29.06.2010

Sterben – staatlich geprüft

Die Verwirklichung eines „Pseudorechtes auf den Tod“ bedeutet nicht mehr Freiheit, sondern eine ungebührliche Regulation des höchstpersönlichen Sterbeprozesses.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil zur passiven Sterbehilfe das Konzept der „Patientenautonomie“ weiter radikalisiert. Aus diesem Anlass weisen wir auf zwei Novo-Artikel hin, in denen der Jurist und Novo-Redakteur Kai Rogusch die Tendenz zu einer „Bürokratisierung des Sterbeprozesses“ konstatiert. Die Verwirklichung eines „Pseudorechtes auf den Tod“ bedeutet aus seiner Sicht nicht mehr Freiheit, sondern eine ungebührliche Regulation des höchstpersönlichen Sterbeprozesses.

Der BGH erlaubt nun den aktiven Behandlungsabbruch durch Zerschneiden des Versorgungsschlauches als eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe für den Fall, dass dies durch den mutmaßlichen Willen eines unheilbar (irreversibel) kranken Patienten gedeckt sei. Vorherige Äußerungen eines Patienten, die mündlich oder in Form einer schriftlichen Patientenverfügung getätigt würden, erhalten für den Fall fehlender Artikulationsfähigkeit eine besonders starke Bindewirkung. Es wird Zeit, sich mit den Fallstricken der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen.

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