01.03.2006
Gleiches Recht für alle: Freie Meinungsäußerung in Europa
Kommentar von Brendan O’Neill
Der Prozess Orhan Pamuk wegen seiner angeblichen Verunglimpfung des Türkentums war eine Schande - ebenso wie die Verhaftung von David Irving wegen seiner Leugnung des Holocaust.
Zwei europäische Autoren haben jüngst ihrer Auffassung über Völkermord Ausdruck verliehen und sind dafür von europäischen Regierungen abgestraft worden. Dem einen drohte der Prozess und eine Gefängnisstrafe für etwas, was er gesagt oder geschrieben hat – dem anderen steht beides unmittelbar bevor. Ersterer wurde von europäischen Politikern und der internationalen Literaturszene in Schutz genommen: Gegen die Zensur wurde – unter Berufung auf das Recht der freien Meinungsäußerung – protestiert, und das Verfahren mittlerweile eingestellt. Der andere hingegen wurde bislang entweder ignoriert, oder es wurde erklärt, das geschähe ihm nur Recht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt jedoch ohne Ansehen der Person. Entweder es gilt, oder es gilt nicht, und soll dieses Recht gelten, kann es nur für alle gelten.
Die Autoren, von denen hier die Rede ist, sind Orhan Pamuk und David Irving. Pamuk, ein türkischer Romanautor, drohte der Prozess, weil er die türkische Haltung gegenüber Armenien in Frage gestellt hat. Die türkische Regierung vertritt die Auffassung, die Ermordung von Armeniern im ersten Weltkrieg könne nicht als Völkermord bezeichnet werden, und hatte sich an einer Aussage Pamuks in einem Anfang 2005 geführten Interview gestoßen: „Eine Million Armenier und 30.000 Kurden wurden in diesem Land ermordet, und niemand spricht darüber.“ Mit diesen Worten hatte Pamuk offenbar das Türkentum beleidigt – und hätte dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können.1 Sein Fall wurde zu einem international wahrgenommenen „cause célèbre“.
Irving, ein britischer Historiker, wird beschuldigt, den Holocaust geleugnet zu haben. Er sitzt deshalb zurzeit in Untersuchungshaft in Wien und erwartet seinen Prozess. Irving wurde im November letzten Jahres auf einer Lesereise festgenommen. Grund dafür waren Behauptungen, die er vor 15 Jahren in Österreich gemacht hatte. Damals hielt Irving angeblich zwei Reden, in denen er leugnete, dass es unter den Nazis irgendwelche Gaskammern gegeben habe (mittlerweile hat Irving seine Meinung geändert und zugestanden, dass es möglicherweise mehrere davon gegeben hat). Die Leugnung des Holocaust ist in Österreich strafbar und könnte Irving im Falle eines Schuldspruches mehr als zehn Jahre Gefängnis einbringen. Sein Fall ist indessen kein international wahrgenommener „cause célèbre“ geworden.
Die Autoren, um die es hier geht, könnten unterschiedlicher nicht sein: Pamuk ist ein international anerkannter Romancier. Seine Werke wurden in mehr als 20 Sprachen übersetzt, und er gilt als Anwärter auf den Literaturnobelpreis. Sein „Verbrechen“ bestand darin, das delikate Verhältnis zwischen Ankara und Armenien in Frage gestellt zu haben. Irving hingegen ist ein rassistischer Spinner – ein Historiker, den niemand außerhalb kleiner neonazistischer Kreise ernst nimmt. Er leugnet den Holocaust und behauptet, dass „mehr Frauen auf dem Rücksitz von Edward Kennedys Wagen in Chappaquiddick ihr Leben gelassen haben, als jemals in einer Gaskammer in Auschwitz“.3 Irving, der sich die antiliberalen und antidemokratischen britischen Verleumdungsgesetze gegen seine Kritiker zu Nutze gemacht hat (die Autorin von „Denying the Holocaust“, Deborah Lipstadt, eingeschlossen), ist in keiner guten Position, um gegen die Beschneidung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung aufzubegehren.
"Die Fälle Pamuk und Irving zeigen: Der EU geht es nicht um freie, sondern um richtige Meinungsäußerung."
Dennoch ist die Situation beider Autoren die gleiche: Beide haben etwas gesagt, das die Regierungen in Österreich und der Türkei für geschmacklos erachten: Deshalb drohte Pamuk und droht Irving der Freiheitsentzug. Es geht hier aber nicht darum, ob Pamuks oder Irvings Meinung richtig ist oder nicht; sondern darum, ob diese Autoren das Recht haben, ihre Meinung zu äußern; und ob wir ein Recht darauf haben, diese zu hören. Das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ muss ungeachtet des Inhalts der Äußerung gelten. Das heißt, dieses Recht macht nicht vor Äußerungen halt, deren Inhalt gesellschaftlich nicht akzeptiert ist. Dieses Recht meint Freiheit, das heißt, die unbedingte Freiheit zu denken, zu sagen und zu schreiben, wie es jedem einzelnen gefällt; aber auch die Freiheit, das Gedachte, Gesagte und Geschrieben zu hinterfragen oder lächerlich zu machen.
Die Koinzidenz dieser beiden Fälle hat das europäische Bekenntnis zur freien Rede auf den Prüfstand gestellt. Dass viele sich ereiferten, Pamuk zu verteidigen, die Verhaftung Irvings indessen ignoriert oder applaudiert wird, zeigt jedoch, dass Europa diesen Test nicht bestanden hat.
Im Kern ging bzw. geht es in den Fällen Pamuk und Irving nicht um Freiheit, sondern um Verhalten; nicht um die Autonomie des Gedankens, sondern um akzeptiertes und nicht akzeptiertes Gebaren. Die Türkei wurde so lange unter Druck gesetzt, bis sie den Prozess gegen Pamuk eingestellt und damit bewiesen hat, dass ihr Anspruch, ein moderner europäischer Staat zu sein, gerechtfertigt ist. Die unnachgiebige Haltung Österreichs gegenüber einem Holocaust-Verleumder wird demgegenüber als Beweis dafür angesehen, dass das Geburtsland Hitlers seine Nazi-Vergangenheit hinter sich gelassen und eine neue Ära begonnen hat. Von Seiten der EU wird hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen: Um ernst genommen zu werden, muss die Türkei das Recht auf freie Meinungsäußerung zugestehen, Österreich hingegen es manchen Leuten verweigern. Hier geht es nicht um freie, sondern um richtige Meinungsäußerung!
EU-Offizielle, die in ihren eigenen Ländern Freiheitsrechte beschnitten haben, haben die Türkei im Falle Pamuk gemaßregelt und der Inhaftierung Irvings durch Österreich zugestimmt – wie zum Beispiel der Brite Denis McShane. Der frühere Europaminister reiste in die Türkei, um den Pamuk-Prozess zu beobachten, und konstatierte, auf der Anklagebank säße die Türkei, nicht Pamuk: „Wie in vergangenen Jahrhunderten haben auch hier ein Staat oder religiöse Fanatiker einen Autor angeprangert, um ihm den Mund zu verbieten, und sie haben sich am Ende nur selbst auf der Anklagebank wieder gefunden. Die Türkei wird nicht eher zu Europa gehören, bis Voltaire gewinnt und die staatlichen und religiösen Ayatollas verlieren.“4
Mit welchem Recht belehrt MacShane die Türkei über Redefreiheit, verweist die staatlichen Instanzen auf die Anklagebank und bestimmt darüber, ob und wann die Türkei Europa beitreten kann? Seine eigene Regierung hat erst kürzlich selbst die Redefreiheit mit Füßen getreten: Das jüngst verabschiedete Gesetz gegen Rassen- und Religionsfeindlichkeit beschneidet das Recht, religiösen Obskurantismus lächerlich zu machen; es macht die Glorifizierung oder Verharmlosung von Terrorakten zu einer Straftat (Äußerungen, die als Angriff auf westliche Werte aufgefasst werden könnten, eingeschlossen) und verbietet eine Reihe von Dingen, die als anstößig gelten, wie zum Beispiel die Zeitung der British National Party oder die Musik eines jamaikanischen Künstlers, der bei seiner Einreise nach Großbritannien im letzten Jahr verhaftet, durch die Taskforce zur Bekämpfung von Rassen- und Gewaltverbrechen verhört und dann abgeschoben wurde.5
Hätte MacShane sich nicht besser für eine Reise nach Wien entscheiden sollen, um den Irving-Prozess zu beobachten? Iriving ist immerhin britischer Staatsbürger; das bedeutet, MacShane hat eine gewisse Befugnis, sich nach dessen Wohlergehen und Rechtsstatus zu erkundigen – auf jeden Fall mehr Befugnis, als die Türken abzuurteilen. Der Fall Irving ist aber wahrscheinlich zu heikel für MacShane, der der populistisch wirksamen und in ihrer Mission eindeutigen Kampagne zur Verteidigung Pamuks den Vorzug gab. Oder vielleicht unterstützt MacShane den Prozess gegen Iriving?
Dass ein Vertreter einer so unliberalen Regierung wie New Labour die Türkei mit solcher Geringschätzung behandeln konnte, zeigt, dass der Fall Pamuk wenig mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun hatte. Verschiedene europäische Politiker und EU-Bürokraten, die die Bedeutung der freien Rede gar nicht kennen, haben Schlange gestanden, um die Türkei zu beschimpfen. Und in der Zwischenzeit hat einem Pressebericht zufolge die Verhaftung Irvings der Alpenrepublik, „die immer noch bemüht ist, mit ihrer Nazi-Vergangenheit zurecht zu kommen“, „weltweite Anerkennung“ eingebracht. Der Ruf nach dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Fällen Pamuk und Irving wurde längst übertönt durch die Forderung, Österreich und die Türkei sollen ihre EU-Tauglichkeit in aller Öffentlichkeit demonstrieren: die Türkei solle dem Autor erlauben, seine unliebsamen Fragen zu stellen und Österreich solle jeden zum Schweigen bringen, der den Holocaust in Frage stelle. Im Falle Pamuks wurde dieser Forderung bereits stattgegeben. Österreich hingegen ist nach den Ereignissen vor sechs Jahren geradezu versessen darauf, Irving zu bestrafen: Im Jahre 2000 hatte es sich nämlich den Zorn der EU-Abgeordneten zugezogen, nachdem österreichische Bürger es gewagt hatten, für die Rechtspartei FPÖ unter Jörg Haider zu stimmen. Österreich war daraufhin informell aus der EU ausgeschlossen worden; jetzt hat das Land, das zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, ein großes Interesse daran, an dem rechtsradikalen Irving ein Exempel zu statuieren und so seine Modernität und Liberalität unter Beweis zu stellen.
Die Fälle Pamuk und Irving zeigen, dass freie Meinungsäußerung in Europa kein Recht ist, sondern ein Privileg: EU-Beamte verteidigen Äußerungen, denen Sie zustimmen und Autoren, die sie bewundern; aber sie nehmen keinen Anstoß daran, weniger geschätzte Autoren mit zweifelhaften Ansichten diffamiert zu sehen. Pamuk ist mittlerweile – zu Recht – aus dem Gefängnis entlassen und darf sagen und schreiben, was ihm beliebt. Wenn es aber das Recht auf freie Meinungsäußerung wirklich gibt, muss auch Irving seine Behauptungen über den Holocaust äußern dürfen, so absurd diese auch sein mögen.