17.02.2014
Honig-Urteil: Außer Spesen nichts gewesen
Von Eberhard Höfer und Klaus-Dieter Jany
Durch das „Honig-Urteil“ des EuGH drohten grüne Ressentiments gegen Gentechnik die Imkerei zu lähmen. Jetzt wurde das unsinnige Urteil vom Europaparlament neutralisiert – dankenswerterweise, meinen die Chemiker Eberhard Höfer und Klaus-Dieter Jany
Durch das „Honig-Urteil“ des EuGH drohten grüne Ressentiments gegen Gentechnik die Imkerei zu lähmen. Jetzt wurde das unsinnige Urteil vom Europaparlament neutralisiert – dankenswerterweise, meinen die Chemiker Eberhard Höfer und Klaus-Dieter Jany.
Wahrscheinlich haben am 15. Januar einige Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) tief durchgeatmet. An diesem Tag hat das Europaparlament ohne großes Aufsehen einen seltsamen Spruch der Kammer neutralisiert und das heftig umstrittene „Honig-Urteil“ vom 6. September 2011 zu Makulatur gemacht.
Rückblende: Karl-Heinz Bablok, ein Hobbyimker aus Augsburg, stellt im Jahr 2005 seine Bienen in unmittelbarer Nähe eines Feldes der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft auf. Dort werden Versuche mit gentechnisch verändertem Mais der Sorte MON 810 durchgeführt. Die Bienen nutzen erwartungsgemäß das Trachtangebot, und nach der Ernte findet sich im Honig Blütenstaub von MON 810. Das veranlasst Bablok, sich an die Behörden zu wenden und sich sagen zu lassen, dass er diesen Honig nicht verkaufen dürfe. Nun lässt er sein Produkt mit großem Tamtam medienwirksam verbrennen und fordert Schadenersatz vom Land. Findige Anwälte tragen die Sache durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser entscheidet, Pollen werde vom Imker „beim Schleudern der Waben in den Honig eingerührt“. Blütenstaub sei daher eine „Zutat“ zum Honig. Das Urteil hat gravierende Folgen.
Karl-Heinz Bablok hatte den weiten Weg zum EuGH nach Luxemburg natürlich nicht allein und nicht im eigenen Interesse beschritten. Er fungierte als Galionsfigur für eine Gruppe entschlossener Gentechnikgegner aus deutschen Naturschutz- und Imkerverbänden. Nach dem Urteilsspruch war auf dem Honigmarkt nichts mehr wie zuvor.
Die Definition des Lebensmittels „Honig“ findet man in der Honig-Verordnung, die u.a. feststellt: „Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten….sowie organischen Säuren, Enzymen und beim Nektarsammeln aufgenommenen festen Partikeln.“ Welcher Art die festen Partikel sind, wird nicht explizit genannt. Für alle am Honiggeschäft Beteiligten ist aber selbstverständlich, dass es sich bei den „festen Partikeln“ vor allem um Pollen handelt.
Der fällt von den Staubgefäßen direkt in den Nektar, fliegt mit dem Wind ein oder wird im Haarkleid der Bienen in den Stock transportiert und gelangt so zwangsläufig in ihren Wintervorrat. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass auch bei der Honigernte, der Schleuderung, minimale Mengen hinzukommen. Daraus abzuleiten, dass der Imker den Pollen absichtlich hinzufüge, wie dies der Generalanwalt tat, scheint aber sehr gewagt. Wissenschaftler und Bienenhalter widersprachen denn auch vehement. Das Gericht folgte jedoch dem Argument des Generalanwalts und sah im Pollen die Beigabe einer Zutat.
Daraus erwuchs wie bei anderen Lebensmitteln auch bei Honig die Pflicht zur Kennzeichnung, also der Auflistung aller Einzelbestandteile. Und falls sich innerhalb des verschwindend geringen Anteils von maximal 0,05% Blütenstaub Spuren von Pollen aus einem nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Produkt finden sollten, galt der Honig als nicht mehr verkehrsfähig und musste entsorgt werden.
Unbestritten verpflichtet die Gentechnik-Gesetzgebung die Behörden zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Keine Mikrobe und keine Pflanze darf deshalb ohne umfangreiche Zulassungsprüfungen aus einem Labor in die Umwelt ausgebracht werden. Dementsprechend hatte auch der Mais MON 810 als Pflanze zum Anbau und zur Verwendung als Nahrungs- und Futtermittel seine Zulassung. Niemand war aber bis 2011 davon ausgegangen, dass der Pollen seiner Blüten als eigenständige Diät oder als Zusatzstoff genutzt werden könnte. Daher war in der behördlichen Zulassung von MON 810Pollen auch nicht ausdrücklich erwähnt.
Das Urteil das EuGH löste in grünen Kreisen Begeisterung aus. Theoretisch konnte nun jeder Imker den Anbau von gv-Mais und vielleicht auch die gesamte Gentechnik auf dem Acker stoppen. Er brauchte lediglich nachzuweisen, dass sich in seinem Honig Spuren von MON 810 – oder einer anderen gentechnisch veränderten Pflanze – fanden.
Das Problem liegt dann allerdings im Detail. Denn der Richterspruch verpflichtete fortan automatisch jeden Imker, alle Honigchargen, sofern er sie verkaufen oder auch nur verschenken wollte, auf Inhaltsstoffe analysieren zu lassen, damit er auf dem Etikett die korrekte Zusammensetzung (vor allem die „Zutat“ Pollen) einschließlich eventueller Spuren von Gentechnik angeben konnte. Das galt für alle Honige, nicht nur für solche mit GVO. Die erforderlichen Analysen sind teuer.
„Die Kosten für die Untersuchungen hätten die Erlöse aus dem Honigverkauf mit Sicherheit übertroffen. Kleinimker wären zur Aufgabe gezwungen gewesen.“
Das ganze Ausmaß dessen, was für die Imkerschaft in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern damit auf dem Spiel stand, haben die Betroffenen bisher nicht realisiert. Die Kosten für die Untersuchungen hätten die Erlöse aus dem Honigverkauf mit Sicherheit übertroffen. Kleinimker wären zur Aufgabe gezwungen gewesen, und auch mittlere Imkereibetriebe hätten das Handtuch werfen müssen – mit verheerenden Folgen für die sozialen Strukturen der Bienenwirtschaft und für die Beziehungen zwischen Imkern und Landwirten. Mit der drastisch sinkenden Zahl der Bienenvölker wäre die Bestäubung von blühenden Pflanzen in Landwirtschaft und Umwelt möglicherweise unter eine kritische Marke gefallen.
Einzelne Handelsunternehmen akzeptierten schon kurz nach dem Urteil einheimischen Honig nur noch mit Zertifikat. Kanadischer Rapshonig – in Kanada steht genveränderter Raps auf einem Großteil der Anbauflächen – verschwand ganz aus den Regalen. Ein Engpass in der Versorgung mit Honig war allerdings nicht zu befürchten. In der Dritten Welt warten immer genügend Lieferanten auf Abnehmer.
Joel Schiro, der Präsident der französischen Berufsimker, die keineswegs uneingeschränkte Freunde der grünen Gentechnik sind, konstatierte denn auch anlässlich eines internationalen Workshops des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Dezember 2011 in Berlin:
Schiro kommt damit zum eigentlichen Kern der Auseinandersetzung: Erklärtes Ziel der Initiatoren ist es, mit allen Mitteln die Gentechnik aus Deutschland zu vertreiben; der Verbraucherschutz ist nur vorgeschoben. Die Bienenhalter wurden gnadenlos instrumentalisiert.
„Erklärtes Ziel ist es, die Gentechnik aus Deutschland zu vertreiben; der Verbraucherschutz ist nur vorgeschoben. Die Bienenhalter wurden gnadenlos instrumentalisiert.“
Der Workshop diskutierte die Folgen und stellte nüchtern fest: Die technischen Voraussetzungen für die erforderlichen Untersuchungen sind noch gar nicht gegeben. Das Urteil werde die Bienenhaltung schwer beeinträchtigen, die Landwirtschaft vor große Probleme stellen, den internationalen Handel blockieren und die honigverarbeitende Industrie behindern. Die Honig-Exportländer wiederum drohten mit Beschwerden bei der Welthandelsorganisation.
Die EU-Kommission stand in der Pflicht, den Richterspruch umzusetzen – oder einen Ausweg aus der Situation zu suchen. Er fand sich in einer Änderung der Honigrichtlinie, mit der das „einheitliche Lebensmittel Honig“ neu definiert wurde. Die Kommission schlug als Ergänzung vor: „Pollen ist ein natürlicher Bestandteil von Honig und ist nicht als Zutat ... zu betrachten.“
Das Europäische Parlament hat die Formulierung mit großer Mehrheit bestätigt und damit für die Honigwirtschaft Rechtssicherheit geschaffen. Honig ist nun (wieder) ein einheitliches Lebensmittel, für das selbstverständlich auch das Gentechnik-Gesetz gilt: Verunreinigungen durch GVO mit mehr als 0,9 % Anteil müssen gekennzeichnet werden, und gemäß dem Willen des EuGH führen Verunreinigungen durch nicht zugelassene gen-veränderte Bestandteile zum Verlust der Verkehrsfähigkeit.
Aber die Hoffnung der Imkerverbände ist zerstoben, mit Unterstützung des EuGH einen weiteren Etappensieg bei der Vertreibung der Gentechnik aus Europa einzufahren. Das Europäische Parlament und die Kommission sind ihrer Verantwortung für die historisch gewachsene Bienenhaltung in Europa und die Erhaltung der bestäubenden Insekten für die Landwirtschaft nachgekommen, und sie haben sich zu ihrer Vorsorgepflicht für die Imker bekannt.
„Führende Imker-Funktionäre nehmen existenzgefährdende Nachteile für ihre Vereinsmitglieder billigend in Kauf. Diese Radikalisierung ist eine neue Qualität der politischen Auseinandersetzung.“
Der Fall Bablok belegt: führende Imker-Funktionäre sind jederzeit bereit, für einen propagandistischen Coup Argumente ins Feld zu führen, die jeder Fachkenntnis widersprechen. Sie nehmen dabei existenzgefährdende Nachteile für ihre Vereinsmitglieder billigend in Kauf. Diese Radikalisierung ist eine neue Qualität der politischen Auseinandersetzung, und sie besteht offenbar fort. Auch heute noch (Februar 2014) findet man auf der Internetseite der Ökovereinigung Mellifera e.V. die für einen Imker schlicht absurde Darstellung, dass sich beim Schleudern „Honig- und Pollenzellen gleichzeitig entleeren.“
Die Imkerverbände geben sich in ihrer abschließenden Mitteilung vom 16. Januar gedämpft kämpferisch. Sie raten ihren Mitgliedern, ihren Honig nunmehr generell als „Ohne Gentechnik“ zu deklarieren. Honigliebhaber sollten sich davon nicht beeindrucken lassen; sie sollten lieber darauf achten, um wie viel teurer diese zwei Worte auf dem Etikett eine ohnehin gv-freie göttliche Speise machen. Für die vielen ungenannten Imker, die mit ihren Spenden das ganze Spektakel finanzierten, gilt: „Außer Spesen nichts gewesen.“