01.04.2001

Wenn Kunst als sozial schädlich deklariert wird

Analyse von Roland Seim

Darüber wie sich staatliche Kontrolle mittels Zensur in der Kunst breit und dieselbige platt macht.

Dass Kunst frei sei, ist eine alte Illusion. Parallel zum modernen Kunstbegriff hat sich auch der Kontrollwillen von Staat und Gesellschaft erweitert. Zwar ist heute vieles möglich, was früher undenkbar war. Andererseits sind Zensur, Verbote und Indizierungen trotz Artikel 5 des Grundgesetzes an der Tagesordnung. Die Unbeherrschbarkeit der Medien wird als Symptom einer Unbeherrschbarkeit der Bürger empfunden. Ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder doch eher umgekehrt? Darf Kunst pornografisch oder gewalthaltig sein bzw. können pornografische Inhalte künstlerisch wertvoll sein? Werden Film und Fotos als potenzielle Kunstformen akzeptiert, so ist man sich zumindest in Deutschland bei Comics schon nicht mehr sicher. Computer und Internet erscheinen den meisten als weniger wertvoll und sind auch weniger durch den Kunstvorbehalt geschützt. Und welche Musikformen gehören zur schützenswerten Kultur? E-Musik sicher, U-Musik wohl kaum?
Gerade neue Medien und Inhalte besitzen einen hohen Irritationsfaktor und schrecken nicht nur moralkonservative Bedenkenträger. Auch der “Mann auf der Straße” ist in aller Regel – wenn man ihn nur geschickt fragt – für Zensur, vor allem wenn er die Inhalte ablehnt oder nicht versteht. Von sensationsgierigen Massenmedien einseitig informiert, fallen dem Otto-Normal-Nichtsurfer zum Thema Internet als erstes die Schlagworte Kinderpornografie und Nazi-Ungeist ein. Da ist es von entschlossener Ahnungslosigkeit zur pauschalen Forderung nach Verbot und Kontrolle nicht weit. Ein in vernünftigen Maßen betriebener Jugendschutz kann dann zu einer latenten Zensur instrumentalisiert werden.Zensur ist also ein Thema von steter Aktualität. Auch wenn im Vergleich etwa mit vielen islamischen Ländern, China oder Russland die Situation der Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland recht liberal ist, so gilt es auch in Demokratien, die Wahrung der Grundrechte zu beobachten. Von den einen als sozialhygienische Notwendigkeit gefordert, lehnen andere Zensureingriffe als Bevormundung oder Spaßbremse ab und plädieren für das Verantwortungsbewusstsein des Bürgers und die Selbstkontrolle der Unterhaltungsindustrie. Na ja, mag man einwenden, den Bock zum Gärtner zu machen, habe wenig Sinn. Dabei ist die Spielwiese doch treulich nach deutscher “Leitkultur” umzäunt, denn in wohl kaum einem anderen Rechtsstaat gibt es derart viele Institutionen, Behörden, Gesetze und Richtlinien, die Medieninhalte kontrollieren und ggf. einschränken.

Gleichwohl mehren sich die Stimmen, die angesichts eines von vielen Seiten angeprangerten Verfalls der sittlichen und kulturellen Werte etwa durch fragwürdige “Contents” im Internet, durch Sex und Gewalt sowie den hohen Zumutungsgehalt von immer flacher und dreister werdenden Sendungen im Kommerzfernsehen à la “Big Brother” verstärkte staatliche Kontrolleingriffe fordern.

“Die Geistesfreiheit als Produkt der Aufklärung ist von vielen Seiten bedroht.”

Dabei sind die Bedenken gegenüber kommunikationstechnischen Innovationen und der Ruf nach juristischer Korrektur gesellschaftlicher (Fehl-)Entwicklungen durchaus nicht neu. Vom Gutenberg-Universum bis zum Cyberspace, vom “Index Romanus” der katholischen Kirche bis zu den Listen der Bonner “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte” (BPjS) – stets wollen die Herrschenden die gefährliche Macht der Massenmedien durch Zensur regulieren. Die Geistesfreiheit als Produkt der Aufklärung ist von vielen Seiten bedroht. Ob bei Erfindung des Rotationsdrucks im 19. Jahrhunderts, mit Aufkommen der Kolportageromane und Groschenheftchen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, mit Verbreitung der Comics nach dem Zweiten Weltkrieg, des Mediums Video seit den 1980er Jahren, der Computerspiele und des Internet seit rund 10 Jahren – regelmäßig insinuieren Bedenkenträger mit Oswald Spengler den “Untergang des Abendlandes”, “the end of the world as we know it” (R.E.M.).

Gelten viele der früher verdammten Medienobjekte heute durch den historischen Abstand als authentische Zeitzeugen für die jeweilige Befindlichkeit der Alltagskultur, so geben uns auch die Argumente der Zensurbefürworter beredtes Zeugnis über die Gesellschaftsentwicklung, über Zeitgeist und Wertewandel. “Was an Schmutz und Schund ich hab’, fort damit ins Schmökergrab”, lautete etwa in den 1950er Jahren ein gängiger Spruch, unter dem Comic-Hefte auf die von Jugendschützern, Bewahrpädagogen und Moraltheologen entfachten Scheiterhaufen geworfen wurden. Galt die seit den 1970er Jahren in Skandinavien erlaubte Freizügigkeit in der sexuellen Darstellung der deutschen Obrig- und Öffentlichkeit als Einfallstor für Sünde, Perversion und Dekadenz, so erfreut sich vieles Derartiges heutzutage breiter Zustimmung an den Kiosken, auf Litfasssäulen und in Kabelprogrammen. Wobei das explizite Zurschaustellen auch eine gegenteilige Abstumpfung zur Folge haben kann.

“Gerade die neuen Medien mit ihren schwer kontrollierbaren Möglichkeiten schüren die Furcht vor dem moralischen Verfall.”

Neben Sexualität, Gewaltdarstellungen und Drogen rufen vor allem politische Extremstandpunkte den Zensor auf den Plan. In diesem Bereich markieren Stichworte wie Kommunistenhatz, Berufsverbote, Notstandsgesetze, Radikalenerlass, Sympathisantensumpf, Raster- bzw. Schleierfahndung, Lauschangriff und Parteiverbot wichtige Punkte der “wehrhaften Demokratie”. Mithin bleibt fraglich, inwieweit juristische Interdikte das geeignete Korrektiv für gesellschaftliche Fragwürdigkeiten darstellen.
Gerade die neuen Medien mit ihren schwer kontrollierbaren Möglichkeiten schüren die Furcht vor dem moralischen Verfall. Dabei wird gerne vergessen, dass bereits zahlreiche Gesetze und Kontrollinstanzen bestehen. Neben den Gerichten, die in den letzten 10 Jahren rund 500 Medienobjekte wegen “Sozialschädlichkeit” verboten haben, sind die bekanntesten Zensurgremien die 1954 gegründete BPjS und die “Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft” (FSK), die alle Filme vor der Veröffentlichung prüft und ggf. Schnittauflagen verfügt, um eine Freigabe zu vergeben. Vom schlüpfrigen Kartenspiel der Gründerzeit der Bonner Republik bis zu umstrittenen Kultfilmen wie “Salò” und “Hellraiser” indizierte die BPjS bislang rund 15.000 Medienobjekte. Möglich macht dies das “Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften” (GjS), das den Zeitläufen angepasst wird. Ob Film, Comic, Literatur, Computerspiele, Musik oder Internet: Jedes Genre kann der Jugendbannstrahl treffen, was wegen der weit reichenden Vertriebs- und Werbebeschränkungen oft einem faktischen Verbot gleichkommt. Waren diese Entscheidungen bisher in Listen nachzulesen, so soll das neue “Jugendschutzgesetz” (JuSchG) dahingehend geändert werden, dass Indizierungen von Online-Angeboten demnächst nicht mehr veröffentlicht werden, da die Nennung der URL quasi eine Werbung oder zumindest eine Orientierung im Datenmeer des WWW darstellt.

Auch verschärfte man 1997 mit Einführung des “Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes” das GjS dahingehend, dass nun schon der Verdacht auf entsprechend strafrelevante Inhalte für staatliche Maßnahmen genügt. Da nichts Indiziertes oder Verbotenes bzw. damit Inhaltsgleiches per Post verschickt oder aus dem Ausland importiert werden darf, wuchs dem Zoll eine Funktion als Brandmauer gegen Unerwünschtes zu. Bei Stichprobenkontrollen konfisziert diese Behörde weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit unliebsames Medienmaterial bei der postalischen Einfuhr und vernichtet es nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Auch für die Polizei reicht der Augenschein für die Sicherstellung aus.

Michel Foucault meinte, die Zensur mache aus jedem Buch ein kostbares Buch. Mit dem Verdikt ist nicht automatisch das Bedürfnis aus der Welt geschafft, sondern es entfacht im Gegenteil erst recht die Neugier. So zeitigen Restriktionen stets Umgehungsstrategien, die von den ersten Buchdrucken mit Tarnnamen über das “Bootlegging” bis zum Internet-Musiktauschdienst “Napster” eine lange Tradition haben. Im Filmbereich gilt seit 1997 ein automatisches Verbot für alle inhaltsgleichen Fassungen von gerichtlich interdizierten Filmen, was zu zahlreichen Beschlagnahmungen vor allem durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten führte. Erinnert sei an die Razzien bei “Videodrom” oder bei der “Astro Distribution GmbH”: die Wiederveröffentlichung untersagter Filme kann streng geahndet werden. Ob die geplante Klage von “Astro”-Chef Oliver Krekel vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Wettbewerbsnachteil durch Filmverbote Erfolg haben wird, darf bezweifelt werden. Derzeit sind jeweils über 150 Filme wegen Gewaltverherrlichung oder Pornografie bundesweit beschlagnahmt und/oder eingezogen. Der interpretationsbedürftige Hauptgrund lautet: “Verstoß gegen die Menschenwürde”, der etwa bei Sam Raimis “Tanz der Teufel”, Peter Jacksons “Braindead” und Shinya Tsukamotos “Tetsuo II” erkannt wurde.

Entschärfende (und nicht selten entstellende) Schnitte bei “Ab 18”-Filmen sind im Fernsehen, selbst im Pay-TV, üblich.Auch das Internet hat seinen anarchischen “Anything goes”-Charme der ersten Stunde eingebüßt. Großfirmen haben die Claims abgesteckt, Server überprüfen die Websites auf unerwünschte Inhalte und zensieren gegebenenfalls, bevor ein solcher Vorgang öffentlich bekannt wird. Angesichts übler Missbräuche von Freiheitsrechten durch Kinderschänder und Neonazis kann sich eine zunehmende staatliche Kontrolle nach dem Motto “Auch das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein” einer breiten – und in diesen Fällen berechtigten – Zustimmung sicher sein. Initiativen wie “jugendschutz.net”, Sperrungen, Indizierungen, Filtersoftware sowie verdachtsunabhängige Initiativfahndungen durch Cyber-Polizeistreifen sollen im Web Recht und Ordnung durchzusetzen. Auch der Schutz von Persönlichkeitsrechten, Marken und Urheberrechten begrenzen die Spielräume.Seien es Bombendrohungen wegen des Theaterstückes “Corpus Christi”, fragwürdige Indizierungen z.B. aktuell von “Mein erstes Shopping-Buch”, Geldstrafen gegen den Liedermacher Hans Söllner oder den Satiriker Wiglaf Droste wegen seiner “Waschbrettköpfe” und “Kettenhunde”, oder die peinliche Verschiebung der in Nürnberg geplanten Willi Sitte-Ausstellung – von der Informations- zur Wissensgesellschaft ist es noch ein weiter Weg.

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