16.11.2009

Entwaffnende Argumente?

Kommentar von Gregor Wensing

Die Verschärfung des Waffenrechts wird seit Jahren mit denselben Argumenten begründet, deren Wiederholung sie allerdings nicht besser macht.

Manchmal lohnt der Blick zurück, um aus der identischen Wiederkehr politischer Debatten Rückschlüsse auf ihren zweifelhaften Gehalt ziehen zu können. Bei der seit Jahren immer wiederkehrenden Debatte über die Verschärfung des Waffenrechts ist dies besonders lohnenswert. Wir dokumentieren daher (leicht gekürzt) eine Pressemitteilung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. aus dem Jahre 2002.

Nun ist es also geschafft: der Deutsche Bundestag hat am 14.Juni 2002 einem jahrzehntelangen Ringen um eine Reform des Waffengesetzes ein Ende gesetzt und eine deutliche Verschärfung des geltenden Waffengesetzes verabschiedet.

Die seinerzeit zur Bekämpfung des aufkommenden Terrorismus geschaffenen Gesetzesverschärfungen von 1972 und 1976 waren nicht in der Lage gewesen, Wahnsinnstaten wie den Amoklauf von Erfurt im Jahre 2002 zu unterbinden – Grund genug für unsere Parlamentarier und Bürokraten, hier Handlungsbedarf zu konstruieren. Wenngleich in der Vergangenheit mehrfach der Versuch einer Reform des Waffengesetzes unternommen wurde, konnte dieses Ziel über zwei Jahrzehnte nicht erreicht werden. Stets ging man frisch mit der Vorgabe ans Werk, das unübersichtliche und in vielen Passagen mehr als fragwürdige Gesetzeswerk besser les- und anwendbar zu machen und in den Bereichen eine Liberalisierung zu schaffen, in denen es eindeutig über seinen eigentlichen Zweck hinausschoss. Schon nach kurzer Zeit aber war bei jedem neuen Entwurf einer Gesetzesvorlage zu erkennen, dass die Restriktionsschraube nur weiter gedreht werden sollte.

Aber kaum war nun die letzte Ausgeburt von Bürokraten- und Politikerängsten am 26.04.2002 im Bundestag verabschiedet, da geschah der Amoklauf von Erfurt – und bot so Gelegenheit für weitere Verschärfungen, die uns Bundesbürger wohl vor Bluttaten dieses Ausmaßes schützen sollen. „In seltener Einmütigkeit hatten sich Bundesinnenminister Otto Schily, der bayerische Staatsminister Dr. Günther Beckstein und der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens“ über die „im Interesse der Inneren Sicherheit notwendigen Anpassungen“ verständigt, „obwohl der im Bundestag am 26. April beschlossene Entwurf zur Neuregelung des Waffenrechts bereits eine Vielzahl von Verschärfungen … vorsah.“ (Presse-Info FORUM WAFFENRECHT).

Es hat den Anschein, als wenn sogar den Herren Stoiber und Beckstein die Studie „Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren“ des Instituts für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1996 nicht bekannt ist. Dabei wurde hier ein Pilotprojekt wissenschaftlich begleitet, welches seinerzeit „vom Bayerischen Staatsministerium begrüßt“ wurde, „um den nachvollziehbaren Belangen der Sportschützen im Sinne einer rechtzeitigen Nachwuchsgewinnung entgegenzukommen“ und für das sogar am 20.9.1994 die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt worden war.

So werden nun Vorderschaftsrepetierflinten (Vulgärausdruck: Pump-gun) verboten – aber nur, wenn sie einen Pistolengriff haben. Nun wissen wir es also: Es ist dieser Pistolengriff, der einer Repetierflinte ein Eigenleben verschafft. Mit ihrem Verbot wird endlich diesen teuflischen Pistolengriffen die Gelegenheit genommen, ihren dämonischen Einfluss auf unbekümmerte Heranwachsende auszuüben und sie zu Bluttaten zu verleiten, welche sie sonst nie vollbracht hätten. So konnte bei Robert S. wohl nur unter dem Zwang der umgeschnallten Pump-gun die Hemmung fallen, mit seiner Großkaliberpistole auf Menschen zu schießen.

Die psychologische Untersuchung, die allerdings nicht für Jagdscheinanwärter nötig ist, hätte sicherlich doch diesen einen unsicheren Kantonisten unter den 231.000 Heranwachsenden bis 20 Jahre finden lassen, die (laut Focus) allein im Deutschen Schützenbund Mitglied sind – oder?

Die derzeit gebotene Chance, ihre illegalen Schusswaffen bei Straffreiheit entweder der Behörde zu übergeben oder selber unbrauchbar zu machen, werden zudem mit Bestimmtheit ganze Heerscharen unserer Kriminellen beim Schopfe ergreifen.

Oder hegt etwa jemand den stillen Verdacht, das ganze Gesetz und seine vielen – vorerst auf Eis gelegten - weiteren Verschärfungsvorschläge ziele nur darauf ab, dass die immer größer werdende Chancenungleichheit zwischen dem Normalbürger einerseits und dem bewaffneten Kriminellen auf den anderen Seite bald auch für die heute noch wehrhaften(!) Jäger und Sportschützen gelten soll? Auch wenn derartige Ereignisse wohl eher selten sind und in keiner uns bekannten Statistik erscheinen, so genießt der legale Waffenbesitzer grundsätzlich noch(!) das Privileg gegenüber dem Nicht-Schützen bzw. -Jäger, im Falle krimineller Aggression nicht gänzlich wehrlos zu sein. Ist der Normalbürger heutzutage jeglicher krimineller Gewalt schutzlos ausgeliefert, so soll der legale Waffenbesitzer in Zukunft gegenüber seinen Mitbürgern offensichtlich nicht besser gestellt sein, wenn es um die Verteidigung von Leib, Leben und Eigentum von sich, seiner Familie (Notwehr) und Anderen seines Umfeldes (Nothilfe) geht. Und das ist doch gelebte Demokratie, oder?

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