27.09.2012

Vorhautprobleme

Analyse von Sabine Beppler-Spahl

Die Beschneidung ist keine Verstümmelung und sollte nicht verboten werden. In der Diskussion darum spiegeln sich die Vorurteile unserer Zeit. Vor allem die Rechte von Eltern haben heute einen schweren Stand

Das Landgericht Köln sprach am Anfang Mai 2012 in zweiter Instanz ein Urteil, nach dem die Beschneidung von Jungen (Zirkumzision) aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung ist. Entscheidend, so das Gericht, sei das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Konkurrierende Rechtsgüter, wie das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit, hätten dagegen zurückzutreten. Dieses Urteil ist ein Skandal und sollte von allen freiheitsliebenden Eltern abgelehnt werden, ob sie Muslime, Juden, Christen oder Atheisten sind. Es hat wenig mit der Praxis der Beschneidung zu tun, viel dagegen mit dem Elternrecht, ihre Kinder in den eigenen Glauben einzuführen.

Zu viel Unfug ist im Zuge dieses Gerichtsurteils über die Praxis des Beschneidens geschrieben worden, als dass es zur Aufklärung und als Vorbild dienen könnte. Da ist z.B. die Frage der Körperverletzung des Kindes. Hierzu schreibt Necla Kelec „Die Beschneidung muslimischer Jungen ist eine ebenso abscheuliche archaische Sitte wie die Genitalverstümmelung bei kleinen Mädchen. Sie ist ein Unterdrückungsinstrument und gehört geächtet“. Dies ist eine Behauptung, die allen Kenntnissen der menschlichen Anatomie widerspricht.

Bei der Beschneidung von Mädchen, auch Genitalverstümmelung genannt, werden die äußeren Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt. Es handelt sich hierbei, wie der Name sagt, um eine Verstümmelung mit ernsten Nebenwirkungen wie schwere Blutungen, Entzündungen, Unfruchtbarkeit oder Harnwegsinfektionen. Ein vergleichbarer Eingriff bei einem Mann wäre die Entfernung eines ganzen Stücks des Penis. Die männliche Beschneidung (Zirkumzision), um die es hier geht, ist jedoch nichts anderes, als die Entfernung der Vorhaut. Statistisch gesehen ist es ein sehr sicherer Eingriff, bei dem es selten zu Komplikationen kommt. (Gelegentlich kommt es zu geringen Blutungen oder lokalen Infektionen wie im Falle des Jungen, um den es im Kölner Urteil ging).

Ich bin mir sicher, dass Frau Kelek diesen Unterschied kennt. Doch indem sie den Vergleich zur Genitalverstümmelung bei Mädchen zieht, versucht sie, ihre eigene ablehnende Meinung über Beschneidung und über muslimische Praktiken moralisch zu untermauern. Fiele ihr eine Kritik ohne diesen Vergleich schwer? Warum sagt sie nicht einfach, dass sie diese Praxis ablehnt (was ihr gutes Recht wäre)? Doch statt ehrlich zu sein, versucht sie Hunderttausende von Eltern und ganze Generationen von Familien kurzerhand zu Kindesverstümmlern zu machen.

Der eigentliche Skandal ist, dass offensichtlich auch ein deutsches Gericht die Unterscheidung zwischen einem relativ geringfügigen körperlichen Eingriff und einer Verstümmelung nicht macht. Das ist umso unverständlicher, da hier eine Praxis zur Straftat erklärt wird, die für viele Muslime und Juden von so zentraler, konstitutiver Bedeutung ist. Hat das Recht auf Religionsfreiheit, auch und gerade für Minderheiten, das als Königsrecht aller freiheitlichen Gesellschaften gilt, keinen Bestand mehr? Wo bleibt die Toleranz und der Schutz vor der „Tyrannei der Mehrheit“ (John Stuart Mill)? Nicht nur historisch betrachtet darf der Schutz der Religionsfreiheit für Minderheiten als konstitutives Recht, aus dem alle anderen Freiheitsrechte folgen, betrachtet werden. Deswegen muss ein Gericht bei einem Urteilsspruch auch dessen Folgen bedenken und sich die Frage gefallen lassen, ob diese mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft vereinbar sind. In diesem speziellen Falle sind sie es nicht, da die Zirkumzision, anders als die Genitalverstümmelung, die Gesundheit eines anderen nicht beeinträchtigt.

Tatsächlich geht es bei dieser Debatte vor allem um die Frage, wie viel Freiheit wir muslimischen, jüdischen oder sonstigen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zugestehen möchten. Deshalb hat dieses Gerichtsurteil weit mehr Bedeutung, als zunächst erscheinen mag.

Natürlich – hier haben die Kritiker recht – bestimmen bei der Beschneidung die Eltern über einen Aspekt des kindlichen Körpers. Doch das Eltern-Kind Verhältnis, setzt nun einmal voraus, dass Väter oder Mütter permanent über das Leben (und auch die Gesundheit) ihrer Kinder Entscheidungen treffen. So hat eine Freundin von mir vor vielen Jahren beschlossen, einen kleinen Auswuchs am Daumen der linken Hand ihrer Tochter operativ entfernen zu lassen. Ein Freund entschied, dass ein Muttermal bei seinem Sohn entfernt werden solle. Wer käme auf den Gedanken, das Ohrlöcherstechen sei eine Misshandlung?

Oft treffen Eltern Entscheidungen, die das Leben eines Kinder deutlich stärker beeinflussen, als ein kleiner, operativer Eingriff. So lassen sich Eltern scheiden oder sie wechseln den Wohnort. Manche Eltern entschließen sich sogar, ihre Kinder nicht impfen zu lassen (was die Gesundheit des Nachwuchses weit mehr beeinträchtigen kann als eine Beschneidung). Warum also wird hier ausgerechnet die Beschneidung geächtet, die meist nur einen kurzen Moment im Leben eines Kindes ausmacht?

Es gibt viele Gründe, warum Eltern ihre Kinder beschneiden lassen. Manche tun dies aus religiösen Gründen, andere, weil es die Tradition so will oder weil die Zirkumzision als gesundheitlich vorteilhaft gilt. Noch in den 60er Jahren wurden in den USA 90 Prozent aller Jungen beschnitten, heute ist es ungefähr die Hälfte. Doch plötzlich sollen sie alle Opfer sein, egal, ob sie sich als Opfer fühlen oder nicht, nur weil einigen Kritikern die Praxis nicht gefällt?

Das Urteil gegen die Beschneidung passt haarscharf zu den Vorurteilen unserer Zeit. Weil es sich gegen eine religiöse Tradition richtet, ist ihm die Zustimmung großer Teile der säkularen, deutschen Gesellschaft gewiss. Doch mit Aufklärung hat dieser Kreuzzug gegen die Beschneidung nichts zu tun. Wie der englische Journalist Brendan O’Neill schreibt, erinnert der Versuch, die Zirkumzision als Kindesmisshandlung zu brandmarken, an den hässlichen Antisemitismus des Mittelalters. Er festigt das Bild des Kindes als Opfer seiner Eltern, das durch den Staat geschützt werden muss. Das gilt besonders, wie es scheint, wenn es sich um muslimische Eltern handelt, aber auch Atheisten sollten dieses Urteil ablehnen. Wer kann, bei so viel Eifer schon wissen, gegen welche Überzeugungen, Praktiken oder Angewohnheiten sich das nächste Gerichtsurteil richten wird?

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