05.05.2014

Klein, kleiner, gekennzeichnet

Kommentar von Thilo Spahl

Der BUND möchte Nanoprodukte in einem zentralen Register erfassen lassen und sie einer Kennzeichnungspflicht unterwerfen. Letztlich geht es der grünen NGO wohl vor allem darum, mit dem Schüren von Nanoangst ein neues Geschäftsfeld zu erschließen.

„Da der Staat nicht handelt, handeln wir!“ teilt uns der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) mit, um zu begründen, weshalb es der Initiative nanowatch bedürfe. „Mit eigenen Recherchen haben wir mit nanowatch.de eine eigene Nanoproduktdatenbank [1] erstellt, mit der Sie sich einen Überblick über die in Deutschland verfügbaren Nanoprodukte verschaffen können. Damit schaffen wir zumindest etwas Abhilfe und unterstreichen unsere Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht und einem staatlichen Nano-Produktregister.“

Wozu, glaubt der BUND, brauchen wir ein Nano-Produktregister, also eine zentrale Übersicht über alle Produkte, die sehr kleine Teilchen im Größenbereich von einigen Millionstel Millimeter enthalten? Es ist das bekannte Argument, das heute bei vielen technologischen Neuerungen auftaucht: Die Risiken seien unerforscht. Deshalb sollten, dem Vorsorgeprinzip folgend, Nanomaterialien in Alltagsprodukten nicht verwendet werden. Wenn es schon nicht zu verhindern sei, dann sollten wenigstens die Verbraucher die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden. Dafür brauche es eine Kennzeichnung nach dem Motto: Wo Nano drin ist, muss auch Nano drauf stehen.

Kann man es sich so einfach machen, wenn man als Verbraucherschutzorganisation ein neues Geschäftsfeld erschließen will? Ein Blick auf die Nutzung von Nanopartikeln in Körperpflegeprodukten zeigt, dass diese Herangehensweise nichts taugt. Tatsächlich ist bei Kosmetika die Kennzeichnungspflicht seit dem 11. Juli 2013 bereits Wirklichkeit. Es ist aber wahrscheinlich noch kaum jemandem aufgefallen. Denn das Bedürfnis, das Kleingedruckte hinten auf Sonnencremetuben zu entziffern, ist bei den meisten Mitmenschen sehr wenig ausgeprägt.

Wenn man sich doch einmal mit der Lesebrille über die Tube beugt, kann man zum Beispiel folgende Information entziffern „Titanium Dioxide (nano)“. Um herauszufinden, weshalb diesem Inhaltsstoff mehr Beachtung zu schenken sein soll, als dem davor stehenden „Butyl Methoxydibenzoylmethane“ oder dem nachfolgenden „Methylene Bis-Benzotriazolyl Tetramethylbutylphenol“, bietet sich die Lektüre des BUND-Informationsblatts „Nanomaterialien in Kosmetika. Wie Sie sie erkennen und welche Risiken davon ausgehen können“ an.

„Es wird nicht eigens erwähnt, dass es praktisch unmöglich ist, die winzigen Teilchen aus der Sonnencreme herauszufriemeln, um sie irgendwie inhalieren zu können.“

Der Text ist kurz und eigentlich relativ sachlich ohne alarmistischen Unterton. Moderne Sonnencremes mit Nanoteilchen sind offenbar in Hinblick auf die Gesundheit Alternativen mit chemischen UV-Filtern eher überlegen: „Titandioxid und Zinkoxid sind hingegen gut verträglich und lassen das empfindliche Hormonsystem in Ruhe. Eigentlich also eine super Sache – allerdings gibt es noch offene Fragen hinsichtlich der Risiken von Nano-Titandioxid und -Zinkoxid. Bei Versuchstieren haben sie nach Einatmen zu Entzündungen und Tumoren in der Lunge geführt. Auf die Haut aufgetragen, scheinen sie jedoch sicher zu sein. So haben Studien gezeigt, dass die winzigen Partikel nicht durch gesunde Haut dringen – im Gegensatz zu den chemischen UV-Filtern.“ Es wird nicht eigens erwähnt, dass es praktisch unmöglich ist, die winzigen Teilchen aus der Sonnencreme herauszupfriemeln, um sie irgendwie inhalieren zu können, aber das kann sich der Leser auch selbst denken.

Als „Tipp“ empfiehlt der BUND, zwischen 12 und 15 Uhr nicht in die Sonne zu gehen und Kinder von Kopf bis Fuß in lichtdichte Kleidung zu hüllen. Ansonsten möge man zu Naturkosmetik greifen. Diese sei frei von hormonell wirksamen chemischen Filtern und enthalte in der Regel mineralischen Sonnenschutz, also Titandioxid oder Zinkoxid. Nanu? Sollte man diese nicht dennoch irgendwie vorsorglich meiden? Ist das nicht das Ziel der nanowatch-Initiative? Fast hätten es die Autoren des Infoblattes vergessen. Doch dann fällt ihnen doch noch ein, was wohl prinzipiell das Beste sein müsse: eine Tube, auf der „bio“ steht, aber nicht „nano“ („Wer ganz sicher gehen will, greift zu Bioprodukten, bei denen die mineralischen Filter nicht als Nano gekennzeichnet sind.“)Deutlich mehr auszusetzen gibt es beim Silber, das in manchen Cremes oder Deos enthalten ist und antibakteriell wirkt. Wir erfahren: „Silber kann in größerer Form Zellen schädigen. Dies gilt verstärkt für Nano-Silber.“ Das ist richtig. Denn darauf beruht ja gerade die Wirkung: Silber tötet sehr effektiv Bakterienzellen. Man sollte aber auch erwähnen, dass Silber praktisch keinen Effekt auf menschliche Zellen hat und nur in sehr hohen Dosen giftig wirkt. Während die Nutzung in Kosmetika noch relativ neu ist, wurde Nanosilber in der Medizin schon vor 100 Jahren verwendet und erfreut sich noch heute, meist unter der Bezeichnung „kolloidales Silber“, in der Alternativmedizin großer Beliebtheit als Wundermittel gegen fast Alles. Das Internet ist voll davon, obwohl die Präparate in Deutschland nicht zugelassen und nicht legal verkäuflich sind. Ein Nutzen ist nicht belegt. Aber auch der Schaden scheint sich in Grenzen zu halten. Wer sehr viel von dem Zeug schluckt, kann an Argyrie erkranken, einer grau-bläulichen Verfärbung der Haut aufgrund von Silberablagerung. Daraus können wir schließen, dass man Silber lieber nicht über längere Zeit zu sich nehmen sollte, von nanosilberhaltigen Deos oder Cremes aber höchstwahrscheinlich keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Auch als antimikrobielles Mittel ist Nanosilber alles andere als neu. Es wird seit rund 120 Jahren hergestellt und unter anderem in Wasserfiltern oder zur Algenbekämpfung eingesetzt.

„Die Forderung zur Kennzeichnung von Nanoprodukten beruht auf der wenig schlüssigen Idee, die Teilchengröße irgendwelcher beliebigen Inhaltsstoffe habe etwas damit zu tun, ob das Produkt unerwünschte Eigenschaften hat.“

Der „Tipp“ des BUND lautet: „Antibakterielle Körperpflegeprodukte für den Hausgebrauch sind überflüssig, wenn nicht sogar schädlich.“ Dem kann man zustimmen, sollte aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Satz nicht speziell von Nanoprodukten die Rede ist. Hygienewahn hat nämlich nichts mit Nanoprodukten zu tun. Die allermeisten Bakterien abtötenden Mittel enthalten keine Nanopartikel, sondern Substanzen wie Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure, Benzalkoniumchlorid oder Triclosan. Letzteres ist auch Bestandteil von Desinfektionsmitteln, die in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendet werden. Die Nutzung in Haushaltsprodukten kann daher dazu führen, dass sich resistente Bakterien vermehren und dann im medizinischen Bereich zum Problem werden. Deshalb planen US-Behörden gerade, den Stoff für die Nutzung in Seifen u.ä. zu verbieten. Hier wurde eine konkrete Gefahr erkannt, und man reagiert mit konkreten Maßnahmen. Ganz anders als bei der Forderung zur Kennzeichnung von Nanoprodukten. Diese beruht auf der wenig schlüssigen Idee, die Teilchengröße irgendwelcher beliebigen Inhaltsstoffe habe etwas damit zu tun, ob das Produkt unerwünschte Eigenschaften hat, oder nicht. Wenn man dem Verbraucher ermöglichen will, antibakterielle Mittel zu vermeiden, sollte man dann nicht lieber eine Kennzeichnung für antibakterielle Substanzen fordern als eine Kennzeichnung für Nanostoffe? (Da meist mit der antibakteriellen Wirkung geworben wird, gibt es diese Kennzeichnung de facto allerdings schon).

Auch die dritte Kategorie von Nanobestandteilen, die der BUND in seiner kleinen Broschüre behandelt, ist offenbar nicht mit nanospezifischen Risiken verbunden. Es handelt sich um kleinste Fetttröpfchen (Liposome), die als Verpackung für Vitamine dienen und sich bereits in der obersten Hautschicht wieder auflösen.

Es stimmt, dass sich die Eigenschaften von Stoffen ändern, wenn sie in Gestalt von kleinsten Teilchen im Bereich zwischen einem und hundert Nanometern vorliegen. Dass man dafür einen neuen prägnanten Begriff gefunden hat und sie als Nanopartikel bezeichnet, heißt aber noch lange nicht, dass mit ihnen irgendwelche unabschätzbaren, kleinheitsbedingten Risiken verbunden sind, auf die irgendwer pauschal hingewiesen werden müsste. Die Kennzeichnung bei Kosmetika macht keinen Sinn und eine Ausweitung auf andere Anwendungsgebiete ebenso wenig.

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