01.01.1999

Ein widerwärtiges Gesetz

Von Helen Searls

Das britische Libel-Gesetz wurde jetzt offiziell gebrandmarkt: Ein US-Gericht befand, dass es gegen die Menschenrechte verstößt. Helen Searls, Koordinator für Rechtsfragen des britischen Magazins LM im Rechtsstreit gegen ITN, berichtet.

In einer Zeit, in der die New Labour-Partei der restlichen Welt Sermone über die Unantastbarkeit der Menschenrechte hält, hat es Spaß gemacht zuzusehen, wie der Regierung ein Schluck ihrer eigenen Medizin verpasst wurde. Das englische Verleumdungsgesetz wurde nun offiziell als abstoßend und als eine Verletzung der Menschenrechte verurteilt. In einem Verfahren, über das seltsamerweise fast nirgendwo berichtet wurde, machte ein amerikanisches Gericht folgende Aussage: "Die Prinzipien des englischen Verleumdungsgesetzes werden den grundlegenden Menschenrechtsnormen nicht gerecht und sind abstoßend in Bezug auf die öffentlichen Politik sowie die konstitutionelle Idee der Redefreiheit" (Times, 2.12.1997).

Das Berufungsgericht des amerikanischen Staates Maryland kam zu diesem Schluss, nachdem es aufgefordert worden war, einem Verleumdungsurteil eines britischen Gerichts (das vom Oberhaus bestätigt wurde) gegen einen amerikanischen Staatsbürger Rechtskraft zu verleihen. Man hielt dies für eine routinemäßige Forderung, denn britische Gerichtsurteile werden regelmäßig von amerikanischen Gerichten in Kraft gesetzt. Doch in diesem Fall weigerte sich das amerikanische Gericht, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Das englische Verleumdungsgesetz ist so abstoßend, dass man dem Beklagten mitteilte, dass die Schadenersatzforderung für US-Dollar 416.000 in Amerika keine Gültigkeit habe.

Welche Aspekte machen das englische Verleumdungsgesetzes nicht nur für die Befürworter von LM, das sich zurzeit gegen eine lähmende Verleumdungsklage verteidigen muss, sondern sogar für das amerikanische Gerichtswesen so abstoßend? Man braucht kein Genie in Justizfragen zu sein, um sehen zu können, dass das britische Verleumdungsgesetz eine schreiende Verletzung aller Prinzipien der natürlichen Gerechtigkeit darstellt.

Einer der ersten Grundsätze unseres Rechtssystems lautet zum Beispiel, dass wir vor den Augen des Gesetzes alle gleich sind. Dieses Prinzip wird natürlich in der Praxis nicht immer aufrechterhalten, doch im englischen Verleumdungsgesetz wird nicht einmal die geringste Anstrengung unternommen, um vorzugeben, dass irgendeine Gleichwertigkeit zwischen den Reichen und dem Rest von uns besteht.

Das Verleumdungsgesetz ist ein Gesetz für die Megareichen. Das Parlament hat schon vor langer Zeit beschlossen, dass man bei Verleumdungsklagen keinen Anspruch auf Rechtshilfe hat. Journalisten, die wahrheitsgetreue Anschuldigungen gegen die Reichen und Mächtigen veröffentlichen, die jedoch nicht über sechsstellige Summen auf ihrem Bankkonto verfügen, haben kaum Aussichten auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Verleumdungsklage vor Gericht. Als Konsequenz treffen die meisten Beklagten in den frühen Stadien einer Rechtsklage ein Arrangement mit dem Kläger, um das Risiko stetig wachsender Rechtskosten zu vermeiden. Da bei solchen Schlichtungen stets versprochen werden muss, dass die vermeintliche Verleumdung nie wiederholt wird, können die Reichen routinemäßig Verleumdungsklagen einreichen, um ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Durch das Verleumdungsgesetz wird auch noch ein anderes, grundlegendes Prinzip der Gerechtigkeit verletzt – nämlich, dass der Beklagte unschuldig ist, bis man seine Schuld bewiesen hat. Bei Verleumdungsklagen muss der Beklagte seine Unschuld beweisen. Er wird der Verleumdung für schuldig erachtet, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann. Und so lange der Kläger beweisen kann, dass die vermeintliche Verleumdung an eine Drittpartei veröffentlicht wurde, braucht er nicht einmal zu beweisen, dass er echten Schaden erlitten hat, denn dieser Schaden wird vom Gericht automatisch angenommen. Wie der prominente Anwalt Mark Stephens von Stephens-Innocent anführte, ist dies "die eine unerklärliche Ausnahme in unseren juristischen Verfahrensregeln", und die Chancen des Klägers sind hier bedeutend besser als die des Beklagten.

Etwa 90 Prozent aller Verleumdungsklagen, die vor Gericht kommen, werden zugunsten des Klägers entschieden. Wenn man bedenkt, dass die Beklagten es nur in einer winzigen Zahl von Fällen bis zur Gerichtsverhandlung kommen lassen, in denen sie ihre Gewinnchancen als ziemlich gut erachten, wird deutlich, dass es sich hier um einen extrem einseitigen Streit handelt.

Zusätzlich muss der Beklagte auch noch wegen möglicher zusätzlicher Kosten eine Entscheidung fällen, wenn man sich bei der Verteidigung auf die Wahrheit oder Rechtfertigung beruft. Wenn sich der Beklagte auf die Tatsache beruft, dass er die Wahrheit gesagt hat und dies dann vor Gericht nicht beweisen kann, haben die Geschworenen das Recht, dem Kläger einen noch höheren Schadenersatzanspruch zu bewilligen. Dies wird mit der Begründung gerechtfertigt, dass der Beklagte den dem Kläger zugefügten Schaden noch verschlimmert haben soll, indem er während der Gerichtsverhandlung weiterhin behauptet hat, dass die vermeintliche Verleumdung wahr sei. So kommt es paradoxerweise dazu, dass eine offensive Verteidigung bei einer Verleumdungsklage die Situation für den Beklagten noch verschlimmern kann.

Auch dieses Szenario beruht jedoch noch auf der Annahme, dass dem Beklagten das Recht auf eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht zugesprochen wird – und hierbei handelt es sich um eine weitere Grundvoraussetzung unseres Rechtssystems. In kürzlich breit diskutierten Rechtsstreits, bspw. der "McLibel"-Klage und der Klage von Jonathan Aitken gegen den Guardian, haben die Kläger mit Erfolg gefordert, dass der Richter die Geschworenen sogar schon vor der Verhandlung entlassen sollte.

Beunruhigenderweise halten die Richter inzwischen viele Verleumdungsklagen für zu kompliziert, als dass sie für Normalsterbliche verständlich wären. Aus welchem Grund sie dieser Meinung sind, ist unklar. Mir schien der Fall Aitken ziemlich einfach zu sein. Was letztendlich zählte, war, wer die Hotelrechnung des Ritz in Paris bezahlt hatte, also wohl für die größten Denker im Rechtswesen des Landes keine allzu große Herausforderung.

Trotz dieser Mängel liegt aber der wahrhaft abstoßende Aspekt des englischen Verleumdungsgesetzes bei der Tatsache, dass dieses Gesetz Einzelpersonen ermöglicht, die Gerichte zur persönlichen Bereicherung zu "mieten" und gleichzeitig das öffentliche Interesse an einer vollständigen und offenen Diskussion zu unterminieren. Dies ist auch der Aspekt des Gesetzes, der den Richtern des Gerichts in Maryland wahrhaft im Halse stecken blieb. Das amerikanische Gericht rollte den Fall wieder auf und urteilte schließlich, dass die in Großbritannien als verleumderisch bezeichneten beiden veröffentlichten Schriften ganz einfach als "rhetorische Hyperbeln" hätten angesehen werden müssen und dass sie einen Teil einer "öffentlichen Debatte" darstellten. Nach Ansicht der amerikanischen Richter wurde durch das englische Gesetz im allgemeinen und insbesondere durch diesen Urteilsspruch das Recht auf Redefreiheit ignoriert – und damit ein fundamentales Recht, das den freien Austausch von Ideen und Meinungen in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse garantiert.

Im englischen Verleumdungsgesetz gibt es keine Verteidigung auf der Grundlage des öffentlichen Interesses. Es stellt in den englischen Gerichten keine Verteidigung dar zu behaupten, dass ein vermeintlich verleumderischer Artikel auf eine wichtige Angelegenheit von öffentlichem Interesse hingewiesen hat und daher vollständig und offen in der Öffentlichkeit diskutiert zu werden verdient. Das Verleumdungsgesetz beruht auf der Grundlage, dass es wichtiger sei, dass ein Mann seinen Ruf verteidigt, als dass die Gesellschaft als Ganzes durch eine eingehende öffentliche Untersuchung die Wahrheit aufdecken kann. Im Gegensatz dazu wäre es in Amerika, wo eine Verteidigung aufgrund des öffentlichen Interesses zulässig ist, sowohl für McDonalds als auch für ITN unmöglich gewesen, ihre Kritiker wegen Verleumdung anzuklagen.

Da das Verleumdungsgesetz nun den Menschenrechten gegenüber als so widersprüchlich erachtet wurde, bleibt nur noch die Frage, ob die New Labour-Regierung, die so vehement auf die Verteidigung der Menschenrechte pocht, sich auch bemühen wird, dieses Gesetz zu überholen. Doch übermäßige Hoffnungen scheinen unbegründet. In einem mit 4. Dezember 1997 datierten Brief wurde mir nämlich von Frau Jenny Foote, dem mit Gesetzesreformen betrauten Zweig des Ministeriums des Kanzlers, mitgeteilt, dass bei ihnen "keine Informationen über ein weit verbreitetes Bedürfnis nach einer Reform des Gesetzes vorliegen und dass daher zurzeit keine Pläne gemacht wurden, um dies in die Wege zu leiten." Es scheint, dass die britische Regierung bezüglich der Menschenrechtsfragen und ordentlicher Verfahren nach der Maxime handelt: "Folgt meinen Worten, nicht meinem Beispiel."

 

aus: Novo, Nr.33, März/April 1998, S.49f

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