29.03.2017

Mehr Zurückhaltung

Kommentar von Karen Horn

Titelbild

Foto: werner22brigitte via Pixabay / CC0

Der Staat darf Verbraucher informieren, aber nicht zur Unselbstständigkeit erziehen.

Verbraucherpolitik hat etwas Paternalistisches. Man mag davon ausgehen, dass sie in einem Geist wohlmeinender Fürsorge steht – doch selbst dann kann sie Schaden anrichten: am Verbraucher, dessen Freiheit unter ihren Fittichen schrumpft; an den Produzenten, denen sie nicht nur Kosten aufbürdet, sondern auch Aufgaben abnimmt; an der Gesellschaft, deren Dynamik sie hemmt.

Drastische Schreckensbilder auf Zigarettenpackungen und Lebensmittel-Ampeln sollen in der bunten Konsumwelt von heute dem überforderten Verbraucher helfen, rationale Kaufentscheidungen zu treffen. Es stimmt, der Verbraucher ist nicht wirklich vernünftig. Wir machen Fehler. Wir sind faul, lesen die Packungsbeilagen nicht, kaufen das Falsche, schaden uns selbst, verdrängen die Folgen.

„Ein Pater familias, der seine Kinder zur Unselbständigkeit erzöge, hätte schwer versagt“

Aber Menschen sind grundsätzlich lernfähige Wesen. Eine Verbraucherpolitik, die dem Konsumenten mit Verboten und Regulierungen die Arbeit an der eigenen Meinungsbildung erspart, schöpft dieses Potential nicht aus. Abgesehen davon, dass wohl kaum jemand denken möchte, die Regierung sei sein Vater – ein Pater familias, der seine Kinder zur Unselbständigkeit erzöge, hätte schwer versagt.

Natürlich gibt es Gründe, warum man trotzdem nicht komplett auf Verbraucherpolitik verzichten kann. Es gibt Menschen, mit deren Lernfähigkeit es nicht weit her ist und denen sonst niemand auf die Sprünge hilft. Und über die nicht von heute auf morgen komplett reformierbaren Sozialsysteme leiden alle Beitragszahler mit, wenn es für die Frühverrentung eines Bürgers aufzukommen gilt, der gesundheitlich nicht auf sich geachtet hat; es liegt im Interesse aller, die Schadensfälle zu drosseln. Vor allem gegen seriös aufbereitete amtliche Informationen ist deshalb nicht viel einzuwenden.

Doch grundsätzlich ist Zurückhaltung geboten. Vorrangige staatliche Aufgabe muss die Hege und Pflege der Wettbewerbsordnung sein, auf dass ein breites Angebot nicht nur an Waren und Dienstleistungen, sondern auch an Informationen zustande kommt, aus dem der Verbraucher wählen kann. Je freier er dabei ist, desto besser lernt er zu entscheiden – und er bleibt immer noch er selbst.

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