01.11.2000

Rot-grüne Wohn- und Wahnphantasien

Analyse von Markus Meier

Markus Meier über den Entwurf zum neuen Wohnungszuweisungsgesetz und den damit verbundenen Bruch von Grundrechten.

Das Justizministerium stellte vor kurzem den Entwurf eines neuen Wohnungszuweisungsgesetzes ins Internet, der mich stutzig machte.


Darin heißt es:”§ 1361b: (1) [...] Will einer von ihnen [den Ehegatten] getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt [...] um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte ist auch dann gegeben, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern gefährdet ist.” (www.bmj.bund.de; Hervorhebungen des Autors)


”Aha, endlich passiert was gegen prügelnde Männer – das hat man ja schon so oft gehört”, denke ich mir und will schon fast weitersurfen, als mir Zweifel kommen. Dass der Staat den Bürgern vorschreibt, in welchen Wohnungen wer wann zu leben hat, ist eine Vorstellung, die vielleicht in der DDR bekannt war, die man aber seit 1990 eigentlich für erledigt hielt. Im Grundgesetz heißt es doch in Artikel 13 (1) lapidar: ”Die Wohnung ist unverletzlich”. Entsprechend stießen frühere Bemühungen, dieses Prinzip etwa bei der Verbrechensbekämpfung auszuhöhlen (Stichwort ”Großer Lauschangriff”), auf heftigen Widerstand freiheitsliebender Demokraten.
Umso mehr verwundert es, dass die damaligen Oppositions- und jetzigen Regierungsparteien, die bekanntlich einer liberalen Tradition entspringen, heute auf einmal gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausmachen, um den Verfassungsgrundsatz der ”Unverletzlichkeit der Wohnung” außer Kraft zu setzen. Worin liegt dieser begründet? Der Referentenentwurf erklärt hierzu:


“Die Gewalt im häuslichen Umfeld ist dabei die am häufigsten auftretende Form der Gewalt. Opfer der häuslichen Gewalt sind in der Regel Frauen und Kinder. Genauere Untersuchungen liegen für Deutschland noch nicht vor – zuverlässige Schätzungen, die sich auf Untersuchungen anderer Länder stützen können, gehen davon aus, dass in jeder dritten Partnerschaft Frauen Gewalt erfahren.” (Hervorhebung des Autors)
So viel also zum Hintergrund einer bedeutenden Gesetzesinitiative. Meiner eigenen Wahrnehmung entspricht dieses Bild prügelnder Familienoberhäupter freilich überhaupt nicht. Ich (35, studiert, Besserverdiener) kenne keine einzige Frau, die sich von ihrem Mann schlagen ließe; andersrum übrigens ebenso wenig. Was mir aber viel kurioser erscheint: Hier wird ein angeblich drängendes gesellschaftliches Problem geortet, ohne dass zuständige Ministerien seriöse Untersuchungen zur Untermauerung ihrer Gewalthypothesen nennen können. Stattdessen verweisen sie auf “zuverlässige Schätzungen”. Meines Wissen gibt es durchaus glaubwürdige Studien zum Thema “häusliche Gewalt”. Allerdings bringen sie, wenn man genau hinschaut, eben gerade nicht ein männliches Übergewicht bei der Gewaltausübung zum Vorschein – eher sogar das Gegenteil.


Augenfällig ist an den “zuverlässigen Schätzungen” hingegen, dass die Schätzer vor allem bei der Einstufung bestimmter Handlungen als Gewaltakt häufig enorme Unterschiede machen. Während schon das Erheben der männlichen Stimme als Gewalt deklariert werden kann, liegt die Toleranzgrenze beim weiblichen Geschlecht auch einmal über dem Schienbeintreten – denn Frauen handeln in der Welt der rot-grünen Volkspädagogen freilich sowieso immer aus Notwehr (vgl. hierzu Novo45 ”It’s a woman’s world”).
Das Phänomen “häusliche Gewalt” und die anhaltende Diskussion um dieses Thema erscheinen ohnehin als in der öffentlichen Diskussion stark übertrieben. Sollten die Ministerialbeamten das alles übersehen haben?

Ein Anruf in Berlin fördert Erstaunliches zu Tage: ”Für die Brässe” habe man diese ”zuverlässigen Schätzungen” übernommen, belehrt mich der Mann am Telefon leicht sächselnd. Und sein Tonfall schwankt zwischen Schulterklopfen, Verschwörung und Drohung. Ich gewinne rasch den Eindruck, dass es ihm und seinen Kollegen bei der neuen Gesetzesinitiative nicht um das Erkennen und Regeln von Konflikten durch Konsensfindung der beteiligten gesellschaftlichen Kräfte geht. Folglich scheint ihnen auch eine sachliche Betrachtung der Thematik überhaupt nicht wichtig. Stattdessen geht es ihnen allem Anschein nach darum, Politik zu inszenieren.
Wie sonst ließe sich erklären, dass ein Ministerium ein vermeintlich gewaltiges Problem zu bekämpfen vorgibt, das sich der ”Alltagswahrnehmung” entzieht – und der wissenschaftlichen Überprüfbarkeit außerdem, denn sonst hätte man sich bei der Formulierung des neuen Paragraphen 1361b BGB wohl nicht auf ”Schätzungen” verlassen müssen. Wie kann es zudem sein, dass man in Berlin darüber hinaus völlig selbstbewusst davon ausgeht, Journalisten und Bürger würden nicht auf den Gedanken kommen, einmal kritisch nachzufragen? Und wieso hat man in Berlin mit dieser Einschätzung am Ende auch noch Recht?

 

Das liegt wohl mitunter an der verbreiteten Überzeugung von der angeblichen Existenz massenhafter Gewalt, die Männer ihren Frauen und Kindern in Ehe und Familie antun. Solche und ähnliche Glaubenssätze werden heute gerne von der politischen Klasse in Umlauf gebracht, denn sie dienen ihr zur fundamentalistischen Selbstvergewisserung am Ziel ihres ”langen Marsches durch die Institutionen”. Bisher definierte sich die heutige Regierungsriege vor allem als Protestgeneration gegen ihre (inzwischen politisch einflusslose) Elterngeneration. Jetzt sieht sie anscheinend die Notwendigkeit, selbst positiv Themen zu besetzen. ”Gewalt gegen Frauen” ist hierfür eine praktikable Metapher, die seit der Erfindung des Minnedienstes im Hochmittelalter von allen west-europäischen Kulturen sofort verstanden wird. Man kann damit hervorragend kollektive Entrüstung erzeugen und gleichzeitig das behagliche Gefühl, (diesmal) auf der richtigen Seite zu stehen. Wer will schon als Frauenfeind gelten?


Der Gesetzesentwurf wirkt auf mich wie das Produkt feministischen Größenwahns. Seit den 60er-Jahren hat die ”Neue Linke” die traditionellen Begriffe ”Elternschaft” und ”Familie” ersetzt durch (variable) ”Bezugspersonen”. Juristisch kodifiziert wurde diese Neuerung 1977 in der Reform des Scheidungsrechts, die bei Ehescheidung vom traditionellen Schuld-/Verursacherprinzip abrückte und den Beziehungsaspekt zum Dreh- und Angelpunkt machte.
Für unsere Generation ist das alles schon Schnee von gestern. Doch obwohl das Schuldprinzip formal abgeschafft ist, ist der Gedanke der ”Schuld” im neuen Gesetzesentwurf zentral: Das propagierte ”Täter-Opfer”-Bild, das ihm zu Grunde liegt, entbindet nämlich scheinbar von der Aufgabe, gescheiterte Beziehungen aufzuarbeiten und Fremd- und Eigenanteile gegeneinander abzuwägen. Stattdessen ermöglicht es den Einstieg in eine wasserdichte Argumentationsspirale: Ich habe diesen Mann aus unserer Wohnung verwiesen, weil er schuld ist. – Er ist schuld, sonst hätte ich ihn ja nicht aus der Wohnung verweisen können. – Ich habe ihn aus der Wohnung verwiesen, also ist er schuld usw. usf.. Wie zentral der Schuldgedanke im neuen Gesetzesentwurf ist, zeigt Absatz 2:


“Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung gedroht, so [...] [kommt] eine teilweise Überlassung der Wohnung [...] in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht.”

“Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setzt, ohne dass die Mutter dieses wünscht, muss der Wohnung verwiesen werden können.”

Wo das endet, machte die SPD-Familienexpertin von Renesse bei einer Anhörung im Bundestag deutlich: Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setze, ohne dass die Mutter dieses wünsche, müsse der Wohnung verwiesen werden können, basta!
Statt dem Bürger die Grenzen des Staates aufzuzeigen, indem man ihn darauf aufmerksam macht, dass gescheiterte Beziehungen ein persönliches Schicksal sind, wirft man also lieber das ”Beschützermäntelchen” über die Familie und die Privatwohnung und zerstört elementare Freiheitsrechte, die nach 1945 nicht umsonst in der Verfassung verankert wurden.


Dass solche Maßnahmen heute so populär sind, liegt sicher auch sehr stark an der Vertrauenskrise in der Gesellschaft. Mögen die Gründe hierfür ökonomischer (”Globalisierung”), politischer (”Zusammenbruch des Sozialismus”) oder individueller (”Scheidungsschock”) Natur sein: Die Ursachen wären erst einmal näher zu beleuchten und anzugehen, statt einfach den ”Übervater Staat” mit gefährlichen Kompetenzen auszustatten. Bedauerlicherweise greifen aber auch Liberale mittlerweile lieber auf populäre Klischees zurück. Sie beteiligen sich am ”polizeilich-publizistischen Dramatisierungsverbund” (Helga Cremer-Schäfer) und gehen eine Allianz mit traditionell konservativer law-and-order-Politik ein. Demokraten täten gut daran, das neue Gesetz abzulehnen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • 1. Das Gesetz ist überflüssig, da der viel beschworene Handlungsbedarf nicht besteht.
  • 2. Das Gesetz verstößt gegen zwei Verfassungsgrundsätze. Es leistet erstens der Auflösung von Ehe und Familie unter dem irrigen Label der Verbrechensbekämpfung Vorschub. Und es öffnet zweitens die privaten Wohnungstüren dem Zugriff des Staates.
  • 3. Das Gesetz leistet autoritären Tendenzen zum ”Schutzstaat” Vorschub.
  • 4. Das Gesetz entmündigt Männer und Frauen, indem es ihnen die Kompetenz zur Regelung von persönlichem Streit abspricht. Wer sich wann und wo an welchen Küchentisch setzt, ist kein Thema für die Politik und schon gar keins, das mit staatlicher Gewalt geregelt werden sollte.
  • 5. Das Gesetz ist (und hier sei mir die Verwendung eines Wortes gestattet, das die Political Correctness nicht kennt) ”männerfeindlich”, da es alle Männer wider besseres Wissen einem pauschalen Gewaltverdacht aussetzt.


Welche Rechte und Pflichten haben Männer und Frauen in westeuropäischen Gesellschaften des 21. Jahrhunderts und wie können diese gerecht verteilt werden? Statt sich bei der Antwort auf diese Fragen von irrationalen rot-grünen Mythen den Blick verstellen zu lassen, sollten wir die Sache sachlich und ruhig angehen. Gerade die jüngere Generation beiderlei Geschlechts wird einen kühlen Blick jenseits aller moralischen Klischees und Paniken mit gestärktem gegenseitigem Vertrauen und mit Vertrauen in die Möglichkeiten demokratischer Willensbildung beantworten.

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