01.03.2004

Wenig Innovatives an der Gentechfront

Analyse von Thomas Deichmann

Der Entwurf für die Novelle des Gentechnikgesetzes stärkt trotz aller Lobpreisungen die Blockade der Biowissenschaften in Deutschland. Aber in Berlin scheint man mittlerweile unter Politik ohnehin nur noch PR zu verstehen.

Spätestens am 12. Januar diesen Jahres war klar, dass das von der SPD angekündigte „Jahr der Innovationen“ wieder einmal vor allem den Regeln der politischen PR-Kunst gehorchen würde. An diesem Tag wurde von Verbraucherschutzministerin Künast der Regierungsentwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes (GenTG) vorgelegt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um denselben Entwurf, der schon 2003 als „Gentechik-Verhinderungsgesetz“ bezeichnet worden war. Trotzdem wurde verkündet, dass die Neuordnung dazu beitragen werde, Deutschland als Standort für die modernen Biowissenschaften zu stärken. So erfolgreich dieser PR-Gag gewesen sein mögen, am tristen Dasein der Gentechnik wird sich auch zukünftig nichts ändern, sollte der Künast-Entwurf abgesegnet werden. Am 11. Februar wurde er bereits vom Kabinett gebilligt. In einigen Wochen hat nun der Bundesrat zu entscheiden. Dort stellt die Opposition die Mehrheit. Künast rechnet deshalb mit einer Ablehnung dieser Kammer und der Anrufung des Vermittlungsauschusses. Sie gibt sich dennoch zuversichtlich, dass das novellierte GenTG noch vor der Sommerpause in Kraft tritt.

Rückzieher musste Künast auf Drängen des Kanzlers, der Forschungsministerin Bulmahn und des Wirtschaftsministers Clement bisher bei zwei Aspekten machen: Ihr Ansinnen, die Förderung der Gentechnik, also bedeutende Grundlagen- und Anwendungsforschung im Auftrag des Forschungsministeriums abzuschaffen und Verbraucherschützer nur noch mit der Abwendung von theoretisch möglichen Risiken der Biowissenschaften zu betrauen, ging Schröder ebenso zu weit wie Künasts Ziel, von vornherein „ökologisch sensible Gebiete“ und andere Zonen auszuweisen, in denen keine Gentechnik zum Einsatz kommen dürften. Doch das wären nur I-Tüpfelchen ihres Ausstiegsgesetzes gewesen. Die restlichen Paragraphen langen allemal, um Hoffnungen auf eine Entwicklung der Biowissenschaften und auf Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung erst gar nicht aufkommen zu lassen.

So wird sich Künasts Ministerium (BMVEL) künftig um das Nebeneinander verschiedener Anbausysteme kümmern und offiziell sicherstellen, dass sich konventioneller, ökologischer und gentechnischer Landbau nicht in die Quere kommen. Dabei macht die Ministerin keinen Hehl daraus, dass sie von der Grünen Gentechnik (beispielsweise der gentechnischen Verbesserung von Nutzpflanzen zur Abwehr von Schädlingen und Krankheiten) nichts hält und stattdessen den Ökolandbau weiter ausbauen möchte.

Zu diesem Zweck sind bereits im vergangenen Jahr Strippen gezogen worden. So wurde die Zuständigkeit für Genehmigungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vom Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Gesundheitsministerium unterstellt war, auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen. Als eigenständige Bundesbehörde war das wissenschaftlich arbeitende RKI nicht so leicht zu gängeln. Das BVL hingegen ist eine unselbstständige Bundesbehörde und unmittelbar an die Weisungen von Ministerin Künast gebunden.

Auf Drängen von Bundesumweltminister Trittin wurde 2003 zudem das in Sachen Biotechnologie als moderat geltende Umweltbundesamt (UBA) entmachtet und seine Zuständigkeit im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu GVOs per Vorschaltgesetz auf das gentechnikfeindliche Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen nun auch die Mitspracherechte neu geregelt werden. Noch ist die nach sachlichen Kriterien agierende Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) gesetzlich fixierte Einvernehmensbehörde bei Genehmigungsverfahren für Freilandversuche mit GV-Pflanzen und deren Anwendungen. Die BBA hat damit auch das Recht, Entscheidungen (begründet) zu blockieren. Die Novelle sieht eine Abwertung der BBA dahingehend vor, dass die Bundesanstalt zukünftig nur noch Stellungnahmen abgeben darf, die aber nicht mehr beachtet werden müssen. Zudem soll bei diesen Genehmigungsverfahren neben dem RKI das BfN als Einvernehmensbehörde agieren. Der Präsident des BfN, Hartmut Vogtmann (ein Ökofundamentalist und guter Bekannter des Umweltministers), bekannte bereits vor Monaten in einem Interview, dass sein Amt „für ein totales Verbot der Grünen Gentechnik in der Landwirtschaft“ plädiere.

Mit dieser Aufwertung des BfN als zustimmungspflichtiger Einvernehmensbehörde wollen sich Künast und Trittin offenbar schon im Frühstadium der Bearbeitung von Anträgen zu Freisetzungsversuchen ein Vetorecht einräumen. So werden sie zukünftig auch zu vermeiden wissen, schlechte Presse zu bekommen, beispielsweise wenn nach der erfolgten Zustimmung sämtlicher Fachgremien gegen den Expertenrat trotzdem Genehmigungen verweigert werden. Solche unbegründeten Verbote sind in der Vergangenheit wiederholt verordnet worden – zum Beispiel im letzten Herbst, als Testanbauten transgener Apfelbäume kurzerhand untersagt wurden. Die Zeit kritisierte diese Gängelung damals mit dem Titel „Staatlich veräppelte Forschung“ (4.12.03). Zukünftig kann solchen Projekten mit einem BfN-Veto schon viel früher das Wasser abgegraben werden.

Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) soll im Rahmen der Gesetzesnovellierung gemäß den Wünschen Künasts und Trittins umgemodelt werden. Die ZKBS berät die Bundesregierung in sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik. Ihre Beurteilungen und Empfehlungen haben einen hohen Stellenwert. Zukünftig soll die Kommission für Biologische Sicherheit gemäß den Anforderungen des EU-Rechts in zwei Arbeitsgruppen agieren. Eine davon wird sich um „geschlossene Systeme“, die andere um die wichtigen Fragen des Freisetzens und Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen kümmern. Künast hat bereits im Vorfeld sichergestellt, dass in diesem neuen Gremium genügend ihrer Gesinnungsgenossen sitzen werden.

„Trittins Säuberungsaktionen in Sachen Energiepolitik werden nun auch in Künasts Ministerium durchgeführt.“

In der Vergangenheit war es nämlich wiederholt zu offenen Querelen zwischen Mitarbeitern der ZKBS und grünen Ministern gekommen – so im Februar 2000, als eine transgene Bt-Maissorte der Schweizer Firma Novartis kurz vor der Sortenzulassung und ihrer ersten kommerziellen Aussaat in Deutschland auf Rat von Bundesumweltminister Trittin aus dem Verkehr gezogen wurde. Trittins Parteikollegin, die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer, hob damals kurzerhand den drei Jahre zuvor gemäß den Anforderungen des Gentechnikgesetzes erteilten Unbedenklichkeitsbescheid auf. Die ZKBS reagierte mit einer empörten Pressemeldung und erklärte, dass man sich „zutiefst desavouiert“ fühle und sich gezwungen sehe, „die EU-Kommission sowie deren Fachausschüsse… zu informieren“. Die grünen Regierungsvertreter konterten und begannen damit, das ZKBS „umzustrukturieren“. Der Aachener Ökotoxikologe Ingolf Schuphan musste als erster dran glauben. Er hatte Fischer und Trittin öffentlich kritisiert. Sein ZKBS-Mandat wurde nicht verlängert. Auch dem ehemaligen ZKBS-Vorsitzenden Gerd Hobom wurde eins übergebraten: Geplant war zunächst, dass der weltweit angesehene Mikrobiologe noch vor seinem Ausscheiden als ZKBS-Vorsitzender Ende Oktober 2000 vor dem Ernährungsausschuss des Bundestags Rede und Antwort zu Fragen der Gentechnik stehen sollte. Nach dem Streit wurde der Anhörungstermin verschoben und Hobom trat nicht mehr als ZKBS-Vorsitzender, sondern „nur noch“ als emeritierter Professor vor den Ausschuss.

Die von Trittin in Sachen Energiepolitik vollzogenen Säuberungsaktionen sollen nun also auch in Künasts Ministerium zum vorläufigen Abschluss gebracht werden. Dazu gehört, dass weitere Ökologisten in den Regierungsapparat rekrutiert werden. Dan Leskien, früher an vorderster Stelle von Friends of the Earth weltweit damit beschäftigt, die Grüne Gentechnik madig zu machen, ist bereits verbeamteter Mitarbeiter im Referat Gentechnik im Verbraucherschutzministerium. Und Barbara Weber, einst Mitarbeiterin des ebenso gentechnik-feindlichen Öko-Instituts in Freiburg, sitzt neuerdings in Brüssel in der EU-Generaldirektion Umwelt. Ihre frühere Kollegin vom Öko-Institut, Beatrix Tappeser, ist jetzt ebenfalls noch besser gegen die Grüne Gentechnik in Stellung gebracht worden: Sie wurde als Leiterin des Fachgebiets „Bewertung gentechnisch veränderter Organismen / Gentechnikgesetz“ in Vogtmanns mit Vetorecht ausgestattetes Bundesamt für Naturschutz berufen.

Auch wenn es schwer fällt, den Gipfel der Gesetzesnovelle zur Gentechnik auszumachen, zählen die darin vorgeschlagenen Haftungsregeln zweifelsohne zu den kuriosesten Innovationen, die jemals ans Tageslicht kamen. Sie sind wahrscheinlich nicht konform mit EU-Recht. Ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind, darf ebenfalls bezweifelt werden.

Laut der Gesetzesnovelle soll es zwar keine spezifischen Regeln beim Anbau von GV-Pflanzen geben – Konflikte sollen vielmehr nach den geltenden Vorschriften des Zivilrechts behandelt werden. Bei Auskreuzungen von Erbgut gentechnisch veränderter auf konventionelle Pflanzen soll aber neuerdings der „ohne Gentechnik“ wirtschaftende Landwirt Anspruch auf Entschädigung haben, wenn er wirtschaftliche Verluste nachweisen kann – etwa durch geringere Erlöse infolge kennzeichnungspflichtiger GV-Anteile in seinen Produkten oder bei der Verweigerung eines Ökolabels. Letzteres ist denkbar, denn in den Regeln des Ökolandbaus werden jegliche Nutzung der Gentechnik und Einkreuzungen auch unter den sonst üblichen Schwellenwerten strikt abgelehnt. Die Verantwortung für die Produktqualität wird damit auch auf Landwirte in der Nachbarschaft übertragen, ohne dass es hierfür einen objektiven, sicherheitsrelevanten Grund gäbe, denn hinsichtlich ihrer Sicherheit sind alle auf den Markt kommenden Agrarprodukte sorgfältig geprüft und für den Bürger objektiv gleichwertig sicher. Beim Ökolandbau soll das deutsche Haftungsrecht offenbar auch für den Schutz einer eher religiös anmutenden Weltanschauungsfrage instrumentalisiert werden – man könnte auch sagen, für einen politisch motivierten Marktprotektionismus.

Nicht zuletzt würde durch diese Politikvorgabe auch die „gute fachliche Praxis“, die u.a. auf einvernehmlichen Absprachen unter Bauern basiert, untergraben. War beispielsweise ein konventioneller Gemüsemaisanbauer bislang darauf bedacht, die Anbauszenarien im nachbarschaftlichen Umfeld eigenverantwortlich zu klären, um ungewünschten Polleneintrag von Futtermais zu verhindern und damit die Qualität der eigenen Produkte zu sichern, kann er sich (sollte der Regierungsentwurf Gesetz werden) die Mühe zukünftig sparen – sofern ein GV-Maissorten anbauender Landwirt in der Nachbarschaft lebt. Die Besonderheit seines Produktes könnte er sich nun per Gerichtsbeschluss vom Nachbarn garantieren lassen und, wenn das nicht klappt, zumindest die Mindereinnahmen von ihm kassieren. Dass diese Haftungsregeln abschreckende Wirkung haben und dem erklärten Ziel des Gesetzentwurfes widersprechen, eine gleichberechtigte Koexistenz verschiedener Anbausysteme sicherzustellen, ist augenfällig. Solche Gesetzes-Innovationen zerstören letztlich die Grundlagen vernünftigen Wirtschaftens und machen sämtliche Akteure auf dem Markt zum Spielball von Ideologie-Strategen.

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