01.03.2002

Gravierend wie ein Sandkorn in der Sahara

Essay von Thilo Spahl und Thomas Deichmann

Thilo Spahl und Thomas Deichmann über aufgebauschte Ängste vor transgenem Getreide, Killerproteinen und Resistenz-Genen.

Seit 1986 wurden weltweit mehr als 9000 Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Pflanzen genehmigt, inzwischen findet auf rund 50 Millionen Hektar der Anbau solcher Pflanzen statt. Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich beantragte im letzten Jahr ganze acht Quadratmeter für einen streng überwachten Versuchsanbau von gentechnisch verändertem Getreide. Eine gentechnisch erzeugte Resistenz gegen Pilzbefall sollte im Rahmen eines internationalen Projekts zur Grundlagenforschung erprobt werden. Doch zur Überraschung der meisten Beteiligten lehnte das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) das Gesuch im November mit dem Hinweis auf ein „nicht abschätzbares Schadenpotenzial“ ab. Die ETH legte Beschwerde ein. Mit einer Entscheidung der nächsthöheren Instanz, dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, wird nun bis Sommer diesen Jahres gerechnet. Würde das Forschungsvorhaben aus rein wissenschaftlicher Sicht bewertet, hätte es schon im letzten Jahr nicht gestoppt werden dürfen. Doch in der Schweiz sind scheinbar mittlerweile (ähnlich wie in Deutschland) politisch motivierte Biotech-Gegner am Drücker, wenn es um die Grüne Gentechnik geht. Mit haltlosen Floskeln torpedieren sie die Forschungsfreiheit und verhindern auf lange Sicht, dass die Landwirtschaft im Interesse von Mensch und Natur modernisiert wird. Im Folgenden wird erklärt, was es mit der Ablehnung des ETH-Projekts auf sich hat.

Killerprotein KP4

Als wesentlicher Ablehnungsgrund wurden vom BUWAL mögliche Gefahren durch das in die Getreidepflanzen eingeschleuste „Killerprotein“ KP4 genannt. Dieses Protein soll einen Pilzbefall verhindern. Das BUWAL kritisierte, die veränderten Pflanzen seien auf molekularer Ebene nicht ausreichend beschrieben, man wisse nicht, in welchen Teilen der Pflanze das KP4-Protein in welchen Konzentrationen zu finden sei. Es sei daher „unmöglich abzuschätzen, welche Organismen dem KP4-Protein überhaupt ausgesetzt sind und in welchem Maß.“ Außerdem sei die Wirkungsbreite des KP4-Proteins umstritten, und es lägen zu wenige Untersuchungen über Wirkungen der Pflanzen auf Nützlinge vor.

Diese Einwände sind bedingt richtig. Aber sind sie auch sinnvoll? Wären die fehlenden Informationen für die Sicherheitsabschätzung von Bedeutung? In der Tat sollte der Freisetzungsversuch ja gerade dazu dienen, mehr über die Interaktion der veränderten Pflanzen mit ihrer Umgebung und die Wirkungsweise von KP4 herauszufinden. Es sollte bei dem Testanbau um Grundlagenforschung gehen. Für eine Sicherheitsabschätzung eines derart begrenzten Testanbaus sind nicht in erster Linie die Eigenschaften der Pflanze relevant, sondern die Sicherheitsvorkehrungen in der Versuchsanordnung. Diese waren sehr umfangreich vorgesehen und nicht zu bemängeln: Um die Teilparzellen mit transgenen Pflanzen wäre ein feinmaschiges Netz in den Boden gegraben worden, um den Zugang von Nagern zu den Pflanzen zu verhindern. Ein Maschendrahtzaun hätte das Testgelände vor größeren Tieren geschützt, zudem wäre die ganze Versuchsparzelle mit einem Vogelschutznetz überspannt worden. Während der Pollenproduktion und -verbreitung sollten die Parzellen mit den transgenen Pflanzen mit einem sturmsicheren pollendichten Gewebe abgedeckt werden. Während dieser Zeit hätte auch rund um die Uhr eine Person das Gelände bewacht. Nach Abschluss des Versuchs und nach Entfernen aller Pflanzen wäre das ganze Gelände mit einem Breitbandherbizid behandelt und die Bodenoberfläche hitzebehandelt worden. In der darauffolgenden Vegetationsperiode wäre die Parzelle erneut auf nachträglich auskeimende Samen kontrolliert worden. So wäre sichergestellt worden, dass keinerlei unerwünschter Austausch zwischen den Testpflanzen und der Umwelt stattfindet.

Natürlich weiß man nicht alles über die Wirkungsweise des KP4-Proteins. Doch trifft dies auch für die meisten anderen Proteine zu, die in Pflanzen vorkommen und die wir täglich verspeisen. Das Wissen, das die Forscher in ihrem Antrag vorlegten, war jedoch durchaus dazu geeignet, ein Urteil abzugeben: Die Beeinträchtigung benachbarter Bauern oder der Bevölkerung wurde „als sehr gering beurteilt“, die Erkenntnisse des Versuchs für die Biosicherheitsforschung überwögen „eindeutig die geringen Risiken“, die er mit sich bringen könne.

KP steht zwar für „Killerprotein“, doch sollte man sich durch diesen angsteinflössenden Namen nicht täuschen lassen. Die „Killerproteine“ werden natürlicherweise von Viren produziert und hemmen lediglich das Wachstum spezieller Pilze. Im vorliegenden Fall geht es um den so genannten Stinkbrand, einen Vertreter der Brandpilze, die zu den wichtigsten Weizenschädlingen zählen und bisher durch synthetische Fungizide bekämpft werden. Die KPs wirken sehr spezifisch. Es werden nur Pilze der Ordnung Ustilaginales im Wachstum gehemmt. Auf alle anderen Pilzgruppen sowie 26 getestete Bakterienarten zeigte KP keine Wirkung. Es wird davon ausgegangen, dass die KPs für Säugetiere nicht giftig sind, denn ustilagoinfizierte Maiskolben, die die „Killerproteine“ enthalten, werden sowohl an Tiere verfüttert als auch in Südamerika von Menschen als Delikatesse verspeist.

Unterm Strich ist festzuhalten, dass die Einwände des BUWAL hinsichtlich der Wirkung von KP4 teilweise legitim gewesen wären, wenn es um die Zulassung einer fertig entwickelten Pflanze für den großflächigen kommerziellen Anbau gegangen wäre; zur Beurteilung der Sicherheit eines Feldversuchs jedoch waren sie es nicht. Ein Protein, das sowohl in der Natur weit verbreitet als auch Bestandteil der menschlichen Ernährung ist, kann in einem streng überwachten Versuch kein Risikofaktor sein. Das ist, als ob man für die Genehmigung eines Tierversuchs in der Arzneimittelforschung den Nachweis verlangen würde, dass das entsprechende Medikament beim Menschen keinerlei Nebenwirkungen zeigt.

Antibiotikaresistenz-Gen

Als zweiten wesentlichen Grund für den negativen Entscheid nannte BUWAL-Direktor Phillip Roch „die Gegenwart von einem oder mehreren Antibiotikaresistenz-Genen im übertragenen genetischen Material“. Das BUWAL nahm damit eine der größten Mythenbildungen der letzten Jahre in seine Argumentation auf. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz gilt es mittlerweile als fast unumstößliche Tatsache, dass solche Resistenzgene ein Problem für Mensch und Tier darstellen. Wenn überhaupt, lässt sich ein solches Problem aber nur mit den Klimmzügen der Wahrscheinlichkeitsrechnung theoretisch begründen.

Ohne Zweifel sind Antibiotika wichtig für die Human- und Tiermedizin. Durch unsachgemäßen Gebrauch in diesen Bereichen verbreiten sich Resistenzen. Auch das ist unbestritten. Seit Ende der 90er-Jahre wird deshalb intensiv untersucht, ob der Einsatz von Antibiotikaresistenz-Genen in der Grünen Gentechnik das Problem verstärkt. Alle seriösen Forschungen zu diesem Thema deuten darauf hin, dass das nicht der Fall ist. Untersucht wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit „horizontaler Gentransfers“ – also der Übertragung von Nukleinsäuren (DNA) der transgenen Pflanzen auf Darm- oder Bodenbakterien.

Bei dem geplanten Versuch in Lindau sollte Getreide angebaut werden, das mit einem Resistenzgen gegen das Antibiotikum Ampicillin ausgestattet ist. Solche Gene, auch Marker genannt, dienen der Überprüfung, ob ein Gentransfer im Labor geglückt ist. Da Ampicillin auch in der Humanmedizin genutzt wird, befand das BUWAL: „Sicher ist, dass das Resistenzgen gegen Ampicillin in der Pflanze selbst nicht aktiv ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Gene in den Boden und von dort weiter in Bakterien gelangen können und es somit zu einer weiteren Verbreitung der Ampicillinresistenz kommt.“ (Faktenblatt 2)

Die Wahrscheinlichkeit dieses Szenarios wurde zwar selbst vom BUWAL als gering eingeschätzt. Dennoch stelle der Einsatz der Markergene ein „schwer einschätzbares und vor allem unnötiges Risiko dar“, hieß es. Solchen unbegründeten Hiobsbotschaften hatte Christof Sautter von der ETH schon im Versuchsantrag (vergeblich) vorzubeugen versucht, indem er festhielt, dass die Resistenzgene „ausschließlich in den Prototypen und in Versuchen“ verwendet würden, die nach dem heutigen Stand des Wissens „als sicher“ gelten. Im ETH-Antrag wurde weiter betont, dass bei einer späteren Weiterentwicklung der Weizenpflanzen mit dem Ziel ihrer Markteinführung das Antibiotikaresistenz-Gen vor der Saatgutherstellung wieder entfernt würde.

Mit haltlosen Floskeln wird die Forschungsfreiheit torpediert und auf lange Sicht verhindert, dass die Landwirtschaft im Interesse von Mensch und Natur modernisiert wird.

Sautters Bewertung basierte entgegen der vom BUWAL auf einer Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen. Viele Gentech-Pflanzen sind in den letzten Jahren mit Antibiotikaresistenz-Genen ausgestattet worden, in Wissenschaftlerkreisen unbestritten ist, dass diese Methode mit der Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien nichts zu tun hat. Die Markergene haben in den fertigen Pflanzen keine Funktion mehr und sind nicht aktiv. Die Frage, inwieweit ein horizontaler Gentransfer auf Darm- oder Bodenbakterien stattfinden kann, wurde hinlänglich erforscht. Es wurde festgestellt, dass dieses Risiko annähernd Null ist. Ein Gentransfer wäre nur dann erfolgreich, wenn die resistenten Gene komplett von Pflanzenzellen in Bakterien übertragen würden. In der Natur konnte ein solcher Gentransfer aber noch nie nachgewiesen werden.

Der Erfinder des „Goldenen Reises“, Ingo Potrykus, beurteilte die Wahrscheinlichkeit eines horizontalen Gentransfers als „mehr oder weniger irrelevant für eine realistische Risikobeurteilung von transgenen Pflanzen in Feldversuchen“. Potrykus und seine Kollegin Kirsten Schlüter kamen zu diesem Urteil, nachdem sie die Wahrscheinlichkeit eines Transfers eines Resistenzgens gegen das Antibiotikum Kanamycin von transgenen Tomaten auf Darmbakterien berechnet hatten. Die Hochrechnung ergab, dass bei täglichem Konsum einer solchen Tomate bei 260 Menschen höchstens eine Übertragung des Resistenzgens auf ein Darmbakterium zu erwarten wäre (Schlüter / Potrykus, 1996). Berechnungen der Übertragungswahrscheinlichkeit von Ampicillinresistenz-Genen lauten ähnlich. Das gilt auch für Resistenzübertragungen von Pflanzen auf boden- oder pflanzenassoziierte Bakterien. Die Wahrscheinlichkeit solcher Transfers liegt schätzungsweise zwischen 2x10-11 bis 1,3x10-21 – in Prozent ausgedrückt: zwischen 0,000000002% und 0,00000000000000000013% (vgl. Gesine Schütte et al.: Transgene Nutzpflanzen. Sicherheitsforschung, Risikoabschätzung und Nachgenehmigungs-Monitoring, Basel 2001).

Selbst wenn in einigen extrem seltenen Fällen ein vollständiger Gentransfer gelänge, bliebe das von ihm ausgehende Bedrohungspotenzial marginal. Aus einem simplen Grund: Im Boden kommen von Natur aus viele Bakterien mit den gleichen Resistenzen wie bei den in der Grünen Gentechnik verwendeten Markergenen vor. In einem Kubikzentimeter Erde gibt es mindestens 10.000 Bakterien mit einer Antibiotikaresistenz. Tagtäglich nehmen wir etwa eine bis 1,5 Millionen antibiotikaresistente Bakterien mit unserer konventionellen Nahrung auf.

Hinsichtlich der erwähnten Kalkulationen beim Verzehr transgener Tomaten errechneten Schlüter und Potrykus, dass eine transformierte Bakterienzelle zu 2,6x1011 (in Zahlen: 260.000.000.000) bereits existierenden kanamycinresistenten Bakterien im Darm hinzukommen würde. Wenn sich also in unserem Darm alle einhundert Jahre ein Bakterium hinzugesellt, das sein Resistenzgen aus einer Gentech-Pflanze hat, wäre das in etwa so gravierend, wie wenn der Wind ein Sandkorn in die Sahara weht.

Das BUWAL nannte noch einen weiteren Ablehnungsgrund für den Testanbau mit Blick auf die Markergene. Roch bemängelte, der Einsatz solcher Resistenzgene entspräche nicht mehr dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik und sei überdies für den Versuch als solches eigentlich gar nicht nötig. Beides ist falsch. Zwar gibt es heute Alternativsysteme, der Einsatz antibiotikaresistenter Marker entspricht aber sehr wohl noch dem aktuellen Wissensstand. Das bestätigte im Einvernehmen mit der internationalen Fachliteratur der Pflanzenbiologe an der Universität Zürich, Beat Keller.

Die Irritation über diese BUWAL-Behauptung war in Fachkreisen umso größer, weil der Gentransfer bei den Weizenlinien schon etwa fünf Jahre zurückliegt. Damals war der Einsatz antibiotikaresistenter Marker absoluter Standard. Dass erst 2001 über den Antrag zum Testanbau entschieden wurde, lag einerseits daran, dass es mehrerer Jahre und Pflanzengenerationen bedarf, um aus den transgenen Linien Saatgut zu entwickeln und Feldversuche vorzubereiten. Andererseits hatte sich das Antragsverfahren schon durch frühere Interventionen des BUWAL in die Länge gezogen.

Verlangt man für die Genehmigung eines Tierversuchs in der Arzneimittelforschung den Nachweis, dass das entsprechende Medikament beim Menschen keinerlei Nebenwirkungen hat?

Dass Alternativsysteme in den letzten Jahren vermehrt auch Einsatz gefunden haben, ist Resultat der beständigen Innovation in den Biowissenschaften. So können die Marker mittlerweile nach gelungenen Gentransfers wieder aus den Pflanzen herausgenommen werden. Solche und andere Systeme haben den Vorteil, dass die Einsatzmöglichkeiten von Antibiotika, die in der Humanmedizin von großer therapeutischer Bedeutung sind (das von der ETH genutzte Ampicillin zählt nicht hierzu) nicht einmal theoretisch geschmälert werden. Heute wird aber auch über Marker genörgelt, die für die Medizin absolut unbedeutend sind.

Antibiotikaresistenz-Gene als Marker wird es jedenfalls in Zukunft immer weniger geben. Dazu trägt auch die novellierte EU-Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bei, der zufolge Markergene mit Resistenzen gegen Antibiotika, die in der Human- und Tiermedizin angewendet werden, ab Ende 2008 selbst bei Versuchen nicht mehr benutzt werden sollen. Der Schweizer Nationalrat wird im kommenden Jahr über eine entsprechende Gesetzesvorlage des Ständerats entscheiden, in der ein kategorisches Verbot von Antibiotikaresistenz-Genen gefordert wird. Zu bedenken ist hierbei: Solche Gesetzesinitiativen mögen aus politischen Gründen legitim sein. Sie erhalten aber nicht dadurch ein wissenschaftliches Fundament, dass offizielle Stellen nicht existente Gefahren, die von den Markern ausgehen sollen, gebetsmühlenartig wiederholen.

Kreuzbestäubungen

Gentech-Kritiker projizieren nicht nur das Problem der Antibiotikaresistenzen auf die Grüne Gentechnik (auch bei den wiederholten Zulassungsstopps transgener Maissorten in Deutschland spielte dieses Argument eine bedeutende Rolle). Sie fürchten als Folge von Anbauten auch eine Übertragung von Erbgut auf andere Nutz- oder Wildpflanzen. Dieser Vorgang wird von Umweltgruppen als „genetische Verseuchung“ bezeichnet, auch hinsichtlich des Versuchsanbaus in der Schweiz wurden entsprechende Befürchtungen geäußert. In der Fachsprache spricht man vom „vertikalen Gentransfer“, der durch Kreuzbestäubungen geschieht.

Dahinter verbirgt sich folgende Wirkungskette: Wenn eine Pflanze gentechnisch verändert wird, also neue DNA in ihr Erbgut eingebracht wird, dann kann die Pflanze diese Information an ihre Nachkommen weitergeben. Baut man transgene Pflanzen auf einem Feld an, so kann der Pollen folglich auch andere, nicht veränderte Pflanzen bestäuben. Umweltschützer sorgen sich primär um Wildpflanzen, deren Erbgut als Folge von Kreuzbestäubungen modifiziert werden könnte. Bei transgenem Raps ist das möglich, weil es in unseren Breitengraden nahe verwandte und damit geschlechtskompatible wilde Artgenossen gibt. Bei transgenen Nachtschattengewächsen (Kartoffel, Tomate, Tabak) oder bei Mais ist hingegen ein Gentransfer zu unseren Wildpflanzen ausgeschlossen, weil nahe Verwandte fehlen. Allerdings können diese Nutzpflanzen ihre gentechnisch erzeugten Eigenschaften z.B. an heimische Mais- oder Rapssorten aus traditioneller Züchtung weitergeben. Deshalb fürchten Öko-Bauern um die „Reinheit“ ihrer Produkte.

Die Erfahrungen aus der Landwirtschaft lehren jedoch, dass es bei Kulturpflanzen mit hoher Auskreuzungsrate über Entfernungen von etwa 70 Meter hinaus nicht mehr zu nennenswerten Kreuzbestäubung durch Pollen kommt. Die Übertragung von Genen hält sich also in Grenzen. Entsprechend können Sicherheitsabstände zwischen Feldkulturen eingehalten werden. Spitzenreiter ist der Roggen mit Sicherheitsabständen bis zu 1,5 Kilometern.

Kreuzbestäubungen sind außerdem kein prinzipielles Problem, denn eine gegenseitige genetische Beeinflussung in der Pflanzenwelt ist nichts Außergewöhnliches. Auch konventionell gezüchtete Pflanzen, die sich genetisch in hohem Maße von ihren natürlichen Verwandten unterscheiden, geben ihre Pollen seit jeher an verwandte Pflanzen weiter und beeinflussen dabei deren Erbgut. Diese Beeinflussung ist in der Regel nicht von Dauer, denn die neuen Gene verschwinden meist wieder im Zuge der Evolution. Schließlich sollte es auch nicht automatisch als negativ gesehen werden, wenn bestimmte Gentech-Eigenschaften von Pflanzen auf Verwandte übergehen. Diese neuen Eigenschaften dienen in aller Regel wie bei der traditionellen Züchtung der Effizienz- und Qualitätssteigerung. Sie führen z.B. zu Einsparungen von Pflanzenschutzmitteln und verhindern Bodenerosion, wovon Mensch und Natur profitieren.

Nichtzielorganismen

Als Gefahr von kommerziellen wie von Testanbauten wird auch immer wieder die Beeinträchtigung so genannter Nichtzielorganismen durch transgene Pflanzen genannt. Gemeint ist damit z.B., dass gentechnisch erzeugte Resistenzen gegen Fraßschädlinge auch gegen Nutzinsekten wirken können. Dieses reale Problem wurde in den letzten Jahren sehr intensiv anhand der transgenen Bt-Maissorten und ihrer Auswirkungen auf den Monarchfalter untersucht. Dieser gilt im Westen der USA als „Bambi“ unter den Insekten. Im Mai 1999 warnten Wissenschaftler erstmals im Fachmagazin Nature vor dem Anbau von Bt-Maissorten, weil diese nicht nur den schädigenden Maiszünsler-, sondern auch den harmlosen Monarch-Raupen schlecht bekämen. Die Autoren berichteten von Laborfütterversuchen, als deren Folge einige Monarch-Raupen nicht richtig gediehen oder starben. Gentech-Kritiker nahmen dies zum Anlass, das Ende des Monarchfalters zu prophezeien und jenes der Grünen Gentechnik zu fordern. Die Hamburger Zentrale von Greenpeace verkündete, herausgefunden zu haben, dass 140 europäische Schmetterlingsarten Bt-Maispflanzen gefährdet seien. Parallel dazu begannen in der Schweiz Umweltschützer vom Worldwide Fund for Nature (WWF) mit einer Studie, um anhand von „theoretischen Vergleichen“ der Schweiz mit den USA eine noch düstere Schmetterlingssituation im Alpenland zu präsentieren. Im Anhang der Studie wurden flugs die Tagschmetterlinge der Schweiz aufgelistet. Von insgesamt 118 Faltern wurden 71 als bedroht eingestuft.

Von Wissenschaftlern, die zu einem Dialog mit dem WWF bereit waren, wurde alsbald Kritik an der Methodik dieser „Studie“ laut. Ihr lagen keine spezifischen Forschungen zu Grunde. Statt dessen hatten die Autoren Fachliteratur gewälzt und einige Experten aus Forschung und Industrie befragt – offenbar einzig mit dem Ziel, das im Kopf schon zurechtgezimmerte Ergebnis am Ende bestätigen zu können. Der Berner Botaniker Klaus Ammann kommentierte die WWF-Broschüre: „Es braucht Langzeitstudien, um die Wirkung transgener Pflanzen auf Nichtzielorganismen zu untersuchen. Die WWF-Studie scheint hingegen politisch motiviert und nicht mit der Absicht verfasst, den wissenschaftlichen Kenntnisstand über den Bt-Maisanbau zu reflektieren.“

Pflanzenbiologen negieren nicht, dass Nichtzielorganismen ungewollt ins Visier der Gentechnik geraten können. Im Gegenteil: Sie haben festgestellt, dass einige Schmetterlinge in der Tat empfindlich gegen Bt-Nutzpflanzen reagieren, und sie bemühen sich darum, das Problem zu minimieren, indem die gentechnischen Verfahren beständig verbessert werden. So sind bereits Bt-Maissorten, die bei Versuchen kritische Resultate lieferten, ausrangiert und durch bessere ersetzt worden.

Bei der Diskussion sollte auf keinen Fall übersehen werden, dass Nichtzielorganismen durch konventionelle Landwirtschaftsmethoden erheblich stärker geschädigt werden. Die Alternative zum Anbau von Bt-Sorten lautet nämlich, Fraßschädlingen mit herkömmlicher Beduschung mit Pflanzenschutzmitteln (die häufig Bt als ökologischen Wirkstoff beinhalten) zu Leibe zu rücken. Im Vergleich dazu ist ein Bt-Maisfeld zweifellos und mit Abstand das kleinere Übel.

Tagtäglich nehmen wir etwa eine bis 1,5 Millionen antibiotikaresistente Bakterien mit unserer konventionellen Nahrung auf.

Die Aufregung um den Nature-Artikel zum Monarchfalter erwies sich, wie so vieles aus den Küchen der Gentech-Gegner, alsbald als halt- und geschmacklos. Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) stellte hohe Geldbeträge für Forschungen bereit, um das Schicksal des Falters zu ergründen. Die US-Akademie der Wissenschaften machte die Untersuchungen Ende 2001 publik und gab endgültig Entwarnung. Die Studien belegten: Die zunächst alarmierenden Zwangsverfütterungsexperimente der Forscher bildeten die Realität in der Natur nicht ab, u.a. weil Maisfelder kein typischer Lebensraum für Monarchfalter sind. Sie leben dort schon deshalb selten, weil das Wachstum der Unkräuter, von denen sie sich ernähren, durch Herbizide weitgehend unterdrückt wird. Monarch-Weibchen legen ihre Eier lieber außerhalb von Maisfeldern auf kleine, freistehende Schwalbenwurzpflanzen in Hecken, Gräben und Weiden. Dass deren Blätter von größeren Mengen Maispollen bedeckt werden, kommt eigentlich nur dann vor, wenn ein Forscher sie absichtlich damit bestäubt. Der Naturwissenschaftler Peter V. Minorsky vom Mercy College im Bundesstaat New York fasste in der Fachzeitschrift Plant Physiology (Nov. 2001) zusammen: „Die Auswirkungen von Bt-Maiskulturen auf den Monarchfalter sind unbedeutend, und aktuelle Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Bt-Mais eine umweltschonendere Strategie zur Kontrolle von Schadinsekten darstellt als der konventionelle Einsatz chemischer Spritzmittel.“ Minorsky wandte sich auch gegen unseriöse Versuche wie die des WWF-Schweiz, die methodisch bemängelten Laborversuche zum Monarchfalter einfach auf andere Insekten, Nutzpflanzen und Regionen zu extrapolieren. Nur spezifische Studien können Aufschluss darüber geben, ob und wie transgene Nutzpflanzen auf Nichtzielorganismen wirken.

So wunderte es auch nicht, dass bei der Herbstwanderung 2001 des Monarchfalters in Richtung Süden so viele Tiere wie seit 1995 nicht mehr gesichtet wurden. Man schätzt ihre Zahl auf rund 170 Millionen. Bt-Maissorten werden in den USA übrigens seit 1996 in wachsendem Umfang angebaut. Die Natur bezeugt also selbst, dass der Bestand des Monarchfalters durch sie nicht gefährdet wird.

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