10.08.2011

Zeugung auf Probe

Kommentar von Edgar Dahl

Die Präimplantationsdiagnostik ist durch, aber die Heuchelei hat kein Ende. Widersprüche des neuen Gesetzesentwurfs zur beschränkten Zulassung der PID und die Frage, ob wirklich Ethikkommissionen über den Kinderwunsch erwachsener Menschen entscheiden sollten.

Die seit gut einem Jahrzehnt in Deutschland hitzig geführte Debatte über die Präimp-lantationsdiagnostik (PID) scheint mit der am 7. Juli 2011 getroffenen Entscheidung des Bundestages zumindest vorerst zu Ende. Wenn man sich den Gesetzentwurf zur beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik allerdings genauer anschaut, erkennt man schnell, dass die Heuchelei damit noch lange nicht vorbei ist. In vielerlei Hinsicht ist das neue Gesetz kein Fortschritt. Bevor dies näher erläutert wird, allerdings erst noch ein paar grundlegende Fakten zur Diskussion um die PID.

Grundlagen der PID-Debatte

Bei der PID handelt es sich um eine reproduktionsgenetische Technologie, die es Paaren, die Träger einer Erbkrankheit sind, ermöglicht, ein gesundes Kind zu bekommen. Die hieran interessierten Paare müssen dazu eine In-vitro-Fertilisation oder künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen. Dabei werden die von der Frau gewonnenen Eizellen in einer Petrischale von den Samenzellen ihres Partners befruchtet. Den sich daraus entwickelnden Embryonen wird im Achtzellstadium eine einzelne Zelle zur genetischen Untersuchung entnommen. Wenn diese Untersuchung beispielsweise zeigt, dass von vier Embryonen nur zwei von dem befürchteten Defekt betroffenen sind, werden lediglich diejenigen Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen, die frei von dem Defekt sind.

Dass die Präimplantationsdiagnostik trotz ihres offenkundigen Nutzens umstritten ist, hat vor allem zwei Gründe. Zum einen widerspricht sie dem 1990 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz, da man die von einem genetischen Defekt betroffenen Embryonen nach der Untersuchung für gewöhnlich absterben lässt. Zum anderen befürchtet man eine Diskriminierung behinderter Menschen, wenn genetisch defekte Embryonen fortan gezielt verworfen werden.

Aus Sicht der betroffenen Paare ist es jedoch schwer verständlich, weshalb sie zur Verhinderung der Geburt eines genetisch erkrankten Kindes zwar eine Pränataldiagnostik und einen Schwangerschaftsabbruch, nicht aber eine Präimplantationsdiagnostik und eine Auswahl von Embryonen durchführen lassen dürfen. Auch Moralphilosophen und Strafrechtler haben kritisiert, dass man ungeborenes menschliches Leben außerhalb des Mutterleibs anders behandelt als menschliches Leben innerhalb des Mutterleibs.

Das neue Gesetz: fünf Kritikpunkte

Gut 20 Jahre nach der Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist sie nun endlich auch in Deutschland erlaubt. Praktisch ist das neue Gesetz ein großer Erfolg. Denn Paare, die befürchten müssen, ein Kind mit einer schweren Erbkrankheit zu bekommen, müssen nun nicht länger heimlich in die Niederlande, nach Belgien oder Spanien reisen. Sie können die genetische Untersuchung eines im Rahmen der In-vitro-Fertilisation erzeugten Embryos jetzt auch hierzulande durchführen lassen.

Theoretisch ist das neue Gesetz aber eine große Niederlage. Erstens ist es beschämend zu sehen, dass es die Politiker mehr als ein ganzes Jahrzehnt gekostet hat, um einzusehen, dass man die Präimplantationsdiagnostik nicht verbieten kann, wenn man die Pränataldiagnostik (PND) erlaubt. Wenn es gestattet ist, einen Fetus abzutreiben, muss es selbstverständlich auch gestattet sein, einen Embryo zu verwerfen.

Zweitens enthält das Embryonenschutzgesetz nun einen eklatanten Widerspruch. Man kann die PID nicht durch einen bloßen Zusatz zu Paragraph 3 billigen, solange man nicht bereit ist, Paragraph 2 zu ändern. Denn in Paragraph 2 heißt es nach wie vor: „Wer einen menschlichen Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.“ Im Rahmen der PID werden nun aber bewusst mehr Embryonen erzeugt als ausgetragen werden sollen. Die Embryonen, die von einer genetischen Erkrankung betroffen sind, werden „verworfen“ und damit offenkundig zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verwendet. 

Drittens strotzt der verabschiedete Gesetzentwurf mit seiner Formulierung, dass die PID „rechtswidrig, aber straffrei“ sei, nur so von Heuchelei. Dieselbe verlogene Formel ist bereits bei der Neuregelung des Paragraphen 218 bemüht worden. Wenn man die Durchführung eines Verfahrens für rechtswidrig erklärt, muss sie in irgendeiner Form mit Sanktionen belegt werden. Stattdessen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für die PID sogar eigene Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Doch wie kann es angehen, dass der Staat rechtswidrige Handlungen finanziert?   

Viertens soll der Zugang zur PID auf Paare beschränkt bleiben, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass seine Kinder unter einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ leiden werden. Mit dieser Regelung sucht man zu suggerieren, dass es starker „medizinischer“ Gründe für eine PID bedarf. Der Verweis auf eine „medizinische Indikation“ ist jedoch vollkommen irreführend. Wann auch immer ein Paar von der PID Gebrauch macht, hat es dafür persönliche, nicht aber medizinische Gründe. Wenn es beispielsweise zu verhindern sucht, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, tut es dies, weil es schlicht und einfach kein Baby mit Down-Syndrom aufziehen will. Möglicherweise hat das Paar bereits zwei Kinder und befürchtet, dass es ihnen nach der Geburt eines Babys mit Trisomie 21 nicht mehr dieselbe Aufmerksamkeit wird schenken können. Vielleicht tut es dies auch nur, weil es sich eines Kindes mit Down-Syndrom schämt. In keinem Falle hat es jedoch etwas mit „medizinischen“ Gründen zu tun.

Und fünftens schließlich soll die PID nur nach vorheriger Zustimmung durch „eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission durchgeführt“ werden dürfen. Dies ist jedoch eine vollkommen unangemessene Bevormundung der betroffenen Paare. Warum soll es die Möglichkeit zu einer PID von der Willkür einer Ethikkommission abhängig machen lassen? Nachdem die PID für „rechtswidrig, aber straffrei“ erklärt worden ist, muss eine vorherige medizinische und psychologische Beratung genügen.

Unsinnige Ethikkommisionen

Für die betroffenen Paare dürfte von diesen fünf Kritikpunkten wohl nur der letzte von unmittelbarer Bedeutung sein. Daher noch ein paar Gedanken zu den geplanten Ethikkommissionen. Was genau soll mit dem „positiven Votum“ gemeint sein? Dass die Paare nur nach einstimmiger Befürwortung durch eine Ethikkommission von der PID Gebrauch machen dürfen? Angesichts der Tatsache, dass dieses Verfahren nach wie vor als kontrovers betrachtet wird, wäre die Hoffnung auf ein einstimmiges Urteil jedoch vollkommen illusionär. Und wenn es zur Ablehnung eines Antrags auf PID genügte, dass auch nur ein einziges Mitglied ihn ablehnte, würde es das gerade beschlossene Gesetz geradezu konterkarieren.

Falls es dagegen um eine Mehrheitsentscheidung geht, wird für die betroffenen Paare alles davon abhängen, wer in den geplanten Ethikkommissionen vertreten sein wird. Was genau mit einer „interdisziplinär“ zusammengesetzten Ethikkommission gemeint sein soll, ist bislang zwar noch vollkommen offen. Doch man wird wohl mit guten Gründen davon ausgehen dürfen, dass dabei auch an zumindest einen Vertreter der Amtskirchen gedacht ist. Aber welchen Sinn soll es haben, einen evangelischen oder katholischen Geistlichen in eine Ethikkommission zu berufen, wenn es offensichtlich ist, dass er an die moraltheologische Position seiner Kirche gebunden ist? Wenn er nicht einen Konflikt mit seinem zuständigen Landesbischof riskieren will, steht sein Urteil bereits fest. Da sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche aus ihren Vorbehalten gegen die PID keinen Hehl gemacht hat, wird er selbstverständlich jeden Antrag ablehnen müssen.

Obgleich es nicht zwingend ist, ist es doch zumindest sehr wahrscheinlich, dass sich die Paare, die einen Antrag auf eine PID stellen werden, nicht von der Moraltheologie einer Kirche leiten lassen. Sie dürften daher auch die letzten sein, die damit einverstanden sein könnten, eine so private Entscheidung wie die nach einem gesunden Kind Vertretern einer religiösen Institution zu überlassen. Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung von Staat und Kirche vorsieht, sollte meines Erachtens geprüft werden, ob die etwaige Ablehnung eines Gesuchs auf PID durch eine mit Geistlichen besetzte Ethikkommission nicht sogar verfassungswidrig ist.

Der Humanistische Verband Deutschlands lehnt es zwar ebenfalls ab, Vertreter der Amtskirchen in die Ethikkommissionen zu berufen, begrüßt es aber, wenn Vertreter der Behindertenbewegung eingeladen werden. So heißt es in einer Stellungnahme des HVD beispielsweise: „Die Erlebnisse und Beobachtungen von Menschen, welche die Hürden und auch die Chancen in einem Leben mit Behinderung am eigenen Leib erfahren haben, sollten nicht ausgeklammert werden. Sie könnten wertvolle Perspektiven für die Entscheidungsfindung liefern.“

Obgleich ich die wohlmeinende Absicht des Humanistischen Verbandes anerkenne, halte ich dieses Ansinnen doch für vollkommen falsch. Es wäre nachgerade eine Zumutung für Paare, wenn man sie dazu zwänge, ihre Entscheidung für eine PID nach einem Erlebnisbericht von behinderten Menschen überdenken zu müssen. Und dies umso mehr, als sie es gar nicht in Frage stellen, dass ein Leben mit Behinderung durchaus lebenswert sein kann. Ihre Überlegungen gelten doch allein der Sorge, ob sie sich in der Lage sehen, die mit einem behinderten Kind einhergehenden Belastungen und Einschränkungen auf sich zu nehmen, sei es in emotionaler, finanzieller oder beruflicher Hinsicht. Und wer kann dies besser entscheiden, als die betroffenen Paare selbst?

Bleibt noch die grundsätzliche Frage nach dem Sinn und Unsinn von Ethikkommissionen. Wie jeder weiß, leben wir in einer pluralistischen Gesellschaft. Solche Gesellschaften zeichnen sich per definitionem dadurch aus, dass ihre Bürger nicht nur unterschiedliche Weltanschauungen, sondern auch unterschiedliche Moralvorstellungen haben. In derartigen Gesellschaften wird es daher wohl immer unüberbrückbare Meinungsunterschiede in Fragen der Ethik geben. Es ist daher auch vollkommen verfehlt zu erwarten, dass die geplanten Ethikkommissionen ein von jedermann anerkanntes moralisches Kriterium finden werden, auf dessen Grundlage sie ihre Entscheidungen fällen können. Was dürfen sich Paare, die um eine PID ersuchen, von einer Ethikkommission also anderes erhoffen als ein mehr oder weniger willkürliches Urteil? Wohl wissend, dass das an Klinikum X gefällte Urteil an Klinikum Y ganz anders hätte ausfallen können, werden sie nicht den geringsten Respekt für die von ihrer Ethikkommission getroffene Entscheidung haben können.

Angesichts des Pluralismus haben sich die freiheitlichen Demokratien zu Recht auf das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates geeinigt. Statt ihren Bürgern eine ganz bestimmte weltanschaulich gebundene Moral aufzuzwingen, überlassen sie so persönliche Angelegenheiten wie Religion oder Reproduktion jeweils der Entscheidung des Einzelnen: Jeder ist frei, sein Leben nach seinen eigenen Werten zu leben, sofern er nicht die in der Verfassung garantierten Rechte anderer verletzt. 

Mehr oder weniger willkürlich zusammengesetzte Ethikkommissionen, die zu mehr oder weniger willkürlich zustande gekommen Entscheidungen gelangen, würden diese in unserem Grundgesetz verankerte Freiheit des Einzelnen in nicht hinnehmbarer Weise untergraben.

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