12.08.2014

Grundrechte: Ja zur absoluten Redefreiheit

Essay von Tim Black

Die amerikanische Verfassung ist ein Meilenstein in der Entwicklung individueller Grundrechte. Tim Black singt ein Loblied auf die streitlustigen US-Gründerväter und erklärt, warum der heute vorherrschende Freiheitsbegriff ihr Werk unmöglich gemacht hätte

Stellen Sie sich einmal vor, die Gründerväter der Vereinigten Staaten hätten politische und individuelle Freiheit in den Maßstäben unserer Zeit gedacht, also als Probleme, die es zu regeln gilt, als potentielle Risiken und Gefahrenquellen. Stellen Sie sich vor, Thomas Jefferson hätte die Unabhängigkeitserklärung heute verfasst, einschließlich der Versicherung, dass Leben, Freiheit und das Streben nach Glück unveräußerliche Rechte sind – allerdings nur, „solange besagtes Streben die Gesundheit nicht gefährdet“. Stellen Sie sich vor, die amerikanische Verfassung und darauf folgend die Bill of Rights [1] wären heute entworfen worden, voll mit kleingedruckten Einschränkungen und Vorbehalten über mögliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe oder Religion.

Der erste Verfassungszusatz, mit seinem so scharf und klar formulierten Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit wäre heute undenkbar. „Der Kongress“, so heißt es dort, „darf kein Gesetz verabschieden, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu ersuchen.“ 

„Die amerikanische Verfassung wäre heute undenkbar.“

Es heißt nicht: „Der Kongress darf kein Gesetz verabschieden, das die Redefreiheit einschränkt, außer wenn eine Person eine andere bedroht, beleidigt oder herabwürdigt in einer Art, die zum Hass anstacheln könnte“. Es heißt auch nicht: „Der Kongress darf kein Gesetz verabschieden, das die Redefreiheit einschränkt, außer wenn der Schutz der guten Sitten oder des Ansehens und der Rechte Anderer das erfordern.“ Kurz gesagt: Der erste Verfassungszusatz enthält keinerlei Vorbehalte oder Ausnahmen. In den Augen der Gründerväter war das Recht der Menschen, zu denken, zu glauben und zu sagen, was immer sie wollen, absolut und unantastbar – es duldete keine Kompromisse.

Und warum gab es all diese Einschränkungen der Redefreiheit nicht, die wir zweifellos in einem heute formulierten Grundrechtekatalog finden würden? Ganz einfach: Weil Meinungs- und Redefreiheit als viel zu wichtig erachtet wurden, um in irgendeiner Weise beschränkt zu werden. Nicht dass Thomas Jefferson, Thomas Paine oder Voltaire (oder all den anderen Denkern des 18. Jahrhunderts, die den radikal freiheitsliebenden Geist dieser Zeit atmeten) nicht klar gewesen wäre, dass es mitunter Böswilligkeiten und Beleidigungen – oder schiere Dummheit – zu ertragen gilt. Auch in der Aufklärung war nicht jeder eine Leuchte. In jenem historischen Moment jedoch wurde Freiheit, insbesondere Redefreiheit, als etwas durch und durch Positives wahrgenommen, als etwas, das der Menschheit nützt, das verhindert, dass eine Regierung zur Tyrannei wird; etwas, das in jedem Menschen das Beste zum Vorschein bringt und dem Streben nach Wahrheit dient. Ein Beispiel: Im Jahr 1800 kritisierte der spätere US-Präsident James Madison ein Gesetz, das seiner Meinung nach die Freiheit der Presse einschränken würde. Er zitierte den ersten Verfassungszusatz, um das Recht der Presse zu verteidigen, „aufrührerisch“ zu sein. Für Madison hatte das Recht, die Regierenden öffentlich bloßzustellen und fertigzumachen – in einer Intensität, die heute mit Sicherheit als ‚Anstiftung zum Hass‘ bewertet würde –Vorrang gegenüber deren Recht auf emotionale Unversehrtheit. Immer wurden Rede- und Meinungsfreiheit gestärkt, nie deren Einschränkung.

„Das Recht, die Regierenden fertigzumachen, war wichtiger als deren Recht auf emotionale Unversehrtheit.“

Heutzutage wird implizit angenommen, die Gründerväter hätten den Schaden, den Redefreiheit potentiell anrichten kann, unterschätzt. Sie waren naiv; sie wussten nicht, was wir mittlerweile wissen; nämlich, dass Redefreiheit niemals absolut ist, dass es Grenzen geben muss.

Denken Sie nur an all jene, die beteuern, für Redefreiheit zu sein, nur um anschließend eine Liste mit Gründen herunterzubeten, warum sie begrenzt werden muss. In Großbritannien beispielsweise scheint die Bürgerrechtsaktivistin Shami Chakrabarti, Geschäftsführerin der Organisation Liberty, sich mehr mit den Problemen der Redefreiheit zu beschäftigen als mit deren Nutzen. So sprach sie einmal davon, man müsse „Gewissens-, Meinungs-, Religions- und Redefreiheit respektieren, aber innerhalb angemessener Grenzen, die zum Schutz anderer notwendig sind.“ [2] Kein Wunder, dass sie später als Expertin am Leveson-Bericht mitwirkte, der 2012 als Reaktion auf die News-International-Affäre erstellt wurde. Dessen Empfehlungen zur Medienregulierung würden, falls sie umgesetzt werden, die Pressefreiheit zermalmen.

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