25.04.2015

Heuchler, Netzwerker, Stichwortgeber

Analyse von Reinhard Olt

Die ungarische Orbán-Regierung steht im Kreuzfeuer medialer und politischer Kritik aus Ländern wie Deutschland oder Österreich. Diese Kritik überzieht teilweise stark und fällt auf ihre Urheber zurück. Ungarn ist weiter entwickelt, als oftmals behauptet wird.

Am 6. Juni 2014 ist im ungarischen Parlament die dritte von Ministerpräsidenten Viktor Orbán geführte Regierung vereidigt worden. Sieht man vom bisherigen Außenminister János Martonyi ab, der in diesem Amt sowohl der Regierung Orbán I (1998–2002), als auch der Regierung Orbán II (2010–2014) angehörte und aus Altersgründen auf eine weitere Amtsperiode verzichtete, so zeichnet sich das Kabinett durch personelle Kontinuität aus – den Kern bilden viele langjährige Weggefährten Orbáns aus seinem nationalkonservativen Bürgerbund Fidesz und dessen christdemokratischem Bündnispartner KDNP.

In seiner persönlich gehaltenen Regierungserklärung unterstrich der alte und neue ungarische Ministerpräsident dieses Moment der Kontinuität als Konvergenz zwischen personellen Entscheidungen und politischen Inhalten. Die Wähler hätten wie 2010 (52,7 Prozent Stimmenanteil) so auch 2014 (44,87 Prozent, Anmerkung der Redaktion) „derselben politischen Kraft eine äußerst starke Ermächtigung gegeben“. In diesem Sinne werde die Regierung auch in Zukunft so einheitlich und entschlossen Richtung halten wie bisher und im Sinne einer Volkspartei agieren.

Es darf daher füglich als Gewissheit gelten, dass in der ungarischen Politik kein Stilwechsel stattfinden wird. Damit bedarf es auch keiner großen prognostischen Gabe, vorherzusehen, dass die politische und mediale Konfrontation, welche die vergangenen vier Jahre kennzeichnete, auch die kommenden erhalten bleiben wird. Werfen wir daher einen Blick auf die Reibepunkte, die das Verhältnis zwischen Orbáns Ungarn und der Europäischen Union (EU) sowie der weit überwiegenden Zahl in- und ausländischer Medien bestimmt haben und in den Grundzügen weiter bestimmen werden. Denn es steht außer Frage, dass das „Orbán-Bashing“ auf politischer wie medialer Ebene weitergehen wird. Es sollen daher die Mechanismen des politischen und medialen Furors gegen Ungarn (bzw. Ungarns Regierung) im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen stehen.

Trommelfeuer gegen Ungarn

Die Politik und der Großteil der „liberalen“ Medien in Westeuropa legen hinsichtlich Ungarn eine überaus harsche Gangart an den Tag. Die steht ganz im Gegensatz zur Zurückhaltung, mit der sie autoritären Regimes wie in Weißrussland oder China begegnen. Dies war schon zu registrieren, bevor die Magyaren im Frühjahr 2010 die zuvor acht Jahre währende Herrschaft von Sozialisten (MSzP) und Liberalen (SzDSz) demontierten und „Gottseibeiuns“ Viktor Orbán und sein christlich-nationalkonservatives Parteienbündnis Fidesz-KDNP mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit ausstatteten. Die Wähler wollten, dass Orbán mittels dieser „Revolution an der Wahlurne“ das an den Rand des Abgrunds gebrachte Land wieder in Ordnung bringt. Sie wollten auch die Wende von 1989/90 – bei der der junge Orbán bereits als einer der führenden Protagonisten beteiligt war – vollenden.

„Die ungarische Regierung ist zum Prügelknaben westlicher Publizisten geworden”

In Europa, besonders in Österreich und Deutschland, hält das publizistische Trommelfeuer auf Orbán und seine Mitte-Rechts-Regierung eine ganze Armada aus politisch korrekten „Lohnschreibern“ (Bertolt Brecht) in Zeitungen, Magazinen, Blogs und Internetforen sowie Moderatoren von Rundfunk und Fernsehen am Leben. Dabei tun sich ARD, ZDF und ORF besonders hervor, und bei den Blättern sind nur wenige Korrespondenten und Redakteure davor gefeit, in den von „Ungarn-Experten“ wie Paul Lendvai und György Konrád dirigierten Mainstream-Chor einzustimmen. Das begann mit der Verabschiedung der neuen ungarischen Mediengesetzgebung, setzte sich fort bei der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen Verfassung und hielt sich bis zum neuen Wahlgesetz, nach dem am 6. April 2014 das auf 199 Abgeordnete verkleinerte Parlament gewählt wurde. Sie sehen – wie viele Politiker und die EU-Kommissionsmitglieder – die Meinungsfreiheit und Demokratie in Ungarn bedroht. Und sie lassen sich nicht einmal dadurch beirren, dass das von Kritikern als Orbán-hörig bezeichnete ungarische Verfassungsgericht bestimmte Verfassungs-Passagen für nichtig erklärt hat. Es hat damit den Beweis geliefert, dass die Höchstgerichtsbarkeit so arbeitet, wie man es erwartet. Dennoch ist die ungarische Regierung zum Prügelknaben westlicher Publizisten geworden, die in Orbán einen quasi-faschistischen Tyrannen sehen, der mit der Bibel unter dem Arm herumläuft.

Und die Politik tut es ihnen gleich. Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn nannte Ungarn einen „Schandfleck“. Ähnlich andere Sozialdemokraten respektive Sozialisten: Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, bezichtigte Orbán der „Säuberungspolitik“. Österreichische Sozialdemokraten und Grüne brachten – ebenso wie die christdemokratische luxemburgische Justizkommissarin Viviane Reding, eine ehemalige Journalistin (sic!) – gegen Ungarn mehrmals ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und Stimmrechtsentzug ins Spiel. Unter Beifall des flämischen Liberalen Guy Verhofstadt rief der Charlemagne-Grüne Daniel Cohn-Bendit in Straßburg Orbán zu, er sei „auf dem Weg, ein europäischer Chavez zu werden, ein Nationalpopulist, der das Wesen und die Struktur der Demokratie nicht versteht“.

Unübersehbar stört es die hauptsächlich links der Mitte (aber nicht mehr nur dort allein) angesiedelten politisch korrekten Moral- und Tugendwächter, dass Orbán, unbeeindruckt von Kritik, das Land von Grund auf reformiert und umbaut. Dabei stört sie vor allem, dass er das Land von den im gewendeten Gewande des (Neo-)Liberalismus daherkommenden Postkommunisten befreien will. Was ihn aber im politisch korrekten Europa verdächtig macht, wo man ihn – im günstigsten Fall – des „Cäsarismus“, „Bonapartismus“ oder „Horthyismus“ zeiht. Oder kurzum einen „Faschisten“ nennt.

Beispiele gefällig? Abgeordnete der rechtsextremen Partei Jobbik [Bedeutung des Akronyms: Bewegung für ein anderes (auch: rechtes) Ungarn] enthüllten in der reformierten (calvinistischen) Budapester „Kirche der Heimkehr“ eine Büste Miklós Horthys, des „Reichsverwesers“ zwischen 1920 und 1944. In der Berichterstattung darüber ging weitgehend unter, dass sich nicht nur Vertreter der Oppositionsparteien, sondern auch der Regierungspartei Fidesz – für westliche Medien Hort eines angeblich „wieder erstarkenden ungarischen Nationalismus“ der Zwischenkriegszeit, gar des unseligen „Pfeilkreuzlertums“ – unmissverständlich von diesem Akt distanzierten. Antal Rogán, Fidesz-Fraktionsvorsitzender und Bürgermeister des Budapester Stadtbezirks, in dem sich die Kirche befindet, nannte die Jobbik-Aktion eine Provokation, welche die Beurteilung Ungarns negativ beeinflusse, was sich sogleich medial bestätigen sollte. Sein Argument, Fidesz habe sich deshalb der von den linken bzw. liberalen Parteien organisierten Gegendemonstration nicht angeschlossen, weil deren Abgeordnete zuvor ohne Skrupel mit Jobbik zusammen einen gemeinsamen Antrag im Parlament eingereicht hatten, ist in der Berichterstattung geflissentlich unterschlagen worden. Rühmliche Ausnahme: Stephan Löwenstein in der FAZ.

Mediale Einseitigkeit respektive Unausgewogenheit in puncto Ungarn hat Methode. Und sie ist denkbar einfach. Wenige Stichwortgeber liefern die Ingredienzien, welche im denk- und recherchefaulen politisch korrekten Mainstream-Journalismus zum Einheitsgericht Ungarn- bzw. Orbán-Herabwürdigung verkocht wird. So sprachen im Herbst 2013 in Wien die Schriftsteller György Dalos und Rudolf Ungváry – beide ehemalige Dissidenten – sowie Kathrin Lauer, Budapester dpa-Korrespondentin, über die politische Lage in Ungarn. Während Dalos – nicht zu Unrecht – „die Hasskultur“ in seiner Heimat beklagte und Frau Lauer einen „zunehmend aggressiven Tonfall von Seiten der Regierung“ konstatierte, redete Ungváry dem „Export des Faschistoiden in die EU“ das Wort. Derlei greifen Medien begierig auf und intonieren, wie beispielsweise die Online-Ausgabe des Wiener Standard unter dem Titel „Ungarn baut um“, das Lied vom „Land, das unter Orbán auf dem Weg in eine am autoritären Horthy-Regime anknüpfende Diktatur“ sei.

„Die Regierung Orbán schreitet in Wort und Tat gegen antisemitische Umtriebe ein“

Wenn es um Dalos’ Begriff der Hasskultur geht, so sollte man wissen (oder wenigsten medial zu wissen geliefert bekommen), dass dies keine jüngere, sondern eine in den 1990er Nachwende-Jahren wieder aufgegriffene, aus der Zwischenkriegszeit tradierte Erscheinung ist, angereichert aus polittraumatischen Erfahrungen der Ungarn während der kommunistischen Alleinherrschaft von 1947 bis 1989. Während die Rechte linke Gegner als „Erbe der Kommunisten“ oder „Diener fremder Herren“ tituliert, rückt die Linke den nationalkonservativen Fidesz stets in die rechtsextreme Ecke und setzt die Regierungspartei mit Jobbik in eins. In Erörterungen ausländischer Medien und Politiker kommen die Diffamierungen durch Linke indes weit weniger zur Sprache als jene von rechter Mitte oder von ganz rechts außen.

Das wirkt sich samt und sonders auf das Erzeugen klischierter Verdikte der Art aus, Ungarn sei ein Hort des Antisemitismus, und die Regierungsparteien Fidesz und christdemokratische KDNP schauten dem Treiben nicht nur zu, sondern unternahmen in der Absicht, einen politischen Terrainverlust an Jobbik zu verhindern, nichts dagegen. Dass die Regierung Orbán – sie engagierte sich, weit mehr als ihre sozialistischen Vorgängerregierungen, die sie lediglich politisch instrumentalisierten, besonders in der Zigeuner-Problematik durch praktische Hilfen – seit ihrem Amtsantritt 2010 nicht nur durch Erklärungen, sondern in Wort und Tat, d.h. vor allem in gesetzlichen Regelungen gegen antisemitische und minderheitenfeindliche Umtriebe einschreitet, bleibt ausländischen Medien-„Konsumenten“ weithin verborgen.

Kritiker sollten sich an die eigene Nase packen

Es fällt auf, dass viel Kritik aus dem Nachbarland Österreich kommt, mit dem sich Ungarn – wie es allzu gerne heißt – in einem „Verschwägerungsverhältnis“ befindet. Dabei ist zu konzedieren, dass eine gehörige Portion Heuchelei im Spiel ist, wie sich an vielen Beispielen mühelos zeigen lässt.

Da wäre die Verfassungsgerichtsbarkeit, bei der Ungarns Regierung (nicht nur, aber vornehmlich vom „Schwager“) in Österreich unterstellt worden ist, dieselbe einzuschränken, zu umgehen, ja sogar „abzuschaffen“. Da dem österreichischen Verfassungsrecht die Populär-Klage fremd ist, sollten sich österreichische Publizisten nicht anklagend darüber echauffieren, dass Ungarn – übrigens bei Zustimmung des ungarischen Verfassungsgerichtshofspräsidenten aufgrund kaum mehr zu bewältigender Fallzahlen – die zuvor bestehende rechtliche Möglichkeit unterband, jedem Bürger, unabhängig davon, ob sie ihn träfen oder nicht, Anträge auf Überprüfung von Gesetzen zu stellen. Tatsächlich kritikwürdig ist indes das neue ungarische Verfassungsrecht dort, wo die Prüfung von Gesetzen auf Verfassungswidrigkeit inhaltlich, also materiell, beschränkt worden ist. Selbstverständlich gilt dies auch für die Strafbarkeit von Meinungsdelikten; was allerdings auch auf die österreichische und deutsche Strafverfolgung in Fällen von Meinungsdelikten im Sinne der „NS-Wiederbetätigung“ zutrifft, wofür die „Causa David Irving“ als ein Beispiel (von nicht wenigen) stehen mag.

Das ändert aber nichts daran, dass die medial befeuerte Wortmeldung des früheren österreichischen EU-Parlamentariers Hannes Swoboda (SPÖ), der der Regierung Orbán – zu Recht – vorwarf, Befugnisse des Verfassungsgerichts dadurch auszuhebeln, dass sie mit ihrer Zweidrittelmehrheit für rechtswidrig erkannte Gesetze durch Aufnahme in die Verfassung vor neuerlichem Zugriff schützt, heuchlerisch ist. Heuchlerisch deshalb, weil zu Zeiten großer Koalitionen mit Zweidrittelmehrheit in Österreich (die natürlich längst nicht mehr gegeben ist) – auch mehrfach Gesetze in den Rang von Verfassungsgesetzen gehoben wurden, um sie der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen.

Sodann sei auf den ebenso heuchlerischen Aufschrei wider den rahmengesetzlichen Umgang mit Obdachlosen in Ungarn hingewiesen. Dort ist es Gebietskörperschaften verfassungsrechtlich gestattet, das Nächtigen im Freien respektive den „Aufenthalt zum Zwecke der Lebensführung“ an bestimmten Plätzen bei Strafbewehrung zu untersagen. Von Susanne Scholl, der früheren Moskau-Korrespondentin des ORF, ist der (angeblich) „menschenverachtende Umgang mit den Ärmsten“ als „Missachtung von EU-Normen“ gebrandmarkt worden. Es bedurfte (wiederum) der FAZ und des zurechtrückenden Hinweises ihres Österreich- und Ungarn-Korrespondenten Stephan Löwenstein auf vergleichbare Gebietskörperschaftsverordnungen mehrerer deutscher Bundesländer sowie der Neuen Zürcher Zeitung (Korrespondentin Meret Baumann), um nicht nur darauf aufmerksam zu machen, dass in Österreich seit 28 Jahren schon eine gesetzliche Regelung in Kraft ist, wonach das Campieren im Freien verboten werden kann, sondern auch darauf, dass die österreichische Regelung der ungarischen weitgehend ähnelt.

Schließlich und endlich hat man weithin in außerungarischen Medien schamhaft einen gravierenden Sündenfall wider das sonst wie eine Monstranz hochgehaltene „journalistische Ethos“ verschwiegen. So galt 2013 die Kommunal-Nachwahl in der südungarischen Gemeinde Baja als eine Art Probelauf des unter Mühen gezimmerten linken Oppositionsbündnisses aus Sozialisten und der (von Kurzzeitregierungschef Gordon Bajnai geführten) Bewegung „Együtt 2014“ („Zusammen 2014“), die aus vier Kleinparteien besteht, für die Parlamentswahl 2014. Wegen Manipulationsvorwürfen hatte die Wahl in Baja, bei der Fidesz knapp gesiegt hatte, teilwiederholt werden müssen. Unmittelbar nach dem wiederholten Urnengang hatte die Orbán-kritische Wochenzeitung hvg auf ihrer Internetseite ein Video veröffentlicht, das angebliche „Beweise für wiederholten Wahlbetrug“ zeigte: Ein Mann verteilte an einige Zigeuner – viele Bürger in Baja gehören dieser stärksten Minderheit des Landes an, deren Gemeinschaft sich seit Gründung „Verband der Zigeuner Ungarns“ (nicht der „Sinti und Roma“) nennt – jeweils 200.000 Forint (umgerechnet 670 Euro) und sagte ihnen für den Fall, dass sie und ihre wahlberechtigten Familienmitglieder für Fidesz stimmen würden, weitere Geldgeschenke und Brennholz zu. Sogleich prangerten Sozialisten-Chef Attila Mesterházy und andere Oppositionspolitiker den vermeintlichen Betrug des Fidesz an und stellten ihn als Beispiel für „geplante Manipulationen bei der Parlamentswahl 2014“ dar. So weit so schlecht: Bis hierher waren die Vorgänge nichtungarischen Medien das Berichten und Kommentieren wert. Dass dann polizeiliche Ermittlungen zu dem Ergebnis kamen, dass das Video schlicht gefälscht war, die festgesetzten „Akteure“ angaben, im Auftrag des (alsbald zurückgetretenen) Kommunikationschefs der Sozialisten gehandelt zu haben und der Online-Chef von hvg seinen Platz räumen musste, verschwiegen sie – mit Ausnahme (wiederum) der FAZ.

Unsäglich ist die schon als stereotyp zu bezeichnende Kritik am Ergebnis der Parlamentswahl vom 6. April 2014, die durch keinerlei Erklärung des neuen ungarischen Wahlrechts oder durch dessen Vergleich mit – beispielsweise – dem englischen Wahlsystem relativiert wird. Hier wird immer wieder der angeblich „undemokratische“ Charakter des in Ungarn geltenden Wahlrechts moniert, obwohl die Wahlsysteme in anderen als „demokratisch“ bezeichneten Ländern um keinen Deut besser sind. Hierbei sind diesbezügliche Darlegungen des Brüsseler ARD-Korrespondenten Krause deshalb besonders anzuführen, da er sie mehrmals – und zwar vor und in der Nacht der Europawahl – wiederholte. Krause hätte, wie andere „Berichterstatter“ in Rundfunk, Fernsehen und Gazetten, zwischen 6. April und 25. Mai doch wohl hinreichend Zeit gehabt, sich mit dem ungarischen Wahlsystem vertraut zu machen.

„Das ungarische Wahlrecht ist nicht undemokratischer als das deutsche Wahlrecht“

Stattdessen erwecken er und andere mittels Kritik daran, dass aus 45 Prozent der Wählerstimmen eine Zweidrittelmehrheit der Mandate im ungarischen Parlament folgte, den Eindruck, dass das ungarische Wahlrecht nicht demokratisch sei. Dem entgegen ist schlicht und wahrheitsgemäß festzuhalten: Das ungarische Wahlrecht ist eine Kombination aus landesweiter Verhältniswahl über (Partei-)Listen (93 Sitze) und Direktwahl von Wahlkreiskandidaten mit relativer Mehrheit (106 Sitze). Das regierende bürgerliche Parteienbündnis aus Fidesz-MPSZ und KDNP hat 37 Listen- und 96 Direktmandate erzielt, womit es 133 (von 199) Parlamentssitze einnehmen und also über die Zweidrittelmehrheit verfügen kann.

Im Vergleich mit dem britischen Wahlsystem, welches ausschließlich Direktmandate nach dem Mehrheitswahlrecht kennt, ist daher anzumerken, dass dieses System publizistisch nicht infrage gestellt und als „undemokratisch“ diffamiert wird. Das in einem Land geltende Wahlrecht explizit oder implizit als „undemokratisch“ zu bezeichnen, ist ein schwerwiegender Vorwurf, der einer fundierten Begründung bedürfte. In Wirklichkeit ist das ungarische Wahlrecht nicht undemokratischer als das deutsche, das englische oder das in den Vereinigten Staaten geltende. Insofern sind Vorwürfe, wie sie Krause in der ARD und andere anderswo erhoben, als verbreitete polemisierende Zahlenakrobatik und als offensichtlich politische Waffe entschieden zurückzuweisen. Denn nur Böswillige können akzeptieren, dass hinsichtlich Ungarns beanstandet wird, was in vielen anderen Staaten als verfassungsrechtliche Normalität gilt.

Verfassungs-Bashing

Wogegen verstoßen die Ungarn und der von ihnen wiedergewählte sowie mit Verfassungsmehrheit ausgestattete Regierungschef, dass das Land und der unbotmäßige Viktor Orbán sozusagen einem politisch-publizistischen Dauerkrieg ausgesetzt sind? Er gängele die Medien, behaupten seine Kritiker. Doch dass ein Umbau der von ausländischen Verlagshäusern sowie Privatsendern beherrschten und verschuldeten „Staatssendern“ dominierten Medienlandschaft vonnöten war und ist, konnten nicht einmal Sozialisten und „Liberale“ – bzw. daraus entstandene Parteien – ernstlich bestreiten. In der Printpublizistik hat beispielsweise die den Sozialisten nahestehende einstige kommunistische Parteizeitung Népszabadság eine ähnliche Auflage wie das Fidesz-nahe Blatt Magyar Nemzet.

Was macht(e) Orbán noch verdächtig? Mit Zweidrittelmehrheit wurde eine neue Verfassung – sie heißt wie in Deutschland Grundgesetz – beschlossen, die 2012 in Kraft trat. Schon seit der Zeitenwende 1989/90 sollte die allenfalls an demokratische Verhältnisse angepasste stalinistische Verfassung von 1949 durch eine gänzlich neue ersetzt werden. Daraus war nie etwas geworden. Orbán ergriff die Gunst der Stunde und ließ ein Grundgesetz ausarbeiten, das laut dem bedeutenden deutschen Staatsrechtler (und Ex-Minister) Rupert Scholz nach „objektiven Kriterien eine moderne, in vielen Punkten sogar vorbildliche Verfassung“ ist.

Darin wird allerdings nicht nur die „Heilige Krone“ Stephans I. als Symbol der Wahrung der historischen Kontinuität der Nation verehrt, sondern auch der „Segen Gottes“ für deren Gedeih erfleht. Ungarn gehört damit zu jenen wenigen Ländern in Europa, die einen Gottesbezug in der Verfassung haben – der übrigens wörtlich aus der ungarischen Nationalhymne entlehnt ist. Das festgeschriebene Bekenntnis zur Familie sorgt für Unmut, weil die neue Verfassung die Gleichstellung der Ehe mit gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften ausschließt. Auch mit der Festlegung des 22. Juli zum nationalen Gedenktag – in Erinnerung an den Sieg eines christlichen Heeres bei Belgrad unter Johann Hunyadi über die Osmanen 1456 – fordert Orbáns Ungarn den Zeitgeist heraus und setzt ihm ein Stück seines christlich geprägten Wertekanons entgegen.

Dass die ungarische Verfassung ohne Volksabstimmung in Kraft gesetzt wurde, hat sie mit dem deutschen Grundgesetz oder der US-Verfassung gemein. Dass das ungarische wie andere Verfassungsgerichte nicht über ähnliche Kompetenzen wie jenes in Karlsruhe verfügt, ist in Europa nicht ungewöhnlich; Großbritannien und Schweden haben gar kein Verfassungsgericht.

„Alle Wirtschaftssignale stehen in Ungarn auf Wachstum“

Das „Orbán-Bashing“ wird auf politischer wie medialer Ebene zweifellos weitergehen.
Derweil stehen laut jüngsten Daten des ungarischen Zentralamts für Statistik alle Wirtschaftssignale im Lande auf Wachstum und die Arbeitslosigkeit hat mit 8,1 Prozent einen Zehnjahres-Tiefststand erreicht. Audi betreibt in Györ (Raab) das weltgrößte Pkw-Motorenwerk mit einer Jahreskapazität von zwei Millionen. Und Morgan Stanley in London hat die Wachstumsprognosen Ungarns für 2015 von 2,4 auf 2,9 Prozent und für 2016 von 2,0 auf 2,4 Prozent nach oben korrigiert.

Ich ziehe aus alldem folgende, den medialen und politischen Mainstream anklagende Schlussfolgerung: Bevor man sich dazu hinreißen lässt, über Ungarn, seine Regierung, die sie tragenden Parteien und/oder die Ungarn herzufallen, sollte man vor der eigenen Haustür kehren, Einflüsterungen irgendwelcher ungarischer Stichwortgeber (und Netzwerker) möglichst wenig Gehör schenken und – vor allem – unvoreingenommen recherchieren. Dann wird man sicherlich zu ausgewogeneren Analysen und weniger von Gemeinheiten triefenden Kommentaren/Urteilen über das Land kommen, dem wir maßgeblich den Einsturz der Berliner Mauer, den Systemkollaps des „real existierenden Sozialismus“ jedweder europäischen Provenienz und die Überwindung der Teilung Deutschlands – und damit Europas – verdanken.

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