28.11.2017

Digitalisierung ohne Eigentum

Von Stephan Gemke

Titelbild

Foto: paulsteuber via Pixabay / CC0

In der digitalen Sharing Economy gehört einem immer weniger. Am allerwenigsten die eigenen Daten.

Die Sharing Economy, ja, das ganze digitale Business, hat mit Teilhabe wenig am Hut, post-kapitalistisch ist beides erst recht nicht. Eher feudal und plutokratisch und damit sogar vor-kapitalistisch. Eine Ökonomie des Teilens klingt nach Wohltätigkeit, ist aber reine Abzocke und führt in massenhafte Besitzlosigkeit wie Abhängigkeit. Sie führt zu einer Win-Lose-Situation zu Lasten der Verbraucher und User.

Aber von vorne. Entsprungen ist die Sharing Economy im Silicon Valley – dem Epizentrum des Kapitalismus und der Digitalisierung. Und wenn die digitalen Unternehmer von dort verlauten lassen: „Sharing is caring“, muss man sich folgenden Nachsatz immer dazu denken: „And what we care about the most is making money“. Nächstenliebe oder Sehnsucht nach dem Sozialismus und gar einer postmaterialistischen Gesellschaft gibt es dort nicht. Da geht es nur ums Geldverdienen, indem alle realen Produkte und Dienstleistungen entweder komplett digital oder zumindest mittels Marktplätzen handelbar gemacht werden, dann sich zu eigen und anderen zur Miete. Denn wäre die Sharing-Economy tatsächlich „sozial“, dann wäre sie auch defizitär – wie der öffentliche Nahverkehr, die Mutter aller Sharing-Angebote.

Vermieten statt teilen

Und genau darum geht es: Nicht durchs Teilen an sich, sondern durchs Vermieten lässt sich Geld verdienen. Es ist eine bewusste Irreführung, immerzu von der harmloser klingenden Sharing- statt von der eigentlichen Rent-Economy, also der Leih- bzw. Mietwirtschaft 1 zu sprechen. Natürlich ist kostenpflichtiges Teilen immer ein Mietgeschäft gewesen, doch im Gegensatz zu früher, als dieses Teilen dazu diente, sporadische Probleme wie Knappheit oder Hochpreisigkeit von was auch immer zu lösen, verschärft und manifestiert die heutige Dauerform diese Probleme. Der Klassiker ist die Zunahme großstädtischer Wohnraumknappheit durch AirBnB-Unterkünfte.

„Die AGB sind komplexer als ein Mietvertrag.“

Lässt man sich auf den Begriff der Rent-Economy ein, dann fällt einem auf, dass es nicht nur Plattformen wie AirBnB, Uber, Nestpick, Blacklane, Homelike, Flinc, Campanda, Helpling u.v.m. gibt, die zwischen Privatleuten diverse Unterkünfte, Verkehrsmittel und Arbeitsleistungen vermitteln, sondern dass die mietbaren Güter und Personen gleich selbst angeboten werden. Vor diesem Hintergrund gehören auch die verschiedensten Softwareunternehmen, Cloudanbieter und Streamingdienste wie bspw. Spotify dazu.

Und Spotifys Geschäftszweck liegt nur vordergründig darin, Musik abzuspielen. Wenn es so einfach wäre, würden sich die AGB nicht wie ein komplizierter Mietvertrag lesen. Spotifys allgemeine Nutzungsbedingungen umfassen zwölf Verbote, was die User mit den Inhalten nicht machen dürfen, und belaufen sich insgesamt auf 13 Din-A-4-Seiten und 6471 Wörter in feinstem Juristendeutsch. Hinzu kommen ähnlich lange Datenschutzbestimmungen und eine extra Sektion zu Urheberrechtsverletzungen. Eine solche Komplexität weist noch nicht mal ein Standard-Mietvertrag auf. Und den signieren wir typischerweise erst, nachdem wir ihn in Ruhe durchgelesen und verstanden haben. Hier aber geschieht dies mittels eines simplen Klicks im Sekundenbruchteil und ohne den Inhalt wirklich begriffen zu haben.

Noch komplizierter und weitreichender vollzieht sich dies bei anderen Content-Formen, z.B. bei E-Books im Amazon-Kindle-Ecosystem, da dort zwischen Kindle-Anwendungen, -Inhalten, -Shop und -Service unterschieden wird. Das ist in etwa so, als ob Ihnen Ihre Bank separate Nutzungsregeln für das Grundstück, auf dem die Filiale liegt, für die Filiale selbst, die Kassenschalter und Bankomaten sowie für Ihr Geld auf Ihrem Konto oder Depot auferlegt hätte und jeweils separat Daten darüber sammelt, von wo Sie herkommen, welche Geschäfte Sie in der Bank tätigen und wo Sie im Anschluss hingehen. Außerdem werden noch die Eigenschaften Ihres Autos auf dem Parkplatz und Ihr soziales Umfeld überprüft.

„Es ist bezeichnend, dass es Mietgesetze gibt, aber kein Digitalgesetz.“

Wenn man sich nun vergegenwärtigt, dass jeder Digitalservice solche AGB beinhaltet, wird ersichtlich, wie wir permanent komplexe Verträge abschließen, die weit über das hinausgehen, was wir als klassischen Kaufvertrag oder Mietvertrag kennen und zudem Daten erheben, die für den eigentlichen Geschäftszweck unerheblich sind. Ich wette, dass die meisten Menschen, gefragt, wann sie das letzte Mal einen Lizenzvertrag unterzeichnet hätten, verdutzt antworten würden: „Noch nie“ – dabei tun sie es dauernd und dann auch noch mit wenig Rechten. Es ist bezeichnend, dass es Mietgesetze gibt, aber kein Digitalgesetz.

Überdies gehe ich davon aus, dass es ein finanzielles Minusgeschäft ist, sich seine Plattensammlung dauerhaft zu streamen, statt sie einmalig zu kaufen. Selbiges gilt ebenso für Kleidung, wo die Sharing-Economy ja besonders ausgeprägt ist. Die Modezyklen sind so kurz geworden und der Druck „mit der Mode zu gehen“ wegen Social Media immer größer, dass der Körper bzw. der Kleiderschrank zu einem reinen Umschlagplatz wird. Aus Käufersicht aber lohnt es sich nur kurzfristig, günstig einzukaufen, da der Verschleiß der Artikel und das häufige Nachkaufen den Preisvorteil zunichtemachen.

Alles wird zum Abo

Früher waren es quasi nur die Zeitungen, die man im Abonnement bezog, heute ist es nahezu alles Digitale – und welche realen Produkten und Dienstleistungen sind heute noch nicht digitalisiert? Wir mieten quasi jeden Monat aufs Neue eine Software, eine Wohnung, eine Zeitung u.v.m. und besitzen immer weniger echtes Eigentum. Als Spotify-User sind Sie darauf angewiesen, dass weder das Unternehmen pleitegeht noch die Preise zu teuer werden oder sich Künstler von der Plattform verabschieden, wenn Sie weiter deren Musik hören möchten. Dies alles könnte Ihnen egal sein, wenn Sie die Lieder kaufen statt streamen würden.

So aber sind Sie in ein gefährliches Abhängigkeitsverhältnis zum Anbieter geraten und dies gilt für alles, das als „Subscription“, „Freemium“ oder „… as a Service“ (SaaS, PaaS) daherkommt. Teilen und Leihen sind nichts weiter als beschönigte Marketingausdrücke für die Herrschaft über den Zugang. Etwas zugänglich zu machen ist ja der Kern von Teilen und Mieten und jeder, der den Zugang zu was auch immer kontrolliert, also sein eigen nennt, hat die Macht. Die Macht, andere von der Nutzung seines Eigentums auszuschließen oder sie dafür zahlen zu lassen. Und wegen der Netzwerkeffekte wird der, der hat, immer größer und so strebt jede digitalisierte Branche automatisch ins Oligopol und manchmal auch ins Monopol. Die Big Player kontrollieren den Zugang von immer mehr digitalisierten Gütern und bestimmen die Zugangsvoraussetzungen.

„Der normale Internetznutzer ist faktisch völlig machtlos und unfrei.“

Der normale Internetznutzer wähnt sich zwar frei und superflexibel und hip, ist jedoch faktisch völlig machtlos und unfrei. Dass dies die wenigsten Leute wahrnehmen, liegt am suggestiven Marketing, das die Verringerung des faktischen Eigentums als gesellschaftlich erstrebenswert darstellt und gleichzeitig immer neue Bedürfnisse weckt, um den Konsum (d.h. in immer kürzeren Zyklen Neues zu besitzen) weiter zu steigern. In Bezug auf digitale Güter ist dies besonders perfide, denn während man z.B. Kleidung und Sportgeräte auch anderen Personen problemlos weiterreichen kann, ist dies im Digitalen unerwünscht und wird entsprechend technisch erschwert oder aber nur mittels erweitertem und teurerem Lizenzumfang möglich. Auch ist es bei digitalen Gütern leichter, uns diese zu entziehen.

Somit hat sich über die Jahre nun ein feudaler Zustand mit den Tech-Unternehmen als neuem Adel herausgebildet. Oder um die Googles, Amazons, Microsofts, Facebooks, Apples und Co. mit den Worten des Digital-Philosophen Jaron Lanier zu beschreiben: „Die freundlichste und gutmütigste Diktatoren-Klasse in der Geschichte der Menschheit“.

Daher verstehe ich auch nicht das Loblied auf den Abgesang des Eigentums. Es war doch aus guten Gründen bislang so, dass der, der etwas auf sich hielt, sich z.B. seine eigene Bibliothek oder Plattensammlung aufbaute und sich freute, in seinem Haus so laut Musik hören zu können, wie er mochte, weil er auf niemanden Rücksicht nehmen musste. Erst das Eigentum bemächtigt ja zur Freiheit, nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder über den Tisch gezogen zu werden.

Natürlich muss man nicht alles besitzen und behalten. Kleidung, Möbelstücke, Spielzeuge, diverse Arbeitsgeräte oder elektronisches Equipment auf Online-Marktplätzen wie eBay, Catawiki, Rebelle, Momox oder Industrialboard weiterzuveräußern ist nicht verwerflich. Ebenso wenig Mitfahrgelegenheiten oder ein Schlafsofa zu vermitteln. Und sich am See ein Boot zu mieten, statt sich extra eines zu kaufen, ergibt auch Sinn und vor allem: So etwas gab es schon immer. Nur eben nicht als Dauerzustand.

„Das Nutzungsverhalten wird zum Zwecke der Errichtung höherer Ausstiegsbarrieren ausgewertet.“

Es ist abstrus, wenn wie in China sogar Regenschirme in die Sharing-Economy integriert werden, da ihre Beschaffenheit real-materiell ist, ihr Gegenwert gering und sich kein hoher Pfand durchsetzen lässt, weil sonst niemand die Schirme mieten würde. Andererseits ist durch den vielen Regen der Bedarf hoch und die Unmöglichkeit eines hohen Pfandes erlaubt es, die geliehenen Schirme nachher einfach zu behalten.

Keine Privatsphäre

Bei digitalen Diensten und Inhalten ist die klassische Mietsituation jedoch pervertiert: Erstens bedürfen sie keiner Kaution, weil sie virtuell sind und vom Nutzer gar nicht behalten werden können, und doch müssen wir einen Pfand in Form unserer Nutzungsdaten hinterlegen. Und das Ganze ist so angelegt, dass zumeist jene Digitaldienste am stärksten nachgefragt sind, die am meisten Pfand verlangen, sprich am wenigsten Privatsphäre bieten. Einerseits, weil man so alles möglichst kostenlos, d.h. werbefinanziert, nutzen kann, andererseits, weil sich durch die ständige Datenerhebung einzelne Plattformen so verbessern und vergrößern können, dass ihnen das Gros der Internetnutzung zu Teil wird.

Spotify hätte nicht solch lange Datenschutzbestimmungen, würden sie die massive Datensammlung nicht für weitere Geschäftszwecke nutzen. Das Nutzungsverhalten wird zum Zwecke der Errichtung höherer Ausstiegsbarrieren ausgewertet. Die aus den Daten vermeintlich gewonnene Steigerung von „Nutzungserlebnis und Kundenzufriedenheit“ ist der Pfand, der die User abhalten soll, den Anbieter zu wechseln. Und dies gilt für alle Digitalanbieter.

So geht mit der Eigentumslosigkeit auch eine zwangsweise Aufgabe der Privatsphäre einher, die wiederum noch weitere Analysen und Schröpfungen ermöglicht. Schlussendlich hat der User also in mehrfacher Hinsicht verloren. Dies ist auch der Unterschied zu den anderen natürlichen Monopolen. Die öffentlichen Versorgungsunternehmen verlangen keine derartige Entblößung unsererseits, um zu funktionieren, und sie konzentrieren sich – gottlob – rein auf ihren originären Geschäftszweck.

„Mit dem Digitalwesen verhält es sich wie mit dem Finanzwesen.“

Überhaupt verhält es sich mit dem Digitalwesen wie mit dem Finanzwesen. Geld ist ja das digitalste Gut schlechthin, im Grunde ist es nur eine Ziffernfolge. Und Banken sind gleichermaßen Schöpfer wie Vermittler von Geld. Diese Dichotomie potenziert die Geldsumme laufend und deswegen gelten die meisten Banken als „too big to fail“.

Wie Buchgeld lassen sich auch digitale Dateien potenzieren, weil man sie beliebig oft, verschleißfrei und nahezu ohne Folgekosten erheben und reproduzieren kann. Die Konsequenz aus alledem lautet bei Google & Co. etwas verändert: „too customized to leave“, d.h. aufgrund ihrer Datenfülle und -hoheit so individuell in ihren Leistungen und Preisen, dass man sehr häufig nur unter Inkaufnahme verschiedenartiger Schlechterstellung kündigen kann oder es gleich unterlässt, weil andere Anbieter genauso datensammlungswütig sind. Kurzum: Der User sitzt in der Falle.

Dieses Szenario kennt man ähnlich auch bei Banken: 1) in der geringen Unterscheidbarkeit des Preis-/Leistungsverhältnisses, 2) in der so generierten Trägheit der Kunden und 3) in den Konsequenzen, wenn der Schuldner die Bank wechselt, den Kredit kündigt oder nicht mehr bedienen kann: Dann drohen ihm kontextabhängig Kontosperrung bzw. -pfändung, Entschädigungszahlungen und die Einbehaltung/Übereignung von Sicherheiten, wie z.B. das Eigenheim.

„Zwar sind mir die Aktien vollständig zugewiesen, aber eben nicht mehr wirklich vorhanden.“

So wie man sich bei Banken nichts leihen kann, ohne Sicherheiten zu hinterlegen, lässt sich im Digitalen nichts mehr nutzen, ohne das Privatleben zu offenbaren. Verweigern wir uns dem, drohen uns Einbußen im Funktionsumfang oder höhere Kosten durch steigende Preise. Und auch bei allem, was nicht vollständig digital nachgebaut werden kann, wie z.B. eine Unterkunft, greifen die obigen Mechanismen. Denn auch solche Güter werden wenigstens halb-digitalisiert, indem man Angebot und Nachfrage über Online-Marktplätze, Online-Shops, Listingportale/Suchmaschinen und Apps orchestriert. Hat eine der Digitalfirmen also die nötige kritische Masse an Usern und Daten erreicht, mittels Skalierung und Datenauswertung den Lock-in-Effekt manifestiert oder mittels Zukäufen von Startups den technologischen Vorsprung und die Marktnische ausgebaut, so kann sie schalten und walten, wie sie will. Wenn der schuldnerhafte User dann seine Privatsphäre schützen möchte oder die vereinbarten Nutzungsgebühren nicht zahlen kann, wird er entsprechend schlechter gestellt oder ausgeschlossen.

Daten und Aktien

Es mag zwar sein, dass einzelne Webseiten ihre Kundendaten nicht an externe Dritte weitergeben. Nur was nützt das, wenn dessen Webseite selbst Dienste von Dritten enthält, die wiederum eigene Cookies setzen und so die Daten mitabgreifen? Es ist naiv zu glauben, dass die Daten nicht weiterverwendet und multipliziert werden. Auch hier hilft ein Vergleich mit dem Bankensektor: So werden die vom Anleger erworbenen Aktien von Online-Brokern, wie DeGiro oder LYNX, teilweise an andere Börsianer zum Zwecke eines Leerverkaufes weiterverliehen – und zwar ohne das unmittelbare Wissen und Einverständnis der weggebenden Aktionäre. Dies ist ein Bestandteil des Geschäftsmodells dieser Discountbroker, die ihren Brokerservice entweder als ausländischer Anbieter oder mittels ausländischer Kooperationspartner wie Interactive Broker (UK) zur Verfügung stellen. Während eine Verleihung/Verpfändung der Wertpapiere laut dem Kundensupport bei LYNX gar nicht verhindert werden kann, teilte DeGiro mit, dass die Wertpapierleihe nur im Rahmen des Custody-Profils, also des primär für die Aufbewahrung der Aktien gedachten Depots, ausschließbar sei. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass diese Kontoform vergleichsweise schwer zu errichten ist …

Problematisch ist zudem, dass das eigentliche Ziel des Aktienkaufs konterkariert wird: Durch den in Hoffnung auf steigende Kurse getätigten Kauf von Aktien gibt man anderen Anlegern die Chance, diese Aktien wieder zu verkaufen, was man ja nur tut, wenn man von sinkenden Kursen ausgeht bzw. diese initiieren möchte. Das hat bei 100 Aktien keinen Einfluss, kann es aber bei mehreren 1000 Stück durchaus haben. Auch an der Mietgebühr wird man als eigentlicher Aktienbesitzer nicht beteiligt, die kassiert der Online-Broker. In letzter Konsequenz bedeutet dies eine Verfälschung und Geschäftemacherei mit meinem Aktienbesitz. Zwar sind mir die Aktien vollständig zugewiesen, aber eben nicht mehr wirklich vorhanden.

„Die Gesellschaft hat sich zu fragen, ob sie sich weiter zum Habenichts degradieren lassen will.“

Und wie mit den Aktien verhält es sich mit Ihren Daten. Sie haben darauf gar keinen Zugriff mehr und jedes datenabgreifende Digitalunternehmen würde wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen, wenn Sie Ihre Daten nicht mehr oder wenigstens nur teilweise zur Verfügung stellen wollten – genauso wie der Leerverkäufer vor dem Bankrott stünde, wenn er allen Aktienbesitzern gleichzeitig ihre Aktien zurückgeben müsste. Dann entstünde ein sog. Short-Squeeze wie bei der VW-Aktie 2008. Übrigens: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LYNX umfassen über 50 verschiedene Dokumente, manchmal nur auf Englisch, und gehen deutlich über das hinaus, was man Kunden zumuten kann und soll.

Und nun hat sich die Gesellschaft zu fragen, ob sie sich weiter zum Habenichts degradieren lassen will, und die Politik wiederum hat zu entscheiden, ob sie weiterhin eine ungeregelte Digitalisierung will. Ich plädiere für mehr Eigentum und einen umfassenderen Rechtsrahmen, was digitale Güter und Dienste angeht. So sollten sich bspw. weder die Erlaubnis noch der Umfang für die Datenerhebung durch die gesetzliche Regelung am Erhebungsort (ausländischer Server) ergeben, sondern durch die heimischen Datenschutzvorschriften der datengebenden Nutzer. Ergo: deutsche IP-Adresse, deutscher Datenschutz, amerikanische IP-Adresse, amerikanischer Datenschutz.

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