01.05.2004

Ratgeber: Von Kennzeichnung und Volksverdummung

Kommentar von Thomas Deichmann

Wenn die neuen Gentechnik-Kennzeichnungsregeln etwas dokumentieren, dann die offiziell verordnete Behandlung der EU-Bürger als Dummköpfe.

Endlich ist es soweit: Seit dem 19. April 2004 gelten EU-weit die neuen Richtlinien zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln. Nunmehr müssen alle ab diesem Stichtag hergestellten Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen, die zum Beispiel aus einer transgenen Pflanze bestehen oder aus einer solchen hergestellt wurden, mit dem Zusatz „gentechnisch verändert“ versehen werden. Völlig neu ist das alles nicht, denn in der EU gibt es längst zugelassene Rohstoffe aus gentechnisch veränderten Sojabohnen (Öl, Lecithin, Mehl, Eiweißstoffe) und Mais (Stärke, Traubenzucker, Glukosesirup), die seit 1997 entsprechend gekennzeichnet werden. Neu ist vor allem das politische Brimborium, das um dieses Thema gemacht wird.

Ein sachlich nachvollziehbarer Grund für das komplexe, teure, inkonsistente und zum Teil nicht praktikable Regelwerk ist nicht zu erkennen, solange man Nahrungsmittel als biochemischen Energierohstoff unseres Organismus betrachtet, von dem man sich wünscht, er möge uns allen gesund, vielfältig, geschmackvoll und ausreichend zur Verfügung stehen. Dafür begann die Menschheit schon vor Urzeiten mit der Landwirtschaft und später mit der Züchtung von Nutzpflanzen und Tieren. In der jüngeren Zeit gesellten sich die klassische Biologie und die modernen Biowissenschaften hinzu. Sie liefern neue Agrarprodukte mit verbesserten Eigenschaften, weshalb ihre Anwendung kontinuierlich zunimmt, so wie sich einmal der Holzpflug im Ackerbau auszubreiten begann. Letztes Jahr wuchsen transgene Pflanzen weltweit auf 67 Mio. Hektar. In Europa und Deutschland findet man sie selten, denn hierzulande steht technologischer Fortschritt unter einer Art Generalverdacht – und mit ihm auch das vernünftige Ansinnen, aus einem Stück Ackerland mit möglichst wenig Aufwand auf lange Sicht möglichst viele kulinarische Köstlichkeiten für Mensch und Tier herauszuholen. Jedenfalls wird die heimische Scholle neuerdings in Brüssel und Berlin wie eine heilige Kuh behandelt, die es vor dem „Genteufel“ zu retten gilt. Dabei gehört eine Mischung aus Fantasie und Aberglaube dazu, um sich die Gentechnik als Teufelszeug vorzustellen. Im Grunde ist sie nicht mehr als die Verfeinerung der klassischen Pflanzenzüchtung. Mit ihrer Hilfe überträgt man gewollte Eigenschaften auf Nutzpflanzen, nur dass die neue Züchtergeneration dabei effizienter und zielgerichteter vorgehen kann. Bis auf eine Eigenschaft, die durch ein neues Eiweißprodukt im pflanzlichen Stoffwechsel angeregt wird (wie etwa Abwehrkräfte gegen Fraßschädlinge oder gegen Pilzbefall), unterscheiden sich transgene Pflanzen und aus ihnen hergestellte Produkte qualitativ nicht von klassischen Lebensmitteln. Eine Kartoffel bleibt eine Kartoffel usw.
Bestimmte Zutaten aus GV-Mais oder GV-Soja werden sogar so verarbeitet, dass selbst der versierteste Lebensmittelchemiker im Endprodukt nicht mehr feststellen kann, ob die Ursprungspflanze herkömmlichen oder transgenen Ursprungs war. Aber gekennzeichnet werden müssen diese „GV-Veteranen“, obwohl sie sämtlichen biowissenschaftlichen Ballast nachweislich abgelegt haben, trotzdem. Das leuchtet nicht ein, aber um dennoch überprüfen zu können, ob das Sojaöl im Regal ohne Label nicht vielleicht doch aus GV-Soja gewonnen wurde, haben sich EU-Beamte eine weitere Richtlinie ausgedacht, die ebenfalls seit April gilt: diese regelt die Pflichten aller an der Herstellung und Vermarktung von Lebens- und Futtermitteln Beteiligten zur „Rückverfolgbarkeit“ ihrer Produkte. Die lange Odyssee eines von einem mexikanischen Kleinbauern kultivierten Sojaböhnchens bis in die Pfanne einer deutschen Hotelküche muss demnach „rückverfolgt“ werden können.

Bleiben wir beim Wesentlichen der Kennzeichnung und sehen wir deshalb auch von den etlichen Ausnahmen ab, die das Regelwerk enthält (Milch von Kühen oder Fleisch von Schweinen, die mit transgenen Futtermitteln versorgt werden, müssen zum Beispiel nicht gekennzeichnet werden): Ob nun GVO-Spuren in einem Endprodukt übrig sind oder nicht ist eh unwichtig, denn einen qualitativen Unterschied gibt es nicht. Und für den Verzehr sicher sind Lebensmittel allemal, sonst kämen sie nicht auf den Markt. GVO-Lebensmittel sind also so sicher und von mindestens gleicher Qualität wie herkömmliche Produkte. Ihre Kennzeichnung ist auch kein Warnhinweis, die GVO-Kennzeichnung ist vielmehr rausgeworfenes Geld und kommt dem Tatbestand der Volksverdummung nahe. Sie hat nichts mit wirklicher Wahlfreiheit zu tun – denn wo es keine messbaren Unterschiede beim Biss in die Rübe gibt, gibt es wohl auch nichts zu wählen. Ähnlich substanzlos wäre der Hinweis im Impressum einer Zeitung, dass das Medium mit Computertechnologie hergestellt worden ist.

Wenn also ein Rat erlaubt sein darf: Sofern Sie nicht aus speziellen Gründen die volle Bandbreite des neuen EU-Regelwerks kennen müssen, vergessen Sie das Thema einfach. Es gibt keinen Grund für „Otto Normalverbraucher“, die Gentechnik-Kennzeichnung ernst zu nehmen, geschweige denn den Einkauf darauf abzustellen. Sorglos ignorieren können Sie die Hiobsbotschaften (mit entsprechenden Einkaufsratschlägen) der selbst ernannten „Gentechnikexperten“ bei BUND oder Greenpeace. Sie nutzen das Thema Kennzeichnung lediglich, um neue Anhänger für ihre Anti-Gentech-Ideologie zu gewinnen und schwadronieren zu diesem Zweck pausenlos über Verbraucherschutz. Übergehen können Sie auch die Lobpreisungen von Verbänden, Politikern und Agro-Unternehmen, denen zufolge nun endlich die anscheinend seit jeher verwehrte „Wahlfreiheit“ auf dem Lebensmittelmarkt ermöglicht worden ist. Und Lebensmittelhändlern (samt den großen Handelsketten), die mit vorauseilendem Gehorsam die Gunst des Verbrauchers zu erschleichen versuchen, indem sie ihre Regale von jeglicher „Genkost“ freihalten, sollte man wohl auch mit Vorsicht gegenübertreten. Ihnen wäre wahrscheinlich auch zuzutrauen, im vermeintlichen Dienste der „Verbraucher“ ihre Großmutter zu verramschen.
Fragen Sie doch einmal Ihren Supermarktleiter, wo er die modernen Biotechwaren versteckt hat und fordern Sie Ihre „Wahlfreiheit“. Und schreiben Sie uns die Reaktionen. Die ersten drei Einsender erhalten ein Gratisexemplar des Populären Lexikons der Gentechnik.

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