01.05.2000

Embryonen als medizinisches Material

Analyse von Thilo Spahl

Plädoyer für eine radikale Liberalisierung des Umgangs mit menschlichen Embryonen.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist gegenwärtig in der Diskussion. Angesichts der schnell voranschreitenden Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und in der Humangenetik gilt das zehn Jahre alte Gesetz als revisionsbedürftig. Dabei gibt es zum einen Bestrebungen, es umfangreicher zu gestalten, zum anderen Forderungen nach etwas weniger restriktiven Regelungen. Ich möchte als Beitrag zu dieser Diskussion folgende radikale Liberalisierung des Gesetzes vorschlagen: Über den frühen Embryo, bis zum Alter von 14 Tagen, sollte von der Mutter (und ausschließlich von der Mutter) frei verfügt werden können. Auszunehmen sind lediglich Maßnahmen, die darauf abzielen oder es in Kauf nehmen, einen später aus dem Embryo entstehenden Menschen gesundheitlich zu beeinträchtigen. Erlaubt wäre demnach u.a.:


1. Verbrauchende Embryonenforschung
2. Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken
3. Nutzung embryonaler Stammzellen zur Gewebe- und Organzüchtung
4. Therapeutisches Klonen
5. Präimplantationsdiagnostik
6. Keimbahnintervention, die nicht auf gesundheitliche Beeinträchtigung abzielt oder diese in Kauf nimmt
7. Reproduktives Klonen


Ich werde im Folgenden auf Punkt 1 bis 5 näher eingehen. Die Punkte 6 und 7 wurden bereits ausführlich in Novo44 (Januar/Februar 2000) erörtert. Grundsätzlich wäre durch die vorgeschlagene Liberalisierung die Schutzwürdigkeit des Embryos nicht eingeschränkt, denn das Embryonenschutzgesetz dient nicht dem Schutz des Embryos vor Tötung. Abtreibung ist in Deutschland prinzipiell möglich. Der Embryo ist zu Recht nicht dem Kind oder dem Erwachsenen gleichgestellt. Seine Tötung durch Abtreibung wird, solange sie entsprechend den geltenden Bestimmungen erfolgt, nicht strafrechtlich verfolgt.


ad 1. Die Erlaubnis der verbrauchenden Embryonenforschung hätte zur Folge, dass Wissenschaftler sich auch in Deutschland an Forschung auf diesem wichtigen Gebiet beteiligen könnten. Der Wert der Embryonenforschung für den medizinischen Fortschritt ist nach heutiger Sicht kaum zu überschätzen. Sie ist von großer Bedeutung für
  a. die Entwicklung von Therapien gegen Unfruchtbarkeit,
  b. die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlgeburten,
  c. die Entwicklung von Therapien gegen Krebs (durch besseres Verständnis der Prozesse von Zellteilung und -wachstum, die bei Krebs “fehlerhaft” ablaufen),
  d. die Weiterentwicklung der Präimplantationsdiagnostik,
  e. die Entwicklung von neuen Therapien auf Basis von Stammzellen für fast alle bedeutenden Krankheiten, beispielsweise Diabetes, Parkinson und Herzinfarkt.


ad 2. Die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken wird heute als nicht erforderlich betrachtet, da diese Embryonen bereits zu Zehntausenden in den Tiefkühlschränken der Reproduktionskliniken lagern und im Rahmen der In-Vitro-Fertilisation auch weiter in erheblicher Menge entstehen werden. Diese Embryonen bräuchten nur zu Forschungszwecken freigegeben werden, nachdem zuvor die Zustimmung der “Eltern” eingeholt worden ist. Umfragen zufolge ist ein Großteil der Eltern bereit, diese Zustimmung zu erteilen, da sie keine weiteren Kinder wollen, die Embryonen also nicht mehr eingepflanzt würden.
Die Frage der Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken ist heute also irrelevant. Es ist jedoch denkbar, dass sich dies irgendwann ändern kann, etwa, wenn Wissenschaftler soweit sein werden, die frühe Embryonalentwicklung systematischer untersuchen zu können und für spezielle Forschungsinteressen spezifisches Material von Spendern mit bestimmten genetischen Eigenschaften benötigen würden. Dies könnte zu einem besseren Verständnis des komplexen Prozesses der Embryonalentwicklung und letztlich zu einer Erweiterung der medizinischen Möglichkeiten bei Entwicklungsstörungen oder Schwangerschaftskomplikationen beitragen. Voraussetzung hierfür wären dann die Samen- und Eizellspende für Forschungszwecke. Diese sollte daher - vergleichbar der Blutspende - grundsätzlich erlaubt sein.

“Wenn sich jemand heute gegen Stammzellforschung ausspricht, spricht er sich nicht gegen abstruse Begehrlichkeiten einiger Wissenschaftler mit perversen Neigungen aus, sondern gegen einen Kernbereich medizinischen Fortschritts und damit gegen ein fundamentales Menschheitsinteresse”

ad 3. Größte medizinische Hoffnungen richten sich heute auf die so genannte Stammzellforschung. Wir alle wissen - und den meisten von uns erscheint das wie ein Wunder - dass ein Mensch in all seiner Komplexität und mit all seinen Organen und entsprechend spezialisierten Zellen sich aus einer einzigen Zelle entwickelt, die bei der Empfängnis, der Verschmelzung von Samen- und Eizelle, entsteht. Diese erste Zelle und die embryonalen Zellen, die durch die ersten Zellteilungen entstehen, sind universelle Zellen, die man als totipotent bezeichnet, weil sich aus ihnen ein ganzer Mensch entwickeln kann. Totipotente embryonale Stammzellen (ES-Zellen) sind also ein ganz besonderes Material.
Im weltweiten Bemühen um Fortschritte in der Organzüchtung wird auch mit so genannten EG-Zellen (fötalen Keimbahnzellen) sowie mit pluripotenten Zellen und mit organspezifischen Stammzellen experimentiert. Diese Zellarten können aus abgetriebenen Föten, aus Nabelschnur und Plazenta bzw. aus Gewebe von Erwachsenen entnommen werden.
ES-Zellen und EG-Zellen haben zwei bemerkenswerte Eigenschaften. Sie können sich beliebig vervielfältigen und sie können sich grundsätzlich zu jeder beliebigen Zellart des menschlichen Körpers entwickeln. Bei der Stammzellforschung geht es heute hauptsächlich darum, herauszufinden, unter welchen Bedingungen sich ES-Zellen zu Hirnzellen, zu Zellen der Bauchspeicheldrüse, zu Nervenzellen, zu Hautzellen, zu Herzzellen usw. entwickeln. Gelingt es in der Zukunft, diese Differenzierungsprozesse zu steuern, eröffnen sich fantastische Möglichkeiten für die Therapie. Durch gezüchtete Bauchspeicheldrüsenzellen lassen sich Zuckerkranke heilen, durch entsprechende Hautzellen schwere Verbrennungen, durch Herzzellen lässt sich bei Infarkt zerstörtes Gewebe ersetzen, durch Nervenzellen können Lähmungen rückgängig gemacht werden, durch Blutzellen kann Leukämie geheilt werden, und vieles mehr.
Dass dies prinzipiell funktioniert, wurde für Nerven- Muskel-, Herz- und Blutzellen an Mäusen, mit deren ES-Zellen Forscher seit zwanzig Jahren arbeiten, bereits gezeigt.
Wenn sich jemand heute gegen Stammzellforschung ausspricht, spricht er sich nicht gegen abstruse Begehrlichkeiten einiger Wissenschaftler mit perversen Neigungen aus, sondern gegen einen Kernbereich medizinischen Fortschritts und damit gegen ein fundamentales Menschheitsinteresse. Auch für die Entwicklung von Medikamenten sind Stammzellen von großer Bedeutung. Mit ihrer Hilfe kann Wirkung von Medikamenten erforscht und getestet werden. Dadurch verringert sich die Notwendigkeit von Tier- und vor allem Menschenversuchen und es können präziser wirkende Medikamente mit geringeren Nebenwirkungen entwickelt werden.
In einem Brief an Präsident Clinton haben sich im vergangenen Jahr 37 Nobelpreisträger für die massive staatliche Unterstützung dieser Forschung ausgesprochen. In Deutschland glaubt der Gesetzgeber, ein Verbot sei moralisch geboten.

“Wenn man so argumentiert wie , gerät indes jedes Haarekämmen und Fußnägelschneiden zum Massenmord”

ad 4. Für das therapeutische Klonen gilt prinzipiell dasselbe wie für die Stammzellforschung. Auch hier geht es um die Möglichkeit der Heilung der genannten Krankheiten und etlicher mehr durch die Züchtung von Ersatzgewebe oder ganzen Organen. Die Besonderheit liegt darin, dass nicht Zellmaterial unbestimmten Ursprungs verwendet wird, sondern mit Zellen gearbeitet wird, die genetisch mit denen des Patienten identisch sind, womit das Problem der unerwünschten Abwehr durch das Immunsystem gelöst wäre. Um diese patienteneigenen (autologen) Stammzellen zu gewinnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denkbar ist, dass man sie dem frühen Embryo entnimmt (gleicher Vorgang wie bei der Präimplantationsdiagnostik) und einfriert, um gegebenenfalls Jahre oder Jahrzehnte später daraus das erforderliche Ersatzgewebe zu züchten. Eine solche entnommene totipotente Zelle hat prinzipiell die Fähigkeit, sich zu einem (genetisch identischen) Menschen zu entwickeln. Mit ihrer Entnahme wird sie somit zum Klon. Das ist verboten. Sie gilt außerdem aufgrund ihrer Totipotenz als Embryo und ist damit ein nicht mit dem Ziel des Entstehens eines Menschen erzeugter Embryo, was ebenfalls verboten ist.
Die zweite Variante des therapeutischen Klonens geht von Zellen des Erwachsenen aus, die durch eine Art Rückprogrammierung wieder zu totipotenten Zellen werden. Rechtlich gesehen kommt dieses Vorgehen nicht besser weg, da auch hier eine genetisch identische totipotente Zelle erzeugt wird, die man als geklonten Embryo bezeichnen kann.
Hier wird besonders deutlich, wie absurd es ist, eine einzelne Zelle mit einem Menschen gleichzusetzen. Die Hautzelle wird durch eine chemische Behandlung zum Embryo. Wenn man so argumentiert, gerät indes jedes Haarekämmen und Fußnägelschneiden zum Massenmord.

“Dass die wesentlichen Entscheidungen im Prozess der Fortpflanzung von den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen, nämlich den Eltern, getroffen werden können und sollten, scheint den Kritikern ein fremder Gedanke”

ad 5. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird einem im Reagenzglas erzeugten Embryo im Achtzellstadium eine Zelle entfernt und genetisch auf einen bestimmten vermuteten Defekt untersucht. Liegt dieser nicht vor, wird der Embryo in die Gebärmutter der Frau eingesetzt, ansonsten vernichtet.
Auch dem Verbot der Präimplantationsdiagnostik unterliegt eine seltsame Logik. Das Verbot ist nichts anderes als die Diskriminierung einer kleinen Gruppe von Personen, die Träger von Genen für schwere Erbkrankheiten sind. Ihnen geben die Gegner der PID, die selbst nicht von diesem Problem betroffen sind, zu verstehen, sie sollen gefälligst einsehen, dass “Krankheit und Behinderung ... ein Teil des Lebens” sei (Andrea Fischer) und daher entweder ein behindertes Kind zur Welt bringen oder eben ganz auf Kinder verzichten.
Da sich die meisten Betroffenen dieser Logik nicht anschließen können, sind sie gezwungen, entweder die PID im Ausland durchführen zu lassen oder eine “Schwangerschaft auf Probe” einzugehen und den Fötus zu einem späten Zeitpunkt, wenn der Defekt mit herkömmlicher Diagnostik festgestellt werden kann, abzutreiben, was mit erheblichen Belastungen verbunden ist.
Die Methode ist gegenwärtig in zehn europäischen Staaten erlaubt, weltweit schon mehr als 400 mal durchgeführt. Auch die Bundesärztekammer hat im Februar einen Entwurf für eine Richtlinie vorgelegt, nach der die PID grundsätzlich erlaubt, jedoch von der Indikation sehr eng begrenzt und strikt überwacht werden soll. Dieser Vorstoß, der schnell mit Kommentaren wie “Vorstoß zur Selektion und Vernichtung von menschlichen Embryonen” oder “Angriff auf das Lebensrecht behinderter Menschen” (FR) belegt wurde, ist ganz klar zu begrüßen. Die Forderung ist jedoch noch immer recht halbherzig und damit ein gutes Beispiel dafür, dass sich auch die Ärztekammer wie der Gesetzgeber und die vielen Lobbygruppen mit dem Gedanken grundsätzlicher reproduktiver Freiheit nicht anfreunden können. Dass die wesentlichen Entscheidungen im Prozess der Fortpflanzung von den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen, nämlich den Eltern, getroffen werden können und sollten, scheint ihnen ein fremder Gedanke. Wie in vielen anderen Fragen scheint auch hier die Regierung ihre vornehmste Aufgabe in der Bevormundung der Menschen zu erkennen.
Es ist zu befürchten, dass das neue Fortpflanzungsgesetz ebenso restriktiv gestaltet wird wie das alte. Ein starkes Indiz hierfür ist die Besetzung des im November letzten Jahres einberufenen Ethikbeirats der Bundesgesundheitsministerin. Den Vorsitz dieses Beirats hat die Hamburger Biologin Regine Kollek, eine der aktivsten Embryonenschützerinnen Deutschlands. Ihr Stellvertreter ist der katholische Moraltheologe Dietmar Mieth, der ebenfalls schon moderate Liberalisierung, etwa die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, ablehnt. Auch die Ministerin Andrea Fischer hat sich bereits unmissverständlich geäußert. Unter der bezeichnenden Überschrift “Das Recht, mit einer Krankheit geboren zu werden” spricht sie sich in der FAZ vom 18.3.00 gegen jede Präimplantationsdiagnostik aus und begründet dies mit der “Gefahr, dass wir Krankheit und Behinderung nicht mehr als Teil des Lebens begreifen könnten, sondern als austauschbar, weil durch medizinische Technik vermeidbar.” Wer könnte besser für das Amt einer Gesundheitsministerin geeignet sein als jemand, der das Recht auf Krankheit fordert und die Vermeidung von Krankheiten als große Gefahr betrachtet?!

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