02.07.2014

Sexismus ist strafbar

Kommentar von Jogchum Vrielink

Sexistische Äußerungen sind in Belgien jetzt gesetzlich verboten. Jogchum Vrielink befürchtet eine Strafverfolgungslawine, vor der niemand sicher sein kann. Dieses sehr vage formulierte Verbot gefährdet die Meinungsfreiheit und untergräbt den Rechtsstaat

Im März dieses Jahres verabschiedete das belgische Parlament ein Antisexismus-Gesetz, das den Gebrauch sexistischer Sprache aus dem öffentlichen Leben verbannen soll, ob nun in Büchern, Zeitschriften oder im Internet. Das neue Gesetz wirft jedoch zahllose Fragen auf – nicht nur in Belgien. Nach diesem Gesetz kann jeder, der sich in Belgien vermeintlich sexistischen Äußerungen ausgesetzt sieht, Anzeige erstatten. Damit kann praktisch jede Bemerkung und jede Art der Meinungsäußerung, die Belgien in irgendeiner Form erreicht, strafrechtlich verfolgt werden.

Nun ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass jemand wegen einer Sexismusanklage an Belgien ausgeliefert wird. Trotzdem beschwört dieses neue Gesetz das Schreckgespenst der internationalen Zensur herauf. Belgische Rundfunkanstalten und Internetprovider könnten demnach zur Sperrung von Websites gezwungen werden und Händlern würde der Vertrieb bestimmter Bücher und Zeitschriften verboten werden. Zumindest könnte das Gesetz leicht die Urlaubsmöglichkeiten für Personen außerhalb Belgiens beschneiden, die das Pech haben, sexistischer Äußerungen bezichtigt zu werden.

Sexuelle Belästigung als Anlass

Einen nicht geringen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetz hatte der 2012 erschienene Dokumentarfilm Femme de la Rue der Filmemacherin Sofie Peeters. Der Film problematisierte sexuelle Belästigung in Brüssel und wurde teilweise mit versteckten Kameras gedreht. Die Dokumentation gewährte bemerkenswerte Einblicke in den alltäglichen Sexismus in der belgischen Hauptstadt. Pfeifkonzerte, Gepöbel und Ausrufe wie „Nutte!“, „Schlampe!“ oder „Wieviel nimmst du?“ sind im Film des Öfteren zu vernehmen. Peeters‘ Dokumentation löste eine öffentliche Debatte in Belgien aus und mehrere Politiker sagten zu, sich des Problems anzunehmen.

„Das Problem liegt nicht in den Gesetzen, sondern in deren mangelnder Durchsetzung.“

Niemand wird bestreiten, dass sexuelle Belästigung auf der Straße angegangen werden muss. Gleichwohl stehen bereits eine Vielzahl an rechtlichen Mitteln zur Verfügung, um gegen das Problem vorzugehen, angefangen vom bestehenden Stalkingverbot bis hin zu Gesetzen gegen Belästigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses. Mit anderen Worten: Das Problem liegt nicht in den Gesetzen, sondern in deren mangelnder Durchsetzung. Sogar Peeters selbst warnte vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes, wie auch diverse feministische Gruppen und sogar der Direktor des staatlichen Zentrums für Chancengleichheit. Sie alle sprachen sich für eine bessere Durchsetzung der bestehenden rechtlichen Instrumente anstelle weiterer Gesetze aus.

Mögliche Auswirkungen des Gesetzes

Dies wäre allerdings kostenintensiv. Deshalb erschaffen Politiker unter dem Druck der öffentlichen Empörung lieber neue ‚Wundergesetze‘ wie das Antisexismus-Gesetz. Mit dem Versprechen, ein Problem vermeintlich ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen, sind zumindest positive Schlagzeilen garantiert. Das größte Problem an dem Gesetz ist dabei seine Vagheit, die eine fast uneingeschränkte Anwendung erlaubt. Es definiert Sexismus als jede Geste oder Handlung „mit der Absicht der Herabwürdigung“ anderer Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder diese „als Person minderwertig zu betrachten“ oder „jemanden auf seine oder ihre sexuelle Seite zu reduzieren“. Zusätzlich bedarf es für den Tatbestand des Sexismus der „Verletzung der Würde eines Anderen“. Was all dies in der Praxis zu bedeuten hat, ist vollkommen unklar. Erläuterungstexten zufolge liegt der Vorteil des neuen Gesetzes darin, „eine Fülle von Aspekten zu beinhalten, die nicht durch bereits bestehende strafrechtliche Bestimmungen abgedeckt sind.“ Das stimmt, das Gesetz bietet ungeahnte Zensurmöglichkeiten.

„Soll das nun heißen, dass in Belgien bald die Bibel und der Koran verboten werden?“

Das Gesetz kann sich beispielsweise auf den alltäglichen zwischenmenschlichen Umgang auswirken. Flirten wäre gänzlich ausgeschlossen, da bereits die Bezeichnung einer Frau als „sehr attraktiv“ diese auf „ihre sexuelle Seite reduzieren“ würde. Dasselbe gilt für jene unzähligen Witze, die sich stereotyper Männer- oder Frauenbilder bedienen. In einem allgemeineren Sinn betrifft das Gesetz auch Werbung, die sich über Personen hinsichtlich ihres Geschlechts lustig macht („Herabwürdigung“) oder Frauen sexualisiert („auf ihre sexuelle Seite reduziert“). Weiterhin würden viele Religionen in das Fadenkreuz dieses Gesetzes geraten, da sie heutzutage als sexistisch geltende Sichtweisen vertreten. Bedeutet das nun, dass in Belgien bald die Bibel und der Koran verboten werden? Oder darf man diese Bücher nur noch mit Warnhinweisen verkaufen?

Keine Rebellion ohne rebellische Sprache

Wo wir gerade bei Büchern sind: Das Gesetz könnte durchaus für leere Regale in Buchhandlungen und Bibliotheken sorgen. Unzählige Werke würden auf dem Index landen, von E.L. James‘ Romanen über Shakespeare-Stücke (beispielsweise Der Widerspenstigen Zähmung) bis hin zu nahezu jedem romantischen Groschenroman, der je geschrieben wurde. Ganz zu schweigen von Büchern wie Männer sind anders. Frauen auch von John Gray.

Hierbei sollte nicht verschwiegen werden, dass es nach dem Gesetzesentwurf auch feministischen Aktivistinnen verboten wäre, Männer in einer unvorteilhaften, „reduzierenden“ Sichtweise darzustellen. Es würde ihnen dann zunehmend schwer fallen, gegen den vielerorts noch vorherrschenden Status quo zu rebellieren, da es zur Rebellion oft einer etwas radikaleren Sprache bedarf.

Feministen wären daneben noch mit einem weiteren Problem konfrontiert, da das Gesetz auch unter Strafe stellt, jemanden auch nur als Sexisten zu bezeichnen. Die Illegalisierung des Sexismus bringt es nämlich mit sich, dass die Bezichtigung desselben bereits den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen kann. Nicht nur nach belgischem Recht ist es strafbar, jemanden krimineller Handlungen zu beschuldigen, für die er gar nicht verurteilt wurde.

Raum für Machtmissbrauch

Befürworter des Antisexismus-Gesetzes wenden dagegen ein, dass es in der Praxis nicht zu solchen Fällen kommen werde. Das geht aber am Kern der Sache vorbei. In seiner jetzigen Formulierung ermöglicht das Gesetz die Verfolgung von allem und jedem. Seine Umsetzung öffnet daher der Willkür Tür und Tor und verursacht eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit. Freie Meinungsäußerung wird eingeschränkt und der Staat erhält einen großen Spielraum zum Machtmissbrauch. Der strafrechtliche Ermessensspielraum, den das Gesetz beinhaltet, könnte leicht eingesetzt werden, um diejenigen zu verfolgen, die sich gegen die jeweiligen Machthaber wenden.

„Daher wird es Belgien demnächst mit einer ganzen Flut von persönlichen Racheakten zu tun bekommen“

Nicht nur die Staatsanwaltschaft, kann Strafverfahren wegen sexistischer Äußerungen einleiten, sondern jedem normalen Bürger steht dies ebenfalls zu. Daher wird es Belgien demnächst mit einer ganzen Flut von persönlichen Racheakten zu tun bekommen, die alle unter Berufung auf das neue Gesetz ausgefochten werden. Obwohl auch Befürworter des Gesetzes zur Kriminalisierung des Sexismus durchaus einige Probleme und Mängel eingeräumt haben, unterstützen sie es dennoch – mit der Begründung, es sei eine starke Botschaft und ein Symbol gegen Sexismus.

In einem Rechtsstaat sollte das Strafrecht jedoch immer nur das letzte Mittel sein. Wenn man wirklich nur eine Botschaft verbreiten möchte, dann sollte man eben auch nur eine Botschaft verbreiten: zum Beispiel in Form einer Kampagne, eines Buchs, oder – so wie Peeters – eines Films.

Mit anderen Worten: Falls dieses Gesetz wirklich irgendetwas ‚symbolisiert’, dann nur den fahrlässigen Umgang der belgischen Regierung und belgischer Parlamentarier mit verfassungsmäßig garantierten Freiheiten und Schutzrechten.

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