01.09.2000

Zweifel an den Vorteilen der Homoehe

Analyse von Sabine Reul

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Ehe von homosexuellen Paaren ist problematisch, meint Sabine Reul. Das Gesetz verspricht wenig Freiheit. Nicht zuletzt ist dort mehr von Pflichten als von Rechten die Rede

Irgendwo war da noch ein Hoffnungsschimmer, dass dieser Kelch vielleicht an uns vorübergehen werde. Aber das war ein Hoffen wider besseres Wissen. Die Politisierung des privaten und sogar des intimen Lebens ist heute ein globaler Trend, von dem natürlich nie ernstlich anzunehmen war, dass er vor Landesgrenzen Halt machen werde. Seit die neue rot-grüne Staatselite Tritt gefasst hat und die CDU am Boden liegt, wird das Privatleben nun auch hierzulande ein bevorzugtes Terrain für politische Intervention.

Der vom Bundeskabinett vor der Sommerpause verabschiedete Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz, das homosexuellen Partnerschaften Anspruch auf eine eheähnliche Rechtsposition einräumen soll, kommt im Herbst im Bundestag zur Vorlage und wird angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken der Opposition voraussichtlich auch noch den Bundesrat beschäftigen.

Mit der Schaffung eines eheähnlichen “Instituts” für gleichgeschlechtliche Partnerschaften will Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, in deren Haus der Entwurf erarbeitet wurde, ein Zeichen gegen Diskriminierung der Homosexualität setzen und dem Interesse homosexueller Paare entgegenkommen, ideell, rechtlich und materiell die Anerkennung zu finden, die bisher der heterosexuellen Ehe vorbehalten ist.

Das stößt natürlich nicht überall auf Zustimmung. Vorhaben der rot-grünen Koalition, die den Bedeutungsverlust traditioneller Wertvorstellungen in politische und rechtliche Formen zu gießen suchen, erregen Rückzugsgefechte jener, die sich beharrlich gegen die Erkenntnis sträuben, dass ihnen die konservativen Felle längst entschwommen sind. Entsprechend defensiv ist der Versuch vereinzelter Publizisten und Kirchenvertreter, gegen die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft noch einmal ein längst antiquiertes patriarchalisches Ehe- und Familienideal ins Feld zu führen.

Dieses Ideal hat sich selbstredend längst überlebt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vollzieht rechtlich nur nach, was praktisch längst vollzogene Tatsache ist. Bis tief in die Kirchen und Unionsparteien hinein besteht mittlerweile breite Unterstützung für den tabufreien Umgang mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sexuellen Orientierungen. Wer die staatliche Bescheinigung homosexueller Partnerschaften heute noch als Untergang der menschlichen Zivilisation werten zu müssen meint, riskiert nicht bloß Lächerlichkeit, sondern muss sich inzwischen fragen lassen, mit welchem Recht manchen Lebensmodellen die Anerkennung vorenthalten werden soll, die anderen spontan zuteil wird.

“Die Ehe aus Neigung steht für viele Menschen für eine gelungene Integration von Leidenschaft, Individualität, Geselligkeit und Lebensunterhalt.”

Dass hier für manche eine Welt zusammenbricht, ist verständlich. Immerhin war die heterosexuelle Ehe, vor allem in ihrer modernen Variante als Liebesehe, bislang eine recht erfolgreiche Erfindung. Sie bot dem Einzelnen eine Synthese der auseinander strebenden Ansprüche von Sexualität, Stabilitätssuche, Sehnsucht nach Intimität, Kindererziehung und wirtschaftlichem Überleben. Die Ehe aus Neigung steht für viele Menschen, wenn nicht jederzeit in der Praxis, so doch als erstrebenswertes Ideal, für eine recht gelungene Integration von Leidenschaft, Individualität, Geselligkeit und Lebensunterhalt.

In der Debatte um die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften machen sich manche daher die Sache etwas zu leicht. Das Ideal der heterosexuellen Ehe polemisch einem konservativen Ordnungsfanatismus gleichzusetzen, dem die Ehe als “Keimzelle des Staates” gilt, ist ebenso bizarr wie die zynische Behauptung mancher Befürworter des Gesetzesentwurfs, geheiratet werde ohnehin nur wegen der Steuervorteile.
Die moderne Ehe aus Neigung ist weder ein bloßes wirtschaftliches Zweckbündnis, noch dient sie heute mehr der Befriedigung politischer Ordnungskonzepte. Sie hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einer Form der langfristigen Paarbeziehung entwickelt, die der Subjektivität und Individualität der Partner größere Entfaltungsmöglichkeiten einräumt als in jeder früheren Epoche. Das Scheidungsrecht, wirksame Verhütungsmittel, der Zugang von Frauen zu Bildung und Karriere und die Lockerung der Sexualnormen haben dafür gesorgt, dass die Ehe auch für Frauen längst nicht mehr das Gefängnis ist, das sie einmal war.

Die Debatte über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft leidet somit an einer gewissen Ungleichzeitigkeit. Während konservative Gegner des Gesetzentwurfs ein längst untergegangenes Familienideal beschwören, wähnen seine Befürworter sich im Kampf gegen eine rigide Homophobie, die es in dieser Form ebenfalls nicht mehr gibt. Beide Seiten der Debatte sind im Hier und Jetzt offenbar noch nicht angekommen.

Alle Umfragen belegen, dass Intoleranz gegenüber Homosexualität einen historischen Tiefstand erreicht hat und die Ablehnung sexueller Praktiken oder Orientierungen gleich welcher Art im Wertempfinden der Gesellschaft keine signifikante Rolle mehr spielt. Die Transformation der Ehe und die Befreiung der Sexualität von politisch-religiöser Normsetzung sind gewaltige Fortschritte, die sich unter anderem auch dem erfolgreichen Kampf um die Emanzipation der Frau verdanken. Männer und Frauen können heute ihr Leben, sowohl was die persönliche Existenzplanung als auch was die Suche nach emotionaler und sexueller Erfüllung betrifft, viel freier und experimentierfreudiger gestalten als jede vorausgegangene Generation.

Das “coming out” der Schwulen und Lesben, gefolgt von der Forderung, als solche ebenfalls Rechte und Anerkennung zu genießen, ist Teil dieser positiven Entwicklung, die sich allerdings der Entpolitisierung der Sexualität verdankt. Dass diese eine herausragende zivilisatorische Leistung gewesen ist, ist manchen Leuten anscheinend nie so recht ins Bewusstsein gedrungen.

Die Generation, die heute Regierungsämter bekleidet, trug in den sechziger Jahren unter der seinerzeit ambivalenten Losung “the sexual is political” durchaus zur Transformation der Geschlechterbeziehungen bei. Gegenwärtig, in einer Zeit, die von Angst vor den Folgen der Freiheit geprägt ist, betreibt sie ihre Repolitisierung.

Und hier liegt die Problematik des rot-grünen Reformvorhabens. Die Debatte über die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften dreht sich derzeit um die eher zweitrangige Frage, wie weit das erstrebte Institut der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft der heterosexuellen Ehe angepasst werden darf, um deren Bestand noch zu sichern, homosexuellen Partnern aber trotzdem eheähnlichen Status einzuräumen. Hier wird mit Sicherheit ein Kompromiss gefunden werden, der dem Kräfteverhältnis der Einstellungen der Parteienvertreter in Bundestag und Bundesrat entspricht.

Die Frage ist aber eher, ob ein eheähnliches Institut für gleichgeschlechtliche Partnerschaften überhaupt erstrebenswert ist. Und das ist unter einer ganzen Reihe von Gesichtspunkten zweifelhaft.

Grundsätzlich folgt der Gesetzentwurf dem auch in anderen Bereichen sichtbaren Trend zur Regulation der Privatsphäre durch vermehrte staatliche Intervention. Die Tendenz zur Verrechtlichung des Alltagslebens speist sich aus dem Bestreben, dem Zerfall traditioneller, organisch gewachsener Bindungen in Familie, Nachbarschaft und Arbeitswelt durch die rechtliche Fixierung neuer “Rechte und Pflichten” zu begegnen.
Diese Intervention von Seiten Dritter (Recht, Polizei, Gerichte, Behörden und quasi-amtliche Institutionen) in die Beziehungen zwischen Partnern, Eltern und Kindern, Lehrern und Schülern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt aber im Ergebnis in den meisten Fällen nicht zur gewünschten Stärkung zwischenmenschlicher Beziehungen. Im Gegenteil: Sie überzieht auf Vertrauen, Gewohnheit oder Neigung fußende Beziehungen, die unter dem Einfluss der Individualisierung ohnehin labiler und fragwürdiger geworden sind, mit noch mehr Unsicherheit und eröffnet neue Konfliktzonen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nennt sich zwar “Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung” gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, aber sein Tenor und seine Bestimmungen sprechen eine andere Sprache. Um die Diskriminierung nicht-ehelicher Partnerschaften – etwa im Verwaltungs-, Sozial-, Miet- oder Erbrecht – zu beenden, ließen sich weniger weitreichende Regelungen finden, worauf im übrigen auch Stimmen aus den Schwulen- und Lesbenverbänden hinweisen.

Denkbar wäre etwa eine Lösung wie das französische PACS, eine Form der eingetragenen Partnerschaft, die nicht nur homosexuellen, sondern allen Lebenspartnerschaften offen steht, die nicht heiraten, aber gewisse soziale Absicherungen und Privilegien in Anspruch nehmen möchten.

Damit beispielsweise im Falle eines Krankenhausaufenthalts eine Vertrauensperson des Betroffenen Auskunftsrechte erhält, die bislang den Ehepartnern und Verwandten vorbehalten waren, bedarf es lediglich kleiner verwaltungsrechtlicher Reformen, die in einigen Bundesländern sogar schon umgesetzt werden. Ähnliches gilt für andere Rechtsbereiche, in denen durch die Kombination von vertragsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Partnern und Zugang zu bislang Ehepaaren vorbehaltenen Privilegien (etwa im Mietrecht) der Vielfalt heutiger Lebens- und Partnerschaftsformen ausgezeichnet Rechnung getragen werden könnte.

Der Regierungsentwurf hingegen zielt darauf ab, den Normcharakter der heterosexuellen Ehe zu relativieren, um ihn im nächsten Atemzug als Modell für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare wieder neu zu errichten.

“Eine Parodie der Ehe ist kaum die richtige Antwort auf die Probleme und Chancen der neuen Vielfalt der Partnerverhältnisse.”

Sehr deutlich wird diese widersprüchliche ordnungspolitische Zielsetzung des Gesetzes in seiner Präambel. Dort ist weniger von Rechten die Rede als von Pflichten. Das gilt vor allem für die Unterhaltspflicht, die nach dem Wunsch des Justizministeriums auch für das neue “familienrechtliche Institut” bindend festgeschrieben werden soll. Mit ihr wäre die klassische Bindung der Existenzsicherung an die staatliche garantierte Paarbindung wiederhergestellt – mit allen Konflikten und Erniedrigungen, die damit bekanntlich einherzugehen neigen.

Allein aus diesem Grund ist kaum zu erwarten, dass homosexuelle Partner sich in Scharen vor den Standesämtern drängen werden. Eine Parodie der Ehe ist kaum die richtige Antwort auf die Probleme und Chancen der neuen Vielfalt der Partnerverhältnisse. Statt hektischer Regulation ist Vertrauen auf die eigene Fähigkeit zur Lebensgestaltung in diesem Stadium der Entwicklung mit Sicherheit der bessere Weg.

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