02.04.2014

Wir können auch anders

Essay von Hanko Uphoff

Der freie Wille hat einen schweren Stand. Deterministische Konzepte dominieren die aktuelle philosophische Diskussion über Freiheit. Kaum ein Philosoph argumentiert, dass wir auch hätten anders handeln können, als wir faktisch getan haben. Ein Versuch.

In der philosophischen Diskussion über Freiheit werden zurzeit überwiegend Standpunkte vertreten, die die Freiheit für kompatibel mit dem Determinismus halten. Diese Auffassungen werden in diesem Aufsatz kritisiert. Ihnen wird der in Deutschland stiefmütterlich behandelte Standpunkt des Libertarismus entgegensetzt, und damit der einzige Standpunkt, der davon ausgeht, dass wir zum gleichen Zeitpunkt und unter gleichen Umständen anders hätten handeln können, als wir es faktisch getan haben. Diese Grundannahme deckt sich nicht nur mit unserer Alltagsintuition, sondern auch mit der etablierten Praxis in Recht und Politik – man denke etwa an das Konzept des Strafens nach Schuld oder an den Akt der demokratischen Wahl.

Aus libertaristischer Perspektive wird freies Handeln definiert als die bewusste Orientierung des Verhaltens an Zukunftsentwürfen mit dem Ziel, diese in beharrlicher Auseinandersetzung mit den Widerständen der Welt zu realisieren. Die Betonung der Widerständigkeit der Welt und der subjektiven Beharrlichkeit ist dabei durchaus von Bedeutung, denn ansonsten könnte man auch von einem im freien Fall befindlichen Stein sagen, er sei frei. Dabei kann das Individuum immer bewusst aus mehreren Möglichkeiten wählen, die sich entscheidend aus seiner Biografie ergeben. Das ist die Freiheit der Wahl. Damit eine von mehreren Möglichkeiten tatsächlich im Handeln realisiert wird, muss sich der als Drang erlebte Wille mit einer der vorgestellten Möglichkeiten verbinden und als das fiat – „es werde“ – den handlungsauslösenden Impuls zu deren Verwirklichung geben. Dieser Wille ist in zweierlei Hinsicht frei: zum einen dahingehend, dass er jede der vorgestellten Möglichkeiten zur zu realisierenden Möglichkeit küren kann – hier liegt die Freiheit in der Willkür – und zum anderen dahingehend, dass er sich dann auch entsprechend im Handeln realisiert. Die Freiheit des Willens wird jedoch von den faktischen Gegebenheiten begrenzt. Das Individuum muss tatsächlich über das erforderliche Können zur Realisierung seines Entwurfs verfügen und die äußeren Widerstände müssen sich als tatsächlich überwindbar erweisen. Dieser Begriff von Willens- und Wahlfreiheit steht aufseiten unserer Alltagsintuition, derzufolge wir selbstverständlich davon ausgehen, prinzipiell hätte jedes Individuum, das zum Zeitpunkt „a“ eine Handlung ausgeführt hat, diese Handlung zu genau diesem Zeitpunkt „a“ auch unterlassen und eine andere Handlung ausführen oder gar nichts tun können.

Freiheit und Determinismus

Dieser Vorstellung einer Freiheit des „Auch-anders-Könnens“ stehen prinzipiell deterministische Vorstellungen entgegen, die dieses „Auch-anders-Können“ aus verschiedenen Gründen für eine sinnlose Einbildung halten. So hatten in neuerer Zeit Befunde der Gehirnforschung belegen sollen, dass ohnehin nicht das Individuum, sondern sein Gehirn die Entscheidungen trifft und daher alles Verhalten letztlich nur unselbständiger Ausdruck zwangsläufiger beziehungsweise notwendiger Prozesse sei. In der unterstellten Zwangsläufigkeit beziehungsweise Notwendigkeit klingt dabei der Bezug der Protagonisten dieses Standpunkts auf den Determinismus an. Mittlerweile haben verschiedene Autoren jedoch die deterministischen Interpretationen der Ergebnisse der Gehirnforschung als fragwürdig gekennzeichnet, so dass an dieser Stelle nicht mehr weiter darauf eingegangen werden soll, sondern auf prinzipieller Ebene die Auseinandersetzung mit der Behauptung eines alles Geschehen bestimmenden universellen Determinismus gesucht werden soll.

Ein solcher Determinismus wurde beispielsweise von dem Mitte des 18. Jahrhunderts in Frankreich geborenen Mathematiker und Physiker Piere-Simon Laplace vertreten. Sein unter dem Namen Laplace’scher Dämon bekanntes Konzept besagt, dass jedem Zustand der Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt genau ein zum nächsten Zeitpunkt auf ihn folgender Weltzustand zugeordnet ist, der durch den vorangegangenen in der Form kausal verursacht ist, dass er mit Notwendigkeit eintritt. Kausalität wird in dieser Vorstellung mit Notwendigkeit identifiziert. Laut dieser Vorstellung folgt die Entwicklung dabei allgemeinen Verlaufsgesetzen. Ein Beobachter, der diese Gesetze kennt und der vollständig über den Weltzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt informiert ist, kann daraus nicht nur das vergangene Geschehen gänzlich ableiten, sondern er kennt auch die Zukunft, denn diese ist keineswegs offen, sondern steht als notwendige Folge aus der Gegenwart bereits fest.

Es ist offenkundig, dass im Rahmen einer solchen Laplace’schen Vorstellung eines universellen Determinismus nicht denkbar ist, dass ein Individuum, das zum Zeitpunkt „a“ tatsächlich Handlung „A“ ausgeführt hat, zum Zeitpunkt „a“ tatsächlich auch Handlung „B“ hätte ausführen können. Denn dieser Gedanke setzt die Möglichkeit alternativer Verläufe des Weltgeschehens, die anstelle des eingetretenen hätten treten können, voraus, und gerade das ist aufgrund der im Laplace’schen universellen Determinismus geforderten Notwendigkeit der Verursachung nicht denkbar.

Wohlgemerkt handelt es sich bei dieser Vorstellung eines universellen Determinismus nicht um eine Tatsache, sondern um eine metaphysische Behauptung, denn nicht nur haben wir kein vollständiges Wissen über die aktuelle Situation des Weltverlaufs, so dass schon deswegen nicht überprüft werden kann, ob sich tatsächlich alle Folgeereignisse nach deterministischen Gesetzten notwendig aus früheren Ereignissen ableiten. Vor allem aber gibt es nur einen einzigen und nicht etwa mehrere Verläufe des Weltgeschehens, so dass prinzipiell nicht empirisch nachgewiesen werden kann, ob sich in einer zweiten Welt unter exakt den gleichen Ausgangsbedingungen exakt die gleichen Folgewirkungen ergeben wie in der ersten.

Indeterminismus

Die Gegenthese zum Determinismus ist der Indeterminismus. Dieser muss wohlgemerkt, um den Determinismus zu bestreiten, nicht das Prinzip der kausalen Verursachung leugnen, sondern lediglich die deterministische Identifikation von Kausalität und Notwendigkeit. Für einen indeterministischen Standpunkt sprechen etwa bestimmte Befunde der modernen Physik, denen zufolge sich mindestens einige Phänomene auf subatomarer Ebene nicht einem klassisch deterministischen Weltbild fügen, so dass ein universeller Determinismus in der Physik eher nicht angenommen wird.

Mitunter wendet der Determinist gegen dieses Argument ein, dass die besagten indeterministischen Phänomene auf der subatomaren Mikroebene auf der Ebene menschlichen Handelns – also der Makroebene – nicht zum Tragen kommen und also irrelevant sind. Auf der Makroebene gehe daher weiterhin alles mit deterministischer Notwendigkeit zu. Demgegenüber ist einzuwenden, dass auf der Makroebene durchaus Phänomene bestehen, die auf einen Indeterminismus verweisen. Wenn etwa der Statistiker das Zustandekommen der Normalverteilung veranschaulichen will, tut er dies unter Zuhilfenahme des so genannten Nagelbretts. Dort sind in regelmäßigen Abständen Nägel eingeschlagen. Stellt man es senkrecht auf und lässt eine ausreichend große Anzahl Kugeln ihren Weg durch die Anhand der Nägel abgesteckten Bahnen nehmen, so ergibt sich insgesamt die Normalverteilung. Das Entscheidende ist jedoch, dass der Weg der einzelnen Kugel nicht determiniert ist. Trifft sie genau senkrecht von oben fallend auf einen der Nägel, so besteht eine 50/50-Chance für den weiteren Weg, den sie nimmt. Wenn der Determinist nicht schon bezüglich des physikalischen Indeterminismus auf subatomarer Ebene eingewendet hat, dass der Zufall zur Rechtfertigung der Freiheit nichts beitragen kann, so wird er das spätestens jetzt tun und behaupten, Zufall ist keine Freiheit. Dem ist entgegenzuhalten, dass dieser Zufall im Rahmen des indeterministischen Standpunkts auch gar nicht die Freiheit selbst vorstellen soll, sondern lediglich denkbar machen soll, dass es tatsächlich auch hätte anders kommen können als faktisch geschehen. Die senkrecht auf den Nagel treffende Kugel, die zum Zeitpunkt a.) nach rechts fällt, hätte zum Zeitpunkt a.) tatsächlich auch nach links fallen können. Da der universelle Determinismus nicht empirisch nachweisbar ist und außerdem Hinweise auf indeterministische Ereignisse in der Welt bestehen, sind wir im Sinne unserer Alltagsintuition, derzufolge wir immer auch anders hätten handeln können, berechtigt anzunehmen, dass es in der Welt noch weitere indeterministische Ereignisse gibt – etwa unsere Handlungen.

Kompatibilismus und Inkompatibilismus

Ein Standpunkt, der zur Rechtfertigung der Freiheit auf der Möglichkeit des „Auch-anders-Könnens“ besteht, muss, wie wir gesehen haben, den universellen Determinismus bestreiten. Er hält Freiheit und Determinismus für inkompatibel. Daher handelt es sich um einen Standpunkt des Inkompatibilismus, der unter dem Label Libertarismus firmiert. Der entgegengesetzte Standpunkt ist derjenige des Kompatibilismus, der die Vorstellung der Freiheit mit dem Bestehen eines universellen Determinismus für vereinbar hält. Er pflegt geltend zu machen, dass die – wie wir gesehen haben – mit der Freiheit verknüpften Begriffe von Möglichkeit und Wahl als subjektiven Erlebnisse auch in einer Welt Bestand haben können, in der sich alles Geschehen mit deterministischer Notwendigkeit vollzieht. Der Indeterminist könnte einwenden, dass Möglichkeit und Wahl in einer deterministischen Welt nicht mehr wären als bloße Redensarten. An dieser Stelle können wir darauf jedoch verzichten, denn das Entscheidende ist vielmehr, dass der Kompatibilist aufgrund seines Glaubens an den universellen Determinismus, der alternative Weltverläufe undenkbar macht, auf die Möglichkeit des „Auch-anders-Könnens“ verzichten muss.

Determinismus und die in der Rechtspraxis vorausgesetzte Verantwortlichkeit

Wenn geltend gemacht werden soll, dass der Freiheitsbegriff eines inkompatibilistischen Libertarismus gegenüber einem kompatibilistischen Freiheitsbegriff vorzuziehen ist, muss gezeigt werden, dass der Kompatibilismus zu schwerwiegenden Problemen führt, die im Libertarismus nicht auftreten.

Tatsächlich tritt ein solches Problem beim Kompatibilismus im Zusammenhang mit dem Begriff der Verantwortung auf. Denn der Umstand, dass wir uns nicht nur selbst als für unsere Handlungen verantwortlich betrachten, sondern auch von anderen für unsere Handlungen verantwortlich gemacht werden, setzt die Möglichkeit voraus, dass wir eine faktisch vollzogene Handlung auch hätten unterlassen können – wovon auch unsere Rechtspraxis ausgeht, die deviantes Verhalten im Normalfall in erster Linie unter moralischen und nicht vor allem unter medizinischen Gesichtspunkten beurteilt.

Die gesellschaftliche Praxis des Strafens ist eine moralische Praxis. Sie beurteilt den Kriminellen unter den Gesichtspunkten der Einsichtsfähigkeit und der Zurechenbarkeit. Demzufolge wird ermittelt, ob der Kriminelle wusste, was er tat, und ob er seinen Handlungen als Urheber zugerechnet werden kann. Wird beides bejaht, so wird er gegebenenfalls dem normalen Strafvollzug übergeben. Nur wenn bezüglich Einsichtsfähigkeit und Zurechenbarkeit gravierende Zweifel bestehen, wird er stattdessen etwa medizinisch-psychologischer Therapie überantwortet. Die Rechtspraxis will dem Kriminellen anhand von Einsichtsfähigkeit und Zurechenbarkeit die Verantwortung für sein Handeln zuweisen und auf dieser Grundlage gegebenenfalls die Strafe verhängen. Da echte Verantwortung als moralische Kategorie jedoch voraussetzt, dass der Kriminelle seine Handlung tatsächlich auch hätte unterlassen können, zeigt sich, dass die Rechtspraxis durch eine kompatibilistische Weltanschauung nicht gedeckt ist, denn diese schließt mit der unterstellten deterministischen Notwendigkeit allen Geschehens ja gerade die Möglichkeit aus, irgendjemand habe jemals irgendwann auch anders gekonnt als faktisch geschehen. In deterministischem Rahmen kann das Verhalten von Kriminellen nur als ein gemessen an gesellschaftlichen Normen ungünstiger Prozess verstanden werden, der jedoch durch den Kriminellen selbst keineswegs zu verhindern war. Die Unterscheidung zwischen einem moralisch legitimierten Strafvollzug und einer mit Therapie verbundenen Sicherheitsverwahrung für pathologische Fälle wird dieser Auffassung zufolge sinnlos und konsequenterweise müsste auch die Praxis des Strafens zugunsten der Therapie aufgegeben werden. Zwar werden derartige Argumentationen nicht zuletzt auf Grund der erwartbaren Probleme für die Organisation unseres gesellschaftlichen Miteinanders in der Rechtspraxis ignoriert, aber letztlich könnte nur die libertarische Position dem rechtlichen Konstrukt von Einsichtsfähigkeit und Zurechenbarkeit durch die theoretische Anerkennung des „Auch-anders-Könnens“ auch eine zeitgemäße philosophische Fundierung geben.

Libertarismus und das wissenschaftliche Weltbild

Ein weiterer Einwand, der gegen den inkompatibilistischen Libertarismus vorgebracht zu werden pflegt, besteht in der Behauptung, er untergrabe prinzipiell die Voraussetzungen eines wissenschaftlichen Weltbildes. Es ist klar, dass das Prinzip der Wissenschaftlichkeit vom Libertarismus grundsätzlich anerkannt werden muss, denn nicht nur sind die Leistungen des wissenschaftlichen Weltzugangs unbestreitbar – das praktische Funktionieren der Technik spricht hier für sich –, sondern der grundsätzliche Verzicht auf wissenschaftlichen Rationalismus würde auch zu einem nicht wünschenswerten unkontrollierten Relativismus führen.

Nun ist empirische Wissenschaft unter Voraussetzung der Geltung des Kausalitätsprinzips in erster Linie mit der Erkundung der Verhältnisse der Dinge in der Außenwelt befasst. Als solche folgt sie der Logik der Induktion, derzufolge zu erwarten ist, dass wenn bisher unter bestimmten Umständen A einzutreten pflegte, auch künftig A eintreten wird. Das induktive Schließen erreicht jedoch keine Notwendigkeit in dem Sinne, dass prinzipiell undenkbar ist, dass anstatt A auch B eintreten könnte, etwa wenn ein unvorhergesehenes Ereignis interveniert. Echte Notwendigkeit würde demgegenüber die prinzipielle Undenkbarkeit des Nichteintretens von A voraussetzen. Diese ist jedoch nur bei gewissen rein geistigen, der Induktion verschlossenen Verhältnissen gegeben, wie etwa bei folgendem Schluss: Immer und in jedem prinzipiell denkbaren Fall, wenn A eintritt, tritt auch B ein. Es ist A eingetreten. Also folgt, dass auch B eintritt.

Es zeigt sich, dass das von der empirischen Wissenschaft vorausgesetzte Prinzip der Kausalität nicht identisch ist mit dem Prinzip der Notwendigkeit. Der Libertarismus muss jedoch im Zuge der Rechtfertigung der Möglichkeit des „Auch-anders-Könnens“ nicht das Kausalitätsprinzip, sondern lediglich das der Notwendigkeit bestreiten. Denn allein letzteres würde undenkbar machen, dass das Individuum zum Zeitpunkt a.) tatsächlich auch anders hätte handeln können als faktisch geschehen. Da der Libertarismus das Kausalitätsprinzip aber nicht bestreiten muss, steht er folglich auch nicht im Widerspruch zum wissenschaftlichen Weltbild.

Individuum est ineffabile

Desweiteren ist anzumerken, dass alles sprachlich-diskursive Verhalten sich im Medium allgemeiner Begriffe bewegt und dass es prinzipiell unmöglich ist, das Besondere mit den Mitteln des Allgemeinen bis ins Letzte zu erkennen. Wenn ich das Besondere des hier vor mir stehenden Aschenbechers erfassen will und sage: „Der Aschenbecher ist grün“, so müsste weiterhin das Grün definiert werden, und daraufhin wieder die das Grün definierenden Begriffe, was zum infiniten Regress führt. Die empirische Wissenschaft arbeitet mit sprachlich-diskursiven Mitteln und bewegt sich daher in der Sphäre des Allgemeinen, so dass prinzipiell nur eine Annäherung an das Besondere der Erscheinungen möglich ist. Damit ist die Erkenntnisfähigkeit der Wissenschaft keineswegs bestritten, denn die fortschreitende Annäherung an das Besondere ist durchaus real, nur geht sie gegen unendlich und verweist daher letztlich auf die Nichtabschließbarkeit des Fortschritts. Das Besondere der Erscheinungen mag in der ästhetischen Erfahrung zugänglich sein. In jedem Fall gilt: Individuum est ineffabile (lat. „Das Individuum ist nicht zu fassen“). Wenn aber das Besondere anhand allgemeiner Gesetze nicht erkannt werden kann, bleibt ein gewisser Spielraum für Alternativen. So sehen wir uns also auch in dieser Hinsicht auf die vom Libertarismus vorausgesetzte Möglichkeit von Alternativen zum faktisch Geschehenen verwiesen, ohne dass dadurch die Geltung des wissenschaftlichen Weltzugangs untergraben würde.

Die Behauptung des Libertarismus, man hätte auch anders handeln können, als faktisch geschehen, darf natürlich auch nicht dazu führen, dass von der empirischen Wissenschaft aufgestellte Naturgesetze abgeändert werden müssten, damit diese Behauptung sinnvoll wird. Es ist aber leicht ersichtlich, dass das nicht der Fall ist. Es gibt zum Beispiel kein Naturgesetz, das festlegt, ob ich zuerst zum Rewe gehe und dann zum Aldi, oder umgekehrt. Und wenn ich nun behaupte, ich hätte auch andersherum vorgehen können als faktisch geschehen, so setzt das beispielsweise keineswegs voraus, dass deswegen etwa das Gravitationsgesetz abgeändert werden müsste. Vielmehr sind beide Handlungen – und zwar zu exakt dem gleichen Zeitpunkt und unter gleichen Bedingungen – mit dem Gravitationsgesetz verträglich. Daher lässt sich festhalten, dass der Libertarismus nicht im Widerspruch zum wissenschaftlichen Weltbild steht.

Indeterminismus und Probabilismus

Ein weiterer gegen den Libertarismus vorgebrachter Einwand besteht darin, zu behaupten, die Vorstellung, ich hätte zum Zeitpunkt a.) auch anders handeln können, als faktisch geschehen, sei deswegen sinnlos, weil sie dazu führe, dass ich mich als mir selbst entfremdet fühlen müsste, wenn Entscheidungen bezüglich zu realisierender möglicher Handlungen nicht mit deterministischer Notwendigkeit getroffen werden. Wenn der Wille als fiat sich mit einer der vorgestellten Möglichkeiten verbindet, um den Impuls zu deren Realisierung zu geben, ohne dass für die Wahl eine Notwendigkeit besteht, sei das bloßer Zufall, der unweigerlich zu dem Erlebnis führen müsse, dass ich mich nicht im Griff habe. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass nicht alles, was nicht mit Notwendigkeit determiniert ist, deswegen schon absoluter Zufall sein muss. Vielmehr können Notwendigkeit und Zufall als die Grenzfälle eines Kontinuums abgestufter Wahrscheinlichkeiten gedacht werden. Hier verbindet sich der vom Libertarismus behauptete Indeterminismus mit dem Probabilismus.

Freiheit ist mehr als Entscheidung nach Gründen

Im Zusammenhang mit dem eben erläuterten Zufallseinwand soll nun auf einen allgemeineren Sachverhalt eingegangen werden. Bei der Erläuterung der Willens- und Wahlfreiheit am Anfang des Artikels wurde wohlweislich diejenige Form freier Entscheidung ausgespart, die vor allem unter Bezugnahme auf Gründe erfolgt. Selbstverständlich treffen wir in vielen Fällen unsere Entscheidungen unter Bezugnahme auf Gründe, doch scheint mir eine Freiheitsdefinition, die diesen Aspekt überstrapaziert, angesichts der verschiedenen Weltzugänge des Menschen als zu eng.

Im Alltag sprechen wir von freien Künsten, also etwa Malerei, Musik, Tanz. In dieser Rede von freien Künsten ist nun auch unterstellt, dass der eigentliche künstlerische Akt, etwa das Malen selbst oder der musikalische Vortrag ein Ausdruck der Freiheit ist. Dieser Akt hat jedoch nur sehr vermittelt mit Gründen zu tun. In der Musik würde sich die freie Entscheidung aus Gründen etwa auf die Auswahl des Stückes beschränken, nach dem Motto: „Spielen wir halt was Schnelles, wir haben ja gerad‘ was Langsames gespielt.“ Wenn die Anwendung des Begriffs der Freiheit auf die Wahlentscheidung aus Gründen beschränkt wird, könnte folglich der eigentliche musikalische Vortrag nicht als Ausdruck der Freiheit verstanden werden. Diese beschränkte Vorstellung von Freiheit steht im Widerspruch zur eingangs gegebenen Definition des freien Handelns als die bewusste Orientierung des Verhaltens an Zukunftsentwürfen, mit dem Ziel diese in beharrlicher Auseinandersetzung mit den Widerständen der Welt zu realisieren. Im Rahmen dieser Definition lässt sich zum Beispiel auch der Vortrag improvisierter Musik als Ausdruck der Freiheit betrachten, denn die Improvisation erfolgt im Rahmen der subjektiv angesichts der durch das Stück vorgegebenen Harmonien entworfenen Möglichkeitsräume. Die Vorgaben des Stücks bieten gewisse Widerstände, die in beharrlicher Auseinandersetzung improvisatorisch umspielt werden. Die konkrete Gestalt der improvisierten Melodien ergibt sich dabei nicht aus Wahlentscheidungen auf Basis von Gründen, sondern erfolgt spontan aus der Situation heraus.

Zufallseinwand und eigener Wille

Nach dieser Erweiterung der Freiheitsdefinition durch die Kunst über eine Entscheidung aus Gründen hinaus, kommen wir auf den Einwand des Deterministen zurück, eine nicht determinierte Willensentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten müsse dazu führen, dass man sich als seiner selbst entfremdet erlebt.

Diese Vorstellung setzt voraus, dass eine nicht determinierte Willensentscheidung impliziert, es bilde sich völlig unbedingt und absolut zufällig ein von meiner bisherigen Biografie völlig unabhängiger Wille, der dementsprechend mit meiner Persönlichkeit überhaupt nichts zu tun hätte. Wenn dem so wäre, müsste ich mich tatsächlich meiner selbst entfremdet fühlen.

Dem ist entgegenzuhalten, dass die Willensimpulse nicht absolut zufällig entstehen, sondern eingebettet sind in den Rahmen der im Laufe meiner bisherigen Biografie erworbenen Vermögen und der auf Grundlage dieser Vermögen subjektiv entworfenen Möglichkeiten für zu realisierende Handlungen. Die Zahl der möglichen Willensimpulse ist also nicht unbegrenzt, sondern eingeschränkt. Daher bewegen wir uns hier auch nicht im Raum des absoluten Zufalls, der Freiheit ausschließen würde, sondern im Raum eines Probabilismus, demzufolge sich die Willensimpulse eben nicht mit deterministischer Notwendigkeit, sondern lediglich mit einer mehr oder weniger großen Wahrscheinlichkeit bilden. Da diese Impulse biografisch rückgekoppelt sind, erlebe ich sie nicht als irgendwelche mir fremden Willensbildungen, die meine Entscheidung bestimmen, sondern eben als meinen Willen, der eine der von mir entworfenen und ebenfalls biografisch rückgekoppelten Möglichkeiten als „zu realisierend“ kürt. Weil die Bildung des Impulses nicht zwingend, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eingetreten ist, bleibt im libertarischen Sinne denkbar, dass die Entscheidung zum selbigen Zeitpunkt und unter gleichen Bedingungen auch hätte anders ausfallen können. Wäre das der Fall gewesen, hätte ich den alternativen Impuls aufgrund seiner biografischen Rückkopplung ebenfalls als meinen Willen erlebt. Daher ist der Libertarismus vom Zufallseinwand nicht betroffen.

Entscheidung aus Gründen

Nachdem wir nun gesehen haben, dass die Willensentscheidung nicht mit unlösbaren Problemen behaftet ist, kommen wir darauf aufbauend nun zur Entscheidung aus Gründen, die trotz unserer weiter gefassten Freiheitsdefinition natürlich in der Alltagspraxis, der Politik und vor allem in den auf technische Weltbeherrschung gerichteten wissenschaftsnahen Bereichen menschlichen Handelns eine bestimmende Rolle einnimmt.

Es ist ohne weiteres klar, dass die von mir entworfenen Möglichkeiten für potentiell zu realisierende Handlungen als mit Gründen verknüpft gedacht werden können, die für die eine oder andere von ihnen sprechen. Der deterministische Kompatibilist würde behaupten, dass von denjenigen Gründen, die mit derjenigen Möglichkeit verknüpft sind, auf die sich dann der Willensimpuls als fiat richtet, eine zwingende Kraft im Sinne einer deterministischen Notwendigkeit ausgeht, womit dann nicht nur die Richtung des Willensimpulses sondern auch die Entscheidung insgesamt wieder determiniert wäre. Diese Behauptung setzt aber den Glauben an die deterministische Weltanschauung bereits voraus, von der wir aber mittlerweile gesehen haben, dass sie keineswegs zwingend ist.

Daher können wir uns an dieser Stelle darauf konzentrieren, wie wir das Bestehen von Gründen, die für bestimmte Möglichkeiten sprechen, erleben. Hier zeigt sich, dass nur in den wenigsten Fällen so etwas wie das Erlebnis von Zwang auftritt. Ein Beispiel wäre etwa die „Entscheidung“ ob 1+1 gleich 2 oder gleich 3 ist. Wenn die Regeln bekannt sind, ergibt sich zwingend die „Entscheidung“: 2. Der Grund wäre dann: So sind halt die Regeln und im Rahmen der Regeln ist 1+1=2 apodiktisch evident. Das Ergebnis leitet sich unmittelbar aus den Regeln ab, womit dann auch ersichtlich ist, dass es sich nicht wirklich um eine echte Entscheidung handelt. Echte Freiheit ist hier genauso wenig erforderlich wie Verantwortungsübernahme.

Völlig anders liegt der Fall bei der Entscheidung: „Soll ich jetzt heiraten, oder später oder gar nicht.“ Wenn als Grund der Handlungsweise naheliegender Weise herhalten soll: „Ich liebe den anderen Menschen“, so kann man streng genommen nicht wissen, ob das morgen auch noch der Fall ist. Die Entscheidung zu heiraten, könnte sich morgen als falsch erweisen, so dass sie auch heute trotz angebbarem Grund keineswegs im Sinne deterministischer Notwendigkeit richtig ist.

In der Wissenschaft werden bezüglich der Richtigkeit von Entscheidungen selbstverständlich höhere Wahrscheinlichkeitsgrade erreicht, wobei per Induktion, wie wir gesehen haben, prinzipiell nicht der Status zwingender Notwendigkeit erreicht wird. Bei bestimmten Geisteswissenschaften wie der Mathematik oder der formalen Logik wird eine Notwendigkeit zwar erreicht, aber der Nachvollzug der Formeln dieser Disziplinen erfordert eben keine Freiheit, weil es hier nicht wirklich etwas zu entscheiden gibt.

Im Alltag ist demgegenüber der Normalfall, dass wir aufgrund des unberechenbaren Charakters des Lebens meist auf Grundlage unvollständiger Information über die Situation Entscheidungen aus Gründen treffen, die uns bestimmte Handlungen plausibler erscheinen lassen als andere. Echte Sicherheit bezüglich der Richtigkeit, in dem Sinne, dass alle möglichen Implikationen einer Handlung bis in die letzten Konsequenzen verfolgt und systematisch erwogen wurden, liegt dabei im Alltag typischerweise nicht vor. Darüber muss man sich jedoch nicht beunruhigen, denn darin liegt das für den Alltag charakteristische Spannungsverhältnis von Handlungsdruck und Begründungsverpflichtung, dass das Leben zum Abenteuer macht. Freiheit eben.

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