15.10.2014
Umweltmigranten: „Migration ist per se kein Übel“
Jüngst ist vermehrt von sogenannten Klimaflüchtlingen die Rede. Wie sich die Situation tatsächlich darstellt, erläutert der Entwicklungsforscher Benjamin Schraven im Gespräch mit Novo-Redakteur Christoph Lövenich. Umweltbedingte Migration taugt nicht als Schreckgespenst.
Novo: „Wir müssen mit 200 Millionen Klimaflüchtlingen rechnen”, wurde Bundesentwicklungsminister Gerd Müller kürzlich zitiert [1]. Brauchen wir neben den für Kriegsflüchtlinge jetzt weitere Notunterkünfte in Deutschland?
Benjamin Schraven: In besonders von Umweltveränderungen betroffenen Weltregionen wie der Sahelzone oder in Teilen Südasiens findet Migration im Kontext dieser Prozesse in den allermeisten Fällen landesintern oder zwischen benachbarten Ländern statt. Es gibt kaum Anzeichen dafür, dass Umweltveränderungen die Migrationsbewegungen z.B. zwischen Subsahara-Afrika und Europa in irgendeiner Weise beeinflussen. Wir müssen uns in Deutschland also noch keine Gedanken wegen Notunterkünften für Klimaflüchtlinge machen.
Zwar wird die Prognose, dass wir bis Mitte des 21. Jahrhunderts mit etwa 200 Millionen Klimaflüchtlingen zu rechnen haben, oft und gerne zitiert, sie ist aber bereits knapp 20 Jahre alt [2] und steht methodisch auf sehr wackeligen Beinen. Eine von der britischen Regierung in Auftrag gegebene und groß angelegte Studie zum Thema „Migration und globale Umweltveränderungen“ [3] weist zudem darauf hin, dass viele Menschen, die von den Auswirkungen von Klima- und Umweltwandel getroffen werden, gar nicht erst in der Lage sind zu migrieren. Ihnen fehlen dafür vor allem armutsbedingt schlichtweg die notwendigen Ressourcen.
„Es ist außerordentlich schwierig, überhaupt zu definieren, ob ein Migrationsprozess ‚umweltbedingt‘ ist oder nicht.“
Eignet sich der Begriff der Klimaflucht überhaupt? Sie sprechen von „umweltbedingter Migration“.
Ich sehe den Begriff „Klimaflucht“ sehr skeptisch, daher benutze ich lieber Begriffe wie „Migration im Kontext von Umwelt- oder Klimawandel“ oder „umweltbezogene“ Migration. Es ist nämlich außerordentlich schwierig, überhaupt zu definieren, ob ein Migrationsprozess „umweltbedingt“ ist oder nicht. Migrationsentscheidungen werden fast immer von verschiedenen – ökonomischen, sozialen, politischen, demographischen oder eben ökologischen – Faktoren und Anreizen bedingt. Die mögliche Dominanz eines Faktors ist konzeptionell schwer greifbar und empirisch noch schwerer messbar. Auch die Unterscheidung zwischen Flucht und freiwilliger Migration ist „im wahren Leben“ nicht immer so einfach zu machen. Global betrachtet sind die Auswirkungen ökologischen Wandels meistens aber auch nicht so stark, dass man damit in Verbindung stehende Migrationsbewegungen tatsächlich als Flucht zur „Rettung von Leib und Leben“ bezeichnen könnte.
Sehen Sie in der (durch Umweltveränderungen veranlassten) Migration ein ‚Übel‘, das sich vermeiden ließe oder bekämpft werden sollte?
Migration ist per se kein Übel. Vielmehr kann Migration eine sinnvolle Anpassungsstrategie für die von Umweltwandel besonders betroffenen Gruppen wie etwa Kleinbauern sein. Dies sieht zumeist dann so aus, dass nicht ganze Familien sondern vielmehr einzelne Haushaltsmitglieder migrieren – und dies häufig zeitlich begrenzt. Ihre Geld- und/ oder Materialsendungen helfen ihren Familien dann dabei, die Auswirkungen des ökologischen Wandels - etwa Ernteverluste durch sich ändernde Regenzeiten - zu bewältigen. Leider leben und arbeiten diese Migranten unter oftmals sehr schwierigen Bedingungen, weshalb es ihnen nicht immer möglich ist, ihre Familien zu unterstützen. Statt Migration bekämpfen oder eindämmen zu wollen, wären Maßnahmen, die z.B. den rechtlichen Schutz von Migranten verbessern, hier sicherlich sinnvoller. Grundsätzlich sollte man Migration als eine fundamentale Tatsache der globalisierten Welt des frühen 21. Jahrhunderts akzeptieren.
„Migration ist eine fundamentale Tatsache der globalisierten Welt des frühen 21. Jahrhunderts“
Einige Einwohner der kleinen Inselstaaten Tuvalu und Kiribati, die im Ozean zu versinken drohen, suchen Asyl in Neuseeland. Sind Änderungen im Flüchtlingsrecht, auf internationaler wie nationaler Ebene, erforderlich?
Das Herzstück des internationalen Flüchtlingsrechts, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, ist unter den Eindrücken der nationalsozialistischen Verbrechen und des Zweiten Weltkriegs entstanden. Daher definiert es einen Flüchtling als jemanden, der politischer, religiöser oder anderweitig motivierter Verfolgung durch Flucht entgeht. Dinge wie Naturkatastrophen werden hier nicht genannt. Deshalb kann – trotz anderslautender Schlagzeilen [4] – sich niemand bei einem Asylantrag auf den Klimawandel berufen.
Allerdings wären entsprechende Änderungen im internationalen Flüchtlingsrecht, um diese Schutzlücken zu schließen – so erforderlich sie vielleicht auch erscheinen mögen –, aufgrund des zu erwartenden heftigen Widerstandes vieler Industriestaaten wohl kaum zu realisieren. Die Nansen-Initiative [5] , welche basierend auf regionalen Konsultationen (z.B. in Zentralamerika oder in der Horn-von-Afrika-Region) bestrebt ist, den rechtlichen Schutz von Menschen zu verbessern, die aufgrund von Umweltkatastrophen ihre Heimatländer verlassen, zeigt meiner Meinung nach einen wichtigen Alternativweg hierzu auf.