01.03.1999

Prozeßsucht: Eine neue britische Leidenschaft?

Analyse von Frank Furedi

Immer häufiger werden Unternehmen und Institutionen von Privatpersonen verklagt, die durch den Konsum derer Produkte oder die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung zu Schaden gekommen sein wollen. Solche Verfahren offenbaren eine Kultur der Verantwortungslosigkeit auf Seiten der Kläger.

Nicht nur in den USA sind Prozesse heute ein großes Geschäft, sondern auch in Großbritannien. Vor wenigen Monaten sprach ein britisches Gericht einer jungen Ärztin Schadensersatz in Höhe von fast 500.000 Pfund zu (DM 1,36 Mio.), nachdem sie sich im Krankenhaus an einer auf einem Handwagen liegen-gebliebenen Nadel den Finger gestochen hatte. Der Nadelstich hatte keine Infektion zur Folge, aber die Ärztin behauptete, das Erlebnis habe bei ihr eine “Nadelphobie” ausgelöst, so daß sie nicht mehr arbeiten könne. Davor hatte ein stellvertretender Schulleiter mit der Begründung, durch Schikane seitens seiner Vorgesetzten einen Nervenzusammenbruch erlitten zu haben, in einem außergerichtlichen Vergleich 100.000 Pfund (DM 272.000) Schadensersatz erlangt.

In England wird die Glaubwürdigkeit von Schadensersatzklagen für einen immer ausufernderen Katalog von Phobien und Syndromen nur noch selten hinterfragt. Im staatlichen Gesundheitswesen hat sich der Betrag der gezahlten Entschädigungen und Verfahrenskosten seit 1991 verfünffacht. Es wird erwartet, daß er in diesem Jahr bei 300 Mio. Pfund (DM 816 Mio.) liegen wird.
Die Zahl der Klageverfahren steigt exponentiell - wohl weil Schadensersatzklagen meist erfolgreich verlaufen. Im Jahre 1997 wurden 73 Prozent aller Klagen auf Fahrlässigkeit zugunsten des Klägers entschieden. Im vergangenen Monat sprach das Criminal Injuries Compensation Board einer Drogenabhängigen, die behauptete, vor mehr als 30 Jahren sexuell mißbraucht worden zu sein, 3500 Pfund (DM 9520) Schadensersatz zu, obwohl keine Tatbeweise vorlagen. Der Beschuldigte war bereits verstorben, und es gab keine Zeugen, sondern nur die Aussage der Klägerin.

Anwälte und ihre Klienten bedienen sich aus der amerikanischen Erfahrung mit Entschädigungsklagen. Auch in Großbritannien haben inzwischen Klägervereinigungen Gemeinschaftsklagen (in den USA sogenannte “class action suits”) gegen eine Reihe von Pharma- und Mobilfunkunternehmen eingeleitet. Eine weitere Gruppe hat sich zusammengeschlossen, um die Hamburgerkette McDonald’s zu verklagen. Sie behaupten, sie hätten sich an den im Restaurant servierten heißen Getränken den Mund verbrannt.
Wenn Sie das lachhaft finden, sollten Sie folgenden Fall bedenken: Im Jahre 1996 wurde dem krebskranken Cyril Smith staatliche Rechtskostenbeihilfe für eine Klage gegen den National Health Service (den britischen öffentlichen Gesundheitsdienst) gewährt. Der Klagegrund: Er lebte noch. Der ehemalige Patient klagte auf Einkommensverlust und Trauma, weil ihm drei Jahre zuvor eine Lebensaussicht von nur noch drei bis sechs Monaten diagnostiziert worden war.
Der Trend zu einem neuen Konsens in der Rechtspflege, der besagt, daß Opfer für ihre Problemlage keine Verantwortung mehr trifft, ist noch beunruhigender. Inflationäre Anerkennung von Klagegründen hat Klägern neue moralische Autorität verliehen. Dadurch entsteht ein Klima, in dem öffentliche Institutionen, ganze Berufsgruppen und Unternehmen sich darauf einstellen müssen, jederzeit möglicherweise schwindelerregenden Schadensersatzforderungen gegenüberzustehen.

Die Multiplikation solcher Prozesse ist schon jetzt ein großes Problem für die Tourismusbranche. Anbieter von Pauschalreisen werden inzwischen für alle Aspekte ihrer Angebote rechtlich zur Verantwortung gezogen - darunter auch solche, auf die sie eindeutig keinen Einfluß haben. Vor zwei Jahren erhielten zwei jungen Frauen staatliche Rechtsbeihilfe für eine Klage gegen das Reiseunternehmen Thomson, da sie angaben, in Tunesien sexuell belästigt worden zu sein. Thomson wurde schließlich verurteilt, den Klägerinnen 3000 Pfund (DM 8.160) zu zahlen. Da kann es kaum überraschen, daß inzwischen eine Lawine von Klagen die Tourismusanbieter überrollt.
Die Ausweitung des Haftungsbegriffs hat auch folgenschwere Konsequenzen für Arbeitgeber. Im vergangenen Juli legte die britische Regierung einen Gesetzesentwurf zur “Fairneß am Arbeitsplatz” vor, der das derzeitige Entschädigungslimit in Arbeitsgerichtsklagen aufgrund ungerechtfertigter Kündigung aufheben soll. Noch bedeutender als Streitgegenstand vor Arbeitsgerichten sind inzwischen aber Forderungen aufgrund von Streß. Immer häufiger werden Arbeitgeber auch für das psychische Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen.

Im April 1996 kam es zu einem wichtigen Präzedenzfall. John Walker, einem Sozialarbeiter in leitender Position, wurden 175.000 Pfund (DM 476.000) Schadensersatz für “psychiatrische Schädigung einer ansonsten robusten Persönlichkeit” zugesprochen. Das Gericht befand, “exzessive Arbeitsbelastung” habe bei Herrn Walker einen Nervenzusammenbruch ausgelöst. Inzwischen bedienen sich auch die Gewerkschaften des populären Themas Streß und regen ihre Mitglieder an, gegen Arbeitgeber mit Schadensersatzforderungen vor Gericht zu ziehen.
Eine der bemerkenswertesten Erscheinungen der neuen Prozeßkultur ist die Neudefinition nahezu jeder Form psychischer Belastung als Rechtsgrund für Entschädigungsforderungen. Seelische Belastungen, Streß, Traumata und Verlust des Selbstvertrauens oder Selbstwertgefühls gelten heute als Entschädigungsgründe. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis Leute Geld dafür bekommen, weil sie sich unglücklich fühlen.

Der schon erwähnte stellvertretende Schulleiter begründete seine Klageforderung damit, er sei als “kompetenter, selbstbewußter Mensch an die Schule gekommen und habe sie als das genaue Gegenteil” verlassen. Hauptauslöser seines Zusammenbruchs war offenbar ein Vorfall im Dezember 1991: Man bat ihn, auf einer Weihnachtsfeier einer ehemaligen Kollegin ein verpacktes Geschenk zu überreichen. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen Phallus aus Schokolade und eine Weihnachtskarte mit der Inschrift: “Ich hoffe, diese Weihnachten macht Ihnen das Knabbern Spaß”. Den Kläger versetzte der Vorfall offenbar in solche Scham und Seelenqual, daß er den Lehrberuf aufgeben mußte. Viele Eltern der Kinder an der Sageston County Primary School in Carew waren empört, daß 100.000 Pfund (DM 272.000) Schadensersatz für ein Ereignis ausgezahlt wurden, das den meisten als - wenn auch geschmacklich fragwürdiger - Scherz erschien. Was ihnen offenbar noch nicht ersichtlich war, ist, daß in Entschädigungsfällen heute Leid nicht mehr danach definiert wird, was Menschen angetan wurde, sondern wie sie behaupten, sich gefühlt zu haben.

Exzentrische Forderungen wie diese sind nur die Spitze des Eisbergs. Tracy Brown, Expertin für Prozeßkultur bei der britischen Forschungsgruppe Global Futures, hat festgestellt, daß Führungskräfte inzwischen “auf solche Probleme ausweichend reagieren”. Folglich bestehe in Großbritannien eine verborgene Krise im Bereich der Rechtskultur, die sich darin äußert, daß “immer mehr Unternehmen einem außergerichtlichen Vergleich zustimmen, um sich nicht einen schlechten Ruf einzuhandeln”. Viele Großunternehmen haben inzwischen solche Furcht vor Klagerisiken, daß sie die Entwicklung neuer Produkte vertagen. Laut Tony Eaton, PR-Direktor bei Hoechst Marion Rousell, haben sich Kläger und Medien zusammengetan, um das öffentliche Vertrauen in eines der Produkte des Unternehmens - das Verhütungsmittel Norplant - zu untergraben. Er meint, die neue Prozeßkultur halte schon jetzt viele wichtige Innovationen in der Verhütungsmedizin vom Markt. Und laut Mike Wallace, Geschäftsführer bei Schering Health Care, hat negative Publizität von Unternehmen, gegen die Klageverfahren anhängig sind, oft eine solche Dynamik, daß jede sachliche Diskussion unmöglich wird.
Angst vor Klagerisiken beeinflußt inzwischen die verschiedensten Lebensbereiche. Kürzlich wurde öffentlich bekannt, daß zahlreiche führende Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus Furcht vor möglichen Klagen zögern, Computerprobleme in Zusammenhang mit dem Jahrtausendwechsel durch frühzeitige Umstellung zu bearbeiten. Vor wenigen Monaten wurde britischen Ärzten mitgeteilt, daß die Behandlung von Sportverletzungen Klageansprüche nach sich ziehen kann, und manche britische Gynäkologen haben inzwischen aufgrund der hohen Versicherungsbeiträge ihre privaten Praxen aufgegeben.

Leider sieht es nicht so aus, als sei das alles eine nur vorübergehende Fehlentwicklung. Die Öffentlichkeit ist nervös, und niemand will das Thema offen diskutieren. Außerdem setzen Versicherungsgesellschaften Unternehmen unter Druck, indem sie ihnen raten, Entschädigungsforderungen möglichst schnell außergerichtlich zu vergleichen. Wenn alle das tun, wird die Flut der Klagen weiter anwachsen. Das Schweigen über diese Entwicklung wird das Problem nicht lösen, sondern die Kultur der Verantwortungslosigkeit stärken.
Da stellt sich die Frage: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der persönliche Probleme routinemäßig Institutionen und Unternehmen zur Last gelegt werden? Das Motto einer solchen Gesellschaft wäre: “Es ist nicht meine Schuld, sondern Ihre”. Das heißt anders gesagt: Ich bin nicht Herr meiner eigenen Entscheidungen. Und wohin das führt, wissen wir.

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