23.03.2010

Deutschland – Land der Erfinder?

Essay von Bernd Muggenthaler

Wie den privaten „Düsentriebs“ das Leben schwer gemacht wird.

Dass Politik und Wirtschaft seit Jahrzehnten Kreativität und Innovationskraft einfordern, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Aus der ehemaligem „Soft Skill“, ist längst eine „Hard Skill“ geworden, zumindest im Kreativverständnis stromlinienförmiger Abteilungsleiter. Wie aber ist es um diejenigen bestellt, die in Eigeninitiative während ihrer Freizeit nützliche Ideen ausarbeiten und auch noch die Dreistigkeit besitzen, sich diese patentieren zu lassen und in größtmöglicher Eigenregie zu vermarkten? Der ambitionierte Privattüftler wird zunächst in aller Regel in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts recherchieren, ob seine Entdeckung nicht bereits existiert. Anschließend führt der Weg meistens direkt zum ersten Termin beim Patentamt. Und hier beginnt in aller Regel die Odyssee. Was innovationsfreundlich und vielversprechend klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung schnell als kafkaesker Hürdenlauf durch Paragrafen und Instanzen, der nicht selten im Ruin endet.

Zunächst erscheint noch alles ganz einfach: Für 410 Euro Amtsgebühren kann man sein Patent anmelden. Kein großer Brocken, möchte man meinen, doch damit ist es nicht getan. Wer keine Lust hat oder nicht in der Lage ist, mindestens ein Jahr auf das Studium patentrechtlichter Formalismen zu verwenden, kommt gar nicht umhin, einen Patentanwalt zu beauftragen. Auch hier bietet das Patentamt großzügige Hilfestellung. In seinen Räumlichkeiten werden regelmäßig Beratungen von Patentanwälten durchgeführt, die allerdings in aller Regel Werbeveranstaltungen der jeweiligen Kanzleien gleichen, wohl wissend, welcher formaljuristische Berg auf die Erfinder in spe zukommt. So entpuppt sich so mancher patentrechtliche Rat ganz schnell als irrelevant. Ein Erfinder, der anonym bleiben möchte, trug einem solchen Patentanwalt seine Idee vor, worauf dieser auch eine ganze Reihe wohlklingender, vielversprechender Ratschläge aufzubringen wusste. Erst als klar wurde, dass der Erfinder in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt war, kam die große Ernüchterung: „Dann ist das natürlich eine andere Situation. Dann können Sie das, was ich Ihnen gerade sagte, wieder vergessen.“

Müssen Erfinder von Haus aus Freiberufler sein? Ein unschätzbarer Vorteil ist es in jedem Fall, auch wenn der viel beschworene Geistesblitz in aller Regel wenig Rücksicht nimmt auf arbeitsrechtlich definierte Beschäftigungsverhältnisse. Für den angestellten Düsentrieb warten auf alle Fälle eine Menge Probleme. So ist es beispielsweise völlig unerheblich, ob das Patent zum Aufgabengebiet eines Angestellten gehört oder nicht. Selbst wenn etwas in ausschließlich privater Eigeninitiative erfunden wurde und in keinerlei Form Firmeninteressen berührt, muss vom Arbeitgeber eine Freigabe erbeten werden. In der Praxis heißt das: Eine Dessousverkäuferin, deren private Passion Photovoltaik ist, könnte eine Solarzelle mit 90-prozentigem Wirkungsgrad erfunden haben, und der Chef müsste erst einmal sein Einverständnis geben. Die inhaltliche Abgrenzung eines verwandten Arbeitsgebiets zu einer Erfindung, die im selben Bereich zustande kam, ist selbstverständlich sinnvoll. Dass aber völlig branchenfremde Entdeckungen ebenso einer Genehmigungsfrist durch den Arbeitgeber unterliegen, ist so ohne Weiteres nicht nachvollziehbar, denn aus dieser Rechtslage heraus ergibt sich für den Erfinder eine ganze Reihe von Nachteilen.

In jedem Fall ergibt sich ein Problem durch die Fristenregelung. Der Arbeitgeber hat drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er die Idee seines Mitarbeiters freigeben will oder nicht. In dieser Zeit ist der Erfinder de facto ausgebremst. Im günstigsten Fall erteilt der Arbeitgeber die Freigabe, dann steht der Handlungsfreiheit des Erfinders, abgesehen von bürokratischen Hürden, erst einmal nichts im Wege. Erfolgt diese Freigabe nicht, und der Arbeitgeber ist ambitioniert, die Vermarktung der Idee seines Mitarbeiters in die eigene Hand zu nehmen, bleibt dem Urheber der Idee letztendlich ein kleiner Bruchteil der Erlöse, die er in der Selbstvermarktung erzielt hätte. Die Fristen bergen aber noch ganz andere Hindernisse. So bleibt dem Erfinder, sollte er endlich das nationale Patent angemeldet haben, genau ein Jahr Zeit, um es als internationales Patent anzumelden. Das grundsätzliche Problem hierbei ist, dass sich im Zeitalter der globalisierten Märkte die meisten Erfindungen ohnehin nur bei internationaler Anmeldung lohnen. Zudem wurden bereits in früheren Zeiten wegweisende Erfindungen beinahe zeitgleich und unabhängig voneinander gemacht, wie etwa die Entwicklung des Flugzeugs durch die Gebrüder Wright, aber auch durch Otto Lilienthal. Ein jüngeres Beispiel für dieses Phänomen ist der diesjährige Nobelpreisträger für Physik: Peter Grünberg beschrieb erstmals 1988 den sogenannten Riesenmagnetowiderstand, eine bahnbrechende Technologie, die es ermöglichte, die Speicherkapazität von Festplatten rasant zu erhöhen. Im selben Jahr machte der französische Kollege Albert Fert dieselbe Entdeckung, völlig unabhängig von Grünberg. Letzterer hatte sich seine Forschungsergebnisse lediglich schneller patentieren lassen. In einer Zeit immer engmaschiger vernetzter Märkte ist eine deutliche Verstärkung dieses Effekts zu beobachten. Heute resultieren Erfindungen wie nie zuvor aus den Notwendigkeiten der Zeit – und das weltweit.

Die gewaltigen Zeiträume und Fristen, innerhalb derer bestenfalls Teilentscheidungen getroffen werden, stellen ein gewaltiges Problem dar, die finanziellen Belastungen, die private Erfinder größtenteils aus der hohlen Hand vorfinanzieren müssen, sind da noch gar nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie die Vorleistungen des Erfinders in Form von Zeit und Arbeit, seine Idee bis zur Patentwürdigkeit zu bringen. Allein die rechtserhebliche Formulierung der Patentschrift nimmt – abgesehen von Kosten zwischen 6000 und 12.000 Euro für einen Patentanwalt – ein weiteres Vierteljahr in Anspruch. Oft wird in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit von Förderungen verwiesen. Mit am leichtesten zugänglich gilt hierbei die INSTI-KMU-Förderung (Innovationsstimulierung kleine, mittlere Unternehmen). Allerdings ist auch dieser Bereich nicht frei von Fallstricken: So bekommt man die meisten Förderungen nur dann, wenn das Patent noch gar nicht eingereicht und der Patentanwalt noch nicht beauftragt wurde. Das heißt, bis zur Bewilligung eines Förderantrags verstreichen wiederum zwischen einem Monat (Beispiel INSTI-KMU) und einem halben Jahr. In dieser Zeit befindet sich das Patent in völlig ungeschütztem Zustand. Sollte dann endlich eine Förderzusage bewilligt werden, so bedeutet das jedoch noch nicht, dass auch tatsächlich Geld fließt. Oftmals werden nur Teilkosten übernommen, im Falle der INSTI-KMU-Föderung muss man zudem ca. eineinhalb Jahre sämtliche anfallenden Kosten aus eigener Tasche vorstrecken und fleißig Rechnungen sammeln, ehe man einen Teil davon erstattet bekommt. Wie viel genau, hängt von einem komplizierten Deckelungsverfahren ab. Welcher Privatmann ist schon in der Lage, mal eben 10.000 Euro und mehr aus der eigenen Tasche zu stemmen?

Sollte die Finanzierung halbwegs gelungen und das Patent endlich angemeldet sein, lauert eine weitere Gefahr, die viele wie ein Blitz aus heiterem Himmel trifft: die Großkonzerne. Sie beschäftigen ganze Abteilungen damit, aktuelle Entwicklungen auf dem Patentmarkt zu recherchieren. Und wehe, das Patent eines Privatmanns tangiert zu sehr Konzerninteressen. In diesem Fall wird die jeweilige Rechtsabteilung damit beauftragt, Widerspruch einzulegen. Damit ist das Patent erst einmal ausgehebelt. Will der private Erfinder dagegen vorgehen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als wiederum Tausende von Euro in Prozesskosten zu investieren. In Patentrichterkreisen kursieren Schätzungen, nach denen ca. 80 Prozent aller Privatanmeldungen, die für den Markt interessant sind, so enden – eine ernüchternde Zahl. Für die Voranmeldung „internationale Priorität“ sind wiederum ca. 5000 bis 6000 Euro fällig. Damit hat man sich dann wenigstens zwei Jahre Bedenkzeit erkauft, um zu entscheiden, in welchen Ländern man seine Idee vertreiben will. Im Gegensatz zum vielfach kolportierten Irrglauben existiert aber so etwas wie ein internationales Patent nicht, auch wenn dies immer noch gerne von so manchem Rechtsvertreter vorgegaukelt wird. Die rechtliche Situation im Hinblick auf eine internationale Vermarktung ist zweifelsfrei und eindeutig: Hat man beispielsweise vor, 20 Länder mit seiner Idee zu bedienen, sind dafür 20 Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern erforderlich, die jeweils zwischen 5000 und 8000 Euro kosten. Wie viele Erfinder sich angesichts solcher Hürden mit ihren Entdeckungen in den Ruin treiben, kann man nur mutmaßen. Wenige sind es sicher nicht.

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