genommen hat, dann solltest du dich zeigen und ihm vor Gericht ins Gesicht schauen“. Auch den Begriff der Vergewaltigung, wie er seit einigen Jahren diskutiert wird, hält sie für falsch. Warum? Weil er in seiner ursprünglichen Bedeutung immer mit der Idee verknüpft war, dass die Frau einem anderen gehört (und somit mit Macht und Gewalt). [5]

„Plötzlich geht es nicht mehr um Gewalt, sondern darum, wie Motive und Wahrnehmung der beiden Beteiligten ausgesehen haben könnten.“

Tatsächlich ist der Begriff der Vergewaltigung nicht festgelegt, sondern hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Rechtsprechung ist dabei nur die eine Seite. Die andere ist die öffentliche Wahrnehmung. Das neue Gesetz wird viel dazu beitragen, die Frage, was eine Vergewaltigung ist, neu zu definieren – und das ist das vielleicht größte Problem. Jahrelang wurde, auch in feministischen Kreisen, aus guten Gründen darauf gepocht, dass Vergewaltigung ein Akt der Gewalt ist, bei dem der Täter Macht über das Opfer ausübt. Es ging dabei um die Dominanz und Herrschaft des Stärkeren über einen oder eine Schwächere. Vergewaltigung ist, wie schon das Wort andeutet, eine gewalttätige Straftat, die eine sexuelle Form annimmt. Doch das neue Gesetz, bei dem es um die Frage geht, was das Opfer wollte und ob es zugestimmt hat oder nicht, läuft Gefahr, diesen wichtigen Aspekt aus der Debatte zu verbannen. Plötzlich geht es nicht mehr um Gewalt, sondern darum, wie Motive und Wahrnehmung der beiden Beteiligten ausgesehen haben könnten. Aus komplizierten zwischenmenschlichen Interaktionen werden Straftaten destilliert.

All das hat etwas Entwürdigendes an sich. Ist dies wirklich ein Gesetz für Erwachsene, die für sich und ihre Fehler in der Regel gerade stehen? Warum glaubt der Gesetzgeber, dass Frauen künftig in jedem Stadium des Beischlafs gefragt werden sollten, ob sie auch wirklich einverstanden sind? So als seien sie schwach, sprunghaft oder leicht verwirrbar? Der Gesetzgeber hat keinen Grund davon auszugehen, dass Frauen im Sexualleben permanent übergangen oder bevormundet werden. Frauen haben im Gegenteil längst bewiesen, dass sie für sich selbst sprechen können. Claire Fox, die Vorsitzende des Londoner Think Tanks Institute of Ideas schreibt dazu: „Frauen haben lange und hart für sexuelle Freiheit gekämpft. Die Zustimmungsfrage droht diese Freiheit zu begrenzen“ [6].

Warum also brauchen wir das neuen Gesetz und wer möchte es wirklich? Für die Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder, liegt die Antwort auf der Hand: „Wir müssen ein Signal senden, dass die sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist.” [7] Für wen aber ist dieses Signal bestimmt? Offensichtlich glaubt Frau Kuder, dass unsere Gesellschaft Aufklärung über den Wert der sexuellen Selbstbestimmung nötig hat. Doch woher kommt dieses Bild einer so rückständigen Gesellschaft? Glaubt sie nicht, dass die meisten Bundesbürger eine vernünftige, aufgeklärte Haltung zur Sexualität haben? Spricht hier der Wunsch, alles unter Kontrolle zu bringen, was traditionell immer auch Elemente der Ambivalenz und Unklarheiten beinhaltet hat? Wir kennen alle, zumindest wenn wir ein erfülltes Erwachsenenleben führen, Situationen, in denen wir nicht sicher sind, ob wir nun mit jemandem ins Bett steigen wollen oder nicht. Das sind die Realitäten des Lebens, in die sich Mütterchen Staat nicht einzumischen hat, denn wir brauchen Freiräume für solche Ambivalenzen. Auch deswegen muss das Prinzip lauten: Weniger Gesetz, mehr Eigenverantwortung.

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