28.11.2018

Großbritannien wird EU-Kolonie

Von Jon Holbrook

Titelbild

Foto: Magnus D via Flickr / CC BY 2.0

Was bedeutet der Brexit-Deal für Großbritannien? Ein „Brexiteer“ erklärt die Folgen für sein Land.

Der Wunsch, Souveränität gegenüber der Europäischen Union (EU) zurückzuerlangen, veranlasste 17,4 Millionen Briten, für den Brexit zu stimmen. Diese Stimmung war so ausgeprägt, dass die Konservative Partei mit dem Wahlversprechen in die Parlamentswahl 2017 zog, den Brexit wie folgt umzusetzen: das EU-Recht wieder in heimische Zuständigkeit überführen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vereinigten Königreich beenden und eine unabhängige Handelspolitik ermöglichen. Aber der seit einigen Tagen bekannte Entwurf des Brexit-Vertrags, der die Bedingungen der Trennung Großbritanniens von der EU festlegt, würde bei Ratifizierung und Umsetzung in britisches Recht keines dieser Kriterien erfüllen.

Das Ausstiegsabkommen ist ein langatmiger und umfangreicher Rechtstext, aber im Wesentlichen sieht es drei Phasen für die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach Brexit am 29. März nächsten Jahres vor: Übergang (Transition), „Rückfallversicherung“ (Backstop) und „maßgeschneiderte“ Lösung (Bespoke).

Der Übergang wird in dem Moment beginnen, in dem Großbritannien formell aus der EU austritt. Die „maßgeschneiderte“ zukünftige Beziehung soll bis zum Ende des Übergangs Ende 2020 vorbereitet sein. Sollte diese nicht rechtzeitig etabliert sein, können die Parteien entweder den Übergang verlängern oder die „Rückfallversicherung“ auslösen, wonach das Vereinigte Königreich so lange in einer abgespeckten Zollunion mit der EU bleibt, bis ein neues Abkommen steht. Die Auswirkungen jeder dieser Optionen für die britische Souveränität sind alarmierend – nicht nur für diejenigen, die für den Brexit gestimmt haben, sondern für alle, die in einem Staat leben wollen, der sein Schicksal selbst kontrollieren kann. Die Kritik von „Leavern“ (wie Ex-Außenminister Boris Johnson) und „Remainern“ (wie z.B. seinem Bruder Jo Johnson) gleichermaßen, das Vereinigte Königreich drohe durch das neue Vertragswerk in ein koloniales Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der EU zu geraten, sollte zu denken geben.

„Das Abkommen würde es der EU ermöglichen, die britischen Hoheitsgewässer weiterhin als ihre eigenen zu behandeln.“

Während der Übergangsperiode werden die Befugnisse der EU gegenüber dem Vereinigten Königreich so bleiben, als wäre es noch EU-Mitglied. Mit anderen Worten: Großbritannien würde weiterhin dem EU-Recht in Bereichen wie Handel, Zölle, Landwirtschaft, Fischerei, EU-Binnenmigration, Mehrwertsteuer, Gesundheit und Sicherheit, Beschäftigung und vielen anderen Bereichen der Sozialpolitik unterliegen. In der Vereinbarung heißt es, dass das EU-Recht weiterhin „die gleichen Rechtswirkungen haben wird wie die, die es in der Union und ihren Mitgliedstaaten hervorbringt“ (Artikel 127). Und die Zuständigkeit des EuGH für das Vereinigte Königreich bleibt unberührt (Artikel 86 und 131). Während des Übergangs werden die von der EU – dann eine externe Macht - erlassenen Gesetze in Großbritannien wirksam sein und sie werden vom EuGH, einem ausländischen Gericht, ausgelegt.

Während des Übergangs wird die Verfügungsgewalt der EU über Großbritannien nicht nur für bestehende Gesetze gelten – die bisher von britischen Ministern und Beamten gestalten werden konnten – sondern auch für alle neuen Gesetze, die von der EU ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs ausgearbeitet werden (Artikel 128). Darüber hinaus kann die Übergangsperiode, obwohl sie zunächst bis zum 31. Dezember 2020 dauert, auf unbestimmte Zeit verlängert werden (Artikel 132). Eine solche Verlängerung erfordert weitere jährliche Zahlungen des Vereinigten Königreichs, die von der EU festgelegt werden – unabhängig vom Haushaltsrabatt, den Großbritannien derzeit erhält (Artikel 132).

Das lässt den Atem stocken. Das Recht der EU in diesem Abkommen, britische Gesetze in allen Bereichen, die derzeit unter die EU-Verträge fallen, festzulegen, würde es der EU beispielsweise ermöglichen, die britischen Hoheitsgewässer weiterhin als ihre eigenen zu behandeln. Der demütigende Charakter dieser Regelung wird in einer Passage deutlich, in der es heißt, dass das Vereinigte Königreich „in Bezug auf Fischereiangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich konsultiert werden soll" (Artikel 130). Das muss man auf sich auf der Zunge zergehen lassen: Großbritannien, eine vom Meer umgebene Nation, wird von der EU „konsultiert“, inwieweit die EU es ihr erlaubt, in ihren eigenen Hoheitsgewässern zu fischen.

„Die britischen Gesetzgeber würden zu einer Verwaltung degradiert und die Bürger wären ihres demokratischen Entscheidungsrechts beraubt.“

Wenn – oder falls – der Übergang endet, wird das Vereinigte Königreich entweder in die „Rückfallversicherung“ oder in die noch nicht ausgearbeitete „maßgeschneiderte“ Beziehung eintreten. Das Hauptproblem der „Rückfallversicherung“ besteht darin, dass sie das Vereinigte Königreich an eine Vielzahl von ständigen EU-Verpflichtungen bindet, vor allem an diejenigen, die die Zollunion mit der EU regeln. Das Vereinigte Königreich würde praktisch Mitglied bleiben. Das Vereinigte Königreich wird auch die so genannte „Bestimmung zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen“ einhalten müssen, die Themen wie Steuern, Umweltnormen, Arbeits- und Sozialstandards, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik umfassen (S. 311).

Nach diesen Bestimmungen wird das Vereinigte Königreich auch weiterhin Mitglied des EU-Binnenmarktes bleiben. Über viele politische Bereiche wird weiterhin von Brüssel aus entschieden. Das Vereinigte Königreich wäre zum Beispiel nicht in der Lage, seine Wettbewerbsfähigkeit durch Deregulierung oder die Unterzeichnung neuer Handelsabkommen mit anderen Ländern zu erhöhen. Es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn dieser Ziele, sondern darum, dass jede Debatte über sie sinnlos wäre. Viele britische Gesetze werden weiterhin in Brüssel erlassen, wobei die britische Gesetzgebung zu einer Verwaltung degradiert würde und die Bürger ihres demokratischen Entscheidungsrechts beraubt wären.

Was die Zuständigkeit des EuGH anbelangt, so würde sie während der Phase der „Rückfallversicherung“ bestehen bleiben. Gemäß der Vereinbarung ist der EuGH verpflichtet, über strittige Fragen des EU-Rechts zu entscheiden. Dabei sind seine Entscheidungen verbindlich (Artikel 174). Mit anderen Worten: Das Regelwerk der EU oder der gemeinschaftliche Rechtsbestand (der acquis communautaire), soweit er für das Vereinigte Königreich gilt, wird im Rahmen der „Rückfallversicherung“ von einem ausländischen Gericht und nicht von einem neutralen Dritten ausgelegt, wie es bei internationalen Verträgen üblich ist.

„Nach dem Austrittsabkommen hat das Vereinigte Königreich kein einseitiges Recht, aus dem Vertrag auszusteigen.“

Im Vergleich zur EU-Mitgliedschaft würde die „Rückfallversicherung“ es der britischen Regierung zumindest ermöglichen, einen Großteil der Einwanderung aus der EU (aber nicht die gesamte) zu steuern. Hohe jährliche Zahlungen an die EU würden ebenfalls eingestellt. Aber diese bescheidene Heimkehr von Macht wäre teuer erkauft. Nordirland würde in ein noch engeres Regulierungskorsett gezwängt. Es würde eine Regulierungs- und Zollgrenze entlang der Irischen See geben. Wie in der Vereinbarung festgehalten wird, ist ein „ungehinderter Marktzugang für Waren“ nur vorgesehen, wenn es sich um nordirische Ausfuhren in das übrige Vereinigte Königreich handelt (S. 304). Es ist wahrscheinlich, dass die nordirischen Einfuhren aus dem übrigen Vereinigten Königreich einer Kontrolle unterliegen würden. Mit anderen Worten: Die „Rückfallversicherung“ würde auf ein Zerbrechen des Vereinigte Königreich hinauslaufen (etwas, das sich schnell von Nordirland nach Schottland ausbreiten könnte).

Die dritte Variante, eine „maßgeschneiderte“ Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU, muss noch ausgearbeitet werden. Man kann ihren Charakter aber bereits jetzt aus der politischen Erklärung erahnen, die dem britischen Austrittsabkommen beigefügt ist. Dabei geht es um eine künftige Wirtschaftspartnerschaft, die eine „vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen Regulierung und Zoll, durch Bestimmungen zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen untermauert, mit einer Angleichung der Vorschriften kombiniert“. Darüber hinaus heißt es in dieser politischen Erklärung, dass eine „Grundlage für die Zusammenarbeit“ das „Bekenntnis des Vereinigten Königreichs zur Europäische Menschenrechtskonvention“ und der EU-Sozialcharta ist. Jeder dieser Verträge würde, bei Aufnahme in die „maßgeschneiderte“ Beziehung, die britische Souveränität beschneiden.

„Die vorgeschlagenen Optionen unterscheiden sich nur in Bezug auf den Machtumfang der EU über uns.“

Die britische Mitgliedschaft in der EU war immer ein Angriff auf die nationale Souveränität. Aber zumindest behielt Großbritannien ein einseitiges Recht, die EU zu verlassen. Nach dem Austrittsabkommen hat das Vereinigte Königreich kein einseitiges Recht mehr, aus dem Vertrag auszusteigen. Im Falle einer Ratifizierung hätte der Vertrag verbindliche Rechtskraft und das Vereinigte Königreich könnte ihn nur mit Zustimmung der EU kündigen. Oder, um es anders auszudrücken, die EU könnte gegen den Verzicht des Vereinigten Königreichs auf eine der geplanten zukünftigen Beziehungen ihr Veto einlegen.

Es wurde viel über die Länge des Abkommens gesprochen: 585 Seiten. Aber der Grundtenor lässt sich beim Blick auf eine einzige Seite verstehen. Darin ist davon die Rede, dass „alle Verweise auf die Mitgliedstaaten [...] so zu verstehen sind, dass sie das Vereinigte Königreich [...] mit Ausnahme […] der Beteiligung an der Beschlussfassung und der Teilnahme an den Sitzungen der Institution umfassen“ (Artikel 7). Im Rahmen eines Übergangs, einer „Rückfallversicherung“ oder einer „maßgeschneiderten“ Beziehung wird das Vereinigte Königreich nicht der EU angehören, sondern von der EU regiert werden. Die vorgeschlagenen Optionen unterscheiden sich nur in Bezug auf den Machtumfang der EU über uns. Schlimmer noch: Indem die britische Regierung das Vereinigte Königreich an einen Vertrag ohne einseitiges Ausstiegsrecht bindet, schlägt sie vor, kommende Regierungen und Generationen auf die Bedingungen des Austrittsabkommens zu verpflichten.

Die Brexit-Abstimmung war eine Forderung nach mehr Souveränität. Jetzt stehen wir kurz davor, eine EU-Kolonie zu werden. Das ist wirklich pervers.

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