01.05.2003

Wählerfang mit Walen

Essay von Dan Goodman

Erstmals tagt die Internationale Walfangkommission in Deutschland. Wird ihr Satzungsauftrag von der Mehrheit der Signatarstaaten weiterhin blockiert?

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs, das 1946 abgeschlossen wurde und die Internationale Walfangkommission (IWC) schuf, sieht in seiner Präambel die „geordnete Entwicklung der Walfangindustrie ... durch die angemessene Erhaltung der Walbestände“ vor. Gleichwohl erfuhr diese juristische Vorgabe in jüngerer Zeit „mehr oder weniger fantasievolle Uminterpretationen durch Mitgliedsstaaten, die eingestandenermaßen jeglichen kommerziellen Walfang beendet sehen wollen“, so der amerikanische Völkerrechtler Jon L. Jacobsen. 1 Der gesamte politische Diskurs, die Verlautbarungen und Entschließungen der IWC spiegeln die tiefe, unüberbrückbare Kluft wider zwischen jenen, die eine nachhaltige Nutzung ausgewählter Walbestände zur menschlichen Ernährung anstreben und jenen, die alle Walarten ungeachtet ihrer vom Ökologischen her möglichen Bejagbarkeit beschützen wollen.

„Die Internationale Walfangkommission ist ein chronisch kranker Freak unter den internationalen Gremien.“

Diese Grundlagendebatte ist inzwischen in der IWC quasi institutionalisiert und macht aus der Kommission einen „Freak“ innerhalb jener völkerrechtlichen Gremien, deren Aufgabe die Verwaltung internationaler Rohstoffe ist. Ein ehemaliger US-amerikanischer Delegationsleiter sagte, dass die IWC als Beispiel für eine gemeinsame, von wechselseitiger Kompromissbereitschaft geleitete Zielsetzung „schlichtweg eine Katastrophe“ sei. 2 In den Augen anderer Fachleute, unter ihnen ein weiterer ehemaliger US-amerikanischer Delegationsleiter, ist die IWC „chronisch krank“. 3 Artikel V des Übereinkommens legt ausdrücklich fest, dass alle Walfangbestimmungen „auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen“ müssen. Doch anstatt sich um ihren satzungsgemäßen Auftrag zu kümmern, einen nachhaltigen Walfang nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen, wurden seit 1982 Beschlüsse gefasst, die eben dieser Grundlage entbehren und daher diesem Auftrag widersprechen, etwa das weltweite Verbot kommerziellen Fangs oder die Ausweisung des antarktischen Schutzgebiets.

Jene, die auch in Zukunft Wale nutzen wollen, tun dies seit langer Zeit und sehen nicht ein, dass sich diese Geschichte überlebt haben soll, wenn Walbestände eine Bejagung ökologisch verkraften können. Ihre Gegner betrachten Wale – oft im Kontext einer jungen Philosophie der „Tierrechte“ oder eines vergleichbaren „säkularen Fundamentalismus“ (Robert H. Nelson vom Lehrstuhl für Umweltpolitik, Universität Maryland) – als etwas Besonderes und grundsätzlich Beschützenswertes. Diese Ansicht den Walnutzern zu oktroyieren, ist moralisch als Kulturimperialismus zu bewerten. Zum Moralanspruch in der „Tierrechtsdebatte“ bemerkte ein Kommentator, dass sich „moralischer Eifer aufgrund seines allumfassenden Geltungsanspruchs in Unmoral verkehre“. 4

Der Einfluss lautstarker moralischer Eiferer auf die öffentliche Meinung in den Antiwalfangländern hat nicht nur den satzungsgemäßen Auftrag der IWC blockiert, sondern auch die wissenschaftliche Arbeit innerhalb dieser Körperschaft entwertet und gelähmt, indem bestimmten ethisch-moralischen Auffassungen ein Deckmantel der Wissenschaft umgehängt wurde, so der südafrikanische Populationsdynamiker Douglas S. Butterworth. 5 Bekannte Wissenschaftler, oft aus ganz fachfremden Disziplinen, stellten ihren Ruf einflussreichen Tier- und Umweltschutzorganisationen zur Verfügung und äußerten sich öffentlich gegen Walfang. Aron, Burke und Freeman sehen darin einen Verstoß gegen wissenschaftliche Ethik: Wenn wissenschaftlicher Zweifel bis zur Irrationalität übertrieben werde, beraube man die Wissenschaft ihres Rationalitätsanspruchs und entwerte sie grundsätzlich. 6

„Entgegen den Behauptungen der Walschutzorganisationen sind viele Walbestände reichhaltig, und eine Wiederaufnahme des geregelten Fangs stellt keine Bestandsbedrohung dar.“

Es scheint, dass dergleichen unethische Wissenschaft inzwischen die IWC und die Walfangpolitik vieler Länder bestimmt. Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise Greenpeace verdienen Millionen, indem sie unter dem Deckmantel wissenschaftlich begründbaren Artenschutzes in Wahrheit fundamentalethische Tierschutzanliegen propagieren. Als „Hype, Halbwahrheit und Übertreibung“ bezeichnete Pete Wilkinson, ehemaliger Direktor von Greenpeace International, die Grundlagen „grünen Protests“ im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts. 7 Entgegen den Behauptungen der Walschutzorganisationen seien viele Walbestände reichhaltig, und eine Wiederaufnahme geregelten Fangs aufgrund der mehrfach abgesicherten Kalkulationsmodelle stelle keine Bestandsbedrohung dar. Die Hysterie in der Walfangdebatte sei unwissenschaftlich, unökologisch und somit kontraproduktiv für alle Formen kompromissbereiter Zusammenarbeit sowohl bei der Lösung dringend anstehender internationaler Umweltprobleme als auch bei der Bewirtschaftung anderer Meeresrohstoffe.

Soll die IWC aus ihrer institutionalisierten Erstarrung erwachen, müssen die Signatarstaaten, erstens, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen und die Artikel des Walfangübereinkommens konstruktiv in die Praxis umsetzen einschließlich der Verpflichtung, den Walfang aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zu regeln; zweitens, Wissenschaft von politischem Populismus trennen und, drittens, anerkennen, dass kulturelle Vielfalt ein der biologischen Vielfalt vergleichbarer Wert und insofern das globale Verwischen kultureller Unterschiede etwas Schlechtes ist. Eine ausgewogene Medienberichterstattung, die sich mit dem Glauben, zu wissen, was der Konsument wolle und mit Rechercheschnellschüssen nicht zufrieden gibt, sondern fundierteres Hintergrundwissen erarbeitet, wäre hier sicher förderlich.

Ob die 55. Jahrestagung der IWC, die im Juni in Berlin stattfindet, sich in diese Richtung bewegt, ist indes fraglich. Denn in den meisten westlichen Industrienationen mutmaßen politische Entscheidungsträger, dass die Mehrheit ihrer Wähler dem Walfang ablehnend gegenüberstehe und nutzen diese spekulative Ablehnung, sich ein grünes Mäntelchen umzuhängen. Gleichwohl zeigen Meinungsumfragen, dass, nachdem man den Befragten Fakten zum Zustand der Walpopulation präsentiert hatte, eine Mehrheit in den Antiwalfangländern Großbritannien (61 Prozent), Frankreich (63 Prozent), Australien (53 Prozent) und USA (71 Prozent) einen wissenschaftlich geregelten Walfang zum Zweck menschlicher Ernährung zu tolerieren bereit war.8

Zwischen 1930 und 1965 wurden jährlich im Schnitt rund 30.000 Großwale getötet, meist auf der Südhalbkugel und hauptsächlich zur Gewinnung von Walöl. Bei diesem großmaßstäblichen Walfang, an dem auch heutige Antiwalfangländer wie Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, die USA, Australien und andere namhaften Anteil hatten, fehlte es an wissenschaftlicher Grundlage, Überwachung und Kontrolle, und Profitinteressen der Walfangindustrie dominierten alle Aspekte der Bestandshege. Es war nichts anderes als Raubbau, der zum Niedergang vieler Walbestände führte.

Damit wäre heute die Wiederaufnahme kommerziellen Walfangs unter der Vorgabe der Nachhaltigkeit, wie sie das Walfangübereinkommen vorschreibt, nicht vergleichbar. Die Wissenschaft der Bestandsberechnung hat inzwischen erhebliche Fortschritte gemacht, ebenso die darauf gründenden Bewirtschaftungsverfahren, die beispielsweise auch Parameter für zusätzliche Risikofaktoren wie sich ändernde Umweltbedingungen beinhalten. Jeglicher Walfang würde zukünftig auf der Grundlage der einvernehmlich vom Wissenschaftsausschuss der Walfangkommission verabschiedeten Bestandsschätzungen durchgeführt, wobei die Quotenberechnungen verschiedene Risikofaktoren in Betracht ziehen. Ein Kontrollsystem durch internationale Beobachter würde den Verdacht von Wilderei ausräumen. Internationaler Handel mit Walprodukten würde unter der Maßgabe des Washingtoner Artenschutzabkommens erfolgen, unterstützt von einem in Japan und Norwegen bereits geführten DNA-Register, das es erlaubt, Produkte jedes einzelnen gefangenen Wals genetisch im Handelsnetz zu verfolgen.

Die IWC durch die Wiederaufnahme nachhaltigen, kommerziellen Walfangs wieder funktionsfähig zu machen, hätte weiter reichende politische Signalwirkung. Denn die Pattsituation in der Kommission lähmt nicht nur sie, sondern blockiert auch die internationale Zusammenarbeit hinsichtlich der Bewirtschaftung anderer Meeresrohstoffe. Wissenschaftliche Kapazitäten werden unnütz gebunden und stehen Lösungsversuchen drängenderer Probleme nicht zur Verfügung. Diplomatische Beziehungen zwischen ansonsten befreundeten Staaten werden überflüssig belastet.

Die Funktionsfähigkeit der IWC wiederherzustellen ist auch aus ökologischen Gründen dringend geboten. Wale verzehren drei- bis fünfmal soviel Fisch und andere Meerestiere, wie menschliche Fangaktivitäten sie erbeuten. Ein beträchtlicher Anteil der von Walen bevorzugten Beutetiere sind auch von Menschen gezielt gefangene Arten, insbesondere im Nordpazifik. Die meisten internationalen fischereiwirtschaftlichen Organisationen, darunter die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), empfehlen nachdrücklich die Umsetzung von ökosystemischen Bewirtschaftungsmodellen, die Erkenntnisse über wechselseitige Abhängigkeiten verschiedener Arten einbeziehen. Es liegt auf der Hand, dass dies auch die Rolle der Wale in ihrem Ökosystem berücksichtigen muss. Eine ganze zoologische Gruppe an der Spitze der Nahrungspyramide hiervon auszunehmen, ist schlichtweg nicht sinnvoll.

„Die wissenschaftlichen Verfahren, die eine geregelte Bejagung reichhaltiger Walbestände ermöglichen, ohne sie zu überfischen, liegen vor.“

Länder, die Lebendressourcen nutzen, müssen dies aufgrund rationaler, möglichst wissenschaftlicher Grundlage tun. Wale hiervon aus ethischen Gründen auszunehmen, würde einen Präzedenzfall schaffen für die Launenhaftigkeit beliebiger Kampagnen zum selektiven Schutz anderer zoologischer Gruppen. Das Recht von Minderheitenkulturen, Lebendrohstoffe nachhaltig zu nutzen, darf populistischer Lautstärke nicht geopfert werden. Die IWC könnte bei der anstehenden Jahrestagung in Berlin theoretisch einen ersten Schritt in diese Richtung tun. Die wissenschaftlichen Verfahren, die eine geregelte Bejagung reichhaltiger Walbestände ermöglichen, ohne sie zu überfischen, liegen vor: Es handelt sich einmal um das vom Wissenschaftsausschuss der IWC einstimmig verabschiedete so genannte „Revidierte Bewirtschaftungsverfahren“ (Revised Management Procedure, RMP), zum anderen um die genannten DNA-Register zur Kontrolle der Handelswege.

Das RMP ist eine Methode zur Berechnung von Fangquoten auf der Grundlage tausender simulierter Fänge über einen Zeitraum von 100 Jahren. Es ist mehrfach gegen Fehlermöglichkeiten abgesichert, indem Unsicherheitsfaktoren Berücksichtigung finden wie veränderliche Umweltbedingungen, Irrtümer in Bestandsschätzungen bis zu 50 Prozent und eine die reale Geschlechterverteilung in dem betreffenden Walbestand falsch repräsentierte Fangzusammensetzung. Zudem wird es nur auf Bestände angewandt, die mindestens 54 Prozent der ursprünglichen Population betragen. Für Bestände unterhalb dieses Grenzwerts werden keine Fangquoten ausgeworfen. Die derzeit umgesetzten jagdbiologischen Justierungsverfahren des RMP gewährleisten, dass 100 Jahre nach Beginn der Ausbeutung eines Walbestands dieser sich in der Größenordnung von etwa 72 Prozent der ursprünglichen Population einpendeln wird. Alle Bestandsschätzungen des RMP basieren zudem ausschließlich auf jenen Walen, die bei den regelmäßigen Zählfahrten auch tatsächlich gesichtet wurden und beziehen keine Tiere ein, die getaucht waren, während das Forschungsschiff den vom Computer vorgeschriebenen Kurs und Geschwindigkeit einhielt. Das bedeutet, dass Bestandsschätzungen eher konservativ, also niedrig sind.

Schließlich ist das RMP als Feedback-System ausgelegt: Spätestens alle fünf Jahre müssen neue Forschungsergebnisse zur aktualisierten Bestandsschätzung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, wird die Quote automatisch auf Null gefahren. Einer der beteiligten Wissenschaftler sagte angesichts dieser eingebauten Sicherheitsmechanismen, daß das „RMP sorgfältiger als jedes andere Verfahren zur Fischerei-Regelung entwickelt“ sei und „seine Anwendung auf die übrigen Arten von Seefischerei die sofortige Beendigung der meisten von ihnen zur Folge hätte“.9 Im großen Ganzen stellt das RMP das fortschrittlichste und sicherste Bewirtschaftungsverfahren dar, das jemals für irgendeine Gruppe von wildlebenden Tieren entwickelt wurde. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, es von der Anwendung des ökologischen „Vorsorgeprinzips“ bei der Bewirtschaftung von Lebendressourcen auszuschließen.

Dieses pionierhafte Verfahren war in jahrelanger Forschungsarbeit vom Wissenschaftsausschuss der IWC erarbeitet worden und wurde der Kommission 1993 einstimmig empfohlen. Doch die lehnte die Empfehlung des eigenen Ausschusses ab, woraufhin dessen Vorsitzender, der Brite Dr. Philip Hammond, zurücktrat mit der Begründung, er könne „nicht Vorsitzender und Sprecher eines Ausschusses sein, dessen Arbeit vom dem Gremium, dem dieser verantwortlich ist, derart geringgeschätzt wird.“

Ein Jahr später wurde das RMP von der IWC angenommen, jedoch eingebettet in ein umfassenderes Revidiertes Bewirtschaftungs-Schema (Revised Management Scheme, RMS). Dieses enthält außer dem RMP von der IWC verabschiedete Durchführungsrichtlinien für Zählfahrten und Datenauswertung, sowie ein Inspektions- und Kontrollschema. Obwohl die grundsätzliche Annahme des sicheren RMP bald ein Jahrzehnt zurückliegt, steht die Annahme des umfassenderen RMS noch an. Streitpunkt ist das Inspektions- und Kontrollschema. Die Walfanggegner unter den Signatarstaaten werfen Japan und Norwegen vor, dass sie sich weigerten, ein solches Schema mit zufriedenstellender Transparenz einzuführen. Tatsächlich aber blockieren die Antiwalfangländer dessen Einführung mit unvernünftigen, praxisfernen Forderungen. Denn würde das RMS verabschiedet, wären alle formalrechtlichen Barrieren vor einer Aufhebung des Walfangverbots hinfällig.

Aus diesem Grund verlegten sich die Antiwalfangländer auf eine Verschleppungstaktik. Geht es nach ihnen, wird das Inspektions- und Kontrollschema kompliziert, teuer und undurchführbar, mit überflüssigen Vorschriften wie Mehrfachkontrollen und Regelungen, die außerhalb der satzungsgemäßen Aufgaben der Walfangkommission liegen, etwa internationaler Kontrolle eines nationalen Walfleischhandels oder Vorgaben für nationale Tierschutzgesetzgebung. Viele internationale Fischereiorganisationen praktizieren ein Inspektions- und Kontrollwesen. Die bald zehnjährige Debatte um Kontrollen für eine vergleichsweise kleine Anzahl von Walfangoperationen, die dadurch auf eine ökologisch und juristisch sichere Basis gestellt würden, ist ein Beispiel für das Fehlen einer gemeinsamen, von wechselseitiger Kompromissbereitschaft geleiteten Zielsetzung in der IWC. Sie nun zu beenden, wird die Aufgabe der 55. Jahrestagung in Berlin sein. Alle, denen an der Zukunft der IWC, aber auch an internationalen Fischereiregelungen gelegen ist, müssen sich für eine Beendigung dieser unhaltbaren Situation in der Internationalen Walfangkommission einsetzen.

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