21.07.2014

Rockerclubs: Staatliche Kleiderordnung auf dem Motorrad

Interview mit Michael Ahlsdorf

Den Angehörigen einiger Motorradclubs wie den Hells Angels, wird derzeit das Tragen ihrer Abzeichen untersagt. Mit Michael Ahlsdorf, dem Chefredakteur des Fachmagazins Bikers News, sprach Novo-Redakteur Christoph Lövenich über die Hintergründe des „Kuttenverbots“

Novo: Im Zusammenhang mit Gruppen wie den Hells Angels ist derzeit häufig von einem „Kuttenverbot” für Rockerclubs die Rede. Was ist da verboten, soll noch verboten werden und wer ist davon betroffen?

Michael Ahlsdorf: Es gibt Club-Verbote, Colour-Verbote und auch Kutten-Verbote. Kutten-Verbote sind regional oder zeitlich begrenzt, und sie werden meistens vor größeren öffentlichen Veranstaltungen ausgesprochen. Dann ist es vor Ort grundsätzlich verboten, auch nur irgendwie nach Rocker auszusehen.

Im von Ihnen angesprochenen Fall handelt es sich aber nicht um ein Kuttenverbot, sondern um ein Colour-Verbot. Die „Kutte“, also die klassische Biker-Weste, dürfen auch die Hells Angels noch tragen. Auch die meisten Patches [Aufnäher auf den Kutten, d. Red.] dürfen drauf bleiben. Verboten ist allerdings das Rückenabzeichen, das so genannte „Colour“. Es besteht aus dem rotweißen Schriftzug „Hells Angels“ und dem „Death Head“, dem geflügelten Totenschädel als zentralem Motiv. Das wurde durch ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in diesem Jahr bekräftigt. Eine Menge Bundesländer schließen sich nun der Auffassung dieses Urteils an.

Dabei beinhaltet das Urteil eine Hintertür – und zwar für die Staatsanwälte. Es liefert das juristische Werkzeug, um die Abzeichen aller weiteren Biker-Clubs zu verbieten, denen jemals auch nur ein Chapter, also eine Ortsgruppe, nach dem Vereinsrecht verboten wurde. Diese Rechtsauffassung hat die Staatsanwaltschaft von Köln am 15. Juli dieses Jahres zum ersten Mal verkündet. Sie macht gerade die Runde durch viele andere Städte in Nordrhein-Westfalen. Wir hatten das Szenario schon sechs Wochen vorher prophezeit. Seit diesem Datum trifft es also auch andere große Clubs wie den Bandidos MC, den Gremium MC und den Mongols MC.

 

„Das Verbot könnte zu einem Boom von geheimen Abzeichen und Codes führen.“


Welche Ziele werden mit diesen Verboten verfolgt und lassen sich diese Ihrer Auffassung nach mit derartigen Maßnahmen erreichen?

Ich gebe es zu: Unsere Szene ist geradezu verliebt in Abzeichen, Embleme und Symbole. Insofern ist es schon schmerzhaft, sie nicht tragen zu dürfen. Das schmerzt aber die am meisten, die möglicherweise ohnehin nur Blender sind. Die gestandenen Member werden im Club bleiben. Sie sind dann nur eben nicht mehr so schnell zu erkennen. Das könnte im Gegenzug zu einem weiteren Boom von geheimen Abzeichen und Codes führen. Da wünsche ich den Polizisten viel Spaß beim Ermitteln.


Die Berichterstattung über dieses Thema erweckt zuweilen den Eindruck von Chaos im Rechtsstaat. Können Symbole als „Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung” illegal sein, wenn die Vereinigung selbst gar nicht verboten ist? Können Staatsanwaltschaften einfach Verbote verkünden, ohne dass der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen muss?

Tja, an der Frage beißen die Juristen sich seit drei Jahrzehnten die Zähne aus. In Kurzfassung: Weil die Hells Angels in Hamburg seit 1983 verboten sind, sind nach dem Vereinsrecht auch ihre Abzeichen verboten – und damit auch alle ähnlichen Abzeichen.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Hells Angels bundesweit ihre Patches ablegen müssen. Sie machen das gerade zum dritten Mal, und der Rummel der Rechtsstreitigkeiten geht von vorne los. Es wird wieder Beschlagnahmungen von Abzeichen geben, dann folgen Verfahren, dann Urteile. Und die werden vor jedem Gericht irgendwie anders ausfallen, so wie jetzt schon die verschiedenen Staatsanwaltschaften verschiedene Auffassungen zum Urteil von Hamburg haben. Fast alle Staatsanwälte, mit denen ich gesprochen habe, wünschen sich dringlich eine Harmonisierung der Sachlage – sie wollen aber nicht, dass ich sie entsprechend zitiere.

 

„Viele Maßnahmen gegen die Rocker sind rechtsstaatlich fragwürdig.“

Bis dahin bleibt es bei einem juristischen Flickenteppich in Deutschland mit der entsprechenden Verunsicherung. Das ist vielleicht auch die Strategie der Innenminister. Die haben ja ein ganzes Maßnahmenpaket gegen Rocker im Schrank, und viele dieser Maßnahmen sind rechtsstaatlich fragwürdig. Ich nenne da die Anweisung, dass Polizisten losziehen sollen, um die Mitglieder von Rocker-Clubs bei ihren Arbeitgebern und Geschäftspartnern anzuschwärzen. Das nennt man dann „Sensibilisierung“. Es kursiert auch die Idee, den Mitgliedern eine MPU aufzudrücken, wenn sich rechtlich keine anderen Maßnahmen gegen sie anwenden lassen.

Alle diese Maßnahmen, angefangen beim juristisch umstrittenen Colour-Verbot, sind sicher billiger als das Auffahren von Polizei-Hundertschaften für erfolglose Durchsuchungen und Razzien. Das Verkünden eines Abzeichen-Verbots ist in dieser Hinsicht auch noch ungeheuer medienwirksam. Sollten die anschließenden Gerichtsverfahren aber zugunsten der Clubs ausfallen, sollte der Staat also verlieren, dann hat ihn das nur ein paar Arbeitsstunden von Juristen gekostet.


Wie reagieren die Betroffenen auf diese Regulierung, wie schätzen Sie deren Umgang mit den bestehenden und drohenden Verboten ein?

Es herrscht eine gespannte Aufmerksamkeit unter den Clubs, die bereits von Verboten betroffen sind. Es herrscht aber auch eine gewisse Gelassenheit. Wer betroffen ist, der wird schon Alternativen in der Schublade haben, da muss ich Ihnen nichts verraten. Wenn die nächsten Abzeichen gar als „Geheim“-Abzeichen getragen werden können, wird die Szene noch viel interessanter. Ich befürchte allerdings den Verlust eines Stückes unserer Kultur, in der Abzeichen doch eine so wesentliche Rolle spielen.

Und dann gibt es noch die große Mehrheit der Rocker-Clubs, die nicht auffällig geworden sind. Da sieht man es so, dass die Hells Angels das Problem selbst verursacht haben, vor dem sie nun stehen. Das wiederum birgt ein weiteres Problem, vor dem wir alle längst stehen: Es werden Clubs in die Lücken springen, die eine staatliche Deckelung einzelner Clubs aufgerissen hat. Das bringt weitere Unruhen in über Jahrzehnte gewachsene Strukturen.

 

„Das Phänomen ‚Rocker‘ bedient alle bürgerlichen Phantasien, Ängste und Wünsche.“


Zum Abschluss: Wie bewerten Sie generell die gesellschaftliche Wahrnehmung von Rockerclubs? Der Easy Rider als Bürgerschreck auf der Harley oder, wie medial oft dargestellt, skrupellose Mafiabanden auf Rädern – was ist dran an solchen Vorstellungen?

Umgekehrt sehe ich, wie viele Bürger den Stil der Rocker kopieren, sich im zweiten Frühling eine Harley zulegen, um dann ihrerseits Schrecken zu verbreiten. Aber nur ein klein wenig. Sie müssen am nächsten Tag ja wieder arbeiten, und dann bedecken sie ihre Tätowierungen. Es besteht also durchaus eine gesamtgesellschaftliche Lüsternheit an diesem Stil. Das Phänomen „Rocker“ bedient alle bürgerlichen Fantasien, Ängste und Wünsche. Das ist auch der Grund, warum dieses Phänomen gegenwärtig so völlig überbewertet ist.

Ich will damit nichts verharmlosen oder schönreden. Es bestehen mit den Clubs auch gewisse Machtgebilde in den Szenen, die sich in rechtlichen Grenzbereichen bewegen. In den letzten Jahren ist darüber hinaus eine Menge dumm gelaufen, weshalb unsere Szene jetzt vor einem Scherbenhaufen steht. Von mafiösen „Vernetzungen“ oder „Unterwanderungen“ zu reden, ist trotzdem Blödsinn. Das bedient nur die paranoiden Sehnsüchte in unserer Mediengesellschaft, die sonst eben mit Meldungen über Vogelgrippe abgefüttert werden muss. Klar, ein paar Rocker sind tatsächlich Zuhälter oder Drogendealer. Aber irgendwo müssen die Drogen ja auch herkommen. Oder will irgendein Bürger mir heute noch ernsthaft erzählen, sie nie probiert zu haben?

Ich habe von morgens bis abends mit Rockern zu tun, und am Wochenende bin ich auf ihren Biker-Partys. Wenn die Jungs unter der Woche mal in unseren Verlag kommen, steigen die meisten von ihnen aus einem Lieferwagen aus, und sie tragen einen Blaumann.

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