02.12.2008

Freiheit für die Stammzellforschung!

Von Thilo Spahl

Nun ist es soweit. Wegen möglicher Verstöße gegen das deutsche Stammzellgesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Forscher Jürgen Hescheler, Direktor des Instituts für Neurophysiologie an der Universität Köln und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung. Er könnte das erste Opfer der übertrieben restriktiven deutschen Gesetzgebung zum Embryonenschutz werden.

Was soll er verbrochen haben? Er hat embryonale Stammzellen, die er legal importiert hat und die in Deutschland legal verwendet werden können, für einen Versuch genutzt, für den er nicht zuvor eine gesonderte Genehmigung beantragt hat.
Gemeinsam mit Tübinger Forschern hatte er pluripotente Stammzellen aus dem Hoden erwachsener Männer mit den embryonalen Stammzellen verglichen.
Die Forscher kamen dabei zu dem Ergebnis, „dass die Herstellung von humanen adulten Keimbahnstammzellen aus Hodenbiopsien einen einfachen und unkontroversen Zugang zu einer individuellen zellbasierten Therapie ermöglichen könnte, ohne die ethischen und immunologischen Probleme, die mit humanen embryonalen Stammzellen verbunden sind.“ (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18849962)

Eigentlich ein Resultat, das Gegner der Stammzellforschung freuen müsste. Vielleicht kann man ja also in der Zukunft Männern einfach in die Hoden pieksen, ein paar Zellen entnehmen, sie differenzieren und dann das durch Infarkt geschädigte Herz wiederherstellen – eine feine Sache. Dahin kann man aber nur kommen, wenn Versuche gemacht werden, um herauszukriegen, wie sich solche Zellen im Vergleich mit embryonalen Stammzellen, von denen wir wissen, dass sie zu Herzzellen werden können, verhalten. Gut, dass Herr Hescheler solche Versuche macht. Schade nur, dass er und alle anderen in Deutschland hierfür viele bürokratische Hürden überwinden und Anfeindungen über sich ergehen lassen müssen.

Es wird gemutmaßt, Hescheler, der einer der wichtigsten Kritiker der strengen deutschen Gesetze ist, habe bewusst einen möglichen Gesetzesverstoß in Kauf genommen. Wenn dem so wäre, dann würden ihm gewiss viele Menschen, die sich für Fortschritte in der Wissenschaft und der Medizin einsetzen, Respekt zollen.

Selbst den bekannten selbstgefälligen Embryonenschützern vom Schlage eines Hubert Hüppe, der vor einigen Jahren die Forschung an embryonalen Stammzellen als Kannibalismus bezeichnete, fällt es offenbar schwer, Heschelers Versuche als mehr als einen Formfehler zu verurteilen. Hüppe hat zwar nicht veranlasst, dass nun die Staatsanwaltschaft ermittelt, aber er hatte öffentlich den Verdacht auf eine Ungesetzlichkeit geäußert. In seiner Stellungnahme ( http://www.huberthueppe.de/bio08/081114.shtml) war dann aber keine moralische Verurteilung zu finden, sondern lediglich eine Art maßregelnder Hinweis, Gesetz sei schließlich Gesetz, und auch Herr Hescheler habe sich daran zu halten, sowie die fast schon als trotzig zu interpretierende Bemerkung, er habe einen Brief an die Bundesforschungsministerin geschrieben mit der Aufforderung, mal zu prüfen, ob sie nicht den Mitarbeitern von Hescheler die Finanzierung streichen könne. Unangenehmes Drohgebaren, gewiss, aber schon irgendwie geradezu erfreulich kleinlaut.

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