01.11.1999

Von privater Politik und öffentlicher Privatsphäre

Essay von Christine Horn

Mit Hinweis auf Phänomene wie Gewalt in der Ehe, Kindesmissbrauch und Kriminalität werden staatliche Institutionen dazu eingeladen, intime Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu kontrollieren. Christine Horn erklärt, warum dieser rechtspolitische Wandel nichts Gutes verheißt.

Die Ursachen gesellschaftlicher Probleme werden im öffentlichen Diskurs heute vorwiegend beim Individuum gesucht. Frühere Ansätze von Struktur- und Systemkritik sind fast ausnahmslos einer Kritik am Menschen gewichen. Man zweifelt an seiner rationalen Urteilskraft, wirft ihm Egoismus und überzogenes Anspruchsdenken, Streben nach Macht, Hang zu Gewalttätigkeit oder Rücksichtslosigkeit gegenüber der Natur und den künftigen Generationen vor. Das Misstrauen gegenüber Mitmenschen ist in den letzten Jahren so stark angewachsen, dass die klassischen Abwehrrechte gegenüber dem Staat – Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. – merklich an Bedeutung verlieren. Viele Menschen sind heute sogar der Auffassung, dass Individuen zu große Freiheit besitzen, weshalb es nunmehr gelte, ihren Handlungsspielraum einzuschränken.

Dieses Klima bewirkt, dass eine neue Art von Rechten in der öffentlichen Diskussion an Gewicht gewinnt: die Rechte derjenigen, die Schaden nehmen, weil andere vermeintlich ihre Freiheit missbrauchen. Durch die Formulierung neuer Staatsziele und individueller sowie kollektiver Rechtsansprüche soll diesen Gruppen mehr staatlicher Schutz zuteil werden. Und weil die Definition von Schaden dabei immer großzügiger ausfällt, wächst nicht nur die Zielgruppe für staatliche Schutzmaßnahmen. Der Schutz greift auch in immer mehr Lebenssituationen.[1] Derzeit sind diese Zielgruppen bzw. Schutzgüter in Deutschland vor allem Kinder und Frauen, aber auch die Natur, die künftigen Generationen oder Nicht-Raucher.[2]

“Die Familie gilt heute in den Augen Vieler als Hort der Gewalt und Ursprung zahlreicher Mißstände wie Kriminalität und sozialem Fehlverhalten”

Auch mit Blick auf die Opfer von Verbrechen werden heute bedeutende Einschränkungen von traditionellen Bürgerrechten gefordert und durchgesetzt. So wurde der viel diskutierte Große Lauschangriff, der als schwerster Eingriff in die Freiheitsrechte seit Bestehen der Bundesrepublik bezeichnet wurde, mit der Verletzung der Menschenwürde von Opfern der Organisierten Kriminalität begründet.
Auffällig ist dabei, dass die statistische Häufigkeit von Gewalttaten oder auch die mangelnde Tauglichkeit bisheriger Mittel zu ihrer Ahndung bei der Diskussion in der Regel, wenn überhaupt, dann nur eine untergeordnete Rolle spielen. Vor der Verabschiedung des Lauschangriffs mit seinen drastischen Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung war beispielsweise zu keinem Zeitpunkt nachprüfbar belegt worden, dass bisherige oder weniger einschneidende Mittel nicht tauglich gewesen wären, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen.[3]

In diesem Kontext wird auch die seit einigen Jahren zu beobachtende Popularität des Themas Kinderrechte – insbesondere seit der Zustimmung des Bundestages zur UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 – verständlich. Zwar hören sich die Vorschläge zum Schutz von Kindern zunächst sehr vernünftig an. So erklärte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dass sich die gesellschaftliche Interessenswahrnehmung der Kinder nicht darauf beschränken dürfe, ”Kinder vor Gewalt, sexuellem Missbrauch, Suchtverhalten oder Verwahrlosung” zu schützen. Sie sollten vielmehr auch in der ”Wahrnehmung ihrer Rechte, Chancen und Fähigkeiten nachdrücklich” gefördert werden.[4] Bei genauer Betrachtung aber ist äußerst fraglich, ob diese neuen Rechte Kindern zugute kommen werden, die wirklich misshandelt werden, oder ob sie nicht vielmehr den Effekt haben, die Gesellschaft weiter zu verunsichern und dem Staat im zwischenmenschlichen Bereich ein überzogenes weil quasi unbegrenztes Eingriffsmandat einzuräumen.

Auch im Hinblick auf das vermeintliche Wohlergehen von künftigen Generationen und Tieren soll der Staat mehr Eingriffsbefugnisse erhalten. Zwar gehen die politischen Ziele noch nicht so weit, auch Tiere als eigenständige Rechtssubjekte zu betrachten. Aber so mancher Tierschützer verlangt bereits die Abschaffung des ”Dreiklassensystems für Tiere” (Kuscheltiere, Wildtiere und Nutztiere). Und die Bundesregierung beabsichtigt, den Tierschutz als Staatsziel zu verankern, damit Tiere endlich als ”Mitgeschöpfe” entsprechend geachtet würden.[5] Auch die Interessen der zukünftigen Generationen sollen stärker gewahrt werden. Als Begründung dafür heißt es aus Regierungskreisen, das Prinzip der Generationengerechtigkeit sei zurzeit nicht ausreichend in der Verfassung berücksichtigt.[6]

Politisierung des Alltags

Traditionelle Institutionen wie politische Parteien, staatliche Behörden, Gewerkschaften und die Kirchen, die in der Vergangenheit gesellschaftliche Diskussionen bestimmten und den öffentlichen Raum füllten, haben in den vergangenen Jahren an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Die Bürger haben das Interesse an ihnen verloren und sich weitgehend aus dem öffentlichen, politischen Leben zurückgezogen. In ihrem Denken und Handeln sind sie immer seltener in politische und gesellschaftliche Zusammenhänge eingebunden. Die Beschäftigung mit dem Privaten tritt in den Vordergrund.

Diese Entwicklung, gepaart mit dem Misstrauen gegenüber dem Menschen, führt unweigerlich dazu, dass sich auch das Augenmerk für die Überwindung sozialer Probleme, die nunmehr als individuelle empfunden werden, zusehends auf den zwischenmenschlichen Bereich, vor allem auf die Familie, richtet. Die Familie gilt aus diesem Grund heute in den Augen Vieler als Hort der Gewalt und Ursprung zahlreicher Mißstände wie Kriminalität und sozialem Fehlverhalten.

“Man war sich früher darüber im Klaren, dass die Familie ein Bereich voller Emotionen und persönlicher Bindungen ist, in dem Außenstehende nur unter sehr erschwerten Umständen ”Recht” sprechen können, und der so weit wie möglich von der Intervention durch Dritte bewahrt werden müsse”

Aus dieser Stimmungslage ergibt sich, dass der Ruf nach Eingriffen in die Privatsphäre und staatlicher Regulierung des zwischenmenschlichen Bereichs immer lauter wird. Das zeigt sich deutlich im Strafrecht. Bei der Formulierung des Strafrechts vor vielen Jahren hatte man sich bewusst dafür entschieden, den staatlichen Eingriffsmöglichkeiten im familiären Bereich strikte Grenzen zu ziehen. Zwar gab es vernünftigerweise bei gravierendem Fehlverhalten die Möglichkeit staatlicher Intervention. Man war sich aber grundlegend darüber im Klaren, dass die Familie ein Bereich voller Emotionen und persönlicher Bindungen ist, in dem Außenstehende nur unter sehr erschwerten Umständen ”Recht” sprechen können, und der so weit wie möglich von der Intervention durch Dritte bewahrt werden müsse.
Diese Sicht wurde in den letzten Jahren revidiert, und die neue Bundesregierung bricht nun in aller Deutlichkeit mit ihr. Im Juli 1999 brachte sie beispielsweise einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, demzufolge Kindern ein ”Recht auf gewaltfreie Erziehung” gewährt werden soll. Dem Staat wird dabei eine vollkommen neue Regelungskompetenz im Bereich der familiären zwischenmenschlichen Beziehungen zugedacht. Jede Art von Gewalt gegen den Nachwuchs wird in diesem Gesetzentwurf als unzulässig erklärt. Darunter zählen auch ”seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen”.[7]

Mangel an Ratio

Der Rückzug des Menschen aus der Politik bewirkt nicht nur, dass zwischenmenschliche Beziehungen an Bedeutung gewinnen. Er hat auch zur Folge, dass die Fähigkeit, in gesellschaftlichen Dimensionen rational zu denken und Lösungen oder Visionen zu entwickeln, verloren geht. Stattdessen lassen sich Menschen immer häufiger von Emotionen, kurzfristigen Handlungsperspektiven und mangelnder sachlicher Distanz leiten. Dies ist ein wichtiger Grund, warum sich in der Rechtspolitik heute mitunter sehr bedenkliche Entwicklungen durchsetzen, ohne dass der erforderliche öffentliche Diskurs geführt wird. Die meisten Menschen befürworten kurzerhand den staatlichen Zugriff auf die Familie, weil das formulierte Ziel – die Bekämpfung von Gewalt und das Vorgehen gegen Straftäter – auf den ersten Blick positiv klingt. Nur selten werden jedoch Statistiken und andere Fakten herangezogen, die zumeist das Gegenteil des jeweils beschworenen Trends belegen. Kindern geht es beispielsweise heute so gut wie nie zuvor. Dennoch dominieren in der öffentlichen Diskussion Meldungen über die angeblich zunehmende Gewaltanwendung gegen sie. Auch die langfristigen gesellschaftlichen Folgen der einschneidenden Kompetenzerweiterungen des Staates werden kaum ausreichend beleuchtet.
So kann es auch nicht wundern, dass in der Diskussion über den SPD-Grüne-Gesetzentwurf, der Kindern ein Recht auf Schutz vor ”seelischer Gewalt” einräumen soll, nur wenige kritische Stimmen zu vernehmen sind. Die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU wies richtigerweise darauf hinwies, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung das Vertrauensverhältnis in der Familie zerstören könne und zu einer Kriminalisierung der Eltern führe.

“Täter sollen nach Meinung von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) künftig sofort aus der Wohnung ausgewiesen werden dürfen”

Ein weiteres, kaum hinterfragtes Beispiel für die Kompetenzausweitung staatlicher Institutionen betrifft die anvisierte Reform der Sanktionen im Strafrecht und die Diskussion über die Rolle der Polizei. Ermitttlungsbehörden sollen auf Wunsch von Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin weiterreichende Befugnisse zugesprochen werden, um eine schnellere und effektivere Ahndung von Straftaten in verschiedenen Bereichen zu ermöglichen. So soll die Polizei künftig bei Kleinstkriminalität direkt vor Ort unmittelbar Strafgelder verhängen dürfen. Auch bei Gewalt in der Familie sollen die polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse ausgeweitet werden, sodass – auch ohne gerichtliche Anweisung – rascher gehandelt werden kann. Täter sollen nach Meinung von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) künftig sofort aus der Wohnung ausgewiesen werden dürfen. Vorbild hierfür sind entsprechende Regelungen in Österreich, denen zufolge die Polizei schon seit 1997 Männer direkt und ohne Richterbeschluss und Strafantrag aus ihrer Wohnung aussperren darf.[8]

Neue Glaubwürdigkeit

Die Politik, die den Verlust ihrer Glaubwürdigkeit aufgrund eines Mangels an klaren Perspektiven und Visionen selbst zu verantworten und maßgeblich zur Entpolitisierung der öffentlichen Sphäre beigetragen hat, wurde in den letzten Jahren von den Folgen ihres eigenen Niedergangs überholt und reagierte zunächst hilflos auf den Rückzug der Menschen aus der Politik. Auf der Suche nach verloren gegangenen Integrationsmechanismen und Anknüpfungspunkten mit der Bevölkerung und in der Hoffnung auf neue Popularität hat sie sich mittlerweile auf das neue ”Antipolitik”-Bewusstsein eingestellt. Politiker zeigen sich medienwirksam von der privaten und menschlichen Seite und bedienen die Verunsicherung der Menschen und ihren Wunsch nach mehr Sicherheit und ethischem Halt. Mittlerweile erkennen Politiker, welcher Nutzen aus dem beschriebenen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gezogen werden kann. Denn, wie Innenminister Schily mit seinem Konzept der ”Sicherheitspartnerschaft” demonstriert, bestehen in diesem Bereich in der Tat enorme Möglichkeiten, neue staatliche oder halb-staatliche Institutionen ”mit Hilfe der Bevölkerung” zu formen bzw. alte zu reformieren und neu zu legitimeren. Die Politik schafft so neue Integrationsmechanismen und gewinnt an Popularität zurück.

Die neue rot-grüne Regierung verkörpert diesen Wandel des politischen Bewusstseins am überzeugendsten. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigte bereits vor Monaten ein ”Bündnis gegen Gewalt und Diskriminierung” an, um Gewalt in der Familie zu ächten. Mit dem Argument, Gewalt im Nahraum dürfe nicht mehr als Privatangelegenheit betrachtet werden, sollen Frauen verstärkt vor Gewalt durch ihre Männer geschützt werden. Die Schwächeren, so die Begründung, seien gerade in den gegenwärtigen Zeiten des Umbruchs besonders schutzbedürftig. Im Gespräch sind staatliche Schutzanordnungen gegen häusliche Gewalt. Bei Verstößen sollen den Tätern Kontaktsperren und Annäherungsverbote auferlegt werden. Das zuständige Gericht könnte den Täter zum Verlassen der unmittelbaren Umgebung zwingen und ihm die Rückkehr für eine bestimmte Zeit verbieten. Dies beträfe selbst Orte, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält.

Nicht alles ist Gold, was glänzt. Dem erklärten Ziel der rot-grünen Rechtsreformer, das Justizsystem solle gerechter werden, können die bislang diskutierten Reformen jedenfalls nicht gerecht werden, weil sie von einem anti-humanistischen Geist, der die Mündigkeit des Subjekts geringschätzt, vorangetrieben werden. Die Gesellschaft wird durch ihre Implementierung nicht sicherer oder gerechter werden. Im Gegenteil: Im vermeintlichen Interesse der Schwächeren und der Opfer gibt sie ihre Autonomie und Handlungsfähigkeit an den Staat ab.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!