28.10.2015

Voll verzockt

Mit fadenscheinigen Argumenten wird versucht, ein Monopol auf Glücksspiel zu schützen – dafür werden alle Bürger zu Fällen für Suchtprävention erklärt

Wenn man heute ein eigenes Interesse durchsetzen möchte, dann maskiert man es am besten als öffentliche Wohlfahrt. Man möchte jemanden beschützen und vor dem Schlimmsten bewahren. Und alles, was es dafür braucht, ist ein kleines bisschen weniger Freiheit. Ein solches Konstrukt ist auch der „Glücksspielstaatsvertrag“. Er dient vorgeblich dazu, Spielsüchtige davor zu bewahren, durch skrupellose private Veranstalter ausgebeutet zu werden. Und ist dabei lediglich ein Regelwerk, mit dem der Staat sein Monopol auf das Glücksspiel bewahren möchte. Wer sich im Glücksspiel versuchen möchte, soll das nach dem Willen der Administration in einer staatlichen Spielbank tun. Wer Lotto spielen will, soll dafür einen Schein bei einer staatlichen Gesellschaft kaufen. Um private Unternehmer aus dem Markt zu drängen, war kein Argument zu banal. So wurde angeführt, nur der Staat könne Fürsorge dafür tragen, dass Bürger vom Glücksspiel nicht süchtig würden. In Wahrheit hatte der Staat bislang großartig am Glücksspiel verdient. Der Glücksspielstaatsvertrag könnte sich als unhaltbar herausstellen. Genauso traurig wie das Regelwerk selbst ist aber die Sicht auf die Bürger, die darin zutage tritt. Sie sind potentiell kranke Spielsüchtige, die väterlicher Fürsorge bedürften, damit ihnen kein innerer Schaden angetan wird – während sie mit ihren Spieleinsätzen die öffentlichen Kassen füllen. Man kann nur hoffen, dass der Staat hierbei falsch gesetzt hat.


 

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