17.08.2010
Orwell hatte Recht: Sex wird zum Verbrechen
Von Brendan O’Neill
Der Fall Nadja Benaissa bestätigt, dass die Gesellschaft nun sogar einvernehmlich ungeschützten Sex als eine Form der Gewalt betrachtet.
Das Verrückteste am Fall Nadja Benaissa ist, dass er überhaupt vor Gericht endet. Einer Frau ein Gerichtsverfahren anzuhängen, weil sie mit Männern in beiderseitigem Einverständnis Sex hatte – das bringt uns auf zutiefst gefährliches, dunkles Terrain. Es lässt George Orwells Vorhersage Wirklichkeit werden, dass die zukünftigen autoritären Gesellschaften den sexuellen Akt als solchen als ein Verbrechen behandeln werden, und dass sie die Menschen nicht nur für die Dinge vor Gericht bringen würden, die sie getan, sondern sogar für die Dinge, die sie gedacht haben.
Benaissa, die 28-jährige Sängerin der Pop-Gruppe „No Angels“, steht in Darmstadt vor Gericht. Ihre angebliche Straftat wird gerade heiß diskutiert. Der Vorwurf lautet, Benaissa habe Sex mit mehreren Männern gehabt, ohne ihnen vorher zu sagen, dass sie HIV positiv ist. Sie ist der schweren Körperverletzung wegen der Infektion eines Mannes mit HIV und außerdem der versuchten Körperverletzung angeklagt, weil sie Sex mit zwei weiteren Männern hatte, die allerdings nicht infiziert wurden. Sollte sie für schuldig befunden werden, droht ihr eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Kurz gesagt: Sie steht vor Gericht, weil sie sexuellen Verkehr hatte. Sie wurde öffentlich verhört und wird womöglich bestraft, weil sie mit mehreren Männern ins Bett ging, ohne zunächst ein intimes Detail ihres Lebens zu enthüllen (weil sie befürchtet hat, und das nicht zu Unrecht, dass ihre Musikerkarriere leiden würden, sollte ihre HIV-Infektion öffentlich werden). Wenn jeder Erwachsene in Europa, der unter unehrlichen Umständen Sex hatte – zum Beispiel, weil er nicht zugab, wer er wirklich ist oder Märchen über sich selbst erzählte – verurteilt und eingebuchtet würde, dann würde kaum noch ein freier Mensch über den Kontinent spazieren.
Ja, natürlich ist es bedauernswert, dass sich einer der Männer ansteckte, nachdem er Sex mit Benaissa hatte. Aber wir sollten einmal ernsthaft über die Konsequenzen von Benaissas Verhaftung nachdenken. Sind wir denn wirklich bereit zu akzeptieren, dass es die Rolle des Gesetzes, ja des Staates selbst ist, zu bestimmen, wie und mit welcher Art der Verhütung die Leute Sex haben sollen? Wollen wir wirklich Polizei und Richter das Recht gewähren, sexuelle Akte, die von beiden Seiten gewollt waren, auszuforschen und zu bestrafen – sofern es danach, wie so oft, auf einer Seite zu chaotischen emotionalen und körperlichen Konsequenzen kommt?
Und warum bei HIV aufhören? Vielleicht sollten Leute, die Genitalherpes und dann ungeschützten Sex mit Fremden haben, ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung belangt werden. Das ist nicht so verrückt wie es klingt: Im Jahr 2002 zeigte eine britische Frau einen Mann wegen schwerer Körperverletzung an, weil er sie mit Herpes infiziert habe – glücklicherweise versandete der Fall. Und dann gibt es ja noch diese Männer, die sich total zärtlich geben, um Frauen ins Bett zu bekommen, und sich dann als reine Mistkerle entpuppen. Ganz klar: Wir müssen eine neue Straftat festsetzen, etwa „fälschliche Verkörperung eines netten Typen“ genannt, um Frauen vor emotionalem Schmerz zu bewahren. Und was ist mit Leuten, die die Masern oder eine wirklich schlimme Erkältung haben und trotzdem mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder zur Arbeit gehen, obwohl sie wissen, dass sie damit andere Menschen einem Risiko aussetzen? Vielleicht sollten auch sie wegen schwerer Körperverletzung belangt werden, falls jemand durch ihre Schuld krank wird.
Die Diskussion über Sex in beiderseitigem Einvernehmen und seine Definition als mögliche schwere Körperverletzung bekräftigt zwei besorgniserregende Trends: Erstens zeigt sie, dass in unserer Zeit nach der Aids-Panik ungeschützter Sex effektiv noch immer als ein Verbrechen gesehen wird, ja als eine schockierende Überschreitung der gegenwärtigen Etikette sexueller Beziehungen, die verlangt, dass wir vorsichtig sind, bevor wir mit irgendjemandem Sex haben, und immer, immer ein Kondom benutzen, wenn wir weitergehen. Einvernehmlichen Sex – ein Akt der Liebe oder der Begierde oder des Vergnügens – auf eine Ebene mit einem Schlag ins Gesicht zu stellen, ist vollkommen bizarr und offenbart, wie weit sexuelle Begegnungen bereits als schädlich und tödlich neudefiniert worden sind.
In einem anderen HIV-Übertragungsfall wurde in Großbritannien 2003 ein Mann an zwei Gerichten der schweren Körperverletzung für schuldig befunden, weil er zwei Frauen mit HIV infizierte. Der Staatsanwalt verglich die Entscheidung des Angeklagten, ungeschützten Sex zu haben, damit, jemandem mit einem Hammer ins Gesicht zu schlagen. Dies verdeutlicht eine mächtige, kulturelle Sicht auf ungeschützten Sex, auf Sex, der mit den Regeln der Aids-Zeit bricht, als eine tödliche Lotterie des Missbrauchs und der Verdammung.
Zweitens zeigt die potenzielle Neudefinition von ungeschütztem Sex als schwere Körperverletzung, wie sehr unser persönliches Leben für die neugierigen Augen der Autoritäten geöffnet wurde. Wenn eine einvernehmliche sexuelle Begegnung, die böse endete, als eine Form der Gewalt behandelt und zum Subjekt gesetzlicher Gerichtsverfahren werden kann, dann weiß niemand, wer als nächstes vor Gericht endet.
Leute mit Herpes oder Warzen oder Menschen, die über ihre Möglichkeit, Kinder zu zeugen lügen, finden sich vielleicht bald auf der Anklagebank wieder, weil sie Sex als eine physische oder emotionale Waffe gegen unschuldige Opfer eingesetzt haben. Wie in der dystopischen Welt, die Orwell in seinem Roman „1984“ erschuf, sind wir womöglich Zeuge der Kriminalisierung des „Sexualtriebes“.
Auf noch eine Weise liegt der Fall Benaissa ganz auf einer Linie mit Orwell: Er bringt uns gefährlich nahe an das „Gedankenverbrechen“. Um jemanden einer kriminellen Straftat für schuldig zu befinden, muss man im Allgemeinen nicht nur beweisen, dass derjenige eine niederträchtige Tat beging, sondern auch, dass dies absichtlich oder mit rücksichtsloser Missachtung der Sicherheit anderer Personen geschah. Nur: Wie kann dies in einem Fall bewiesen werden, in dem keine offensichtlich niederträchtige Tat vorliegt (es war nur einvernehmlicher Sex) und in dem alles von dem Wort dreier Männer gegen das Wort einer Frau abhängt? Herauszufinden, was Benaissa vor und nach dem sexuellen Akt dachte, ist fast unmöglich. Wie die meisten Menschen in dieser Situation hatte sie vermutlich lustvolle Gedanken und schwelgte in sexueller Hingabe – Gefühle, über die in einem Gerichtssaal nicht geurteilt werden kann und sicherlich auch nicht soll.
Unglücklicherweise gibt es mehr und mehr Fälle, in denen HIV-Übertragung als schwere Körperverletzung behandelt wird. Nach Schätzungen eines Aids-Aktivisten, der gegen die Bestrafung einer HIV-Übertragung nach einvernehmlichem Sex agiert, gab es 600 Strafverfolgungen in mehr als 40 Ländern, die meist zu Gefängnisstrafen zwischen wenigen Monaten und lebenslänglich führten. Das ist Wahnsinn! Anstatt das Verfahren zu dieser düsteren Liste zu addieren, sollten wir darauf bestehen, dass der Fall mit der Begründung aus dem Gericht verbannt wird, dass eine juristische Institution nicht der richtige Platz ist, um chaotische sexuelle Begegnungen zu klären.