01.01.1999

Verleumdungsklagen und Maulkörbe: ITN gegen den Rest der Welt

Von Daniel Lloyd

Der britische Rechtsanwalt Daniel Lloyd über ITNs Anstrengungen, in Großbritannien eine öffentliche Diskussion über die Hintergründe der Stacheldrahtaufnahmen zu verhindern.

Der britische Nachrichtensender Independent Television News (ITN) hat als Reaktion auf die Veröffentlichung des Artikels "The picture that fooled the World" in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Living Marxism (LM) eine Verleumdungsklage gegen LM erhoben. Deichmanns Artikel, der die Entstehungsgeschichte der "berüchtigten" ITN-Aufnahmen aus Trnopolje offenlegt, wurde in mehreren europäischen Ländern veröffentlicht. Mit der Verleumdungsklage gegen LM hat ITN all seine ökonomische Stärke in die Waagschale geworfen, um in Großbritannien eine öffentliche und freie Diskussion über Deichmanns Enthüllungen zu unterbinden.

Als Folge der an etliche britische Redaktionen adressierten Androhung rechtlicher Schritte haben andere Zeitungen und Sender eine Berichterstattung über den Sachverhalt tunlichst gemieden. Wie konnte es passieren, dass ITN mit diesen Manövern und Maulkörben durchkam? Wie konnte es ITN gelingen, mittels einer Verleumdungsklage faktisch eine Nachrichtensperre über den LM-Artikel zu verhängen?

In der englischen Rechtsprechung ist Verleumdung ein Tatbestand, der unter das Anti-Diffamierungsgesetz fällt. Ob eine Diffamierung vorliegt, ist anhand dieses Gesetzes leicht zu ermitteln. Jede verbreitete Information, die in den Augen der "offiziellen, rechtschaffenen Öffentlichkeit" dem Ansehen einer Person oder einer Institution schadet, kann als "diffamierend" eingestuft und somit Gegenstand einer Anklage werden. Man unterscheidet zwischen einer Verleumdung, in der die diffamierenden Informationen in schriftlicher Form (z. B. in Zeitungen und Zeitschriften) und einer Verleumdung, in der die fraglichen Aussagen in verbaler Form (z. B. im Radio und Fernsehen sowie in der öffentlichen Rede) verbreitet werden.

Dieses Anti-Diffamierungsgesetz ist mehr als jede andere Abteilung des britischen Rechtssystems den Reichen und Mächtigen vorbehalten. Die meisten Anklagen wegen Verleumdung werden von prominenten Persönlichkeiten, die sich einer Diffamierungskampagne der Medien ausgesetzt sehen, erhoben. In England gab es in der jüngsten Vergangenheit einige Fälle, die eine Erwähnung verdienen. So strengte der konservative Unterhausabgeordnete David Ashby eine Verleumdungsklage gegen die Sunday Times an, weil ihm in der Zeitung unterstellt wurde, homosexuell zu sein. Vor Gericht gestand Ashby ein, mit einem anderen Mann ein Bett geteilt zu haben, gab aber an, dies sei aus rein pragmatischen Gründen geschehen – beide übernachteten im selben Hotel in Frankreich. Dennoch entschieden die Richter gegen Ashby und bescheinigten der Sunday Times, keine rechtlichen Normen missachtet zu haben. Die Sunday Times gewann den Prozess und Ashby musste die hohen Verfahrenskosten (ca. DM 1,25 Mio.) tragen.

Ein weiteres populäres Beispiel ist die Verleumdungsklage der beiden britischen Cricket-Spieler Ian Botham und Allan Lamp gegen Imran Khan. Khan hatte in einem Artikel in der indischen Zeitung India Today den beiden Kontrahenten vorgeworfen, im Spiel die Cricket-Kugel manipuliert zu haben. Ian Botham war der herausragende englische Cricket-Spieler der 70er- und 80er-Jahre und wird in den Cricket-Annalen in England als drittbester Spieler aller Zeiten geführt. Dementsprechend empört reagierte er auf die Anschuldigungen des indischen Cricket-Stars Imran Khan.

Das Manipulieren der Bälle ist ein Vergehen, das typisch für Cricket ist. Es handelt sich um eine Technik, mit der die Werfer die Flugbahn des Balls beeinflussen und verändern können. Mit Flaschendeckeln oder Fingernägel werden Linien in die Oberfläche des Balles geritzt. Die Klage Bothams gegen Khan sorgte in England für großen Wirbel, etwa vergleichbar mit dem, den es gäbe, wenn Damon Hill seinen Kontrahenten Michael Schuhmacher wegen Schummelei auf der Rennstrecke verklagen würde. Khan gewann den Prozess, da er dem Gericht glaubhaft versichern konnte, falsch zitiert worden zu sein. Botham sah seinen Ruf wiederhergestellt, dennoch musste er für die immensen Verfahrenskosten aufkommen. In der Presse wurde von einer Summe zwischen 300.000 und 500.000 englischen Pfund gesprochen.

Verleumdungsklagen und dazugehörige Schadensersatzforderungen sind mit so hohen Kosten verbunden, dass Zeitschriften damit bereits an den Rand des Ruins getrieben wurden. Vor einigen Jahren verklagte der australische TV-Seriendarsteller und Popstar Jason Donovan die englische Pop-Zeitschrift Face, weil sie ihn als schwul bezeichnet hatte. Donovan obsiegte vor Gericht, und Face wurde zur Zahlung sehr hoher Schmerzensgelder verurteilt. Für Face wäre es das finanzielle Ende gewesen, hätte Donovan nicht darauf verzichtet, seine Ansprüche geltend zu machen.

Diese Beispiele veranschaulichen, welche gigantischen Kosten mit Verleumdungsprozessen einhergehen. Es ist die Angst vor diesen Kosten, die ITN geschickt nutzt, um in Großbritannien eine Nachrichtensperre über den LM-Artikel zu verhängen. Viele Vertreter der Medienwelt, die Interesse an der Untersuchung Deichmanns zeigten, erhielten umgehend "freundliche" Telefonanrufe der ITN-Anwälte.

So zum Beispiel Two-Ten-Communications, eine Tochterfirma der Nachrichtenagentur Press Association. Die Medienagentur hatte am 23. und 24. Januar die erste LM-Pressemitteilung, in der der umstrittene Artikel angekündigt wurde, verbreitet. Postwendend kontaktierte ITN Two-Ten und forderte, dass eine ITN-Stellungnahme ebenfalls veröffentlicht werde, was auch geschah. Etwa eine Woche später wandte sich LM erneut an Two-Ten, um eine Antwort auf einen Artikel von Ed Vulliamy im Observer zu veröffentlichen. Two-Ten lehnte freundlich ab mit dem Hinweis, es sei aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung mit ITN zukünftig unmöglich, Aufträge von LM anzunehmen.

Schließlich kontaktierten die Anwälte von ITN am 21. Februar Two-Ten-Communications erneut. Sie forderten in einem Brief Schadensersatzzahlungen von insgesamt rund 20.000 englischen Pfund an ITN, Penny Marshall und Ian Williams. Two-Ten wurde zudem aufgefordert, eine entschuldigende Aussage vor Gericht zu machen. Die Formulierungen dieser Aussage waren Gegenstand intensiver Verhandlungen. Two-Ten wurde unter anderem aufgefordert zu bestätigen, dass ITN das Lager Trnopolje niemals als "Konzentrationslager" bezeichnet habe. Da jedoch weder LM noch Deichmann ähnliches behauptet haben, ist der Sinn dieser Textpassage unklar. Zurzeit prüft Press Association die rechtliche Lage.

Die Zeitung Independent on Sunday veröffentlichte am 27. Januar einen Artikel über Deichmanns Text in LM. Auch in diesem Fall nahmen die Anwälte von ITN kurz darauf Kontakt zur Redaktion auf. In der folgenden Ausgabe vom 2. Februar distanzierte sich Independent on Sunday vom eigenen Artikel, statt ein Feature des renommierten britischen Autoren Phillip Knightley zu veröffentlichen (Knightleys Artikel finden Sie in dieser Ausgabe von Novo).

Ähnliche Erfahrungen machten andere Redaktionen. So zum Beispiel das Journalisten-Magazin Broadcast, das von ITN wegen eines kurzen Berichts in der Ausgabe vom 31. Januar, der lediglich über die Verleumdungsklage informierte, angegangen wurde.

Zahlreichen Journalisten, die über die Angelegenheit berichten wollten, wurde von ITN die Einleitung rechtlicher Schritte angedroht und die Empfehlung gegeben, sich vorher über die Rechtslage beraten zu lassen. David Burdett, der ehemalige Herausgeber des Magazins Oz, besuchte die LM-Pressekonferenz am 31. Januar in London und wollte darüber fürs Rolling Stone Magazin schreiben. Sein Anwalt hielt mit ITN Rücksprache und wurde belehrt, dass er im Falle der Veröffentlichung mit einer Klage zu rechnen habe.

Dem BBC wurde unterbreitet, man könne mit einer Verleumdungsklage und mit Kosten von 10 Millionen Pfund rechnen, wenn über die Geschichte berichtet würde. BBC-Insider erzählten, ITN habe geschworen, Klage einzureichen. Zudem weigerte sich ITN, eigenes Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Es scheint, dass ITN sogar große Institutionen wie den BBC zum Schweigen bringen kann. Und das, obwohl leitende BBC-Redakteure Teile von Deichmanns Beweismaterial sichteten, ihn interviewten und sich von der Korrektheit seiner Behauptungen überzeugt zeigten. Etliche weitere Redaktionen aus dem Print- und TV-Bereich haben Interesse an der Geschichte angemeldet. Sie wurden aber wahrscheinlich ebenfalls durch die Aktivitäten von ITN abgeschreckt.

Einem Reporter der Zeitung Scotland on Sunday wurde von ITN ebenfalls mit einer Klage gedroht. Von Ed Vulliamy musste er sich sogar anhören, man werde "wie ein Unwetter" über ihn hereinbrechen, sollte er etwas veröffentlichen. Auch hier wurde der Tipp gegeben, vorher Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ähnlich erging es den Radio-Journalisten von Radio 4 – auch ihnen wurde vom ITN-Pressebüro Rechtsberatung nahegelegt. Die ITN-Strategie ist leicht zu durchschauen: Jeder, der sich für die Geschichte interessiert und vorhat, etwas darüber zu bringen, versucht Informationen bei ITN einzuholen. Von dort erhält man stattdessen den Rat, sich über die Rechtslage zu informieren. Danach verschwindet die ganze Angelegenheit irgendwie in den Redaktionsschubladen. Es ist nachvollziehbar, dass kein Journalist einen Artikel veröffentlichen möchte, der ihm später möglicherweise bis zu 500.000 Pfund Prozesskosten einbrockt.

ITN hat bislang Erfolg mit seiner Nachrichtensperre. Diskussionen über die Aufnahmen aus Trnopolje fanden zwar in fast jeder britischen Redaktion statt, aber an die Öffentlichkeit durften Journalisten nicht gehen. Es ist absurd, dass Deichmanns Artikel in fünf weiteren Ländern Europas veröffentlicht wurde und dort auch eine öffentliche Diskussion darüber stattfindet, in England hingegen die Medien zum Schweigen gebracht werden konnten. Es besteht kein Zweifel, dass man sich bei ITN angesichts dieser erfolgreichen Manöver zufrieden die Hände reibt.

Anstatt der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass ITN hinter den eigenen Journalisten und ihrer Reportage vom August 1992 steht, hat man sich bei ITN dafür entschieden, zum Selbstschutz mit Verleumdungsklagen und -drohungen um sich zu werfen. Das Ausstrahlen des gesamten ITN-Filmmaterials vom damaligen Lagerbesuch hätte ermöglicht, dass Medienmacher und -konsumenten selbst über den Sachverhalt entscheiden. Doch ITN hat es vorgezogen, mittels seiner ökonomischen Stärke die freie Meinungsäußerung und -bildung zu unterbinden. Nach wie vor flimmern, so wie kürzlich in einer BBC-Reportage, die ITN-Aufnahmen mit vermeintlich hinter Stacheldraht eingepferchten Menschen über die Fersehbildschirme – so, als sei nichts gewesen.

Am 25. Februar erhielt nun auch die Druckerei "Russell Press" in Nottingham einen Brief der ITN-Anwälte. Die Druckerei wurde darüber informiert, dass ITN rechtliche Schritte gegen Living Marxism wegen Verleumdung eingeleitet habe. Die Druckerei wurde aufgefordert, bei Druckaufträgen zukünftig "angemessene Vorsicht walten zu lassen" und gar zu überdenken, ob noch weitere Ausgaben von LM überhaupt gedruckt werden sollten. Die Formulierungen im Brief sind vorsichtig gewählt. Nach dem Diffamierungsgesetz von 1996 machen sich Druckereien nicht automatisch der Verleumdung schuldig, solange sie belegen können, ihre Druckerzeugnisse vorher geprüft zu haben. Sobald aber eine Druckerei einmal öffentlich gewarnt wurde, dass bestimmte Inhalte in einer Publikation möglicherweise verleumderisch sind, kann das Unternehmen als unverantwortlich eingestuft werden und macht sich bei erneuter Ausführung eines Druckauftrags potentiell strafbar. Der Brief der ITN-Anwälte an "Russell Press" ist ein Versuch, das Unternehmen vom Druck weiterer LM-Ausgaben, in der die Kontroverse mit ITN behandelt wird, abzuhalten. Das weitere Erscheinen von LM soll somit verhindert werden. Zurzeit prüfen "Russell Press" und LM die diesbezügliche Rechtslage.

Die Haltung von ITN ist erschreckend. Die ITN-Journalisten Penny Marshall und Ian Williams, die die berühmten Stacheldrahtbilder mit nach Hause brachten, haben wegen ihrer Reportagen über den Besuch in Bosnien im August 1992 internationale Anerkennung und hoch dotierte Journalistenpreise erhalten. ITN sollte zumindest seinen Angestellten erlauben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Angesichts der bisherigen Manöver wird es jedoch wohl auch in dieser Hinsicht bei einer Maulkorb-Verfügung bleiben.

 

aus: Novo, Nr.27, März/April 1997, S.28

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