01.04.2001

Menschenrechte per Fernbedienung?

Analyse von Bernd Herrmann

Früher wurden Kriege geführt, um den “freien Westen” oder den “Sozialismus” zu verteidigen, um wirtschaftliche Interessen zu wahren oder die Ränke des CIA zu bekämpfen. Heute werden Militäreinsätze angeblich aus “guten” Gründen durchgeführt, und wenn’s sein muss, auch mit harten Bandagen. Ein Thema hat als zentrale Rechtfertigung für die Militäreinsätze der Großmächte Karriere gemacht – das der Menschenrechte. Bernd Herrmann äußert Zweifel am modernen Verständnis von “Menschenrechten”.

“Eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik fördert Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Welt. Sie stellt die Außenpolitik auf ein Wertefundament und garantiert die notwendige Prinzipienverankerung der operativen Politik. Sie schafft damit die Voraussetzung für die Berechenbarkeit und inhaltliche Orientierung der außenpolitischen Praxis. Zugleich bildet sie damit auch einen wirksamen Schutz gegen die Anmaßungen und Entgleisungen zynischer Machtpolitik.” (Gerd Poppe, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, FAZ, 4.1.2000)

“Der Demokratisierungsprozess in Bosnien spielte eine zentrale Rolle bei der Neuordnung internationaler Institutionen nach Ende des Kalten Kriegs. Der internationale Konsens, der sich im Laufe des Kriegs in Bosnien herausbildete, verband europäische mit US-Interessen und reorganisierte internationale Politik als NATO-Politik unter Führung der USA… Die “Demokratisierung” ist das ideale Sujet für diese neue Form internationaler Kooperation, handelt es sich doch um eine unendliche Geschichte. Der Grund hierfür ist, dass Demokratisierung sich im Kreise dreht, da die Empfänger von Demokratisierungsmaßnahmen immer mehr zum Problem werden und damit Selbstverwaltung in immer weitere Ferne rückt. Diejenigen, die diese potenziell endlose internationale Verstrickung in die Angelegenheiten anderer Staaten kritisieren, verstärken diesen Prozess häufig noch unabsichtlich, wenn sie betonen, die Ursache dieses Problems läge in der Kultur Bosniens – wo sie doch tatsächlich Folge äußerer Einmischung sind. Die “Demokratisierung” als strategische Option macht dies nur attraktiver, wird dieser Politikansatz doch zur “Win-win-Strategie” : Sollte nämlich Demokratisierung von außen scheitern, belegt dies nur umso mehr, wie schwerwiegend die Probleme vor Ort tatsächlich sind.” (David Chandler: Bosnia. Faking Democracy after Dayton. London 1999, S.193.)

Die in der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” von 1948 aufgeführten Rechte sind vorwiegend negative Rechte, dass heißt Rechte, die die Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür garantieren sollen. Ziel solcher negativer Rechte ist es, Individuen den Handlungsspielraum zu geben, der es ihnen ermöglicht, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zu erreichen. Ein Beispiel für ein solches negatives Recht ist Artikel 3 der Erklärung von 1948, in dem es heißt: “Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.” In diesem Sinne sind alle 30 Artikel der Erklärung von 1948 gehalten.

In der Präambel der Erklärung heißt es zudem, dass es sich bei diesen Rechten um ein “von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal” handle. Bei den Menschenrechten von 1948 handelte es sich demnach nicht um eine Rechtsnorm, deren Nichteinhaltung konkrete Sanktionen zu Folge hätte, sondern explizit um einen Zustand, den es anzustreben gilt.

Es versteht sich von selbst, dass ein solches Ideal, wie erstrebenswert es auch sei, nicht selbstverständlich ist, sondern unter konkreten historischen Bedingungen seit der Aufklärung von Individuen hier und da gemeinsam erkämpft wurde. Dem trägt auch die Erklärung von 1948 Rechnung; in Artikel 21.3 heißt es: “Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt.”

Es lässt sich mit Recht einwenden, dass auch die Erklärung von 1948 unter konkreten historischen Bedingungen zustande kam, nämlich unter denen der entstehenden Weltordnung des Kalten Krieges, also vor dem Hintergrund des beginnenden Ost-West-Gegensatzes nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Ebenfalls kann eingewandt werden, dass sich beide Seiten um einige der postulierten Rechte recht wenig scherten.

Immerhin aber gab der Kalte Krieg auch vor dem Hintergrund der anti-kolonialen Unabhängigkeitskämpfe nach 1945 den kleinen Nationen zwischen den beiden übermächtigen Blöcken einen nicht geringen Spielraum. Zwar waren die beiden Machtblöcke an sich übermächtig; immerhin aber waren es zwei Machtblöcke, zwischen denen sich mit einigem Geschick lavieren ließ, wodurch sich kleinere Staaten eine Sphäre relativer Freiheit erkämpfen konnten. Mit dem Ende des Kalten Krieges verschwand dieser Handlungsspielraum.

Hatten die blockfreien Staaten zuvor immer einmal wieder amerikanische, dann sowjetische Unterstützung in Anspruch nehmen können, sehen sie sich heute den Diktaten des Westens gegenüber. Dies gilt für die Handelspolitik – es gibt nur noch den “freien” Markt – ebenso wie für Geburtenkontrolle, AIDS-Bekämpfung und Militärpolitik. Staaten wie Kenia, Chile oder Indien sind hier abhängig von dem, was der Westen ihnen vorschreibt. Wirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitsprogramme werden ihnen von den G7-Staaten per Nachnahme zugestellt, Annahmeverweigerung zwecklos.

Menschenrechte: New School

Das neue, vorherrschende Verständnis von Menschenrechten wurde in der Wiener Erklärung der “World Conference on Human Rights” von 1993 festgeschrieben. Dort findet man zwar, liest man sie oberflächlich, die meisten Punkte der Erklärung von 1948 wieder, entscheidend ist aber die Verschiebung des Akzents.

In der Wiener Erklärung sind Menschenrechte kein Ideal mehr, sie sind ein Axiom, d.h. ein nicht hinterfragbares, moralisch absolutes Gebot. Ein Aspekt, der in der Erklärung von 1948 völlig fehlte, tritt nunmehr in den Vordergrund, nämlich der der Einhaltung der Rechte, der ihrer gerichtlichen und polizeilichen Erzwingung. Dass dies keine Formalität ist, haben wir mittlerweile durch mehrere UN-Kampfeinsätze und die Strafgerichtshöfe in Den Haag und Arusha erlebt.

Die Wiener Erklärung enthält zahlreiche Durchführungsbestimmungen. Dabei fällt auf, dass diese sehr detailliert sind, dass man aber über die demokratische Legitimation der durchführenden Körperschaften nichts erfährt – kein Wunder, existiert sie doch nicht. Dieser Mangel hat allerdings seine innere Logik: Menschenrechte, im Sinne der Wiener Erklärung, sind nicht hinterfragbar – und also Gebot. Die Art der Umsetzung solcher absoluten Normen muss logischerweise nicht weiter gerechtfertigt werden.

Neben den Durchführungsbestimmungen gibt es in der Wiener Erklärung noch eine zweite Neuerung: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte hatte abstrakte negative Rechte – Freiheitsrechte – für alle Menschen postuliert, wie z.B. die Freiheit vor Verfolgung aus Gründen des Glaubens, des Geschlechts oder der Rasse. Die Wiener Erklärung hingegen listet detailliert partikulare Rechte auf, Rechte zudem, die keine Freiheitsrechte sind, sondern Schutzklauseln für hilflose, unmündige Opfer. Genannt werden beispielsweise die Rechte von Frauen und Mädchen, von Eingeborenen, Kindern, Behinderten und den Opfern von Natur- oder menschgemachten Katastrophen. Bei alledem könnte man denken, es sei begrüßenswert, Benachteiligte und Opfer speziell zu schützen.

“Die Sphäre der Freiheit ist zum “Recht der Schutzbefohlenen” geworden – zum Vormundschaftsrecht.”

Entscheidend ist aber, dass sich hierdurch die Definition von “Rechten” grundlegend ändert. Beschrieb der Begriff “Recht” vormals eine Sphäre potenzieller Freiheit, die es mündigen Individuen ermöglichen sollte, ihr menschliches Potenzial ungehindert umzusetzen, bedeutet er nun das “Recht” unmündiger Benachteiligter, Dritte zu ihrem Schutze einschreiten zu lassen. Oder anders formuliert: Dritte haben nun das “Recht”, sich zum Wahrer der Rechte vermeintlich Unmündiger aufzuschwingen. Die Sphäre der Freiheit ist so zum “Recht der Schutzbefohlenen” geworden – zum Vormundschaftsrecht.

Es ließe sich pragmatisch argumentieren, dass die meisten Menschen in den armen Ländern nicht einmal das Existenzminimum gesichert und wahrlich andere Sorgen hätten als die um ihre Rechte. Weiter ließe sich einwenden, dass Menschen erst dann zu Subjekten werden könnten, wenn ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Stabilität und Rechtssicherheit erreicht sei – und eben dies versuchten doch die reichen Staaten mit ihren Programmen und Interventionen zu erreichen.

Eine solche Argumentation verkennt jedoch zweierlei: Rechte können nicht ehrenhalber verliehen werden, sei es für gutes Benehmen oder vorzügliche Leistungen, Rechte müssen erkämpft werden. Subjekte, die Menschenrechte in der ein oder anderen Form einfordern, können nur dann Subjekte sein, wenn sie diese Rechte selbst einfordern und ausüben können, anderenfalls bleiben sie Objekte, Objekte westlicher Intervention.

Die Bedingungen in den armen Ländern sind elend, weil wenige reiche Länder sie so machen oder so aufrechterhalten. Konkrete Eingriffe westlicher Organisationen, seien sie auch subjektiv gut gemeint, sind fast immer verheerend. Westliche Bevölkerungspolitik, die zum Beispiel in Afrika und Südostasien vorgibt, die Rechte der Frau auf den eigenen Körper zu schützen, übersieht, wie wichtig viele Kinder gerade für die Armen sind; Kinderreichtum ist Kapital – und häufig das einzige Kapital. Kampagnen zur Geburtenkontrolle haben deshalb meist zur Folge, dass armen Ländern menschliches Kapital ohne Gegenleistung entzogen wird. Die verbliebenen Menschen können sich dann um noch knappere Ressourcen balgen.

“Die heutige Definition von Menschenrechten erklärt potenziell mündige, handlungsfähige Individuen zu passiven Opfern und betont zugleich die Sanktionsmöglichkeiten der Vormunde, mittels Blauhelmen und Menschenrechtstribunalen jederzeit und allerorts eingreifen zu können.”

Ähnlich verhält es sich mit diplomatischen und militärischen Interventionen. Jugoslawien und zahlreiche Konflikte in Afrika haben gezeigt, dass westliches Eingreifen stets zu einer Eskalation führt. Das verwundert nicht: Sieht eine lokale Konfliktpartei plötzlich einen mächtigen westlichen Staat an ihrer Seite, wird sie wenig Neigung zeigen, einzulenken. Die Folge ist die Eskalation von Konflikten, eine zunehmende Fragmentierung, eine Bildung von Protektoraten und Kantonen und letztlich eine Rekolonialisierung des Südens durch westliche Schutzmächte.
Die heutige Definition von Menschenrechten erklärt potenziell mündige, handlungsfähige Individuen zu passiven Opfern und betont zugleich die Sanktionsmöglichkeiten der Vormunde, mittels Blauhelmen und Menschenrechtstribunalen jederzeit und allerorts eingreifen zu können. Hier zeichnet sich die eindeutig autoritäre Tendenz der neudefinierten Menschenrechte ab.

Macht der Begriff “Menschenrechte” Sinn?

Ja. Aber nur dann, wenn “Menschenrechte” als konkrete Rechte verstanden werden – als Rechte, die von denjenigen erkämpft und gelebt werden, für die sie auch gelten. Nimmt man die Parolen der Französischen Revolution, “Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit”, so ist klar, dass die Franzosen 1789 nicht auf einen Schlag “frei”, geschweige denn “gleich” oder zu “Brüdern und Schwestern” wurden. Mehrheitlich jedoch kämpften sie für dieses Ideal, das insofern mehr als ein Ideal war, nämlich konkretes, aktives Leben, Arbeiten, Kämpfen – ein demokratischer Prozess.
Die Menschenrechte im Stile der 90er Jahre hingegen sind Gebote, unhinterfragbare Regeln, als deren Gesetzgeber, Staatsanwälte, Richter und Polizisten in einem allein die Eliten der G7-Staaten auftreten. Wie stark diese Tendenz ist, zeigt sich daran, dass man in nur wenigen Jahren davon abkam, allein die UNO als Wahrerin dieser Rechte zu sehen. Heute können problemlos und weitgehend unwidersprochen auch die USA, die NATO oder die EU diese “Rechte” stellvertretend ausüben beziehungsweise wahren.

Menschenrechte, die gar nicht mehr davon ausgehen, dass Menschen potenziell vernünftig sind und ihre Interessen selbst vertreten können, sind eine Farce. Genau so werden Menschenrechte heute aber von Dritten ausgeübt, die verlautbaren lassen, sie müssten, bedingt durch ihre historische Erfahrung oder vermöge ihres moralischen Standings, dafür sorgen, dass Eingeborene nicht übereinander herfallen, Frauen nicht geschlagen oder beschnitten oder Kinder nicht zur Arbeit gezwungen werden.Während deutsche Politiker wortreich die schmerzliche Erfahrung des Nationalsozialismus ins Feld tragen, wenn nicht sogar die schmerzliche Erfahrung zweier Diktaturen, und das aus diesen Erfahrungen angeblich Gelernte als Moralbombe platzen lassen, betonen die Briten, mit ihrer weniger problembeladenen Geschichte, lieber das menschliche Angesicht des britischen Kolonialismus, geboren aus einer langen Freiheitstradition. Und ohne dass es weiter aufgefallen wäre, ist Sierra Leone heute wieder britisches Protektorat.

In den USA geht man den Mittelweg. Einerseits wird wie gehabt die eigene glorreiche demokratische Tradition ins Feld geführt – die USA als Wächter der freien Welt. Andererseits ist ein neuer Zug hinzugekommen, nämlich der, zu betonen, man habe aus den eigenen ethnischen Konflikten viel gelernt in Sachen Multikultur, wichtige Erfahrungen gemacht, die es nun dem Rest der Welt zu vermitteln gelte. Die USA exportieren heute zahlreiche Berater z.B. nach Südafrika, wo diese ihre Erfahrungen aus der Sozial- und Polizeiarbeit im Ghetto nun in den Townships anwenden dürfen. Hinzu kommt als zweites Lieblingskind die Frauenpolitik. Da die USA anscheinend sehr geschlechtergleich sind, spendiert man dem Rest der Welt gerne Programme in Sachen Frauenpolitik. Am bedeutendsten bleibt aber die Militärmacht. Und dass diese nach wie vor skrupellos eingesetzt wird, darüber besteht kein Zweifel. Die Rechtfertigung dafür ist die Kehrseite des deutschen Modells der “schmerzlichen Erfahrung, die moralisch läutert”: Schließlich, so bekommt man häufig von amerikanischer Seite zu hören, habe man auf diese Art und Weise schon Hitler besiegt, und jeder, der heute dagegen sei, könne nur ein neuer Nazi sein. Ein schönes Totschlagargument gegen Opposition im Westen; ein wenig schöner Tod für die ca. eine Million Irakis, die wie Ameisen verbrannt oder von Bulldozern in den Sand gewalzt wurden.

Selbstverständlich: Genozid, ethnische Säuberungen, Klitorisbeschneidung, Kinderfron – all das klingt so grauenhaft, dass jede Sanktion, jede Intervention, die dies beendet, gerechtfertigt zu sein scheint. Wer aber definiert diese Gräuel? Wer erklärt sie zu Gräueln? Und wer verfolgt sie? Stets sind es die moralisch aufrechten Menschenrechtskrieger aus den G7-Staaten, viele von ihnen Vietnamkriegsgegner von einst: Fischer, Blair und Clinton. Als Gegengift gegen deren moralische Tiraden sollte man sich stets fragen: Was weiß ich von den tatsächlichen Verhältnissen in den Ländern, die sie verurteilen? Oder: Was eigentlich ist Kindheit im Sudan – und was in Deutschland? Oder: Warum dürfen die USA die Schleierpflicht in einigen moslemischen Ländern ächten, moslemische Länder aber nicht gegen Pornografie in den USA vorgehen? Und: Wenn wir so besorgt sind über Menschenrechtsverletzungen im Iran, wo eigentlich sind die iranischen Friedenswächter in Nordirland?

Menschenrechte werden nicht gewahrt oder per Franchising vergeben. Menschenrechte werden konkret erkämpft und gelebt. Bombardements gegen Diktatoren dienen allein den Machtinteressen der G7-Staaten. Auf der Welt gibt es viele Konflikte und viel Ungleichheit. Einiges davon hat lokale Ursachen, mehr davon noch hat seine Ursache in westlicher Einflussnahme. Ein lokaler Konflikt, der sich zu einer großen Katastrophe ausdehnt, hat fast immer nur eine Ursache: Westliche Einmischung, westliche Eskalation, westliche Menschenrechtspolitik. Verschont den Rest der Welt mit unseren Rechten. Vielleicht hat er dann eine Chance, seine Rechte für sich selbst einzufordern.

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