11.09.2014

Öffentlich-Rechtliche: Mord, Liebe, Ärzte und Tiere

Analyse von Alexander Fink und Benjamin Buchwald

Die steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehsender kommen ihrem Bildungsauftrag nicht mehr nach. Diesen Befund bestätigt eine aktuelle Programmanalyse: Seichte Unterhaltung dominiert. Benjamin Buchwald und Alexander Fink stellen ihre Forschungsergebnisse vor

Die Daseinsberechtigung öffentlich-rechtlicher Fernsehsender leiten Befürworter regelmäßig aus deren öffentlichen Auftrag ab. Allerdings kritisierte Bundestagspräsident Norbert Lammert bereits vor einigen Jahren den Vorrang von Unterhaltungssendungen gegenüber Bildungs- und Informationsformaten bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die Programmanalyse einer Beispielwoche von ARD und ZDF zeigt, dass Unterhaltungsinhalten mehr als die Hälfte der Sendezeit eingeräumt wird, während Information und Bildung ein Schattendasein führen. Aus Steuergeldern zwangsfinanziertes öffentlich-rechtliches Fernsehen, das seinem Programmauftrag nicht nachkommt, aber Mittel für Prestigeprojekte wie Fußballweltmeisterschaften verwendet, sollte den Steuerzahlern nicht länger zugemutet werden.

Lammert: Unterhaltung vor Information

27. Oktober 2009 – die Verantwortlichen bei ARD und ZDF werden diesen Tag wohl nicht vergessen haben. Bei der Konstituierung des 17. Deutschen Bundestages bemängelte dessen wiedergewählter Präsident Norbert Lammert die Nichtübertragung der Sitzung im Hauptprogramm des öffentlich-rechtlichen Fernsehsens: „Im Mittelpunkt des Vormittagsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands steht heute Morgen die TV-Komödie Schaumküsse. Das Zweite Deutsche Fernsehen bringt statt einer Übertragung dieser Sitzung die 158. Folge der Serie Alisa Folge deinem Herzen, gefolgt vom 36. Kapitel der Serie Bianca Wege zum Glück“, stellte der Bundestagspräsident fest. 1

Lammert fand die Nichtübertragung „im wörtlichen Sinne bemerkenswert“ und kritisierte weiter: „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass ein gebührenpflichtiges Fernsehen, das dieses üppig dotierte Privileg allein seinem besonderen Informationsauftrag verdankt, auch an einem Tag wie heute mit einer souveränen Sturheit der Unterhaltung Vorrang vor der Information einräumt.“

Der Parlamentspräsident stieß damals eine breite Debatte um die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens an. Vor allem die überproportionale Berücksichtigung des Programminhaltes Unterhaltung wurde angeprangert und wird auch gegenwärtig immer wieder kritisiert. Geändert hat sich seitdem nichts.

Keine Ausgewogenheit

Der Aufbau, die Aufgaben und die Kerninhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind in Deutschland im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesrundfunkgesetzen der Bundesländer geregelt. Zum Programmauftrag und somit auch zur grundlegenden Gestaltung der Inhalte heißt es etwa im Rundfunkstaatsvertrag: „Ihre Angebote [der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten] haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.“ 2

Dabei müsse eine Ausgewogenheit der Angebote berücksichtigt werden. Es liegt nahe, die geforderte Ausgewogenheit als Gleichberücksichtigung verschiedener Programminhalte – Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung – zu verstehen. Das scheinen die Programmverantwortlichen der größten öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF anders zu sehen.

Viel Unterhaltung, wenig Information

In der von uns analysierten Programmwoche nimmt der Programmpunkt Unterhaltung bei ARD und ZDF mehr als 50 Prozent der Sendezeit in Anspruch. Wir haben uns das Programm von ARD und ZDF in der Woche vom 15. bis zum 21. August 2014 genauer angesehen und in drei Kategorien eingeteilt: Unterhaltung (inklusive Kultur), Information (inklusive Beratung) und Bildung. Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten könnte als erfüllt erachtet werden, wenn sich die Programminhalte in etwa zu drei gleichen Teilen auf die Bereiche Bildung, Informationen und Unterhaltung verteilen würden. 3



Abbildung 1: Grafik zu den Programminhalten der öffentlich-rechtlichen Sender, IREF, 15.08. bis 21.08.14.


Davon sind ARD und ZDF weit entfernt. Während Unterhaltungssendungen bei der ARD 55 Prozent der Sendezeit in Anspruch nehmen, sind es 57 Prozent beim ZDF. Sendungen mit Bildungsinhalten werden bei der ARD lediglich 14 Prozent der Sendezeit zuteil und 8 Prozent beim ZDF. Während der Hauptsendezeiten ist der Anteil der Unterhaltungssendungen noch höher.

Wohlwollend kategorisiert, Programmauftrag trotzdem nicht erfüllt

Ihrem Programmauftrag kommen ARD und ZDF nicht nach. Von einer annähernden Dreiteilung und Gleichberücksichtigung der Programminhalte kann keine Rede sein. Der Programminhalt Unterhaltung dominiert die Sender ARD und ZDF. Unzählige Krimiformate und täglich ausgestrahlte Telenovelas und Arztserien prägen die Programme. Informations- und Bildungsformate sind rar gesät.

Es ist nicht immer offensichtlich, welcher der drei Kategorien einzelne Sendungen zuzuordnen sind. Sind „Die Maschen der Handwerker“ oder „Elefant, Tiger & Co.“ als Unterhaltung, Information oder Bildung zu kategorisieren? Wir haben für die ARD und das ZDF wohlwollend kategorisiert. So erhielten die beiden genannten Sendungen von uns das Label Bildung. Außerdem haben wir Formate wie die Boulevardmagazine „Brisant“ und „Hallo Deutschland“, die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen bei „Lotto am Samstag“, „Das aktuelle Sportstudio“ und die „Sportschau“ zur Kategorie Information gezählt. Die Folgen 212 bis 216 von „Nashorn, Zebra und Co.“ und auch die „Büffel-Ranch“ haben wir dem Programminhalt Bildung zugeordnet. Von einer überaus strengen Betrachtung kann also keine Rede sein. Die Übergewichtung der Unterhaltungselemente in den Programmen von ARD und ZDF ist daher frappierend.

Steuern für Prestige-Projekte

Während private Sender Rosinen picken können, liegt es in der Natur des vielgepriesenen öffentlichen Auftrags, dass öffentlich-rechtliche Sendeanstalten insbesondere Inhalte anbieten, die private Unternehmen nicht anbieten. Wenn ARD und ZDF sich die Übertragungsrechte an der Fußballweltmeisterschaft und der Bundesliga in Deutschland sichern oder sie einen Superstar mittels hoher Gage zu einem Auftritt in einer Samstagabendshow bewegen, stellen sie gerade nicht Leistungen bereit, die sonst nicht bereitgestellt würden. Ganz im Gegenteil. Sie nutzen die von Gebührenzahlern bereitgestellten Euro, um sich im Wettbewerb mit privaten Anbietern durchzusetzen. Das ist absurd. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass es ARD und ZDF mit ihrem Auftrag zur Information nicht sonderlich ernst nehmen, wenn es um die Bekanntgabe der von ihnen bezahlten Preise für die Übertragungsrechte beispielsweise der FIFA-WM 2014 geht. Auf den Internetseiten von ARD und ZDF lassen sich diesbezüglich keine Angaben finden, aber Beiträge über Auseinandersetzungen in Brasilien über die Kosten der WM. 4

Auftrag verfehlt

Es herrscht eine Diskrepanz zwischen dem Sendeauftrag von ARD und ZDF und dem tatsächlich ausgestrahltem wöchentlichem Programm. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen scheint seinem öffentlichen Auftrag nicht nachzukommen, obwohl es staatlich privilegiert ist und durch die Bürger zwangsfinanziert wird, worauf Norbert Lammert in seiner Rede zu Recht hingewiesen hat. 5 Die vom Programmauftrag abweichende Gestaltung der Programme von ARD und ZDF suggeriert, dass staatliches Fernsehen und staatlicher Rundfunk ebenso unnötig sind wie staatlich finanzierte journalistische Beiträge offline und online in Zeitungen, Zeitschriften, Blogs und Video-Blogs.

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