11.08.2014

Macht lieber Eure Hausaufgaben!

Von Johannes Richardt

Die jüngst wieder erhobene Forderung nach einem Wahlrecht ohne Altersgrenze geht in die Irre, findet Novo-Redaktionsleiter Johannes Richardt. Das Recht, wählen zu gehen, ist kein Geschenk für eine Bevölkerungsgruppe, sondern an die Mündigkeit Erwachsener gekoppelt

Felix Finkbeiner nervt. Der Vorzeigeteenie der Initiative „Wir wollen wählen“, die die Altersgrenze bei Wahlen abschaffen will und dazu Anfang letzten Monats eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat, zeigt bei seinen öffentlichen Auftritten kaum alterstypische Verhaltensweisen; mit seinen 16 Jahren wirkt er bereits wie die Miniaturversion eines Berufspolitikers, dessen Rhetorik und Habitus in unzähligen Medientrainings stromlinienförmig glattgeschliffen wurde.

Bei seinen Auftritten verkörpert er unbewusst vieles, was an der von ihm propagierten Idee der Wahl ohne Altersgrenze kritikwürdig ist: Erwachsene drängen Kinder dazu (aus welchem Interesse heraus, sei einmal dahingestellt), so zu tun, als ob sie sich als Gleiche in den politischen Prozess einbringen könnten. Dabei setzen sie nicht nur das Konzept der Kindheit aufs Spiel, sondern entwerten gleichzeitig auch das selbstbestimmte Erwachsensein und die Demokratie – drei wichtige Errungenschaften des modernen Denkens. Auch wenn die Kinderwahlinitiative von vielen zu Recht nicht wirklich ernst genommen wird und ihre Verfassungsbeschwerde wohl keine realistischen Erfolgschancen hat, lohnt sich deshalb eine kritische Auseinandersetzung mit ihr.

Kinder an die Macht

Felix und seine 15 ebenfalls minderjährigen „Mitstreiter“ wollen also das Mindestwahlalter abschaffen. Kinder und Jugendliche sollen sich an demokratischen Wahlen beteiligen dürfen, denn „auch eine Elfjährige hat eine Meinung“ [1]. Und die soll von der Politik mehr als bisher berücksichtigt werden: Politiker müssten Kinder „endlich ernst nehmen und mit ihnen anstatt nur über sie reden“, wird auf der Website der Initiative „Wir wollen wählen“ gefordert. Der Grundsatz der Volkssouveränität werde missachtet, wenn Millionen Kinder und Jugendliche pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden – nur weil sie unter 18 Jahre sind. Gerade angesichts des demografischen Wandels drohen „Zukunftsthemen“ von der politischen Agenda verdrängt zu werden, weil ältere Generationen übermäßig repräsentiert werden. Dabei können gerade „in Zeiten der Globalisierung Fehlentscheidungen einer Generation [explizit genannt werden hier Klima- und Energiepolitik] das Leben der zukünftigen Generation massiv beeinflussen“ [2].

„Wählen ist OK, aber ein Solarium besuchen geht dann doch zu weit.“

Betrachtet man auf der Initiativen-Homepage die Forderungen etwas genauer, sticht zunächst einmal ein seltsamer Widerspruch ins Auge. Es erscheint wenig konsistent, Jugendliche auf der einen Seite via Wahlrecht über grundlegende gesellschaftliche Weichenstellungen mitbestimmen zu lassen und sie gleichzeitig bei viel weniger gravierenden Fragen vor sich selbst schützen zu wollen. Denn nur so lässt sich dieser Satz wohl deuten: „Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht dienen dem Schutz des Minderjährigen, so etwa beim Alkohol- und Zigarettenkonsum“ [3]. Bundeskanzler wählen – und somit etwa im Extremfall auch über Fragen von Krieg und Frieden mitzubestimmen – ist also ok, weil es die Gesundheit des Heranwachsenden nicht gefährdet. Aber wählen, ob man eine Zigarette rauchen will, Schnaps trinken oder ein Solarium besuchen möchte (letzteres ist hierzulande mittlerweile auch erst im Alter von 18 Jahren erlaubt) geht dann doch zu weit?

Entweder man traut Minderjährigen zu, verantwortliche Entscheidungen zu treffen, oder eben nicht. Hier zeigt sich, dass die Initiatoren den Fähigkeiten der Zielgruppe, für die sie behaupten zu sprechen, wohl selbst nicht so Recht über den Weg trauen – was grundsätzlich ja auch sinnvoll ist. Denn Jugendschutzgesetze sind durchaus vernünftig (wenn auch nicht in ihrer heutigen oft viel zu restriktiven Form), eben weil wir alle wissen, dass Kindern und Jugendlichen in der Regel oft die notwendige Reife und Erfahrung fehlt, bestimmte Risiken und Gefahrenlagen rational einzuschätzen. Aber wieso soll das, was im Kleinen gilt, im Großen plötzlich nicht mehr gelten?

„Rechte sollten an einen aktiven Rechtsträger gekoppelt sein, der sie im Zweifelsfall auch einfordern kann und für den sie dann auch ohne jedes Wenn und Aber zu gelten haben.“

Dies ist wohl nur ein Widerspruch, wenn man, wie der Autor dieses Textes, auf dem Standpunkt steht, dass Rechte möglichst ohne Kleingedrucktes und Gesundheitswarnungen auskommen sollten. Sie sollten an einen aktiven Rechtsträger gekoppelt sein, der sie im Zweifelsfall auch einfordern kann und für den sie dann auch ohne jedes Wenn und Aber zu gelten haben. Die „Wir wollen wählen“-Initiative hingegen hat den Rechtsbegriff von einem handelnden (erwachsenen) Subjekt entkoppelt, das über seine Geschicke selbst bestimmen möchte und kann. Hier kommt ein eher technokratisch-paternalistisches Rechtsverständnis zum Ausdruck. Rechte werden aus sozialen Nützlichkeitserwägungen von oben verliehen (etwa um mehr „Generationengerechtigkeit“ im Parlament zu erreichen) oder genommen (etwa um vor Gesundheitsgefahren zu schützen), anstatt sie als etwas zu betrachten, was autonomen Individuen einfach zusteht.

Erwachsene wählen Erwachsene

Dabei ist gerade die Relativierung des Wahlrechts keine Kleinigkeit. Aktiv wählen zu gehen, ist eine zentrale Säule der Demokratie. Es erlaubt den Gesellschaftsmitgliedern, die eigenen Interessen und Ansichten unmittelbar in den demokratischen Repräsentationsprozess einfließen zu lassen. Damit das sinnvoll funktionieren kann, braucht es in der Praxis Bürger, die fähig sind, von ihren Repräsentanten Rechenschaft einzufordern, diese zur Verantwortung zu rufen und selbst bereit sind, öffentliche Verantwortung zu übernehmen. Demokratie setzt also den „mündigen Bürger“ im Sinne der Aufklärung voraus. Ihre Grundidee als Selbstherrschaft der Menschen wird entwertet, wenn man das Wahlrecht von jeglicher normativer Bindung an Konzepte wie Reife, Urteilskraft und Selbständigkeit löst.

In seiner hierzulande klassischen Definition definiert Kant die Mündigkeit durch ihr Gegenteil: „Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Anleitung eines anderen zu bedienen.“ [4] Gerade, weil wir uns in der Gesellschaft bewusst sind, dass Kinder und Jugendliche in diesem Sinne – in unterschiedlichen Graden und mit fließenden Grenzen – noch nicht mündig sind, nimmt man ihnen viele Entscheidungen ab. Deshalb werden sie von älteren Generationen versorgt, erzogen und unterrichtet. Der Ernst des Lebens wird noch früh genug auf sie zukommen. Kindheit und Jugend dienen dazu, sie darauf vorzubereiten.

„Die Kindheit ist ein Kind der Aufklärung.“

Die Kindheit ist ein Kind der Aufklärung. Sie ist aufs Engste mit der Emanzipation des rational handelnden Individuums verknüpft, die in dieser Zeit einen Höhepunkt erreichte. Im Mittelalter wurden Kinder noch als kleine Erwachsene betrachtet, die lediglich in ihrer eigenen Welt leben. Es war das Verdienst der Aufklärer, die nicht selten auch Pädagogen waren, die Kindheit als ein Entwicklungsstadium auf dem Weg zum mündigen Erwachsen zu begreifen. Letztlich wird diese Errungenschaft durch Kampagnen wie die „Wir wollen wählen“-Initiative zur Disposition gestellt.

Hausaufgaben machen statt wählen gehen

Es mag ja sein, dass die Akteure tatsächlich glauben, auf diese Weise den Interessen von Kindern und Jugendlichen mehr Geltung zu verschaffen. Letztlich konstruieren sie aber einen Interessengegensatz zwischen den Generationen, den es so in der Lebenswirklichkeit nicht gibt. Ganz so, als wären Senioren lediglich an Rentenerhöhungen interessiert und nicht auch sorgende Opas, Omas, Großonkel und Großtanten, und vor allem so, als würden Eltern bei ihren politischen Erwägungen sich nicht auch fragen, inwieweit Entscheidungen auch das Wohl ihrer Kinder betreffen.

Gerade durch die Überhöhung der moralischen Position von Kindern wird sowohl das Kindsein als auch das Erwachsensein entwertet. Kinder gelten als bessere Menschen, weil sie sich angeblich um die Zukunft bemühen, während den älteren Generationen wohl nur egoistische Besitzstandswahrung zugetraut wird. Umgekehrt werden Erwachsene infantilisiert, wenn das grundlegende Recht zur Wahrnehmung der politischen Mitbestimmung von der Annahme der Mündigkeit entkoppelt wird. Deshalb wäre ein Kinderwahlrecht keine Lösung für die gegenwärtige Krise unserer Demokratie. Die Kids der „Wir wollen wählen“-Kampagne sollten ihre Freizeit lieber dazu nutzen, ihren Hobbies nachzugehen, mit Gleichaltrigen rumzuhängen und ruhig auch mal Mist zu bauen – aber natürlich erst, nachdem sie vorher fleißig ihre Hausaufgaben gemacht haben.

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