01.03.2004

Kannibalismus ist keine Frage des Lifestyle

Kommentar von Josie Appleton

Josie Appleton hält das milde Urteil im Kasseler Kannibalenprozess für zweifelhafte Liberalität.

Armin Meiwes, der Kannibale, der am 10. März 2001 einen Menschen getötet, zerlegt und teilweise gegessen hat, ist vor dem Landgericht Kassel mit einer Verurteilung wegen Totschlags davongekommen. Bleibt es bei diesem Urteil, kann er bei guter Führung nach gerade einmal viereinhalb Jahren wieder draußen sein.

Meiwes ist sowohl vor Gericht als auch in der Öffentlichkeit mit Nachsicht behandelt worden. Seine Geschichte wurde als makabre Kuriosität geschildert, die Missbilligung der Tat schien sich in Grenzen zu halten. Er wurde als intelligent und höflich dargestellt, als „Mann mit Manieren“, wie sein Verteidiger es formulierte. Über seine persönliche Vergangenheit und seine Motive wurde ausführlich berichtet. Wie man hört, genoss er die Berühmtheit und wird nun im Gefängnis seine Memoiren schreiben. Laut Aussage seines Anwalts gibt es bereits etliche Anfragen zu den Film- und Buchrechten.

Nach Ansicht von Rechtsexperten haben wir es mit einem noch nie dagewesenen Fall zu tun, insbesondere, weil Meiwes’ Opfer bekanntlich gegessen werden wollte. Meiwes hat im Internet nach einem Mann „für eine reale Schlachtung“ gesucht und ein Dutzend Antworten erhalten, von denen nur einer, Bernd Jürgen Brandes, es wirklich ernst meinte. Die beiden hatten sich dann über das Vorgehen geeinigt. Professor Arthur Kreuzer vom Institut für Kriminologie der Universität Gießen kommentierte: „Hier wird Rechtsgeschichte geschrieben... Der Täter hat zwar aus eigenem Antrieb, aber auch mit Einverständnis des Opfers gehandelt.“ Er sprach in Hinblick auf die milde Strafe von einem „mutigen und richtigen Urteil“.

Die Verurteilung zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags war ein hingeschummelter Kompromiss. Die Staatsanwaltschaft, die inzwischen Revision eingelegt hat, plädierte auf Mord, da Meiwes zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse getötet hatte. Die Verteidigung argumentierte, es habe sich um illegale Sterbehilfe, also Tötung auf Verlagen, gehandelt, worauf höchstens fünf Jahre Haft stünden.

Juristen werden es unternehmen, den Fall in all seinen Aspekten in die bestehende Gesetzgebung einzuordnen. Doch der Prozess selbst und die öffentlichen Reaktionen können uns allen zu denken geben. Der gruselige Fall lehrt uns einiges über heutige Moral- und Rechtsauffassungen.

Wir haben es hier mit extremer Asozialität zu tun. Meiwes war ein Einzelgänger, der außer zu seiner (verstorbenen) dominanten Mutter kaum Kontakte hatte. Er behauptet, sein Wunsch, jemanden zu essen, gründe in dem Wunsch nach einem jüngeren Bruder, den er nie hatte und den er „zu einem Teil seiner selbst“ machen wollte. Die Tat sei „wie das Empfangen der Kommunion“ gewesen. Nach Auffassung des Gerichts wollte er „Sicherheit und Geborgenheit durch Aufnahme eines anderen Mannes“ bekommen. Brandes seinerseits wollte gegessen werden. Was eine emotionale Bindung zwischen zwei Menschen sein sollte, wurde offensichtlich zu einer grausamen einseitigen Mahlzeit.

Unsere Gesellschaft begrüßt allerlei kleinliche Verbote. Wenn es aber um Leben und Tod geht, ist man sich plötzlich nicht mehr sicher, was Recht und Unrecht sein soll.

Dass man sie mit so verständlichen Motiven wie dem Wunsch nach Sicherheit und Geborgenheit erklären kann, bedeutet jedoch nicht, dass die Tat nicht verurteilt und verdammt werden kann. Wenn überhaupt, dann wäre es für das Gesetz vielleicht wichtig gewesen, sie umso stärker zu verurteilen. Tatsache ist, dass Meiwes seine Tat sorgfältig geplant und ausgeführt hat. Er sagt, er wusste, was er tat und dass dies falsch sei, und er bereue es heute. Dennoch: Das Messer lag in seiner Hand, und seine eigenen Gelüste trieben ihn an. Die Rolle von Brandes wurde überbewertet. Zuzustimmen, von jemandem aufgegessen zu werden, ist eine so erbärmliche Entscheidung, dass sie letztlich bedeutungslos ist.

Meiwes nicht wegen Mordes zu verurteilen, ist ein moralisch zweifelhaftes Urteil. Der Richter Volker Mütze kam zu dem Schluss, dass keine niedrigen Beweggründe vorgelegen hätten: „Es gab eine Vereinbarung zwischen ihnen. Dies war die Tötung einer Person, aber kein Mord.“ Er betonte die Motive des Opfers: „Das Opfer bot seinen Körper an, weil es den Kick seines Lebens bekommen wollte.“ Meiwes sei nicht mit „ungehemmter triebhafter Eigensucht“ vorgegangen, sondern Täter und Opfer hätten sich gegenseitig als Werkzeug benutzt: „Für beide war der andere das Instrument zur Erfüllung der eigenen Wünsche.“ Die Verteidigung sprach gar von einem „altruistischen Motiv“. Auch die Anklage wegen Störung der Totenruhe wies Mütze zurück, da Meiwes, „der ja einen liebenswerten Menschen in sich aufnehmen wollte“, dies nicht als verächtlich empfunden habe.

Eine moralische Ambivalenz fand sich teilweise auch in der Berichterstattung über den Fall. Das Einverständnis des Opfers und die ruhige Schilderung der Tat durch Meiwes sorgten für eine makabre Faszination. „Schließlich ist der Selbstmord als Ausdruck der Selbstbestimmung schon lange erlaubt. Und ein Großteil der Bevölkerung würde sogar die Sterbehilfe bei Schwerkranken legalisieren. Es scheint, dass die Kriminalisierung relativ willkürlich erfolgt. Doch wenn es keine zwingenden Gründe gibt, dann sind es vermutlich auch keine guten Gründe. Eigentlich müsste Armin Meiwes freigesprochen werden“, schrieb Christian Rath in der taz (31.1.04).

Ein Urteil wegen Mordes scheint nicht in eine Zeit zu passen, in der es wachsende Zustimmung zur Sterbehilfe und in einigen Ländern eine Legalisierung derselben gibt. Die Vorstellung, die Ermordung einer Person könne in deren bestem Interesse sein, ebnet den Weg zu der Überzeugung, Kannibalismus sei kein Mord, wenn das Opfer den Tod gewünscht hat und dieser somit als Übereinkommen gleichberechtigter Partner erscheint. Dass dabei einer in der Tiefkühltruhe des anderen endete, scheint diese Sichtweise nicht zu untergraben.

Die Ironie besteht darin, dass unsere Gesellschaft allerlei kleinliche Verbote begrüßt. Überall ist geregelt, was erlaubt und verboten ist. Das Rauchen an öffentlichen Orten, das Abstellen der Tasche auf einem Sitz in der New Yorker U-Bahn, die Fuchsjagd, Hecken zu hoch wachsen zu lassen – all das ist verboten. Wenn es aber um Leben und Tod geht, ist man sich plötzlich nicht mehr sicher, was Recht und Unrecht sein soll.

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