01.03.2004

Pro und Contra Studiengebühren

Analyse von Stefan Stollberg

An der Qualität der Juristenausbildung wird sich nur durch die Einführung von Studiengebühren nichts verändern.

Die zur Debatte stehende Einführung von Studiengebühren bietet Anlass, über die möglichen Folgen dieses Schritts für das Studium an deutschen Universitäten nachzudenken. Das soll hier exemplarisch für das Studium der Rechtswissenschaften geschehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass Jurastudenten bereits in nicht unerheblichem Maße für ihre Ausbildung beim Repetitor bezahlen, dürfte Grund zur Frage geboten sein, warum diese prüfungsvorbereitenden Intensivkurse nicht von der Universität geleistet werden. Durch Studiengebühren könnte also ein neues Anspruchsdenken entstehen. Letztlich lautet die zentrale Frage, ob Studiengebühren Einfluss auf die Qualität der Lehre haben können.

„Die Sichtweise „Wissen für Geld“ ist problematisch, denn sie lässt vermuten, dass es sich bei Bildung um eine berechenbare Größe handelt. Es kann keine Bildungsgarantie geben, da es beim Lernen um Verstehen geht.“

Wofür bezahlen?

Wenn für ein Studium gezahlt werden soll, von dem 90 Prozent der Jurastudenten offensichtlich glauben, dass es auf das Examen nicht ausreichend vorbereitet, dann wirkt es plausibel, beides gegeneinander aufzuwiegen: Professor gegen Repetitor, Vorlesung gegen Repetitorium. Mit der Einführung von Studiengebühren wird der Student zum Kunden, der von seiner Universität Leistungen einfordern kann. Folgt man diesem Trend der Ökonomisierung – der Wertschätzung von Bildung nach dem Prinzip „Bezahlstudium“ –, dann stellt sich zugleich aber das Problem der Verknüpfung von Bildung und Konsum. Diese Verbindung birgt die große Gefahr eines weiteren Qualitätsverlusts der Ausbildung, indem nur noch angeboten wird, was der Bildungskunde will, anstatt die universitäre Ausbildung nach übergeordneten Prinzipien zu organisieren (siehe hierzu den Artikel von Jürgen Mittelstraß in diesem Novo). Die Sichtweise „Wissen für Geld“ ist problematisch, denn sie lässt vermuten, dass es sich bei Bildung um eine berechenbare Größe handelt. In Bezug auf den angestrebten Beruf kann wissenschaftliche Bildung aber bestenfalls die Methoden bereitstellen, mit deren Hilfe es dem Einzelnen möglich ist, sich in einer veränderbaren Welt zu orientieren. Wofür aber dann bezahlen?
Auch mit dem Lernerfolg ist es nicht so einfach. Er hängt maßgeblich von den beteiligten Personen ab, also dem Lehrenden und dem Lernenden. Lernerfolg ist nicht erzwingbar: Es kann auch keine Bildungsgarantie geben, da es beim Lernen um Verstehen geht. Dieses kann aber immer nur vorläufig sein, und es ist demnach nicht feststellbar.

„Mehr Geld heißt nicht unbedingt mehr Bildungsqualität.“


Feststellbar ist lediglich der in Bildung gesetzte Aufwand. Hier lässt sich fragen: Was tut die Uni? Warum werden an allen Fachbereichen die Gelder zusammengestrichen? Doch der Umkehrschluss ist auch nicht immer richtig. Mehr Geld heißt nicht unbedingt mehr Bildungsqualität. Unbeleuchtet bleiben nämlich die inneren Zusammenhänge des Lernens. So ist es gänzlich unbekannt, auf welche wundersame Weise aus einem Abiturienten ein selbstständig denkender Jurist wird. Um dieses herauszufinden, müsste sich die Universität wissenschaftlich mit sich selbst beschäftigen, was sie bisher nicht tut. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Vorlesung dazu geeignet ist, auf die Anforderungen einer Klausur ausreichend vorzubereiten. Wenn nicht, was muss hinzutreten? Oder gefährden zu viele Prüfungen vielleicht den Lernerfolg? Was ist der Lernerfolg? Evaluationen helfen da nicht weiter.

Was wird angeboten?

Das Studierverhalten ist derzeit stark determiniert durch die Prüfungsordnung. Sie ordnet für das Jurastudium eine Vielzahl von Prüfungen an, denen sich der Student erfolgreich stellen muss. Nach dem vierten Semester droht in Niedersachsen bei Nicht-Erbringung der Leistungen die Zwangsexmatrikulation. Ist diese Hürde geschafft, sind weitere Scheine notwendig, um die Zulassung zum Ersten Staatsexamen zu erreichen. Das Erste Staatsexamen stellt allerdings keine Abschlussprüfung für das Ende des Studiums dar, sondern eine Zulassungsprüfung für den Eintritt ins Referendariat. Diese Funktion hat das Examen aufgrund der Prüfzuständigkeit des Landesjustizprüfungsamtes, welches den Inhalt der Prüfungen bestimmt. Es prüft also nicht der, der lehrt.
All dies hat auch Auswirkung auf die Prüfungen während des Studiums. Manche Professoren sind der Meinung, Klausuren in den großen Übungen müssten unter Examensbedingungen geschrieben werden. Das bedeutet, dass hier etwas geprüft werden soll, das nie gelehrt wurde. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen gleichen, gemessen an den Klausuranforderungen, denen von Einführungsveranstaltungen. Sie bieten allenfalls einen Überblick, sind aber nicht geeignet, Anleitung zur Lösung von Fällen zu bieten, wie sie in Klausuren erwartet wird.
Zudem herrscht noch immer der Irrglaube, man könne etwas lernen, indem man dem Professor zuhört. Es bedarf einer Überprüfung, ob die Vorlesung die geeignete Lehrform ist. Im ersten Semester riet uns ein Professor gleich zu Beginn, dass, um etwas zu lernen, doch lieber ein Seminar besucht werden sollte. Das habe er früher auch so gemacht.
Die wenigen Lehrveranstaltungen, die eine aktive Teilnahme von Studenten fördern, die so genannten Arbeitsgemeinschaften, werden in Hannover – wahrscheinlich aus Kostengründen – immer seltener angeboten. Es bleibt also entweder der Gang zum Repetitor, der dieses Problem erkannt hat und spezielle Klausurvorbereitungskurse anbietet, oder eine private Arbeitsgemeinschaft. Während Repetitorien schön einfach sind und zudem aus Werbungsgründen oft kostenlos, fehlt heute vielen Studenten der Mut, sich selbstständig zu organisieren und zu lernen. Die Uni macht es einem dabei auch nicht einfach. Während im Repetitorium die geschriebenen Übungsklausuren bei der Rückgabe individuell besprochen werden können, fehlt diese für den individuellen Lernerfolg wichtige Rückkopplung bei den universitären Klausuren und Übungsklausuren völlig.
Die erreichte Punktzahl mit knapper Rechtfertigung gibt schließlich keinen Anhalt zur Verbesserung der eigenen Fehler. Oftmals stellt die Note nicht einmal den persönlichen Leistungsstand dar. Die Uni fordert Leistung, sieht sich aber nicht gefordert, diese Leistungen hinsichtlich des Lernerfolgs zu fördern. Sie stellt sich in den Dienst einer radikalen Auslese und weigert sich, ihren Lehrauftrag ernst zu nehmen.

Veränderung durch Reform?

Die jüngste Juristenausbildungsreform, die zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, hat nicht im Ansatz zur Lösung dieses Problems beigetragen. Die hochgradige Ineffizienz der Lehre ist nicht einmal am Rande ein Thema des Reformgesetzgebers gewesen. Stattdessen zielt der Wille zu mehr Effizienz in der Juristenausbildung auf die Länge des Studiums. Die Kostenminimierung betrifft nun auch den Jurastudenten, obwohl er, gemessen an dem Aufwand, den beispielsweise ein Physikstudium bedeutet, ein genügsamer Gast der Universität ist. Er soll kürzer studieren, damit er früher in den Beruf einsteigen kann und gleich nach dem Studium ohne große Reibungsverluste für den Job zur Verfügung steht.
Ein Konzept dafür, wie dieses Ziel zu erreichen sein soll, liegt mit dem neuen Gesetz bereit. Das Konzept nennt sich „Schlüsselqualifikationen“. Nach § 5 a III 1 DRiG sollen diese Inhalte in der Lehre berücksichtigt werden. Allerdings stellt sich nicht nur für die Fakultäten die Frage, was mit Schlüsselqualifikationen gemeint sein könnte. Das Problem mit den Schlüsselqualifikationen ist die Beliebigkeit des Begriffs. Es ist so ziemlich alles darunter subsumierbar. Diese wie auch immer definierten Inhalte können bestenfalls mit den vorhandenen Lehrinhalten verknüpft werden, haben aber auf die Art und Weise der Vermittlung des Rechtsstoffs keinerlei Einfluss.

„Vor dem Hintergrund einer unüberschaubaren, unerfassbaren Fülle von Wissen wird immer weniger Raum für Verstehen geboten. Der verbleibende kleine Raum wird nun durch zusätzlichen Druck – etwa durch drohende Studiengebühren – weiter vergrößert.“

Die wirklichen Probleme bleiben also weiter bestehen. Da ist zum einen die große Stoffmenge. Es besteht der widersinnige Anspruch der gleichzeitigen Vermittlung von Breiten- und Tiefenwissen: Breitenwissen, das über die Kernbereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht weit hinausgeht und beispielsweise das Arbeitsrecht und das Europarecht betrifft, und Tiefenwissen, das bis in die Feinheiten höchstrichterlicher Rechtsprechung hineinreicht. Dieses Wissen muss für das Examen bereitstehen, da alles „drankommen“ kann. Man ist bei der Prüfungsvorbereitung notwendigerweise gezwungen, auf Lücke zu setzen und zu hoffen, dass das Gelernte geprüft wird. Dabei besteht für Studenten aber keine Gewähr, dass nur das „drankommt“, was tatsächlich gelehrt wurde.
Hinzu kommt ein übertrieben prüfungsorientiertes Lernklima. Wer trotz ständig stattfindender Prüfungen den Mut aufweist und die Mühen nicht scheut, tiefer in die Rechtsmaterie einzudringen, dem wird von Kommilitonen regelmäßig die Frage gestellt, wofür er das tue. Für die nächste Klausur? Für eine Hausarbeit? Wofür dann? Die Frage ist berechtigt, sind doch aufbereitete Lektüren wie etwa Skripte oder die vielen Fallbücher für die Klausurvorbereitung eindeutig am besten geeignet. Das Studierverhalten ist zwar niemals vollständig durch die Prüfungsordnung determiniert, aber kleiner, immer kleiner werden die Spielräume für den Einzelnen, in denen er sich selbstgeleitet und begeistert mit einem Thema, einem Problem ganz und in Ruhe auseinandersetzen kann.
Vor dem Hintergrund einer unüberschaubaren, unerfassbaren Fülle von Wissen wird immer weniger Raum für Verstehen geboten. Der verbleibende kleine Raum wird nun durch zusätzlichen Druck – etwa durch drohende Studiengebühren – weiter vergrößert. Wer neben dem Studium Geld verdienen muss, dem bleibt fast keine Möglichkeit, als sich völlig der Prüfungsordnung zu unterwerfen und sich von Klausur zu Klausur, von Hausarbeit zu Hausarbeit, von Schein zu Schein bis zum Examen durchzukämpfen. Durch die Einführung der Zwischenprüfung in Niedersachsen herrscht dieser Druck schon vom ersten Semester an. Statt diesen Druck an die Uni weiterzugeben, geht der erfolgsorientierte Student noch früher zum Repetitorium – mancher schon ab dem zweiten oder dritten Semester.

Wissen als Wert

Es ist also mehr als fraglich, ob sich durch die Einführung von Studiengebühren die Qualität des Studiums verbessern wird. Die Masse der Jurastudenten wird wohl auch in Zukunft ihr Heil beim Repetitor suchen und die Universität von einem möglichen Handlungsdruck entlasten. Und der eine oder andere Jurastudent wird sich noch mehr verbiegen müssen, um dem Studium einen über die Zulassung zum Examen hinausgehenden Sinn abringen zu können. Der Vorstellung von Einsamkeit und Freiheit tritt eine Realität von Einbindung und Anpassung gegenüber. Die Ökonomisierung des Studiums verengt den Blick hin zu einem reinen Wertdenken nach dem Motto: Was bringt mir das? Brauche ich das fürs Examen? Diese Denkweise schützt zwar vor Zumutungen und fördert die Befriedigung von Erwartungen, sie vergrößert aber zugleich die Scheu vor dem Anderen, Neuen, Unbekannten.

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