01.09.2008

Ist erzwungene Redefreiheit demokratisch?

Kommentar von Nathalie Rothschild

Nur eines lässt sich an der winzigen Änderung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches ablesen: Der Reformdruck der Europäischen Union befördert die Unfreiheit in der Türkei.

Die Reform des berüchtigten Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches erscheint verlockend. Offensichtlich hat die Türkei den freiheitsfeindlichen Charakter dieser Vorschrift, welche die öffentliche „Beleidigung“ des Türkentums und seiner staatlichen Institutionen kriminalisiert, endlich erkannt. Doch anders, als der Beifall von EU-Funktionären vermuten lässt, handelt es sich bei dieser Änderung mitnichten um eine historische Wegmarke: Die Beschränkungen der freien Rede werden eigentlich nicht einmal gelockert, geschweige denn aufgehoben. Die Gesetzesnovelle hebt lediglich die Kriminalisierung der Beleidigung des „Türkentums“ auf: Wer sich abfällig über die türkische Nation äußert, muss weiterhin mit Strafverfolgung rechnen. Das ist weder eine radikale Reform, noch haben wir es hier mit einem Sieg der Redefreiheit zu tun. Die Reform senkt die Höchststrafe des Artikels 301 von drei Jahren auf zwei, mit einer möglichen Aussetzung zur Bewährung für Ersttäter. Zudem gibt es nun das Erfordernis einer Einwilligung des Justizministers zur Strafverfolgung.

Der umstrittene Artikel 301 wurde durch eine Gesetzesänderung im Juni 2005 eingeführt und ersetzte damit den Artikel 159: Dies war eine der Voraussetzungen für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. Seit dieser Zeit sahen sich Hunderte von Autoren nun aber einer Strafverfolgung durch Artikel 301 ausgesetzt. Journalisten und Akademiker sowie andere öffentliche Figuren mussten sich dabei nicht bloß dem Vorwurf stellen, sie hätten das Türkentum angegriffen. Zu den geschützten Gütern, die sie angeblich angegriffen hatten, zählten auch noch die „Republik“ oder die „türkische Regierung“. Auch wer das Rechtswesen beleidigte oder sich gar abfällig über das Militär und die Sicherheitsstrukturen des Staates äußerte, bekam es mit Artikel 301 zu tun. Hinzu kommt: Artikel 301 ist bloß ein Element im gesetzgeberischen Arsenal, das die Redefreiheit in der Türkei beschränkt. Andere Gesetze bestrafen Angriffe auf „fundamentale nationale Interessen“ (Artikel 305); auch die „Aufstachelung“ zu „Hass“ oder „Erniedrigung“ (Artikel 216), die Attacke auf das Andenken von Atatürk (Gesetz 5816 vom 25. Juli 1951) oder die „Entmutigung“ der Öffentlichkeit, den Wehrdienst zu leisten (Artikel 318), gehören zum Repertoire türkischer Repressionen. Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Und doch richtet sich der kritische Blick der EU-Funktionäre und Menschenrechtsaktivisten nur auf den Artikel 301. Das hat damit zu tun, dass er zur öffentlichkeitswirksamen Verfolgung weithin anerkannter Persönlichkeiten herangezogen wurde: Sowohl der Nobelpreisträger Orhan Pamuk als auch der armenisch-türkische Journalist Hrant Dink oder der Autor Elif Safak eignen sich als mahnende Märtyrer.

Eine oberflächliche Inhaltsbestimmung des Artikels 301 bezieht sich auf die Beleidigung des Türkentums. Die türkische Regierung hat das Gesetz nun umformuliert und das Wort „Türkentum“ entfernt. Dieser Begriff scheint westlichen Beobachtern ohnehin politisch inkorrekt zu sein. Der Begriff „Republik“ wird ersetzt durch „Staat der Republik Türkei“. Das lässt sich nicht einmal als Flickschusterei bewerten; es ist kaum etwas anderes als ein Austausch von Redewendungen. Hier leistet die Türkei bloß Lippenbekenntnisse an die Reformforderungen der Europäischen Union. Diese Kritik richtet sich denn auch gegen die Regierungspartei AKP: Menschenrechtsgruppen und nationalistische Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, sie befriedige bloß die billigen Wünsche der EU-Funktionäre. In der Tat: Schon als der Artikel 301 den Artikel 159 im Jahr 2005 ersetzte, erschien dies weniger ein Ergebnis einer neuen Hinwendung zu Freiheit und Demokratie zu sein. Dahinter stand eher der Wunsch der türkischen Eliten, der EU beizutreten. Die jetzige Reform wurde von der EU als ein „Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt – als ein Hinweis auf jene „anhaltende Hinwendung zum Reformprozess“. In Wahrheit handelt es sich jedoch um einen Rückschritt, misst man die Reform an der angestrebten Freiheit des persönlichen Ausdrucks. Die türkische Regierung scheint sich gegenüber der Europäischen Union mehr verpflichtet zu fühlen als gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung. Das aber bedeutet, dass interne Kämpfe um Reformen in der Türkei untergraben werden. Wenn die Europäische Union, die sich gerne als „Demokratiewächter“ aufspielt, die folgenlose Flickschusterei an drakonischen Gesetzen als einen großen Durchbruch wertet, verrät dies nur eine Missachtung der Gedanken- und Ausdrucksfreiheit auf europäischer Ebene. Der EU zum Gefallen kann die Türkei kosmetische Änderungen ihrer Gesetze vornehmen – und dabei fortschrittlichere Forderungen nach mehr Freiheit innerhalb der Türkei geflissentlich übergehen.

Dabei fehlt der Europäischen Union eigentlich die Berechtigung, die Türkei über die Redefreiheit zu belehren. Je mehr sich EU-Funktionäre nämlich die „Verantwortung“ anmaßen, der Türkei den Pfad einer „europäischen“ Offenheit und „Freiheit“ zu weisen, desto unfreier entwickelt sich die Türkei. Denn auch EU-Bürgern ist die Politisierung der Moral vertraut: Auch in der EU sind Gedanken- und Redefreiheit alles andere als grenzenlos. Letztes Jahr etwa sah eine EU-Direktive die strafrechtliche Verfolgung der „öffentlichen Billigung, Verleugnung oder groben Trivialisierung“ des Völkermordes vor; dasselbe gilt auch für die „Verharmlosung“ von Straftaten gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. In Zukunft wird dies legitime und wichtige Forschungen und Debatten vom Ansatz her ersticken – an den Hochschulen, im Journalismus oder in der Öffentlichkeit. In Großbritannien existiert seit 2006 der Religious and Racial Hatred Act. Danach macht sich strafbar, wer zum „Hass“ gegen eine Person aufgrund ihrer Religion „anstachelt“. Im Laufe der letzten Jahre unterzog man Kunstausstellungen und Musiktexte einer Zensur. Auch Theaterstücke und Fernsehwerbungen waren davon betroffen; wenn man sie nicht gar verbot, nachdem man sie für „beleidigend“ erklärt hatte. Genauso wie die türkischen Gesetze sind die britischen Beschränkungen der Redefreiheit anfällig für willkürliche Auslegungen und Spekulationen über die möglichen Absichten der belangten „Täter“. Im November 2007 wurde die 23-jährige Samia Malik, auch bekannt als „lyrische Terroristin“, nach dem Terrorism Act verurteilt: Sie hatte einige geschmacklose Gedichte, die den Heiligen Krieg priesen, ins Internet gestellt und befand sich im Besitz „extremer islamistischer Literatur“. So wurde Malik für ihre Gedanken bestraft – nicht für eigene Handlungen. Dagegen bringt der türkische Artikel 301 wenigstens zum Ausdruck, dass „gedankliche Ausdrücke einer beabsichtigten Kritik“ keine Straftaten sein sollten.

Die Liste der Beschränkungen der Ausdrucksfreiheit in der EU ließe sich weiter fortsetzen; im Unterschied zu denen der Türkei sind sie in bescheideneren Begriffen ausgedrückt, und sie enthalten weniger nationalistische Redewendungen. Während Artikel 301 die Bürger davon abhalten soll, die staatlichen Institutionen oder das offizielle nationale Selbstverständnis anzugreifen, so ist es den Briten untersagt, jeden anderen zu beleidigen. Hier vollziehen sich Eingriffe in die Redefreiheit unter dem Banner des „Schutzes“ eines jeden Bürgers vor seinem Mitmenschen. Dagegen geht es in der Türkei auch heute noch eher um den Bestand des Staates samt seiner Interessen. Doch das Ergebnis ist dasselbe: die Beschränkung freier Gedanken und Reden. Die Freiheit der Rede steht in der Türkei tatsächlich unter Beschuss, und die Streichung des Artikels 301 wäre mehr als willkommen. Doch ist die EU nicht in der Position, die Türkei über Freiheit aufzuklären. Indem sie die verordneten „Reformen“ von ihren Türmen in Brüssel aus „beobachtet“, beeinträchtigt sie bloß die Entwicklung einer echten Freiheit der türkischen Bürger. Der „Pro-Reform“- und „Pro-Freiheit“-Ansatz der EU wird wahrscheinlich die wirklich radikalen Kräfte des Wandels in der Türkei schwächen. Weil sich die EU zur treibenden Kraft der Veränderung und des Fortschrittes aufschwingt, beschränkt sie die Bestrebungen des türkischen Volkes nach demokratischen Reformen.

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