01.04.2001

Sex ist nicht gleich Vergewaltigung

Essay von Sarah Hinchliffe

Noch schützt das britische Gesetz Männer gegen den Vorwurf der Vergewaltigung, wenn sie versichern können, die Frau habe dem Sex zugestimmt. Das sollte auch so bleiben, meint Sara Hinchliffe.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der britische Innenminister vorschlagen wird, das Morgan-Prinzip abzuschaffen. Bislang schützt dieses Prinzip Männer vor einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, wenn sie glaubhaft machen können, fälschlicherweise von der Einwilligung der Frau zum Sex ausgegangen zu sein. Feministinnen und kritische Rechtsanwälte attackieren das Morgan-Prinzip, da es Männern ermögliche, der gerechtfertigten Anklage wegen Vergewaltigung zu entgehen. Ihr Vorwurf lautet: “Der Mann braucht nur sagen, er habe wirklich geglaubt, dass sie es auch wollte, und schon lässt man ihn laufen.”
Wäre dies der Fall, müsste man das Morgan-Prinzip in der Tat als schockierend und frauenfeindlich ablehnen. Aber dieses Prinzip, das von einem Fall von 1976 herrührt, ist ein wenig komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint: Morgan, ein Pilot der Royal Air Force, und drei seiner Freunde waren auf der Suche nach Sex. Ihre Suche blieb erfolglos, und so lud Morgan seine Kumpanen ein, Sex mit seiner Frau zu haben. Er erklärte ihnen, dass ihre Zeichen von Widerstand nicht als mangelnde Einwilligung verstanden werden sollten. Morgan versicherte seinen Freunden, seine Frau stünde auf “harten Sex”, und der Kampf bereite ihr Freude. Tatsächlich leistete Frau Morgan beträchtlichen Widerstand, so dass die Männer rohe Gewalt anwendeten. Die Freunde von Morgan wurden wegen Vergewaltigung und Morgan selbst, da er nach britischem Gesetz nicht wegen Vergewaltigung seiner Frau belangt werden konnte, wegen Beihilfe und Anstiftung angeklagt. Die Jury wertete die Geschichte der Männer als infame Lüge und verurteilte alle vier.


Die Verurteilten legten Berufung gegen das Urteil ein mit der Begründung, sie seien im ehrlichen Glauben gewesen, die Frau habe eingewilligt. Das Berufungsgericht wies die Berufungsklage ab, leitete die Angelegenheit jedoch zur weiteren Überprüfung an das “House of Lords” weiter. Überprüft werden sollte die Frage, ob ein Angeklagter in einem Vergewaltigungsprozess ungeachtet der Tatsache, dass er tatsächlich von einer Einwilligung der Frau ausging, verurteilt werden kann, wenn seine Annahme der Einwilligung nicht plausibel erscheint. Auch das “House of Lords” wies den Einspruch der Männer zurück, erklärte aber, dass der ehrliche, wenn auch fälschliche Glaube an die Einwilligung der Frau – auch wenn es unwahrscheinlich sei, dass ein vernünftiger Mann sich so irren könnte – grundsätzlich als Verteidigung gegen eine Vergewaltigungsklage ausreichen könne.

Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Vorsatzes bei der Begehung von Vergewaltigungen. Es wurde hervorgehoben, dass der Akt der Vergewaltigung nicht nur an der fehlenden Einwilligung der Frau festgemacht werden könne, sondern auch am Vorsatz des Mannes, sie zu verüben. Die Strafverfolgung müsse beide Aspekte zweifellos beweisen. Die Richter fassten zusammen, dass der Angeklagte, um nach Recht und Gesetz verurteilt zu werden, entweder wissen musste, dass die Frau nicht in den Geschlechtsverkehr einwilligte, oder der Frage, ob sie einwilligt oder nicht, in rücksichtsloser Manier keine besondere Beachtung schenkte. Lord Hailsham erklärte die Entscheidung seines Gremiums wie folgt:

“Wenn man davon ausgeht, dass bei einer Vergewaltigung der gegen den Willen der Frau ausgeführte Geschlechtsverkehr die verbotene Handlung darstellt und schon die Absicht strafbar ist, dann ist es unausweichlich logisch, dass eine ‘Verteidigung’ auf Basis des guten Glaubens oder der fehlerhaften Einschätzung keinen Erfolg haben kann. Entweder die Strafverfolgung kann nachweisen, dass es eine Vergewaltigungsabsicht gegeben hat, oder sie kann es nicht.” “Wenn ein Mann den Eindruck erweckt, er sei von der Einwilligung der Frau ausgegangen und habe ihre Schreie als erotische Lustschreie und ihren Widerstand als Teil des Vorspiels gedeutet, so kann er mit Freispruch rechnen…”

Seit seiner Einführung ist das Morgan-Prinzip heftig kritisiert worden. Feministinnen waren besorgt, dass die Tatsache, dass die Frau dem Sex nicht zugestimmt hatte, bei der Bewertung, ob die Vergewaltigung vorsätzlich begangen wurde, nicht in Betracht gezogen wurde. Sie argumentieren, dass das Morgan-Prinzip den männlichen Standpunkt bevorzuge. Wie Natasha Walter betont, könne ein Gericht einen Angeklagten freisprechen, selbst wenn es anerkenne, dass die Frau dem Sex nicht zustimmte: “Während die Aussagen von Frauen im Gericht marginalisiert werden, wird denen des Angeklagten große Beachtung geschenkt. Wenn ein Mann den Eindruck erweckt, er sei von der Einwilligung der Frau ausgegangen und habe ihre Schreie als erotische Lustschreie und ihren Widerstand als Teil des Vorspiels gedeutet, so kann er mit Freispruch rechnen, selbst wenn das Gericht der Überzeugung ist, die Frau habe den Geschlechtsverkehr nicht gewollt.” Diese Rechtslage sehen besonders diejenigen als Bedrohung, die das subjektive Empfinden der Frau ins Zentrum eines Vergewaltigungsprozesses rücken möchten, um mit der Tradition, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden wird, brechen zu können.

Gegen das Morgan-Prinzip wird ebenfalls angeführt, es erlaube Männern, sich frauenfeindlich zu benehmen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Für Sue Lees, eine der führenden feministische Akademikerinnen, ist schon die Definition von “normalem Sex” eine rein männliche Festlegung, die den Frauen eine bestimmte Version von Sex oktroyiere. Lees kritisiert, dass das Gesetz Männer nicht für machohaftes Verhalten bestrafe: “Selbst wenn ein Mann die Signale der Frau nicht zu deuten wisse und nicht in der Lage sei, gemeinsames sexuelles Verhalten zu verhandeln, werde dies von Gerichten nicht als Vergewaltigung angesehen.” Die amerikanische Akademikerin Susan Estrich fordert, “Vergewaltigung aus Fahrlässigkeit” müsse als krimineller Tatbestand angesehen werden: “Ein Mann, der nicht imstande ist, die Signale der Frau zu erkennen und sich angemessen zu verhalten, sollte hier nicht mehr Gehör finden als Angeklagte bei anderen Verbrechen.”

Viele dieser geäußerten Bedenken erscheinen verständlich, insbesondere angesichts der Konsequenzen, die eine Vergewaltigung für eine Frau hat, sowie der Tatsache, dass viele Männer ungeschoren davon kommen. Kann es demnach einen Grund geben, aus dem ein vernünftiger Mensch, der sich für die Rechte der Frauen einsetzt, das Morgan-Prinzip verteidigt? Ja, denn in diesem Fall kommt die Sorge um Vergewaltigungsopfer einem Angriff auf bürgerliche Freiheitsrechte gleich. Zudem werden chauvinistische Ideen über Frauen institutionalisiert. Dies sollte Frauenrechtlerinnen gleichermaßen interessieren wie Rechtsanwälte.

“Schuld und damit auch Verantwortung basieren auf der Annahme, dass rationale Subjekte bewusst entscheiden, ein Verbrechen zu begehen.”

Das Morgan-Prinzip betont die Bedeutung der kriminellen Verantwortung. Menschen sind für ihre Taten verantwortlich. Wer eine kriminelle Handlung begeht, muss die Konsequenz – eine Bestrafung durch das Rechtssystem – tragen. Das Gesetz besagt, dass die Schande und die Konsequenzen nur tragen muss, wer auch moralisch für die Tat verantwortlich zeichnet. Moralische Verantwortung trägt jeder, der versteht, dass sich die gesellschaftlichen Normen auch auf ihn beziehen und der die Verantwortung für sein Vergehen folglich nachvollziehen kann. Das Konzept politischer Freiheit geht davon aus, dass kein Mensch bestraft werden darf, es sei denn, er beschließt, das Gesetz zu brechen. Schuld und damit auch Verantwortung basieren auf der Annahme, dass rationale Subjekte bewusst entscheiden, ein Verbrechen zu begehen.

Menschen können rücksichtslos handeln (d.h. eine Frau vergewaltigen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob die Frau eingewilligt hat und ohne sich dafür zu interessieren – beides ist zu verurteilen), oder sie können fahrlässig handeln (sich nicht wie eine vernünftige Person verhalten, die sich für das Wohlbefinden anderer Menschen interessiert). Die fahrlässige Tat wird generell nicht als kriminelle Handlung angesehen, da sie nicht als gewollt begangene einzustufen ist. Ohne kriminelle Absicht aber kann nach dem herkömmlichen Rechtsverständnis niemand für ein Verbrechen verurteilt werden. Eine Bestrafung ist bedeutungslos, wenn der Angeklagte seine Tat nicht beabsichtigt hatte. Abschreckung macht keinen Sinn, wenn der Beschuldigte die Konsequenzen seiner Tat nicht absehen konnte. Es gäbe kein bestimmtes Verhaltensmuster, das man der Rehabilitation unterziehen könnte. Und was wäre der Zweck von Vergeltung, wenn eine Tat nicht beabsichtigt war?

So gesehen können die legalen Einwände des Morgan-Prinzips keinen Bestand haben. Vergewaltigungen werden nicht anders behandelt als andere Straftaten gegen Persönlichkeitswerte. Alle diese Straftaten setzen zumindest Rücksichtslosigkeit voraus. Bei Verbrechen gegen eine Person gibt es grundsätzlich keine Anklage wegen Fahrlässigkeit; das Gesetz verlangt, dass vor Verurteilung eine Absicht nachgewiesen werden muss.

“Im Gegensatz zum Totschlag kann Sex nicht zufällig oder durch Fahrlässigkeit passieren.”

Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, so zum Beispiel im Falle des Totschlags: Mord wird als Totschlag mit bösartiger Absicht definiert. In Fällen des Totschlags jedoch, in denen keine Absicht nachgewiesen werden kann, macht das Gesetz den Täter für sein grob fahrlässiges Verhalten verantwortlich. Allerdings wäre es absurd, einen Fall der grob fahrlässigen Vergewaltigung zu konstruieren. Im Gegensatz zum Totschlag kann Sex nicht zufällig oder durch Fahrlässigkeit passieren. Sex wird definiert durch die Weise, wie er ausgeführt wird – auf Basis einer bewussten Entscheidung. Das Gesetz erkennt damit an, dass im Gegensatz zum Totschlag der Akt des Geschlechtsverkehrs als solcher nicht rechtlich zu beanstanden ist.

Anders formuliert: Das Prinzip, dass ein Vorsatz notwendigerweise nachzuweisen ist, stellt die Basis für die gesellschaftliche Verurteilung der Angeklagten dar. Wenn ein Mann wegen einer unbeabsichtigten – also versehentlichen – Vergewaltigung verurteilt werden könnte, wie sollen wir ihn dann für seine Taten verantwortlich machen? Wie können wir ihn verurteilen, nicht anders gehandelt zu haben? Das Prinzip des vernünftigen Individuums, das Entscheidungen trifft und dafür zur Verantwortung gezogen wird, ist die Basis sowohl für Schuld als auch für Unschuld. Kritiker des Morgan-Prinzips müssen im besten Fall als fehlgeleitet und im schlechtesten als unaufrichtig bezeichnet werden, wenn sie fordern, Vergewaltigungen anders zu beurteilen als andere Straftaten gegen Persönlichkeitswerte.
Zu häufig wird Vergewaltigungsopfern eingeredet, sie seien Opfer eines ganz besonderen Verbrechens. Die Schlussfolgerung lautet, es sei schlicht unmöglich, sich von der Traumatisierung einer Vergewaltigung zu erholen. Die steigende Anzahl von Spezialmaßnahmen, die angewandt werden, um Vergewaltigungsverbrechen zu verfolgen, unterstützt die Sichtweise, dass Vergewaltigung ein ganz besonderes Verbrechen sei und Vergewaltigungsopfer das Trauma und die Schande niemals überwinden können. Im Gegensatz dazu wäre es viel sinnvoller, wenn man versuchte, Vergewaltigung anderen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte gleichzustellen und sie genauso und ohne neue rechtliche Maßstäbe zu ahnden – so schlimm die persönliche Erfahrung auch sein mag.

Die Argumentation feministischer Kritikerinnen wie Sue Lees beruht letztendlich auf der Forderung, Vergewaltigung als ein Delikt anzusehen, das unter allen Umständen mit besonderen Mitteln zu verfolgen ist. Das einzige, was dabei zählen soll, ist die Nicht-Einwilligung der Frau zum Geschlechtsverkehr. Der Nachweis einer kriminellen Absicht wird demnach als nicht mehr notwendig erachtet. Dieses Argument widerspricht jedoch fundamental dem Prinzip, dass ein Individuum nur dann verurteilt werden darf, wenn es absichtlich das Gesetz bricht, und dass Bestrafung nur diejenigen trifft, die freien Willens rechtswidrig handeln. Solange ein Mann in der Überzeugung handelt, sich gesetzeskonform zu verhalten, kann eine Bestrafung nicht in Betracht gezogen werden. Indem das Gesetz diejenigen bestraft, die die Entscheidung fällen, illegal zu handeln, erkennt es diese Unterscheidung an und lässt den Mitgliedern der Gesellschaft das Recht auf Selbstbestimmung. Das Gesetz unterstreicht die Bedeutung der Selbstbestimmung, indem es sich weigert, bei Nichtvorliegen eines Vorsatzes Freiheitsstrafen zu verhängen.

“Das Gesetz unterstreicht die Bedeutung der Selbstbestimmung, indem es sich weigert, bei Nichtvorliegen eines Vorsatzes Freiheitsstrafen zu verhängen.”


Das Gesetz hat bewiesen, dass es in der Lage ist, angemessen mit so genannten “Adonis-Männern” umzugehen, die nicht glauben können, dass eine Frau sich ihnen verweigert. Adonis wäre wahrscheinlich auf Grundlage seiner Rücksichtslosigkeit verurteilt worden. Männer wurden durchaus schon bei Nichtvorliegen eines Vorsatzes verurteilt, so z.B. aufgrund von rauschbedingter Unzurechnungsfähigkeit. Das Morgan-Urteil, in dem sich alle Gerichte einig waren, dass die Geschichte der Männer unglaubwürdig sei, zeigt, dass die Jurisprudenz sehr wohl in der Lage ist, gerechte Schlussfolgerungen auf der Basis von Fakten zu ziehen. In diesem Fall schlussfolgerten sie, dass die Verurteilten Frau Morgan bewusst vergewaltigt und vor Gericht gelogen hatten, als sie behaupteten, sie seien in dem Glauben gewesen, Frau Morgan hätte keine Einwände gegen den Gruppensex gehabt.

Es klingt vielleicht absurd, dass man einen Mann freisprechen sollte und muss, wenn er nicht vorhatte, die Frau zu vergewaltigen, selbst wenn das Gericht anerkennt, dass die Frau dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt hat. Bei Vergewaltigungen (und vor allem bei Vergewaltigungen unter Bekannten) handelt es sich gewiss um schwer nachweisbare Verbrechen. Aber die Regelung macht Sinn, denn das Gesetz bevorzugt nicht die Interessen der Männer gegenüber denen von Frauen. Es “privilegiert” den Angeklagten lediglich in dem Sinne, als dass es die Beweislast der Anklage auferlegt, um ihn vor ungerechtfertigten Anschuldigungen und dem hieraus resultierenden ungerechtfertigten Verlust seiner Freiheitsrechte zu schützen. Die Anklage muss zweifelsfrei beweisen, dass die Anklägerin nicht einwilligte und dass der Angeklagte vorhatte, sie zu vergewaltigen.
Die feministische Kritik an dem Gesetz sollte sich der Bedeutung der Unschuldsvermutung bewusst sein, denn auch Frauen können Angeklagte sein. Die Annahme des Gesetzes, dass jeder Erwachsene für sein Handeln Verantwortung trägt, ist für Männer wie Frauen von gleich großer Wichtigkeit. Zu oft wird in der Debatte über eine Reform des Vergewaltigungsgesetzes im Interesse der Frauen nach einem stärkerem Schutz der Opfer gerufen. Jedoch besteht dadurch die Gefahr, dass Frauen nicht wie Männer als gleichberechtigte Bürger, sondern eher wie Kinder behandelt werden, die in Missbrauchsfällen vor dem Auftritt im Gerichtssaal zu schützen sind.
Das feministische Argument für eine Reform des Vergewaltigungsgesetz basiert oft – explizit oder implizit – auf der Idee, dass Sex und Vergewaltigung sehr ähnliche Vorgänge seien. Catherine McKinnon, die in ihrer Argumentation u.a. von Andrea Dworkin (“Romantik ist Vergewaltigung mit bedeutungsvollen Augen”) unterstützt wird, scheint zu glauben, dass auch der als “normal” verstandene Geschlechtsverkehr unter Strafe zu stellen und bestimmte Formen des sexuellen Verhaltens als moralisches Vorbild zu stärken seien. Sue Lees argumentiert, dass das Gesetz “kommunikativen Sex” bevorzugen und entsprechend “nicht-kommunikativen Sex” verfolgen sollte. Ihrer Ansicht nach leugnet die rechtliche Gleichbehandlung von Vergewaltigung und Gewaltanwendung den “Zwangscharakter männlichen Sexualverhaltens”. Das radikale Argument, Sex und Vergewaltigung seien kaum voneinander zu unterscheiden, ist bei britischen Feministinnen immer populärer geworden und scheint auch in offiziellen politischen und juristischen Kreisen mehr und mehr Anklang zu finden. So wird bereits der Unterschied zwischen Vergewaltigung und Sexualverkehr, wie ihn das Gesetz vorsieht, problematisiert, da “er andeutet, es sei möglich, eine klare Unterscheidung zwischen ‘gewalttätig’ und ‘nicht-gewalttätig’, mithin zwischen gewalttätigen und ‘normalen’ Männern, zu treffen”.

“Zu Recht geht das Gesetz davon aus, dass Sex kein Verbrechen ist.”


Zu Recht geht aber das Gesetz davon aus, dass Sex kein Verbrechen ist. Die Definition von Vergewaltigung beinhaltet hingegen einen vorwerfbaren Tatbestand, da es den Vergewaltiger als jemanden ansieht, der absichtlich ein Verbrechen begangen hat und nicht als jemanden, der einen sexuellen Akt vollzogen hat. Eine Vergewaltigung ist im Gesetz definiert als bewusst gefasste Absicht, eine Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Gerade durch diese Gesetzesformulierung wird sichergestellt, dass Vergewaltigung von Sex unterschieden werden kann. Der enthusiastische Verführer kann demnach nicht wegen Vergewaltigung bestraft werden. Das Gesetz weigert sich, Fehler, fehlende Höflichkeit oder sogar Aggressivität in persönlichen Beziehungen zu bestrafen. Seine Aufgabe ist es, Männer zu bestrafen, die Frauen gegen ihren Willen zu Geschlechtsverkehr zwingen. Das Gesetz basiert auf der Annahme, dass Frauen die Verantwortung für ihre sexuellen Handlungen selbst tragen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Frauen mündig sind und daher auch die Verantwortung dafür übernehmen müssen, klarzustellen, was sie wollen. Das derzeit gültige Recht erklärt Männer der Vergewaltigung für schuldig, die Frauen gegen ihren erklärten Willen (mit oder ohne Gewaltanwendung) zum Sex zwingen. Daher kann es auch zwischen Nötigung und Verführung unterscheiden: Nötigung ist eine kriminelle Handlung, weil sie eine Absicht voraussetzt. Verführung ist nichts weiter als ein Überredungsversuch. Dieser kann sich zu einer Vergewaltigung entwickeln, aber nur, wenn der Mann sich gegen den erklärten Willen der Frau durchsetzt. Um dieses Vorgehen ahnden zu können, erwartet das Gesetz von Frauen, dass sie ihren Willen erklären.


Es ist wichtig, Vergewaltigung als einen gewalttätigen Übergriff zu verstehen, der qualitativ eindeutig von normalen sexuellen Erfahrungen zu unterscheiden ist – so unbefriedigend diese auch sein mögen. Diese Ansicht wird auch von Germaine Greer unterstützt, die sogar argumentiert, dass es keine spezielle Verurteilung für Vergewaltigung geben sollte, sondern nur die Verurteilung eines gewalttätigen Übergriffs. Diese Meinung ist in feministischen Kreisen äußerst unpopulär, in denen zumeist – wie zum Beispiel von Sue Lees – heterosexueller Geschlechtsverkehr per se als problematisch und missbräuchlich betrachtet wird.


Eine ganze Reihe ursprünglich radikal-feministischer Ansichten – das Misstrauen gegenüber heterosexuellem Geschlechtsverkehr (“Penetration”); die Forderung, dass man Frauen immer glauben soll, weil sie bezüglich einer Vergewaltigung niemals lügen würden; die Vorstellung, dass das Gesetz das Verhalten von Männern schärfer kontrollieren sollte – erfreuen sich in den Entscheidungszentren der britischen New Labour-Regierung wachsender Beliebtheit. Solche Ideen wurden von Politikern dankbar aufgegriffen und haben ein Klima geschaffen, in dem bürgerliche Freiheitsrechte und sogar die grundlegendsten Annahmen über das individuelle Verantwortungsbewusstsein von Menschen skeptisch betrachtet werden. Forderungen nach schärferen und konsequenteren Verurteilungen in Vergewaltigungsfällen (mehr Männer auf Basis weniger Beweise einzusperren) sind inzwischen an der Tagesordnung. So werden neue Fakten geschaffen, die die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz in Frage stellen. Kritische männliche wie weibliche Köpfe sollten beginnen, hier einige grundlegende Fragen aufzuwerfen.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!